JA will mich Pleite...
 
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JA will mich Pleite machen

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(@bernd-72)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin jahrelang stiller Leser von vatersein.de und hab schon so manch Tipps und Probleme von anderen Vätern erfahren können. Ich heiße Bernd (Abk. für Bernhard) 37 Jahre jung und wohne in Nürnberg. Ich hab 2 Mädels (10 und 12 Jahre, leben bei der 1. Frau) und einen Sohn (8 Jahre, lebt bei der 2. Frau).

Nun habe ich ein kleines Problem mit dem JA meines Sohnes. Aber ich fang am besten von vorne an:
Getrennt lebe ich mit der 1. Frau schon seit über 8 Jahren und mit der 2. Frau seit ca. 3.5 Jahren. Seitdem bekommen meine Exen auch Unterhaltsvorschuss für die Kinder vom JA. Nun hatte ich nicht wirklich viel Erfolg mit meiner Arbeit. Jahrelang musste ich von 700 Euro leben(kein H4 sondern richtige Arbeit). Seit 1,5 Jahren nun, habe ich die Arbeit gewechselt und verdiene ca. 1050€. Die 1. Ex hat dann auch für die beiden Mädels monatlich 300€ Unterhalt von mir bekommen, da der UV ausgelaufen war und ich ja auch im Stande war zu zahlen. Die 2. Ex frau wollte kein Unterhalt, da sie finanziell von mir Unabhängig sein wollte, allein gutes Geld verdient hat und das JA eh UV an sie gezahlt hat.
Bei der 1. Ex lief das weiterhin so, bis zum Dezember 2008. Dann haben wir uns dazu entschlossen, dass ich meine jüngere Tochter zu mir nehme, da sie sonst mit dem schulischen Druck nicht klar kommen würde.
Ist Zustand: 1 Tochter lebt bei meiner 1. Ex, 1 Tochter lebt bei mir und mein Sohn lebt weiterhin bei Ex Nr. 2. Unterhalt zu Ex 1 ist seit dem Dez08 eingestellt worden, da es sich die Waage hält.

Und jetzt zu meinem Problem: Ex 2 ist in eine andere Stadt gezogen und hat auch dort das UV beantragt. Bis dato hab ich nur 1x meine Verdienstabrechnungen beim JA vorlegen müssen. Das jetzige JA hat jetzt ohne Ankündigung mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass ich dazu verdonnert bin den fälligen Betrag in Höhe von 6800€ zu zahlen. 158€Unterhalt und 50€ monatlich für die Tilgung der 6800€. Und das obwohl die über meine finanzielle Lage keine Ahnung haben. Ich weiß jetzt nicht wie ich handeln soll….

Fakt ist, dass ich jetzt mit meiner Tochter in einem Haushalt lebe. 1050€ im Monat habe und anscheinend mit einem riesen berg schulden beim JA. Wir leben beide zusammen mit meiner Lebensgefährtin und ihrem Sohn in einem Haushalt. Nach Abzug des Mietanteil, Telekom etc. bleiben mir noch 550€ für den kompletten Monat. Damit muss ich alle sonstigen anfallenden Kosten decken (Autoversicherung, klamotten, Essen, sonstige Versicherungen, Handy und und und). Müsste ich die 208€ zahlen, hätt ich noch 342€ zum Leben….

Ich hab irgendwo gelesen, dass wenn ich Zahlungswillig bin, aber nicht Zahlungsfähig (was in meinem Fall ja zutrifft, da ich nur zu dem Zeitpunkt 700 Euro verdient habe und ich der Forderung vom JA nachgegangen bin und meine Lohnabrechnungen vollzählig abgegeben habe) bin, das mit in die Berechnung einfließt, bzw. die Rückzahlung ganz weg bleibt.
Würde mich um zahlreiche Antworten von euch freuen
Euer Bernd

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2009 00:28
 elwu
(@elwu)

Bis dato hab ich nur 1x meine Verdienstabrechnungen beim JA vorlegen müssen. Das jetzige JA hat jetzt ohne Ankündigung mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass ich dazu verdonnert bin den fälligen Betrag in Höhe von 6800€ zu zahlen. 158€Unterhalt und 50€ monatlich für die Tilgung der 6800€. Und das obwohl die über meine finanzielle Lage keine Ahnung haben.

Hallo,

wir benötigen mehr Informationen. Besteht ein Titel über KU für deinen Sohn, wenn ja seit wann und wie lautet der. Wann hast du die Verdienstabrechnungen beim JA vorgelegt, und bei welchem? Wie lauten die Berechnung und Begründung des JA über Nachforderung und laufenden Unterhalt konkret?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 00:38
(@bernd-72)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
ich hab die Vaterschaft unterschrieben(Kurz nach der Geburt)...  ich weiss jetzt nicht ob das gleichzeitig auch der Titel ist.
Mit der 2. Ex war ich nie verheiratet und hab auch sonst kein streit gehabt, so dass das das Gericht oder das JA involviert wurde.
Meines erachtens also NEIN -kein Titel.

Der letzte Kontakt mit dem JA (vor dem Umzug) war 2007, da habe ich die letzten 12 Lohnabrechnungen abgegeben.

Berechnung und Begründung:
Rechtswahrungsanzeige
...Leistungen nach den Bestimmungendes Gesetzes zur Sicherungdes Unterhls von Kindern alleinstehender Mütter und Väter (UVG) durch Unterhaltsvorschüsse oder-  Ausfallleistungen in Höhe von matlich 125 Eur, sowie in Höhe von 158€.
Zuvor wurden bereits in der Zeit vonm 01.06.2005 - 31.12.2008 durch das Kreisjugendamt Unterhaltsvorschussleistungen für ihren sohn erbracht....

... Ihr Sohn hat gegen Sie grundsätzlich gem. §§1601 ff BGB einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch. Der ggf. bestehende Unterhaltsanspruch Ihres Sohnes geht während unserer Leistungsgewährung gem. §7 UVG auf das Land Rheinland Pfalz, zugunsten des o.a. Leistungsträgers über.
Ab sofort können Sie daher nur noch mit befreiender Wirkung Unterhaltszahlungen an uns leisten.

... Wir fordern Sie daher auf, die Unterhaltszahlungen für Ihren Sohn in Höhe von mind. 208€ (158€ laufende Leistung zzgl. 50€ Rückstandstilgung) an uns aufzunehmen.

Am Ende verlangen die auch meine letzten 12 Lohnabrechnungen...

Grüße
Bernd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2009 01:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Bernd

Lass Dich mal durch die Wortgewalt des JA-Schreibens nicht verunsichern. Absolut wichtig ist die Frage von elwu, ob ein Titel besteht. Schau nach und sage, ob Du irgendwann einmal etwas unterschrieben hast wo drauf steht, dass Du Deinem Sohn zu xxx€ UH verpflichtet bist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 01:29
(@bernd-72)
Schon was gesagt Registriert

Du hast gut reden, ich bin sowas von verunsichert...
Einerseits will ich mir den guten Kontakt zur Mutter nicht verscherzen... Wozu sie dann in der Lage wäre, würde mir mehr Kopfzerbrechen machen.

Andererseits habe ich keine Dokumente darüber... Wo könnte ich Nachforschung betreiben ob ich da mal was unterschrieben habe. Fakt ist, dass ich die Vaterschaft unterschrieben habe und von was anderem ist mir nichts bekannt...

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2009 01:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oh weia,

ich würde bei den zuständigen JÄ mal nachfragen, ob sie von dir unterschriebene Titel haben. Wenn ja, werden sie dir das sagen und dir Kopien machen.

Bei der Berechung ist allerdings auch wichtig, das alle 3 Kinder gleichberechtigt berücksichtigt werden. Ist dem neuen JA bekannt, das du noch weiter Kinder hast?

Wenn du nie einen Titel unterschrieben hast und dem JA bisher immer Auskunft gegeben und sie nichts gefordert haben, dann können sie keien aufgelaufenen Schulden fordern.

Sollte aber irgendwo ein Schriftstück existieren, in dem du mit xxx € in Verzug gesetzt wurdest und du dich dagegen nicht gewehrt hast, wird es haarig.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 01:46
 elwu
(@elwu)

Am Ende verlangen die auch meine letzten 12 Lohnabrechnungen...

Hallo,

Antwortvorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

senden Sie mir bitte eine Kopie des Titels zu, auf dem Sie den Nachforderungsanspruch begründen. Anbei meine letzten 12 Gehaltsmitteilungen. Bei der Berechnung haben Sie zu berücksichtigen, dass ich außer meinem Sohn Vorname Name, geb xx.yy.zzz, zwei weiteren minderjähigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig bin. Nämlich Vorname Name Tochter 1, geb xx.yy.zzz und Vorname Name Tochter 2, geb xx.yy.zzz. Kopien der Geburtsurkunden meiner Töchter füge ich diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd72

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 11:10
(@bernd-72)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,
ich habe bei meinem zuständigen Jugenadamt nachgefrat, da wo ich auch mit meiner Ex die Vaterschaftsurkunde unterschrieben habe und die sagten mir, dass es keinen Titel dort gibt. Ich kann mich auch auf sonstige Schreiben von anderen Jugendämter nicht erinnern...  Von daher bin ich, was mein Sohn angeht, Titellos...
Aber ich kann doch da nicht anrufen und sagen: la la ich hab keinen Titel und kannst mir somit nicht an die tasche....
Laut Auskunft von meinem Jugendamt in der Stadt brauchen die aber auch kein Titel von mir, den können die wohl so ohne weiteres einfach selbst erstellen...  Was  ziemlich unwahrscheinlich ist, aber vielleicht habe ich das auch falsch verstanden.

Ich soll mich mit dem jetztigen Jugendamt in Verbindung setzen und das klären, wenn trotzdem nichts passiert, soll ich mir ein RA zur Seite nehmen, was natürlich wieder mehr Kosten bringt....

Liebe Grüße
Bernd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2009 11:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Bernd!

Ich soll mich mit dem jetztigen Jugendamt in Verbindung setzen und das klären, wenn trotzdem nichts passiert, soll ich mir ein RA zur Seite nehmen, was natürlich wieder mehr Kosten bringt

Ich würde mit  elwu´s Wortlaut dem JA schreiben (nicht telefonieren, wer schreibt, der bleibt), dann siehst Du schon weiter.
Den RA würde ich mir im wahrsten Sinn des Wortes erst mal sparen, das Forum hier hilft Dir zunächst auch weiter.
Lass uns einfach die Antwort des JA auf Dein Schreiben wissen...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 12:11
 Uli
(@Uli)

Laut Auskunft von meinem Jugendamt in der Stadt brauchen die aber auch kein Titel von mir, den können die wohl so ohne weiteres einfach selbst erstellen... 

So weit sind wir glücklicherweise noch nicht! Ein Titel muss von Dir unterschrieben werden. Alternativ müssten die klagen um den Titel durch ein Urteil zu ersetzen. Schick denen die aktuellen Infos hin und dann laß die mal rechnen. Anschließend wird ma sehen, was dabei rum kommt.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 12:13




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi bernd

Noch 'ne Frage:

Bis dato hab ich nur 1x meine Verdienstabrechnungen beim JA vorlegen müssen.

Bist Du Dir sicher? Gab es nach der Auskunftserteilung irgendeine Reaktion seitens des JA? Und wann war die Auskunftserteilung?

Gruss oldie

Edit: Vielleicht könntest Du auch das Schreiben des JA hier anonymisiert einstellen, dann kann mal genauer rübergeschaut werden.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 13:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

UHV ist auch ohne Titel eintreibbar bzw. zurück zu zahlen. Dieser Grundsatz hat die Ausnahme, dass eben Leistungsfähigkeit bestehen muss. Dieses ist bei dir nicht gegeben. Ferner "erbt" die jetzt zuständige UHV-Kasse nicht die von einer anderen UHV-Kasse gezahlten Beträge. Die Forderung von 6.800 € entbehrt jeglicher Grundlage.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 19:12
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Bernd, Deep Thought,

also wenn Dir die noch nicht einmal vom früheren JA eine Rechtswahrungsanzeige geschickt haben, dann bist Du aus der Nummer für die Vergangenheit raus.

Zu dem Erben des geleisteten UVG durch das neue JA: Also ich habe das noch nie anders gehört, als dass das neue Amt die alten Forderungen mit übernimmt? Warum geht das nicht?

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 21:15
(@bernd-72)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,
danke vielmals für die vielen Antworten, die mich sicherlich ein Stück weitergebracht haben...

Momentan bin ich dabei sämtliche Dokumente zu sammeln (Geburtsurkunden etc...) Ich bin vor einem Jahr umgezogen und habe, ehrlich gesagt, die Sache nie wirklich ernst genommen. Was in Zukunft sicih bestimmt ändern wird, bei soviel Problemen die auftreten können...

Das Problem ist, dass ich nicht weiss wann ich die Lohnabrechnungen dem JA geschickt habe. Das muss in 2007 gewesen sein, aber genau kann ich es nicht sagen! Das jetztige JA müsste doch die konplette Akte vorsich haben, oder nicht? Das heisst, sie wissen selber wann ich die Lohnabrechnungen geschickt habe.

Grüße und danke nochmals
Bernd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 10:29
(@kruemel2)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Bernd72,

beim lesen deines Beitrages habe ich mich an einer Stelle gewundert, vielleicht kannst du da etwas Licht ins dunkle bringen.

Die 1. Ex hat dann auch für die beiden Mädels monatlich 300€ Unterhalt von mir bekommen, da der UV ausgelaufen war und ich ja auch im Stande war zu zahlen. Die 2. Ex frau wollte kein Unterhalt, da sie finanziell von mir Unabhängig sein wollte, allein gutes Geld verdient hat und das JA eh UV an sie gezahlt hat.

Wer hat denn zu diesem Zeitpunkt entschieden dass du zwar für die Kinder aus erster Ehe zahlungsfähig bist? In diesem Zeitrahmen wohl sogar für die 1. Ex und zwei Kinder.

Aber für das dritte Kind nicht ???? Denn da zahlte ja schon der Staat?

Normalerweise hatte ich es immer so verstanden das die Unterhaltsberechtigten gleichermaßen zu berücksichtigen sind.

Auch kenne ich es so das die Unterhaltskasse jährlich den Status für UHV erfragt und sich bescheinigen läßt.

Lieben Gruss

Kruemel2

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 18:46
(@bernd-72)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
zurecht wunderst Du Dich!

Die erste Ex war, was das Geld angeht, immer am Ball und hat auch ständig die aktuellen Lohnabrechnungen angefordert. Wenns nicht über das JA war, dann über Ihren RA... Nachdem sie nun zum Schluss knapp 500€/Monat verlangt hat, habe ich mich mit ihr bei 300 außergerichtlich geeinigt. Meine RA wollte im Gegenzug nur 118€ zahlen (darin enthalten sind, mein Gehalt abzgl. Selbstbehalt und die teilung durch 3 kinder), aber das hätt meine ex nicht mitgespielt. Und bevor ich eine Ex habe, die mir das Leben zur Hölle macht, einige ich mich lieber im Vorfeld mit ihr...
Mit der ist nämlich nicht gut kirschen essen gewesen, was man von der 2. nicht sagen kann...  Da hatte ich noch nie probleme mit...

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2009 02:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi bernd

Ich habe das Gefühl, in der ganzen UH-Geschichte läuft es fast an allen Fronten reichlich quer. KM 1 bekommt mehr KU, als nach Berücksichtigung aller (selbst die zwei Mädels reichen da schon) Kinder angebracht ist. Bei KM2 steigt Dir die UHVK, wahrscheinlich teilweise berechtigt sogar, auf den Kopf. Du selber nagst unterhalb des SB an Brotkrumen. Deine persönliche Existenz lt. Recht und Rechtssprechung ist nicht gewährleistet. Willst Du wirklich so weitermachen? Um Dir nicht zu Nahe zu treten - Was willst Du?
Bisher hast Du Dich mit so vielem abgefunden, warum nicht noch ein parr Euros mehr? - verbunden mit einigen Tausend an Schulden?

Verstehe mich nicht falsch. Wenn Du die Reissleine ziehen willst, so musst Du es an allen Fronten tun. Ansonsten ist es immer zum Nachteil der Kinder von KM1 oder KM2, oder zu Deinem Nachteil. M.E. gehört hier eine völlige Überarbeitung der jeweiligen Unterhaltssätze. Selbst ein geschlossener Vergleich in KU-Sachen (trotz Unterschreitung des Mindest-KU) könnte hier angreifbar sein (Sittenwidrigkeit, Nachteil Dritter).

Ich würde Dich bitten, den kompletten Vergleich bzgl. KU an KM1 hier anonymisiert (keine Namen, keine Orte, einfach keine Identitäten) einzustellen. Er ist sehr wahrscheinlich die grösste Hürde. Deine Entscheidung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2009 02:28
(@bernd-72)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldi,
der UH zu KM1 ist eh eingestellt, da ich eins meiner Tochter zu mir genommen habe. KM1 hat ein weiteres Kind von einem anderen und das ist 8 und ziemlich Duellant, so dass meine kleine in der Familie untergegangen ist, was sich dann auch an den Schulnoten widergespiegelt hat. Zwar wollte sie noch ein bisschen Unterhalt (da die ältere mehr UH bekommt als die jüngere), aber das hat sich mittlerweile auch eingestellt, da sie meine finanz. Situation mitbekommen hat! Ich hatte die letzte Zeit ziemlich viel einstecken müssen, durfte kaum Ausgaben haben und hab hier und da ein paar Schulden machen müssen um über die Runden zu kommen, was sich ja hoffentlich in Zukunft bessern wird. War auch schon kurz vor der Überlegung eine PI zu beantragen, aber dann hätt ich sicherlich noch mehr Probleme.

Meine Tochter blüht bei mir und meiner Lebensgefährtin total auf und sie hat ihren Notendurchschnitt bis dato von 4.0 auf 3.0... verbessern können *freu*

Bis jetzt war es mein Lebensmotto so: Das ich für meine Ruhe lieber mehr bezahle, als wenn ich Geld habe, aber mir ständig jemand die Hölle heiss macht.
In Zukunft wird sich das ja eh ändern und wenn jemand überhaupt noch UH bekommt, dann KM2.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2009 10:34
(@bernd-72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Väter und Mütter,

ich habe jetzt soweit alle Papiere zusammen.... Ich wollt jetzt so vorgehen:

1. Schreiben aufsetzen wie "elwu" vorgeschlagen...
2. Die letzten 12 Lohnabrechnungen beilegen
3. Die Geburtsurkunden meiner Mädels hinzu
4. Das Formular ausfüllen, was das JA mitgeschickt hat (monatl. Kosten, wer alles im Haushalt lebt, etc).
5. abschicken und warten...

Ich will kein Fehler machen, deshalb hier nochmals die Auflistung.  😉

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2009 11:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Formular musst du nicht ausfüllen. Ich würde die Kosten schriftlich erläutern und nicht belegen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2009 11:57




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