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Fundstück: Richterliches Recht auf Schlafpausen?

 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Schlafenden Richter minutiös überführen - oder hinnehmen
Will ein Verfahrensbeteiligter die Besetzung des Gerichts rügen, weil ein (ehrenamtlicher) Richter "mehrfach minutenweise geschlafen" habe, was daran zu erkennen gewesen sei, dass er "bei geschlossenen Augen tief atmete und sich hin und wieder ruckartig aufrichtete", so genügt dies als Beweis nicht, auch wenn die Erklärung "eidesstattlich" abgegeben wurde. Es müssen vielmehr "konkrete Tatsachen" vorgetragen werden, "welche eine Konzentration des Richters auf wesentliche Vorgänge in der mündlichen Verhandlung ausschließen. Dabei sind Zeitpunkt, die Dauer und die Einzelheiten des gerügten Verhaltens des Richters genau anzugeben" - und welches Thema der Richter verpasst haben soll. (Das Bundesverwaltungsgericht stellte sich auch mit der Bemerkung vor den betreffenden Richter, dass das "ruckartige Aufrichten" auch ein Indiz für einen "Sekundenschlaf" gewesen sein könne, was nicht heißen müsse, dass er wesentliche Teile des Verfahrens nicht mitbekommen habe.) (AZ: 10 B 9/06)

Quelle: http://www.wdr.de/radio/wdr2/rhein_und_weser/360580.phtml

Das kommt dabei heraus, wenn deutsche Gerichte sich mit sich selbst beschäftigen müssen: Schlimm ist im Zweifelsfall nicht, dass der Richter gepennt hat (das wird sogar wie eine Art "gutes Recht" dargestellt), sondern dass eine Prozesspartei nicht minutiös vortragen kann, dass er dabei auch besonders verfahrensrelevante Dinge verpennt hat...

Lachen oder heulen?
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2008 02:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

(das wird sogar wie eine Art "gutes Recht" dargestellt),

Moin Martin,

ich wußte nicht das ein normaler Arbeitnehmer das Recht hat während der Arbetiszeit einen Kurzschlaf zu halten.
Ich möchte den Busfahrer sehen, der vor Gericht sich darauf berufen darf, das ja auch ein Richter während der Verhandlung schlafen darf und das es daher nicht so schlimm ist, wenn er schlafend einen Unfall gebaut hat.  :knockout:

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2008 12:59
(@lupuss)

Hallo Martin,

wer schläft sündigt nicht.

Der Richter in meinem Verfahren ist durchaus hellwach. Das dieses aber der Wahrheitsfindung dienen würde oder gar der Gerechtigkeit, möchte ich dann doch nicht behaupten.

Gruß Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2008 16:09