Keine Prozesskosten...
 
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Keine Prozesskostenhilfe bei Unterhaltsanspruch (Az.: 9 WF 11/09)

 
(@sascha)
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Am 15.4.2009 auf westline.de http://www.westline.de/ratgeber/geld_recht/index_nachricht.php?file_name=iptc-zin-20090414-20-dpa_20934180.xml&newsline=serviceline&catchline=Geld_Recht&article_count=1&word_count=555&page_type=/ratgeber/geld_recht/index_nachricht.php gefunden:

"Keine Prozesskostenhilfe bei Unterhaltsanspruch

Saarbrücken (dpa) - Eine getrenntlebende Ehefrau kann ihr Scheidungsverfahren auch dann nicht auf Staatskosten führen, wenn ihr Ehemann den geschuldeten Unterhalt nicht zahlt. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
Nach Meinung der Richter gilt dies insbesondere, wenn ein Gericht rechtskräftig die Unterhaltspflicht des Mannes festgestellt hat. Denn in diesem Fall verfüge die Frau rechtlich betrachtet über ein eigenes Einkommen (Az.: 9 WF 11/09).
Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde einer getrenntlebenden Frau zurück. Sie hatte sich dagegen gewandt, dass ihr das Familiengericht Merzig für das Scheidungsverfahren zwar Prozesskostenhilfe bewilligt, zugleich aber eine ratenweise Rückzahlung angeordnet hatte. Sie machte geltend, ihr Mann sei zwar schon gerichtlich zu Unterzahlungen verpflichtet worden, zahle aber nicht. Daher habe sie eben kein eigenes Einkommen, aus dem sie die Raten in Höhe von 135 Euro monatlich zurückzahlen könne.
Das OLG ließ diesen Einwand nicht gelten. Das Prozessieren auf Staatskosten komme nur als letztes Mittel infrage. Es sei daher Sache der Ehefrau, den gerichtlich festgestellten Unterhaltsanspruch notfalls mit Hilfe der Behörden zwangsweise durchzusetzen.
14. April 2009 | 16:46 Uhr | Quelle: dpa"

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Die ungeheure Entfernung zwischen Himmel und Erde
stellt für das Mondlicht keinerlei Hindernis da.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2009 11:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

selbst hier zeigt sich, wie bescheuert unser Rechtssystem argumentiert: Diese Frau soll ihre Prozesskosten von Geld bezahlen, das ihr zwar zugesprochen wurde, das aber nicht bezahlt wird: Das Gericht geht einfach davon aus, dass Richtersprüche Gültigkeit haben und in der Realität umgesetzt werden. Die Schlupflöcher werden grosszügig übersehen.

Man kennt dasselbe ja aus zahlreichen Umgangsverfahren: Der Umgang wird ausgeurteilt, fertig. Ob die Betreuungsmuddis sich hinterher auch dran halten, interessiert anschliessend oft keine Sau - der Vater hat ja Umgang. Beweis: Es steht so im Urteil.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2009 11:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau!

wozu gibt es eigentlich Gefängnisse?
Schließlich sind Gesetzesübertretungen doch verboten!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2009 12:50