Hallo liebes Forum,
meine Tochter lebt bei meiner geschiedenen Ehefrau (gE) und ist normalerweise über diese in der GKV kostenfrei mitversichert. Ich selbst bin in der PKV und zahle BU+KU lt gerichtlichem Vergleich (zuvor nach Urteil).
Nun habe ich erfahren, dass gE aktuell nicht krankenversichert ist und somit meine Tochter auch nicht.
Hintergrund: gE war kurzzeitig über die ARGE (ALGII) versichert. Im Monat der ALGII Anmeldung hat sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, aufgrunddessen zunächst die ARGE mitteilte, dass nunmehr die Leistungen eingestellt werden - obwohl klar war, dass sie weiterhin aufstocken wird. Hier hätte nach Erhalt der ersten Lohnabrechnung ein Folgeantrag gestellt werden müssen.
Zu diesem Zeitpunkt hat sie (im Zorn/Frust) ihren Job schriftlich und fristlos gekündigt (hatte wage Hoffnung auf einen anderen Job) und dann am nächsten Morgen einen schweren Unfall und ist seitdem krankgeschrieben.
Sie hat daraufhin in 08/2010 einen Folgeantrag gestellt, aber die ARGE hat bis dato keinen Bewilligigungsbescheid erlassen, geschweige denn etwas bezahlt und ebensowenig die GKV Beiträge übernommen.
Muss ich hier befürchten, dass ich zumindest für meine Tochter rückwirkend eine PKV abschlissen muss?
UND
Werde ich Schuldner von evtl. anfallenden Arztrechnungen betreffend meiner Tochter? (Meine gE hebt die Finger seit 10+ Jahren - dort ist definitiv über den Tod hinaus nichts zu holen - der GV kommt nur noch zum Kaffeetrinken)
ich ahne ja Übeles :exclam:
LG - iLike
Hallo
Es kann sein dass sie am Tag des Unfalls noch über die Arge versichert war, weil der Arbeitsvertrag ja noch nicht zustande gekommen war.
In der gesetzlichen KV gibt es mehrere Tatbestände, die eine Versicherung weiterlaufen lassen, zB bei Krankengeldbezug. (Fortbestehen der Mitgliedschaft)
Das könnte hier zutreffen.
Es gibt auch nachgehenden Leistungsanspruch für 1 Monat wenn gar keine andere Versicherung besteht.
Die Arge ist sehr träge was An- und Abmeldungen betrifft. Deshalb kann es sein dass die eine Abmeldung geschickt haben, die sie wieder korrigieren müssen (diese Meldungen laufen maschinell und sind manchmal sehr chaotisch).
Die Versicherung für Tochter hängt immer daran ob die Versicherung des Hauptversicherten (hier die KM) für das Kind besteht.
Ruf bitte bei der Krankenkasse an oder geh dorthin, und lass es dir genau erklären, wenn deine Ex das nicht kann.
Eine (rückwirkende) private Vers. für das Kind würde ich erstmal nicht abschließen. Sind denn für das Kind Leistungen angefallen in der Zeit? (welche?).
Die Ex hat auch die Möglichkeit sich weiter in der GKV zu versichern (freiwillige Versicherung) wenn tatsächlich keine Pflichtvers. mehr bestehen sollte, das geht auch rückwirkend um die Lücke zu schließen, und dann ist auch das Kind wieder kostenfrei drin.
Wenn du gar nicht weiterkommst, dann frag hier noch mal nach, dann brauche ich noch konkrete Daten um mehr sagen zu können:
Leistungsbezug Arge bis...
Arbeitsvertrag unterschrieben am... zu welchem Beginndatum?
Gekündigt am
Unfall am
Bezieht sie Krankengeld von der Krankenkasse, seit wann?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Ginnie,
Erstmal vielen Dank für die umfangreichen Infos und Zwischenfragen...
Es ist durchaus möglich, dass sie am Tag des Unfalls noch versichert war. Zumindest haben die im Krankenhaus keinen Terz gemacht, von wegen nicht versichert. Der Unfall war Anfang August. Nach der Not OP rief sie auch bei der ARGE an und berichtete, was vorgefallen war, inkl. dass sie den Abend vorher (zwischen ihrer Kündigung und dem Unfall lagen vielleicht 18 Stunden) von sich aus ihren Job geschmissen hat. Sie war quasi auf dem Weg sich beim potentiellen neuen Arbeitgeber als nunmehr vakant vorzustellen. Meine gE berichtete, dass die SB der ARGE zwar davon sprach, dass man ihr eine Sperre reinwürgen könnte, die Umstände es jedoch vielleicht zuliessen, dass hiervon abgesehen werde. Ich habe dann mit einer Vollmacht von ihr einen Folgeantrag bei der ARGE für gE agbeholt, der auch recht zügig retour ging. Vor gut 1 Woche kam mal ein Anruf der ARGE, sie hätte ihrer Mitwirkungspflicht genüge getan und es käme dann wohl auch mal Geld. Vorgestern dann eine neue SB welche per Brief mitteilte, sie hätte ihre Mitwirkungspflicht verletzt, sie hätte versäumt, Krankengeld zu beantragen Grrrrrrr, Ämter! Hätten die nicht die Pflicht gehabt, zu beraten? Und zwar schon im August?
Meine gE hat daraufhin ihre KV angerufen. Die wahren wohl auch gewohnheitsmäßig Erschüttert über die ARGE und versprachen, dass die ARGE spätestens am kommenden Montag Post von der KV bekäme. Irgendso ein Formular... Was genau weiss ich nicht.
Dass meine gE nicht mehr versichert ist, erfuhr sie per Rechnung eines Reformhauses, welches den Ski-Schuh zur Stabilisierung des Trümmerbruchs bereitsstellte. Der Betrag lag um ein 10faches höher als avisiert mit der Info des fehlenden Versicherungsschutzes. Ob dies noch im August war oder bereits im September weiss ich nucht mehr genau.
Für das Kind sind keine Leistungen angefallen, jedenfalls nicht für meines. Die Grosse war beim Zahnarzt.
Eine freiwillige Versicherung, ob freiwillig GKV oder PKV durch gE kommt nicht in Betracht. EV, Schulden, zahlt schon 12+ Jahr (noch nie seit sie Pflichtig ist) keinen Cent KU für die ersten Zwei Kinder, Meineid, Betrug, ... Ehr werde ich Zweitschuldner 🙁
Ach ja, den JOB hat sie angemeldet keine 4 Wochen inne gehabt.
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Nun bin ich verwirrt.
August Unfall
job gekündigt vor Arbeitsaufnahme oder 4 Wochen gearbeitet? war der job versicherungspflichtig?
Ohne dass du das ein bißchen chronologisch struktuierst, krieg ichs nicht auf Reihe
Nur soviel: auch in Sperrzeiten ist man kk-versichert, man bezieht nur keine Leistungen der arge.
Die Rechnung soll sie ihrer KK einreichen mit der Bitte um Prüfung, weshalb keine Versicherung bestand, dann klärt sich oft vieles.
Freiwillig in der GKV ist ja noch besser als gar nicht versichert, die Beiträge sind (zum Teil) einkommensabhängig.
Ich denke es klärt sich bals auf und die Arge meldet sie wieder an...
Bezieht sie denn nun Krankengeld von der KK?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Sie hat in 01/2010 einen ALG II Antrag gestellt und bezieht seitdem Gelder ontop meiner BU und KU Zahlungen.
In 06/2010 ging ihr dann die ARGE mit Aufforderungen zwecks Arbeitsaufnahme und auch ein Jugendamt zwecks KU an ihre ersten beiden Kinder so auf den Senkel, dass sie ein Vorstellungsgespräch führte und sofort nen Job bekam. Sie teilte der ARGE mit, dass sie ab mitte 07 anfangen könne. Bis dahin arbeitete sie dort schwarz für Cash. Mit der Weitergab des Arbeitsvertrages an die ARGE stellten diese per Bescheid die Leistung ein. Keine Leistungen für 08/2010 und danach, sowie eine Aufforderung einen Teil aus 07 zurück zu zahlen.
Diesen JOB schmiss sie dann einen Abend vor ihrem Unfall in der ersten August Woche. Demnach hat sie ca 6 Wochen Leistungen bezogen, nicht 4! Sorry für die zusätzliche und unnötige Verwirrung.
Sie hatte vor, sich am Tag ihres Unfalls bei einem Kunden ihres letzten Arbeitgebers vorzustellen. Dieser hatte wohl mal zu ihr gesagt, sie würde bei ihm in seiner Firma sofort einen Job bekommen. Jetzt ist ihr neuer potentieller Arbeitgeber ihr Dienstleister. Sie ist dort nach dem Unfall ReHa Patientin - irgendwie schon irre was das Leben so bietet...
Die freiwillige GKV wäre bei meinem Einkommen tendenziell teurer als eine PKV für die Kleine. Glaube, die berücksichtigen die Konto- und Lohnpfändungen des Finanzamtes gegen mich.
Nebenjob geht gar nicht. Arbeite 60 die Woche und betreue meine Tochter täglich - und Chef hätte dann auch die Schnauze voll... Leistungen sind eh schon länger nicht zufriedenstellend, und dann seit Jahren Unterhaltsterror und Pfändungen der gE und FA.
Ich hoffe, ich konnte etwas Struktur reinbringen. Fühl mich mal wieder wie unfreiwillig in der Achterbahn.
Achja, Krankengeld beziehtnsie noch nicht. Sie bekam erst diese Woche die Aufforderung von der ARGE, dies zu beantragen.
Bin mal gespannt, was nächste Woche ab geht, wenn der Brief (was auch immer da drin steht) bei der ARGE bewirkt. Diese Zahlen wie gesagt keinen Cent trotz Nachfolgeantrag im Monat ihrer Ausgesprochenen Kündigung (August).
Der Job war Versicherungspflichtig, soweit ich weiss. Kann aber auch ein 400€ ding gewesen sein. Muss ich mal nachfragen wenn gE morgen die Kleine holt.
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Der Job war Versicherungspflichtig, soweit ich weiss. Kann aber auch ein 400 ding gewesen sein. Muss ich mal nachfragen wenn gE morgen die Kleine holt.
das wäre sehr interessant, denn wenn der neue Arbeitgeber sie Mitte Juli angemeldet hat, dann ist sie ja aufgrund des Jobs versicherungspflichtig gewesen und auch noch am Unfalltag (die nächste Frage ist ja wie die Kündigung wirkt, zu wann, ging das überhaupt fristlos und ist die Kündigung angenommen worden...).
Wenn sie mehr als geringfügig verdient hat, und der Arbeitgeber hat sie nicht angemeldet (Schwarzarbeit), dann ist das strafbar, auch für den Arbeitgeber 😡 da sag ich mal nichts dazu.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist