Hallo liebe Forumsfreunde!
Ich habe einen 4 Jahre alten Sohn.
Ich bin im 3. Jahr Elternzeit.
Wir haben GSR.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes ist bei mir bestimmt ( gemeinsame Ausübung des ABR). Die Betreuung ist 2/3 zu 1/3 geteilt. Also Residenzmodell, nicht Wechselmodel.
Wir sind noch verheiratet.
Es fanden 4 Bewährungsgespräche im JA statt.
Dort sollten Erfahrungen im Bezug auf die Durchführbarkeit der vereinbarten Umgangsregelung besprochen werden.
Die KM möchte die Regelungen gerne ändern. Ich nicht. Es ist ein gemeinsam beim FamG gefasster Beschluss.
Die Eltern schließen folgende Umgangsregelung:
Das Kind wird seinen Lebensmittelpunkt in der früheren elterlichen Wohnung beim Vater haben.
Weiterhin vereinbaren die Eltern folgenden konkreten Umgang:Beschlossen und verkündet:
Die MA im JA stellte sich zumeist auf die Seite der KM und behauptete die Regelung wäre nur vorläufig.
Das habe ich widerlegen können. ( Sie musste nachlesen! )
Dann sagte sie, dass das erst mal das letzte Gespräch war (uff), aber wenn das Kind 5 Jahre alt ist, würde es vor Gericht gehört werden.
Kann das angehen?
Sie würde einen neutralen Bericht schreiben und sagt:
Das Kindeswohl ist nicht gefährdet.
Bekomme ich den vorher zu lesen?
Auf was muss ich mich gefasst machen, oder habe ich diese Prüfungen ( immer 2 gegen 1) erst einmal überstanden?
Herzliche Grüße
Robert
Moin Robert,
dass der Lebensmittelpunkt nix wert ist, weißt du sicherlich...
Antrag auf Erweiterung des Umgangs kann immer gestellt werden. Wichtig zu wissen für mich wäre, wie der Umgang bisher vereinbart ist. Ein 5-jähriges Kind zur richterlichen Anhörung? Ja, das ist sogar schon bei 'nem 4-jährigen Buben gemacht worden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Deep Thought!
Es heißt so:
Die Eltern schließen sodann zur Erledigung des einstweiligen Anordnungsverfahren und des Hauptverfahrens die nachfolgende Vereinbarung
Weiterhin vereinbaren die Eltern folgenden konkreten Umgang:
Das Kind wird eine Woche von montags bis donnerstags beim Vater sein; sodann von Donnerstagmittag bis Sonntagabend gegen 18.00 Uhr bei der Mutter. Die Mutter wird das Kind donnerstags nach dem Kindergarten vom Kindergarten abholen.
Der Vater wird das Kind wiederum am Sonntag um 18.00 bei der Mutter abholen.
Die darauf folgende Woche wird das Kind von Montag bis Mittwochabend 18.00 Uhr beim Vater sein;Das Kind wird sodann von Mittwoch bis Freitag um 18.00 Uhr bei der Mutter sein.
Das Kind wird im Anschluss daran von Freitag bis Donnerstagmorgen beim Vater beim Vater sein.
Diese Regelung wird in 14-tägigem Wechsel praktiziert.
Du sagst:
dass der Lebensmittelpunkt nix wert ist, weißt du sicherlich.
Ich verstehe das bis jetzt so.
Melde- und Steuerangelegenheiten.
Geburtstag des Kindes und Heiligabend beim Hauptbetreuenden.
Einschulung am Wohnort.
Wo sonst?
Das ist doch was!
Herzlichen Gruß
Robert
Hallo,
Ich muss mich wohl korrigieren.
HA jedes Jahr abwechselnd, oder nach Kalender.
Gruß
Robert
Hallo Robert,
was heißt HA??
Bzgl. dem JuAmt:
Viele Jugendämter sind mütterzentriert. Deine Beschreibung empfinde ich so, dass das JuAmt für die Mutter eine Änderung erreichen will.
Die Stellungnahme des JuAmtes ging mir vor der mündlichen Verhandlung regelmäßig zu, so dass ich über den Rechtsanwalt noch meine Stellungnahme schreiben lassen konnte. Hat jedoch nicht viel genützt. Bei Gericht sprach der JuAmts-MA, dass seine Erfahrung war, dass ein "Postkartenpapa alle drei Monate" auch ausreichen würde.
Interessieren würde mich schon, warum Du den Lebensmittelschwerpunkt erhalten hast. Dies ist ein großes Privileg! Du hast damit den "großen Alltagsentscheid" und kannst eigentlich machen, was Du willst -- und wofür Du auch verpflichtet bist. Sei es die Gesundheitsfürsorge, den Einkauf der Kleidung, die Schulbegleitung (von den Entschuldigungen bis zur evtl. Nachhilfestunden) usw. Und dann müßte Dir ja die Mutter auch den Kindesunterhalt bezahlen.
Ist das so?
Aber wenn jetzt die Mutter mehr Umgang haben möchte, den Du nicht gewähren willst, dann sehe ich eine gerichtliche Auseinandersetzung auf Dich zukommen.
Wie sieht die Kindesmutter das Wechselmodell ? Wäre sie damit auf Dauer -- und die Dauer empfinde ich wichtig --- einverstanden?
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo kleinegon,
HA heißt bei mir Heilig Abend.
Ich hatte sofort eine EA erwirkt, mit ASR. Das JA hatte mir dazu geraten. 1o Tage nach ihrem Auszug war die Anhörung. Der Richter hatte, da ich keinen RA hatte (aber KM), mich ein wenig unterstützt. Er wollte die Sache zügig regeln. Es wurde gleich zur Hauptsache. Mit einem Vergleich.
So wie wir ihn jetzt haben. Mehr ging wohl nicht. Ich war sehr kompromißbereit.
Ihr RA hat das mit dem Richter ausformuliert. Über Geld habe ich nicht geredet. Ihr RA bot das Kindergeld an.
Aber wenn jetzt die Mutter mehr Umgang haben möchte, den Du nicht gewähren willst, dann sehe ich eine gerichtliche Auseinandersetzung auf Dich zukommen. Wie sieht die Kindesmutter das Wechselmodell ? Wäre sie damit auf Dauer -- und die Dauer empfinde ich wichtig --- einverstanden?
Ich werde wohl die Scheidung abwarten müssen.
Sie ist immer unzufrieden. Das wird wohl nicht einfach, war es aber noch nie.
Herzliche Grüsse
Robert
[Editiert am 29/11/2005 von robert holz]
[Editiert am 29/11/2005 von robert holz]