Hallo, vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten:
Bekommt man PKH wenn diese für die Gegenpartei bereits gewährt wurde?
Wenn ja, wie wird das berechnet? Wird der Netto- oder Bruttolohn genommen und werden Kosten die man hat noch abgerechnet?
Vielen Dank, wenn ich eine Antwort bekomme.
Engelchen67
Hallo,
bei mir lief das so ab. Ich habe PKH erhalten unabhängig von der Gegenpartei. Angerechnet wird der Nettolohn. Dazu gibt es keinen Pauschalbetrag den man erhält.
Ich habe das alles über meine Anwältin laufen lassen. Für jeden Prozeßtag, Gutachten, anwaltlichen Schreiben etc.. wurde mir eine Rechnung geschrieben.
Schau dir mal folgende Homepage an:
http://www.scheidung-online.de/pkh.html
Viele Grüße
Stephan 1999
Nabend Zusammen,
nachdem ich den link bzgl. PKH gelesen habe, drängt sich mir eine Frage für folgenden Konstellation auf.
Gemeinsames Haus; zu 50% im Grundbuch. Exchen ist ausgezogen mit einem Kind und Scheidung läuft. Er verbleibt in der Immobilie, ebenfalls mit einem Kind. Exchen beantragt PKH wg ALG2. Nach den Ausführungen im Link müßte sie ihre 50% Immobilie-Vermögen (da nicht selbst bewohnt) einsetzen.
Sehe ich das richtig oder zieht hier ALG2 vor allem Anderen?
Konsequenz wäre, das Sie direkt Ihr eigenes Vermögen für den Rosenkrieg vernichtet - oder sehe ich das falsch? Ist das gar ein Ansatz mal wieder 'vernünftig' miteinander zu reden, um nicht RA mit Blockadehaltungen reich zu machen?
LG am Abend
DadWf