Kosten bei Umgangsr...
 
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Kosten bei Umgangsrechtstreit

 
(@lieblingsassistentin)
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Hallo Ihr Lieben,

mein LG hat die nächste Woche einen Termin beim Amtsgericht, wegen Einklagung des Umgangsrechts.
Kann mir jemand sagen, wie teuer das ganze wohl werden wird?

Und noch eine Frage: Wie lang wird es wohl dauern, bis ein Ergebnis zu erwarten ist, bzw. wann die Kleine dann das erste Mal ein Wochenende usw. zu uns darf ?!

Danke!

Grüßle

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2007 21:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Streitwert beträgt normalerweise 3.000 €. Die sich hieraus ergebenden Kosten ermittelt dir der Prozesskostenrechner im Hauptmenü. Achtung: RAs dürfen in Umgangssachen keine Vergleichsgebühr zusätzlich erheben.

Wird im Prozess gegenseitig auf Rechtsmittel verzichtet, so ist die Entscheidung sofort rechtswirksam. Ansonsten nach Zustellung, was zwischen 2 und 6 Wochen dauern kann. Je nach Gericht, Lust, Wetter, ...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2007 21:31
(@lieblingsassistentin)
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Was heißt Vergleichsgebühr?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2007 21:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Zivilprozessen berechnet ein RA eine sog. Verfahrensgebühr. Wird sich verglichen, so kommt in identischer Höhe eine Vergleichsgebühr hinzu. Dies jedoch nicht in Umgangssachen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2007 22:17
(@lieblingsassistentin)
Zeigt sich öfters Registriert

Hab das grad mit dem Prozesskostenrechner versucht. Funktioniert irgendwie nicht, oder ich bin zu blöd dafür!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2007 14:14
(@lieblingsassistentin)
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Nochmal ich: Die Kosten, die dann rauskommen, werden die dann Zwischen meinem LG und der KM geteilt? Oder muß er das alleine zahlen? Oder der " Verlierer" ?

Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2007 14:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lieblingsassistentin,

in familienrechtlichen Auseinandersetzungen gibt es nicht die klassische Trennung in "Verlierer" und "Gewinner" wie im Zivilprozess; deshalb werden die Gerichtskosten üblicherweise geteilt; die aussergerichtlichen Kosten (beispielsweise für einen Anwalt) trägt jede Partei selbst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2007 14:27
(@ariba)
Registriert

Hi,

wie ist die anhörung bei gericht verlaufen?
oder steht das anderswo?

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2007 19:06