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Gerichtstermin am 08.10.

 
(@patricksnake)
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Hallo,
hatte vor einiger Zeit schonmal geschrieben, das meine Ex Frau einen Antrag bei Gericht wegen dem Umgang mit dem Sohn gestellt hat. Dazu war ich beim Jugendamt gewesen und es ging eigentlich gut.
Heute kam dann ein Brief von meiner Anwältin den ich hier mal abgeschrieben reinsetzen möchte.

Umgang mit Sohn XXXXXX-Gerichtstermin

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

in vorbezeichneter Angelegenheit ruft mich soeben der zuständige Richter an und teilt mit, dass der Verhandlungstermin auf Mittwoch, den 8.10.2008, um 12.30 Uhr anberaumen wird. Ihr persönliches Erscheinen-und das Ihrer Frau-ist angeordnet. Hierbei handelt es sich um übliches Vorgehen.

Er teilt zudem mit, dass das Jugendamt wenig Grund für eine Regelung, wie von Ihrer Frau beantragt, sieht.

Das war ausser einer bitte um Rückruf bei meiner Anwältin alles.
Meine Fragen jetzt:

1. Wie ist es genau zu verstehen, dass das Jugendamt wenig Grund für eine Regelung sieht? Sehen die jetzt gar keinen Grund dafür?

2. Was genau wird mich da erwarten? Wird alles nochmal wie beim Jugendamt besprochen oder wie jetzt?

3. Die Dame beim Jugendamt meinte zu mir, sie hielt es für unwahrscheinlich, das es überhaupt zu einer Verhandlung kommen wird und sie wollte mich und meine Ex Frau eigentlich nochmal gemeinsam sprechen, daher verstehe ich jetzt nicht, wieso das jetzt doch beim Gericht ist. Eventuell weil der Antrag direkt dort gestellt wurde und das Gericht dann tätig werden muss?

4. Den Antrag hat meine Ex Frau ja gestellt. Wer trägt die Kosten dafür, jenachdem wie der Richter urteilt?

Sorry, wenn die Fragen etwas blöd sind, aber ich bin gerad ziemlich nervös wegen diesem Termin.

Mfg Patrick

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2008 23:26
(@jemmy)
Registriert

Hallo Patrick

Er teilt zudem mit, dass das Jugendamt wenig Grund für eine Regelung, wie von Ihrer Frau beantragt, sieht.

Das heißt schlicht und ergreifend, dass das JA herzhaft wenig Grund sieht, dass das Gericht dem was deine EX beantragt hat, folgen sollte. Die Frage ist, was hat sie den beantragt? Was hat sie beim JA gefordert?

1. Wie ist es genau zu verstehen, dass das Jugendamt wenig Grund für eine Regelung sieht? Sehen die jetzt gar keinen Grund dafür?

Die Frage kann nur das JA beantworten. Wie ist denn der Umgang bisher geregelt?

2. Was genau wird mich da erwarten? Wird alles nochmal wie beim Jugendamt besprochen oder wie jetzt?

Was wurde denn bezüglich des Umganges beim JA besprochen?

3. Die Dame beim Jugendamt meinte zu mir, sie hielt es für unwahrscheinlich, das es überhaupt zu einer Verhandlung kommen wird und sie wollte mich und meine Ex Frau eigentlich nochmal gemeinsam sprechen,

Nun, offensichtlich ist deine EX der Meinung vor Gericht gehen zu müssen. Das kann ihr keiner verbieten. Was das JA in dem Fall möchte ist absolut unerheblich. Interessanterweise ist es häufig so, das Frauen ihr eigenes Ding machen, ohne viele Gedanken darauf zu verschwenden, was ein JA oder der Papst davon hält.

4. Den Antrag hat meine Ex Frau ja gestellt. Wer trägt die Kosten dafür, jenachdem wie der Richter urteilt?

Wie sieht es aus, mit PKH ?

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2008 00:16
(@patricksnake)
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Hallo,
sie hat eine feste Regelung gefordert, obowhl wir dies schon länger so haben, das ich den Kleinen jedes zweite We bei mir habe. Zwischendurch nehm ich ihn aber auch öfter. Sie sagte mir, es ginge darum wenn Urlaub ist, das er dann auch länger bei mir ist. Das schreiben von ihrem RA besagte aber, das ich, aufgrund das ich in der Vergangenheit zweimal Selbstverletzung betrieben habe, ich generell depressiv und lustlos sein soll, eine feste Regelung zum Umgang kommen soll und sie auch Angst hätte das ich negative Ausdwirkungen auf den Kleinen haben könnte. Die ganze Sache ist mind. ein halbes Jahr her, nur sie ist immernoch der Meinung ich müsse in psychiatrische Behandlung. Hab daraufhin mich bei einem praktischen Arzt wegen körperlicher Unversehrtheit vorgestellt und beim Psychologen, beide meinen ich brauch keine Hilfe. Dem JA hab ich das auch alles so erzählt und die Bescheinigungen der Ärzte liegen auch schriftlich vor.
Letzlich hat die Dame beim JA gesagt, der Antrag meiner Ex wäre unsinnig, zumal meine Ex dort erzählte, ich wäre ein liebevoller Vater, auf der anderen Seite habe sie Angst um negative Auswirkungen für meinen Sohn. Die Dame beim JA wollte dies von meiner Ex begründet haben, aber sie konnte es nicht begründen, weder diese Aussage, noch ihren Antrag.

Ich hoffe, das ist jetzt einigermassen verständlich geschrieben.

PKH habe ich schon gestellt, also kann mir da nix passieren oder? Müssten die Kosten dann von meiner Ex getragen werden als Antragstellerin?

Mfg Patrick

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2008 01:28
(@jemmy)
Registriert

Hallo Patrick

PKH habe ich schon gestellt, also kann mir da nix passieren oder? Müssten die Kosten dann von meiner Ex getragen werden als Antragstellerin?

Wenn dir PKH bewilligt wird, bist du kostenmäßig vorerst aus dem Schneider. Wie es bei deiner EX aussieht muss dich nicht kümmern.

Welche Ängste der RA deiner EX bezüglich deiner Psyche hat, ist sein Problem. Nicht du musst irgendetwas beweisen, sondern der RA deiner EX. Das dürfte ihm sehr schwer fallen.
Das Hauptproblem scheint doch aber eine klare und verlässliche Absprache bezüglich des Umganges zu sein. Dein Kind und auch deine EX haben ein Recht auf klare Zeiten und klare Linien. Für ein Kind ( gerade für ein Trennungskind ) ist Kontinuität ein sehr wichtiger Faktor.
Deine Ausführungen vermitteln den Eindruck, als wenn du dich bisher geweigert hast feste Umgangszeiten zu vereinbaren und auch einzuhalten. Das scheint deine EX jetzt per Gericht ändern lassen zu wollen.

Habe ich das so richtig gedeutet?

LG Thomas

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AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2008 01:49
(@patricksnake)
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Hallo,
leider deutest Du es nicht ganz richtig. Wir haben uns drauf geeinigt, mündlich, das ich den Kleinen jedes zweite We nehme. Dazu muss ich sagen, das ich es so wollte, da kurz nach unserer Trennung, meine Ex mich fast Pausenlos fragte oib ich den Kleinen nehme und wenn ich mal nicht konnte, wurde mir von Ihr sofort vernachlässigung vorgeworfen. Mache ich auch selbstverständlich. Wenn meine Ex zwischendurch mal irgendwas hat, sei es Arzt Termine oder längere Arbeitszeiten etc. und sie mich fragen tut, nehme ich ihn auch. Als Beispiel, das letzte We, da bat sie mich, den Kleinen von Samstagabend bis Sonntagvormittag zu nehmen, da sie mit einer Freundin in die Disco wollte. Ich habe zugestimmt. Sofern ich Zeit habe, ist dies kein Problem. Von vielen Seiten, hab ich schon gehört, das ich den Kleinen zu oft hätte. Jedoch sehe ich da kein Problem drin.
Mittlerweile ist es auch kein Problem mehr, wenn ich Absage, was aber fast nie vorkommt.

Widersprüchlich finde ich nur, das sie einerseits Angst hat um negative Auswirkungen, mich aber oft Fragen tut, ob ich den Kleinen nehme. Eine feste Regelung würde eh schwierig, da ich unregelmässigen Schichtdienst habe. Momentan klappt das so, da ich schon seit 4 Monaten krankgeschrieben bin.

Mfg Patrick

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2008 22:21
(@jemmy)
Registriert

Hallo Patrick

Meines erachtens habe das absolut richtig gedeutet. Es gibt keinerlei feste und verlässliche Regelung. Wie oft du dann das Kind noch zusätzliche Zeiten zu dir nimmst spielt hierbei keine Rolle ( umso öfter umso besser ). Was deine " Bekannten " da von sich geben ist nicht mehr als Stammtischgerede und ziehlt wohl eher in die Richtung, dass du dadurch der KM hilfst, indem du dich in diesen Zeiten um das Kind kümmerst, was dann so ausgelegt wird, als wenn du dich von der KM ausnutzen lässt.
Es ist dein Kind und umso mehr Zeit du mit ihm verbringst, umso besser ist es für das Kind und für dich. Nichtsdestotrotz muss es Kernzeiten geben, an denen das Kind bei dir ist. Schichtdienst ist dafür kein Hinderungsgrund, denn einen Schichtplan bekommst du ja nicht nur für die nächsten 3 Tage, sondern für einen länderen Zeitraum. Wenn Krümel also zwei WE`s bei dir sein soll, sieht man auf den Schichtplan und gibt der KM dann bescheid, an welchen WE`s das Kind bei dir sein kann.

LG Thomas

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Geschrieben : 28.09.2008 23:07
(@patricksnake)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
auf das Gerede von den anderen höre ich eh nicht. Ich hab den Kleinen gerne bei mir.
Die bisherige Zeit ist so, das ich ihn Freitags von der Kita abhole und ihn dann Sonntags so um kurz vor 19 Uhr wieder zu meiner Ex bringe. So ist es bisher auch immer gewesen.
Na ja, zum them Schichtplan, ist das so, es sind quasi Schichten vorgegeben, aber zu 95% ändert sich da immer was, Schichtverlängerungen sind genauso mittlerweile die Regel. Das kenne ich bisher von der Bahn auch nicht anders. Bisher habe ich mich mit meinen Disponenten darauf verständigt, das sie versuchen mir jedes zweite WE frei zu geben. Selbst meine Ex meinte, wenn das nicht klappt, könnte ich den Kleinen dann auch in der Woche nehmen als Ausgleich. Wäre absolut kein Problem für mich.

Meinst Du, das wegen dieser nicht einheitlichen Regelung das Gericht nun doch darüber verhandeln möchte oder wegen einem anderen Grund? Ich verstehe es einfach nunmal nicht, was dabei jetzt rauskommen soll.

Mfg Patrick

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2008 23:25
(@jemmy)
Registriert

Hallo Patrick

Was hat denn deine EX beantragt? Es ist ja nicht so, dass man vor Gericht geht und dann sagt, was man eigentlich will, sondern mann muss vorher etwas beantragen.

LG Thomas

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Geschrieben : 28.09.2008 23:32
(@patricksnake)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
laut dem Schreiben hat sie eine feste Regelung zum Umgang mit dem Kleinen beantragt. Und in dem Antrag stand noch mit drin, das man mich quasi dazu zwingen soll mir professionelle, psychologische Hilfe zu holen. Mehr nicht.

Anbei nochmal blöd gefragt, wenn die eine feste Regelung vorgeben, darf ich den Kleinen dann zwischendurch nicht mehr nehmen oder wie kann man das jetzt verstehen?

Mfg Patrick

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2008 23:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo patricksnake,

aber in dem Antrag muß doch über die feste Regelung irgendwas genaueres stehen. Wie z.B: alle 14. Tage von Fr 17.00 Uhr bis So 17.00 Uhr oder so

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2008 23:51




(@patricksnake)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
leider nicht. Ist wirklich kein Witz, da steht rein gar nichts was genau für eine Regelung gefordert ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2008 23:59
(@jemmy)
Registriert

hmmpff, Patrick

Es wäre schön, wenn man dir nicht alles aus der Nase ziehen müßte.  😉
Scheib doch mal die dir bekannten Fakten auf, ebenso, was in dem Antrag steht. Meine Kristallkugel ist nämlich gerade zur Reparatur  :rofl2:

Anbei nochmal blöd gefragt, wenn die eine feste Regelung vorgeben, darf ich den Kleinen dann zwischendurch nicht mehr nehmen oder wie kann man das jetzt verstehen?

Ganz genau so, ist das zu verstehen. Du bekommst Krümel dann nurnoch ausserhalb dieser Zeiten, wenn Mama das zulässt.

LG Thomas

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Geschrieben : 29.09.2008 00:03
(@patricksnake)
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Hallo,
ja sorry, recht hast ja.
Es wurde halt geschrieben, das meine Ex einen festen Umgang geregelt haben möchte. Es wurde geschrieben, das ich Suizidgefährdet wäre(kam daher, weil ich kurz nach der Trennung mal eine Sms einer Freundin geschickt habe und sie diese in besoffenem Zustand meiner Ex gezeigt hat,ich war während dem schreiben, da auch nicht mehr ganz nüchtern). Daher meint man, das ich immernoch sehr gefährdet wäre. Dann wie ich ja schonmal schrieb, hab ich zweimal kurz nach der Trennung selbstverletzung betrieben, aber nie mit irgendeiner Suizidabsicht. Dann wirft man mir Interessenlosigkeit, Lustlosigkeit, Depressionen etc. vor. Und mein Kleiner, soll angeblich mal vor Mama gestanden haben, sich eine Rasierklinge an den Arm gehalten haben und gesagt haben:"Mama, aua wie Papa" Es wird nicht in Zweifel gezogen, das ich ja ein liebevoller Vater bin, aber meine Ex hätte Angst, das sich mein Verhalten negativ auf den Kleinen Auswirkungen könnte. Daher werde eine feste Umgangsregelung beantragt und das ich mir psychologische Behandlung suchen soll, wie ich es meiner Ex mal zugesichert habe.
Und dieser Antrag kam erst vor gut 2 Monaten bei mir an. Über ein halbes Jahr nach diesen Sachen wurde der Antrag erst gestellt.

Kurze Erläuterung von mir:
1. Diese ganzen Sachen liegen max. bei Januar diesen Jahres. Als meine Ex da diese Selbstverletzung entdeckte, kommentierte sie es damit:"Och, ist ja nur die oberste Hautschicht". Am Anfang war es für mich verdammt hart, damit fertig zu werden. Mittlerweile gehts mir gut.

2. Mein Kleiner hat da nie was von mitbekommen. Bei mir hat der noch nie anstalten gemacht, überhaupt meinen Rasierer eines Blickes zu würdigen. Dagegen frage ich mich, wie kommt der bei ihr überhaupt an sowas ran?

3. Meine Ex versucht mir schon seit 1 1/2 Jahren einzureden, ich müsse dringend zum Psychiater und irgendwann, ging sie mir damit so auf die Nerven, das ich sagte ich gehe dahin. Atteste bestätigen ja jetzt, das ich keine Hilfe brauche.

4. Nochmal zu dieser Sms, es war kurz nach der Trennung und ich hab mir ganz schön einen angetrunken gehabt. War blöd, überhaupt so etwas zu verfassen, aber ok, kann ich nicht mehr ändern.

Ich hoffe, ich hab jetzt nix vergessen und Du brauchst Deine Kristallkugel nicht mehr 😉

Mfg Patrick

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2008 00:23
(@jemmy)
Registriert

Hallo Patrick

Hast du einen RA ?

Ich glaube, dass du dir zu viele Gedanken machst. Mit den Attesten kannst du belegen, dass du Psychisch OK bist und eine, kurz nach der Trennung im Suff geschriebene SMS ist kein Grund dir den Umgang mit deinem Kind zu verwähren, respektive das Recht des Kindes auf Umgang mit seinem Vater ausser Kraft zu setzen.

In jedem Fall wird es eine Umgangsregelung geben, an welche du dich dann zu halten hast.

Ungeachtet dessen, habe ich den Eindruck ( mit 26 gehörst du nicht gerade zu "den Alten" ), dass du sehr unsicher bist und nicht wirklich weißt, was du willst.
Es könnte dir nicht schaden, dir professionelle Hilfe zu suchen, um wieder mehr innere Ruhe zu finden.

LG Thomas

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2008 00:41
(@patricksnake)
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Hallo,
ja, eine Anwältin habe ich und die hilft mir auch so gut es geht.

Da hast Du recht, Gedanken mache ich mir da sehr viele drum. Ich hab ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Sohn und das möchte ich um nichts in der Welt aufgeben. Es ist sehr schön, das ich ihn so oft habe.

Was Du mit der Umgangsregelung sagst, das heisst ja dann auch, das sich meine Ex quasi ein Eigentor schiesst. Dann muss sie sich ja auch dran halten und kann dann nicht mehr so zwischendurch kommen ob ich den Kleinen nehme. Deute ich das jetzt richtig?

In dem Punkt bin ich unsicher, das ich halt ein guter Vater sein möchte. Mir wär es am liebsten, wenn das alles friedlich gehen könnte. Nur lässt meine Ex sich immer was neues einfallen. Nachdem ihr erster Versuch wegen höherem Unterhalt gescheitert war, hat sie den Anwalt gewechselt und jetzt kommt da halt etwas neues wieder. De facto ist es aber so, jedesmal, wenn meine Anwältin auch irgendwelche Unterlagen von meiner Ex anfordert, kommt nichts mehr. Im Nov 2007 hat meine Anwältin schon Lohnabrechnungen meiner Ex angefordert und bisher kam noch nichts, dafür immer solche Sachen und ich hab wirklich immer irgendwie Angst, was als nächstes wieder kommt.
Eine gewisse Hilfe habe ich eigentlich wenn ich jetzt recht nachdenke. Und zwar der Psychologe, ist auch gleichzeitig Nervenarzt. Er behandelt seit Mai meine Erkankung und mit ihm habe ich die Situation schon besprochen. Und bei jedem Praxisbesuch erkundigt er sich auch zu der Problematik und gibt Tipps. Das hat schon in einigen Sachen Erleichterung verschafft.

Mfg Patrick

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2008 00:57
(@jemmy)
Registriert

Hallo Patrick

Eine gewisse Hilfe habe ich eigentlich wenn ich jetzt recht nachdenke. Und zwar der Psychologe, ist auch gleichzeitig Nervenarzt. Er behandelt seit Mai meine Erkankung und mit ihm habe ich die Situation schon besprochen. Und bei jedem Praxisbesuch erkundigt er sich auch zu der Problematik und gibt Tipps. Das hat schon in einigen Sachen Erleichterung verschafft.

Das ist gut so. Nutze diese Hilfe in deinem und dem Interesse deines Kindes.

Was Du mit der Umgangsregelung sagst, das heisst ja dann auch, das sich meine Ex quasi ein Eigentor schiesst. Dann muss sie sich ja auch dran halten und kann dann nicht mehr so zwischendurch kommen ob ich den Kleinen nehme. Deute ich das jetzt richtig?

Nein, nicht unbedingt. Ob du deinen Krümel auf die Bitte der KM ( oder auf deine Bitte ) auch zu anderen Zeiten nimmst, ist eine Sache der Absprache zwischen dir und der KM und kann somit jederzeit erfolgen. Vom Grundsatz her bleiben aber die gerichtlich abgesprochenen Zeiten davon unberührt, soweit ihr nicht etwas anderes absprecht oder einer von euch auf diese Zeiten besteht.

LG Thomas

LG Thomas

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2008 01:10
(@patricksnake)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
heute war die Verhandlung. Rausgekommen ist, das alles beim alten bleibt. Meine Ex war noch der Meinung sagen zu müssen, das erst nach dem Termin beim Jugendamt es so wär, das ich den Kleinen nehme wenn sie was hat. Das war gelogen, aber auf Rat meiner Anwältin, hab ich mich ruhig gehalten. Letzlich hat er ihr auch gesagt, das ich nicht Verpflichtet bin, den Kleinen immer zu nehmen wenn sie zeitliche Probleme hat. Das einzigste ist nur, das ich schauen soll, das ich den Kleinen eine Woche in den Ferien nehme.
Das tollste find ich, der Antrag war unnötig, hat der Richter gesagt, trotzdem kriegt die PKH und ich darf trotz Inso ab Dezember 75 Euro zahlen ans Gericht zahlen, da man meint das 227 Euro zum leben reichen.
Wieso muss ich dafür gerade stehen wenn die so einen Antrag stellt? Das find ich richtig ungerecht. 😡

Mfg Patrick

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2008 15:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Patrick,

zieh mal deine Hosen runter und schaue vorne an dir hinab.
Ungefähr auf halber Höhe findest du die Erklärung für dein Problem.

Klingt blöd, aber wenn man hier ein bisschen mit liest, stellt man fest, dass genau das, das Problem ist.

Immerhin, du hast du heute nur 75,-€ verloren. Das muss man leider schon als grossen Erfolg ansehen.

Freue dich daran.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2008 16:10