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Gütetermin und Verhandlungstermin

 
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

ich habe soeben eine Ladung vom Familiengericht zum Gütetermin und Verhandlungstermin in knapp zwei Monaten erhalten. Es geht um BU für die Kindesmutter.

- Was hat das zu bedeuten?

- Hat jemand Erfahrungen mit Gütetermin und/oder Verhandlungstermin gemacht?

- Wenn keine Einigung beim Gütetermin und Verhandlungstermin erfolgen sollte, kommt es dann anschließend zum Haupttermin?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

Grüße

meus67

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2008 15:05
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo meus67,

beim "Gütetermin" versucht der Unrechtssprecher normalerweise einen Kompromiss (=Vergleich) zu schließen.

Gelingt das nicht, wird daraufhin in den Verhandlungstermin (=Haupttermin) übergegangen.

Wenn bereits ausreichend Schriftverkehr vorhanden ist, wird ein Termin bestimmt, bis zu dem man ergänzend schriftlich Stellung nehmen kann (=Redaktionsschluss des Gerichtes). Zudem wird ein Verkündungstermin bestimmt. An diesem musst du nicht anwesend sein; das Gericht verkündet dann das Urteil. Du bekommst es aber schriftlich vom Gericht.

So lief es bei mir ab.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2008 23:39