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Frage zu PKH / Rückforderung

 
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi ihr lieben,

könnt ihr mir evtl. folgende Frage beantworten:

Im Jahre 2007 führte ich gegen meine Ex einen Umgangsprozess. Da ich vor Beginn des Prozesses "betriebsbedingt" gekündigt wurde, habe ich PKH beantragt und auch erhalten. Gegen die Kündigung bin ich gerichtlich vorgegangen und diese wurde als unzulässig angesehen. Da es aber nicht mehr möglich war, dort weiter zu arbeiten (laaange Geschichte), einigten wir uns auf die Zahlung einer Abfindung.

Nun kam das Amtsgericht auf mich zu und wollte wissen, ob diese Abfindung auch gezahlt wurde und drohen mir im gleichen Schreiben an, dass die damals gewährte PKH zurückgezogen wird, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen antworte. Ist so ein Vorgehen in Ordnung? Immerhin hat der eine Prozess mit dem anderen gar nichts zu tun und die Abfindung diente lediglich dazu, meine sich der Kündigung anschließende Arbeitslosigkeit einigermaßen erträglich zu machen. War trotzdem heftig genung und eine Weltreise konnte ich von der Kohle ganz sicher nicht machen  😡

Kennt sich hier jemand von euch aus und was soll ich denen vom Amt am besten schreiben???

Viele Grüße,

K.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2009 19:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi ld,

das Gericht darf innerhalb von 4 Jahren immer mal wieder prüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnise geändert haben und ob eine PKH evtl. zurückgezahlt werden kann. Deshalb ist die Anfrage des Gerichts völlig ok.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2009 19:11
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Tina,

danke für Deine Antwort, aber hat denn diese Abfindung nach mehr als 1,5 Jahren für das Gericht noch Einfluss auf meine wirtschaftlichen Verhältnisse? Das wäre ja totaler Quatsch, denn a) liegt das Geld nicht auf einem meiner Konten und b) ist es schon lange weg, da ich ja damals von irgendetwas leben musste. Kann ich denen schreiben, dass die Abfindung zwar gezahlt wurde, aber längst verlebt werden musste oder gibt es da bessere Tips?

LG,

K.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2009 19:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja,

auch wenn du jetzt im Lotto gewinnen würdest, könnte das Gericht auch wieder an dicch herantreten und die PKH zurückforden.

Sie werden das wohl überprüfen und auch sehen, ob es möglich gewesen wäre, z.B. einen Teil der Prozeßkosten als Raten zu zahlen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2009 19:28