Hallo allerseits,
ich habe soeben eine Ladung vom Familiengericht zum Gütetermin und Verhandlungstermin in knapp zwei Monaten erhalten. Es geht um BU für die Kindesmutter.
- Was hat das zu bedeuten?
- Hat jemand Erfahrungen mit Gütetermin und/oder Verhandlungstermin gemacht?
- Wenn keine Einigung beim Gütetermin und Verhandlungstermin erfolgen sollte, kommt es dann anschließend zum Haupttermin?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
Grüße
meus67
Hallo meus67,
beim "Gütetermin" versucht der Unrechtssprecher normalerweise einen Kompromiss (=Vergleich) zu schließen.
Gelingt das nicht, wird daraufhin in den Verhandlungstermin (=Haupttermin) übergegangen.
Wenn bereits ausreichend Schriftverkehr vorhanden ist, wird ein Termin bestimmt, bis zu dem man ergänzend schriftlich Stellung nehmen kann (=Redaktionsschluss des Gerichtes). Zudem wird ein Verkündungstermin bestimmt. An diesem musst du nicht anwesend sein; das Gericht verkündet dann das Urteil. Du bekommst es aber schriftlich vom Gericht.
So lief es bei mir ab.
Gruß
Martin