Hallo zusammen,
zu meinem Problem:
Ich habe einen Sohn, welcher in einer anderen Stadt bei seiner Mutter wohnt.
Selbst bin ich seit geraumer Zeit arbeitslos und bekomme Hartz IV, kann daher kein Unterhalt leisten.
Auch meine Ex ist arbeitslos und bekommt Hartz IV.
Mein Sohn bekam bis zum 12. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Dafür musste ich halbjährig einen Herabsetzungsantrag stellen und über 20 Arbeitsbemühungen pro Monat nachweisen.
Jetzt, wo er 12 ist, bekommt er keinen Unterhaltsvorschuss mehr vom Jugendamt sondern Hartz IV von der Arbeitsagentur.
Die ARGE meiner Ex hat sich nun mit meiner ARGE kurzgeschlossen um an meine Daten (Arbeitsbemühungen /Hartz-IV Unterlagen) zu kommen.
Daher musste ich vor ein paar Tagen bei meiner Arbeitsvermittlerin erscheinen, welche mich darüber informierte, gleichzeitig musste ich meine Bewerbungen der letzten Zeit vorlegen. Dies wurde auch in meine Datei im Umfang erfasst.
So weit so gut. Ich nahm an, dass ich damit meine Bemühungen nachgewiesen hätte (da mein Sohn ja jetzt den Unterhalt von der ARGE und nicht mehr vom Jugendamt erhält).
Jetzt aber meldete sich auch das Jugendamt, welches wiederum einen Herabsetzungsantrag + Arbeitsbemühungen von mir forderte!
Ich frage mich was das Jugendamt jetzt noch von mir will, es zahlt doch gar nicht mehr für mich? Und die ARGE, welche jetzt zahlt hat doch meine Unterlagen schon! 😡
Ich sprach daraufhin mit meiner Ex darüber (mit welcher ich noch guten Kontakt habe) und bat sie darum die Beistandschaft beim Jugendamt zu kündigen.
Sie sagte mir, das sie das nicht könne, da ihre ARGE das nicht erlaubt. (brauchen Nachweis für Bemühungen).
:knockout: Versteh ich nicht, ich lege doch persönlich meine Bemühungen der ARGE vor!!!
Hat jemand Erfahrung damit? Was kann man machen, damit das Jugendamt außen vor bleibt?
Moin,
deine Ex kann sehr wohl die Beistandschaft für beendet erklären. Dann hast du die ARGE allerdings am Hacken. Das Verfahren ist jedoch einfacher (nach meiner Kenntnis). Es wird einmal bei dir abgefragt und dann mitgeteilt, dass in regelmäßigen Abständen man auf dich zukommt, du ungeachtet dessen, Veränderungen mitzuteilen hast.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Theoretisch könnte Sie das, allerdings muss sie alles ihr mögliche unternehmen, um von mir das Geld einzutreiben.
Ihre ARGE könnte im Fall der Beendigung argumentieren, dass sie dies fahrlässig bzw. mutwillig unterlässt.
Sie müsste dann über alternative Wege (z.B. über einen Anwalt) versuchen an den Unterhalt zu kommen.
So ein Fall ist mir im Bekanntenkreis bekannt. Das ist die Wahl zwischen Cholera und Pest!
Dein Vorschlag wäre für mich natürlich die beste Lösung. Die ARGE habe ich sowieso am Hacken.
Die Vorteilen sind:
- Kostenersparnis (keine doppelten Kopien, Porto etc.)
- sinnvolle Bewerbungen (Jugendamt will 20/ARGE bedeutend weniger, da die wissen wie es auf dem Arbeitsmarkt aussieht!)
Würde das über meine ARGE gehen, heißt Arbeitsbemühungen alle 1/2 Jahre abgegen, Fertig?
Könnte es so einfach sein???
Hallo Ihr
Also ich brauche nur halbjählich meinen Hartz IV Bescheid zum Jugendamt schicken, damit sich bei mir nicht verändert hat,
lg
gerd
geht es bei dir um uvg oder laufenden unterhalt?
mein lg soll auch 30 bewerb. nachweisen, und das obwohl er vollzeit arbeitet.
lg
romy
@ gerd
Du hast es gut. Bei mir wollen die 20-25 Bewerbungen im Monat haben, ansonsten setzen die mich in Verzug und der Unterhaltrückstand wächst und wächst.
Ist sicherlich auch eine Auslegungssache des Jugendamtes, wie fern die sich an ihre Vorschriften halten.
Die Arbeitsagentur, zumindestens meine Arbeitsvermittlerin ist in dieser Sache viel realistischer. Die begnügt sich auch mit 2-3 Bewerbungen pro Monat.
Ich wohne in einer Gegend mit 18% (offizieller) Arbeitslosigkeit.
In der Woche gibt es für den Landkreis insgesamt nur 15-20 neue offene Stellen (zähle sie ständig). Diese verteilen sich dann auf 10.000 Arbeitslose. In den angrenzenden Landkreisen sieht es nicht besser aus.
Diese Bewerbungsquote vom Jugendamt ist völlig unrealistisch und da mein Sohn sowieso kein Unterhaltsvorschuß mehr vom Jugendamt bekommt, will ich da jetzt auch unbedingt weg.
Ich habe inzwischen mit den zuständigen Mitarbeiter meiner und meiner Ex ARGE gesprochen.
Beide haben mir gesagt, dass es keine Probleme hinsicht der Hartz IV-Zahlung an meinen Sohn gibt, wenn die Beistandschaft mit dem Jugendamt beendet wird.
Ja, jetzt muss ich nur noch meine Ex davon überzeugen.
@RomyH
Es geht in meiner Sache nur um den Unterhalt an meinen Sohn.
Werde weiter berichten.
Mahlzeit,
zur Beistandschaft:
Diese kann mit einem formlosen Brief an das JA aufgekündigt werden.
Sofern ein vollstreckbarer Titel vorliegt, ist dieser an die KM herauszugeben.
Und: für die Zeit der nachgewiesenen Leistungunfähigkeit des Unterhaltsschuldners läuft kein Unterhalt auf - für die dann evtl. folgende Zeit der Leisungsfähigkeit muss zunächst der laufende Unterhalt bedient werden.
Geh` mal gemeinsam mit Deiner EXE zum Jugendamt und legt das "Aufkündigungsschreiben" vor.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis