Kindergarten in Bay...
 
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Kindergarten in Bayern

 
(@danschi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

anscheinend wird vom Jugendamt in München, 25 % des Kindergarten an Mehrbedarf verrechnet!

Bitte aufpassen, diese Verrechnen einen Ganztags-Kindergarten, obwohl nur ein halbtags-Kindergarten erlaubt ist!

Auch Essen wird nicht bezahlt bitte, denn dies ist durch den normalen Unterhalt schon gedeckt !!

Wollte euch das nur mal sagen

LG Daniela

Ich hoffe der Krieg nimmt ein Ende, sonst nehme ich noch Ende

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2004 10:20
 biga
(@biga)
Registriert

Sorry, Daniela,
habe ich habe nicht verstanden, was du sagen möchtest.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2004 18:41
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Daniela,

hm, so ganz verstehe ich deine Mitteilung auch nicht.

Hier ist es zumindest so ( kenne nur die kirchlichen Kitas):

Nach einer trennung kannst du dein Einkommen erneut angeben. Also dein Einkommen und den Unterhalt, den du bekommst. Danach wird der beitrag dann berechnet.
Für Kita-Kinder anders als für Kiga-Kinder.

Das Essen muss seperat bezahlt werden, hat nichts mit dem Beitrag für den Träger zu tun.

Schreib doch bitte noch genauer was du meinst.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2004 22:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Och Menno, Danschi,

das Gespräch mit mel hat augenscheinlich nix genützt! Erst informieren, dann brüllen. Es ist wirklich nicht einfach mit dir.

Wenn das JA diese Auffassung vertritt, so heißt es nicht, das es rechtens ist. Alleinig maßgeblich sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Grundsatzurteile zum sog. Sonderbedarf. Und da ist nix von KiGa-Kosten oder Essen drin. Daher Entwarnung an alle!

Und eine weitere Bitte: Wenn du durch die Familienrechtsforen reist, so ist das ok. Mache aber nicht in zig Foren den gleichen Beitrag auf. Das ist höchst unfair gegenüber allen Teilnehmern, weil sich so alle doppelt und dreifach Gedanken machen.

DeepThought
*Beitrag geschlossen*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2004 00:18