Hallo zusammen,
heute war die Verhandlung meines LG bezüglich seiner Scheidung. Es ging ja um nachehelichen Unterhalt... Und war ja bereits der zweite Termin dazu.
Und jetzt kommts: :note:
1. Der Richter war überhaupt nicht vorbereitet. Kannte anscheinend keinen der vielfachen Schriftsätze, die seit Monaten hin und hergehen.
Und am Ender der Verhandlung hat Herr Hochwürden verkünden lassen, er werde in ca. 4 Wochen beiden Parteien mitteilen, ob die gegenseitigen Auskünfte ausreichen sind. Das wars.... :gunman:
Hallooooo, wo leben wir? Zahlen wir dafür Steuern. Wenn Herr Hochwürden doch kein Bock hat, soll er doch in Vorruhestand gehen, draußen warten mind. 3 Mio. Arbeitslose, wovon bestimmt auch einer Jurist ist.
Aber nun mal Spaß beiseite, geht doch nicht! Was kann man gegen solche Flitzpipen tun?
Eine wütende :gunman:
PP
Moin,
Aber nun mal Spaß beiseite, geht doch nicht! Was kann man gegen solche Flitzpipen tun?
nein.
Das nennt man in diesem unserem Staate "richterliche Unabhängigkeit". Das ist die nette Umschreibung dafür, dass man dann tun und lassen kann was man will und keiner einen dafür zur Rechenschaft zieht (ziehen kann). Mit der Ernennung hat der Richter/in die unabhängige Verfügungsgewalt über seine Alimentierung, alles andere regelt ein Gesetz.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin moin,
wo liegt das Problem? Bislang hat der Richter doch nichts falsch gemacht.
Das ist durchaus ernst gemeint.
lupuss
Moin,
was will man mit einer solchen Aussage auch falsch machen...
Dieser Herr hat ganze 365 Tage gebraucht, um heute zu verkünden, er prüft ob ihm die Auskünfte reichen. 😡
Den ganzen Sch... hat er sich bereits vor einem Jahr angehört, die Scheidung damals nicht ausgesprochen, zig Briefe seitdem erhalten (von beiden Seiten) und mehr fällt ihm dazu nicht ein?
Jetzt mag ich mir garnicht mehr ausdenken, wie das aussieht, wenn dieser Mann URTEILEN soll. Hoffentlich schafft er das noch vor seiner Rente :knockout:
Gruß
PP
Hallo PP,
die Scheidung damals nicht ausgesprochen,
Nun ist alles klar: ohne Scheidung kein Beschluss zum nachehelichen Unterhalt (Verbundurteil)
Wenn der Richter in Umgangssachen schnell ist, dann darf er hier langsam sein.
Gruß
lupuss
:phantom:
... und nicht mal das kriegt er hin.... :gunman:
Mal so am Rande: es läuft eine Auskunftsklage, eine Zugewinnklage, Umgangsklage -> Herr Hochwürden prüft.... :thumbup: wenigstens hat er sich selber dafür einen Termin gesetzt, sonst würde er den vermutlich verschlafen.
Und wenn Frau Zypries schneller wär, ab heute auch eine Untätigkeitsbeschwerde.... Aber da streiten ja unsere Hochwürden, ob und wie die denn aussehen soll, der Bürger hat doch genügend Möglichkeiten, sich gegen unser Rechtssystem zu wehren :rofl2:
Dieser Herr hat ganze 365 Tage gebraucht, um heute zu verkünden, er prüft ob ihm die Auskünfte reichen. Den ganzen Sch... hat er sich bereits vor einem Jahr angehört, die Scheidung damals nicht ausgesprochen, zig Briefe seitdem erhalten (von beiden Seiten) und mehr fällt ihm dazu nicht ein?
Hallo,
mein erster Schwarzkittel hat geschlagene 3 1/2 Jahre, zig hundert Seiten Schriftsätze und zwei mündliche Verhandlungen NICHTS entschieden. Als er sich erfolgreich in die Pension veruntätigt hatte, kam ein neuer Richter mit mehr Elan daher. Bereits ein halbes Jahr nach seiner Übernahme war der dritte Scheidungstermin. Da wäre aber wieder nichts passiert, wenn nicht ich einen Vergleich diktiiert hätte, den anzunehmen der Gegenseite vom Richter sehr deutlich empfohlen wurde - sein Urteil würde sicher nicht besser aussehen, und auch nicht mehr lange auf sich warten lassen.
Machen kannst du aber nichts. Es gibt sogar zunehmend mehr Richter, die bei strittigen Unterhaltssachen überhaupt nie entscheiden und scheiden sondern die Parteien so lange schmoren lassen, bis die sich zu einer Einigung aufraffen. Recht? Gerecht? Sicher nicht. Aber Realität hierzulande.
/elwu
Moin,
Machen kannst du aber nichts. Es gibt sogar zunehmend mehr Richter, die bei strittigen Unterhaltssachen überhaupt nie entscheiden und scheiden sondern die Parteien so lange schmoren lassen, bis die sich zu einer Einigung aufraffen.
ich habe diese Systematik zwar noch nicht als solche erkannt - aber verkehrt fände ich dieses Procedere auch nicht: Scheidung erst, wenn die Parteien sich aussergerichtlich geeinigt haben, vor der Scheidung werden keine Sorgerechtsfragen erörtert, sondern das Wechselmodell zwingend vorgegeben, und TU gibt es nur nach Hartz4-Sätzen. Ich denke, das würde die Einigungsbereitschaft vieler Paare massiv beschleunigen.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
N'abend,
nachdem ich mich so echauffiert habe, habe ich heute an Frau Zypries geschrieben... (Welchen S....-Laden sie da betreibt) und ich habe (dreist wie ich war) eine Petition an das Euroäische Parlament geschrieben.
Ich mag nicht Recht bekommen, aber ich beschäftige sie alle.... :gunman:
Und jetzt bin ich mal ganz vermessen: Wenn sich viel mehr Menschen wehren würden, ließe sich auch etwas bewegen....
Gruß
PP
Hallo,
kann das sein dass sich die Verhandlung "Güteverhandlung" nannte? Wenn ja versucht der Richter bei beiden zu vermitteln um für alle eine tragbare Einigung zu erzielen. Sollte das aus welchen Gründen nicht möglich sein liest der Richter sich genau ein, fordert evtl. Unterlagen ein und fältt dann aufgrund der Faktenlage ein Urteil.
Sophie
Hallo,
wenn Richter zwei Güteverhandlungen ansetzen, will ich nicht ausschließen, dass er diese als solche gewertet wissen will...
Auf der Ladung stand "Hauptverhandlung".
Gruß
PP
Hallo zusammen,
melde mich nach längerer Zeit wieder und knüpfe hier an... Aus gutem Grund.
Es ist nämlich immer noch nichts entschieden! 😡
Ende September wollte der Richter ja nun entscheiden, ob die Auskünfte ausreichend sind oder nicht. Auf Nachfrage des Anwaltes meines LG erfuhr der RA das die Verkündung um zwei Wochen verschoben wurde. (Misses RA'in ist erkrankt und hatte vom 01.09. bis zum 20.09. keine Zeit eine Stellungnahme abzugeben und bat um Aufschub). Aber damit nicht genug: Heute kommt ein Schreiben des Gerichtes, dass der verschobene Termin erneut wegen Erkrankung der Gegenseite verschoben wird und zwar auf Mitte November.
Mensch, da bin ich aber froh, dass sie der Gegenseite richtig Zeit zum Genesen geben. :rofl2:
Das Spielchen geht jetzt schon seit eineinhalb Jahren. Entweder antwortet die Gegenseite nicht, stellt bei Gericht im Termin Anträge, fordert Zeit zur Stellungnahme und erbittet sich permanent dann Aufschub.
Vielleicht sollte ich den Richter anschreiben und ihn höflich bitten, die ganze Sache auf Mitte nächsten Jahres zu verschieben, schließlich fängt jetzt die besinnliche Zeit an und wir alle wollen uns doch diese Zeit nicht mit solchen Kinkerlitzchen verderben.
Der Anwalt meint bestimmt wäre der Richter es jetzt leid... Allein mir fehlt der Glaube.
Wahrscheinlich fällt der Gegenseite dann ein, dass sie krankheitsbedingt kürzer treten müsse und sowieso völlig überlastet wäre und man den Fall an den Kollegen des Gemeinschaftsbüros abgibt und sich dieser verständlicherweise erst einmal einarbeiten muss.
Nun denn, harren wir der Dinge, die da kommen.
Lieben Gruß
princesspeachy
Hallo zusammen,
ein kleines Update:
Der Richter hat ein Teil-Urteil gesprochen, gerade per Post erhalten, natürlich kommt derartige Post immer, wenn mein LG längere Zeit nicht da ist... :thumbdown:
Ich möchte Euch nicht vorenthalten, wie es ausgegangen ist (sind verschiedene Hammer drin :gunman:)
Also, mein LG wurde "verurteilt" seine Prämienzahlung aus 2006 einzureichen... Lach, der Herr Hochwürden hat nur nicht bemerkt, dass diese Prämienzahlung auf der Gehaltsabrechnung Februar mit aufgeführt ist... Und diese Abrechnung liegt seit gut einem Jahr beim Amtsgericht vor!!! Aber was soll's, kriegt er halt nochmal ein separate Kopie dieser Abrechnung, man hat ja auch sonst nichts zu tun, außer Abrechnungen zu kopieren und in fünfacher Ausfertigung an Gerichte, Anwälte und dergl. zu schicken. Aber das ist fast noch harmlos und einfach zu erfüllen.
Desweiteren soll mein LG die Steuererklärung 2006 einreichen... Na, dass is mal ne coole Nummer: Zusammenveranlagung, Noch-Frau rückt Unterlagen nicht raus bzw. kann ihren Part der Steuerklärung nicht und er hat jetzt ein vollstreckbares Urteil die Steuerklärung 2006 einzureichen. Und das obwohl sein Anwalt dem Richter mitgeteilt hat, dass die Steuererklärung noch nicht gemacht werden konnte, wegen fehlender Unterlagen der Noch-Frau!
Und jetzt der letzte Hammer, der wohl auf seinen Anwalt geht: Die Auskunftserteilung seitens der Noch-Frau ist für erledigt erklärt worden.
Und in der Tat, ich erinnere mich an ein Schreiben seines Anwalts, dass auf Auskunft verzichtet wird, allerdings hat mein LG seinem Anwalt danach mitgeteilt, dass die Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen fehlen, sowie urplötzlich seit 2008 der Steuerfreibetrag von Ihrer Steuerkarte verschwunden ist.
Dies wurde auch dem Amtsgericht durch seinen Anwalt mitgeteilt, aber alles irgendwie seitens des Richters ignoriert...
Mir schwant hier schreckliches....
Kann man hier überhaupt noch was gegen machen? Oder sehe ich das alles nur zu eng?
Gruß
PP
Hallo nochmal,
ich antworte mir jetzt mal selbst 😉
Leider läßt mich die Verärgerung nicht schlafen und ich denke darüber nach, wie man jetzt am besten reagiert. Und ich habe mir überlegt, dass mein LG die Unterlagen an das Gericht sowie an die Gegenseite schickt mit einem freundlichen Brief. Den stelle ich mir mir ungefähr so vor:
__________________________________________________________
Sehr geehrter Herr XY,
in der Anlage übersende ich Ihnen gemäß dem Teil-Urteil vom xx.xx.xxxx eine Kopie meiner Verdienstabrechnung Monat XY. Die Prämienzahlung für ((Jahr) erfolgte mit dieser Abrechnung, wie anhand des Nettoeinkommens ersichtlich.
Eine Kopie dieser Abrechnung ging dem Gericht bereits nach dem ersten Verhandlungstermin im September (Jahr) zu. Daher es mir unverständlich, das diese nun erneut angefordert wird.
Bezüglich der Steuererklärung 2006, ist es mir nicht möglich, Ihnen dieses zuzusenden. Ich möchte hier auf das Schreiben meines Anwaltes vom xx.xx.xxxx verweisen. An dieser Tatsache hat sich bis heute nicht geändert. Ich habe meine Steuererklärung bereits fertig, jedoch fehlen mir die Angaben meiner Frau.
Daher übersende ich Ihnen meine gefertigte Steuererklärung, aus der ersichtlich wird, dass mir bei getrennter Veranlagung erhebliche steuerliche Nachteile entstehen. Eine Nachzahlung von ca. x.xxx,xx EUR wäre zu leisten. Ob eine Erstattung erfolgt, läßt sich bei Zusammenveranlagung derzeit nicht beurteilen, da wie bereits erwähnt die Angaben meiner Frau fehlen.
Freundlich grüßt Sie
xxxxxxxx
______________________________________
Was haltet ihr davon? Ist das doof? Ich fühl mich gerade so hilflos.
Vielleicht habt ihr jetzt das Gefühl, ich übertreib es ein wenig, aber ich mußte jetzt mal so meine Gedanken hier mitteilen.
Gut Nacht alle zusammen, vielleicht finde ich jetzt etwas schlaf...
Gruß
PP
Moin,
ich hoffe, du bist ausgeruht und frisch aus einem angenehmen Schlaf erwacht.
Von einem Schreiben deines LG direkt an das Gericht halte ich nichts. Erstens wird sich der RA übergangen fühlen, zweitens wird das Gericht genau dies auch feststellen und denken "Holla, was ist da jetzt los." und drittens finden jursitische Spitzfindigkeiten keinen Platz.
Ergo: Der RA soll schreiben. Das Teilurteil ist nämlich wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angreifbar.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin, Moin,
fühl mich ein wenig zerschlagen, aber geht schon irgendwie.
Ja, vermutlich hast du Recht, ich warte jetzt dringend darauf das der RA sich meldet und er mal einiges erklärt. Vielleicht erzählt er uns ja auch dass das alles gar nicht so schlimm ist...
Tja, allerdings habe ich in Erfahrung gebracht, dass eine Beschwerde gegen dieses Urteil gar nicht so einfach ist. Was mich nicht wirklich verwundert bei unserer Rechtssprechung.
Gruß
PP
Hallo liebe Forengemeinde,
lange ruhe still der See... Jetzt gibt es was neues. Natürlich nicht von Seiten des Gerichtes, geschweige denn der Gegenseite. Dort geht die Verzögerungstaktik weiter.
Aber sein RA hat an das Familiengericht geschrieben, was ich euch nicht vorenthalten möchte: (Auszugsweise aus dem Schreiben)
...wurde mit Schreiben des Unterzeichners vom 19.12.2008 der Entgeltnachweis für den Monat ... 2007 sowohl dem Gericht auch auch der Gegenseite überreicht. Ferner wurde mit Schreiben vom 15.01.2009 der Steuerbescheid vom 14.01.2009 dem Gericht überreicht.
Die Antragsgenerin verfügt daher seit 15.01.09 über die begehrten Unterlagen.
Es wurde zum X-Mal ausdrücklich beantragt, der Gegenseite eine sehr kurze Frist zu setzen und sodann in allen die Scheidung verzögernden Angelegenheiten, ....., zu terminieren.
Dieses an sich übersichtliche Verfahren dauert aufgrnd der zahlreichen Verschleppungsmaßnahmen der Gegenseite seit 2006.
Der Unterzeichner hat auf seine letzten Schreiben keine Reaktion mehr erfahren. Anläßlich eines anderweitigen Termins hat der Unterzeichner persönlich die Geschäftsstelle aufgesucht....
Dort wurde .... mitgeteilt, das die Gegenseite abermals durch das Gericht zum X-Mal eine letzte Frist erhalten hat um vorzutragen. Ferner wurde zugesichert, nächste Woche Post zu erhalten. Der RA der Gegenseite sei abermals krank gewesen, daher die neue Frist! Alles ist bis heute nicht offiziell bekannt! Eine Post ging hier ebenfalls nicht ein.
.....
.....
Da seitens des Gerichts der Gegenseite zwar regelmäßig letzte Fristen gesetzt werden, die jedoch ebenso regelmäßig von der Gegenseite ignoriert werden und faktisch aus welchen Gründen auch immer im Sand verlaufen, was dem Antragsteller auch teilweise gar nicht mehr zu Kenntnis gelangt, setzt der Antragsteller nunmehr dem Gericht eine letzte Frist bis zum ......
um einen zeitnahen Termin zu bestimmen.
Der Antragsteller hat eine Grundrecht auf rechtliches Gehör und auf eine rechtsstaatliche Behandlung seiner Rechtsanliegen in angemessener Zeit. Diese Rechte werden hier zu Lasten des Antragstellers nicht mehr beachtet.
Der Antragsteller kündigt hiermit für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen das Gericht sowie weiterer Konsequenzen an.
MfG
________________________________________
Soweit das Schreiben... Nun bin ich mal gespannt, ob sich was bewegt. Ich berichte weiter... 😡
Gruß
PP
Hallo zusammen,
... es bewegt sich was!
Das Amtsgericht ließ mitteilen, dass es nach Ostern terminiert! (Leider hat es das Jahr nicht mitgteilt :wink:)
Die Gegenseite hat auch geschrieben: Sie ließ das Gericht wissen, dass noch immer keine Auskunft in der erforderlichen Form erteilt worden ist.
Es müsse eine in sich geschlossene, d.h. systematische Aufstellung von Einkünften und Vermögen erfolgen.
Hääää ?
Bei meinen Recherchen im Internet ist dies "Bei Arbeitnehmern die Einkommensbescheinigung in allgemeinen in Form einer Jahresverdienstbescheinigung des Arbeitgebers zu leisten, die sämtliche Bestandteile des Einkommens während der letzten zwölf Monate einschließlich Sonderzahlungen, Gratifikationen, Prämien, Gewinnbeteiligungen und Aufwandsentschädigungen (Reisekosten, Spesen) nach brutto und netto zu enthalten hat."
Und die haben sie!! Denen liegt sogar eine Kopie des Arbeitsvertrages vor!
Eine Aussage über Vermögen liegt ebenfalls vor, nämlich nicht vorhanden, da die Ehe von Schulden geprägt war.
Wollen die das jetzt etwa nochmal alles in einer gesonderten Aufstellung?!? Langsam nervt der Rechtsverdreher, zumal es ihnen alles vier Monate nach Verkündung des Teilurteils einfällt.
Und in Sachen Umgangsklage, hat das JA nun auch eine Stellungnahme abgegeben, sodass auch hier terminiert werden kann. Fazit: Das Kind liebt seinen Vater sehr und redet oft von ihm. Deutlich wurde in den Geprächen, dass mit dem Kind vor den Abholsituationen durchgesprochen wird, was er möchte. Überfordert wäre ein Kin in dem Alter damit, eine Entscheidung treffen zu sollen. Vielmehr sollte von den Erwachsenen eine Struktur vorgegeben werden und diese auch eingehalten werden. (Und das ist das Problem der Kindsmutter, die dem Kind die Wahl läßt, ob es zum Vater will).
Wenn das so weitergeht, gehört es bald eher in die Rubrik "Deine Geschichte bzw. die deines LG".
Aber ich hatte ja angedroht, Euch auf dem laufenden zu halten.
Was haltet ihr vom Schreiben der Gegenseite bezüglich Auskunft?
Gruß
PP