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Familienversicherung

 
(@schlaflos)
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Hallo liebes Forum,

vielleicht kann mir hier jemand Auskunft darüber erteilen, wie es sich mit Selbständigkeit und Familienversicherung verhält.

Ich lebe seit einigen Jahren von meiner Frau getrennt, die sich kurz nach der Trennung selbständig gemacht hat.

Durch Zufall habe ich nun erfahren, das sie seitdem keine Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, obwohl sie sicherlich weit mehr verdienen dürfte als die gesetzliche Höchstgrenze von 360 Euro die zum Verbleib in der Familienversicherung berechtigt.

Meine Frage ist nun, wie verhält es sich bei Selbständigkeit und Sozialversicherungen. Wird der Gewinnbetrag als Grundlage für die Berechnung von Krankenkassenbeiträgen herangezogen, der sich aus der Gewinn und Überschussberechnung ergibt?

Wie verhält es sich wenn es neben der Selbständigkeit noch mehrere 400 Euro Jobs gibt die das eigentliche Einkommen zusätzlich erhöhen.
Unterlagen zur Familienversicherung habe ich schon seit zwei Jahren nicht mehr bekommen die wurden angeblich auf Wunsch meiner zukünftigen Ex direkt an sie übermittelt.

Kann mir ein Schaden dadurch entstehen, wenn sie an die Krankenkasse falsche Zahlen übermittelt oder Einkünfte verschweigt?

Ich wäre für jede Information dankbar

lg schlaflos

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2009 17:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du Versicherungsnehmer bist, mußt du bei einer Überprüfung der Einkommensverhältnisse (udn das meist jährlich) mit deiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigen.

Desweiteren muß ja auch dein Gehalt nachgewiesen werden und nicht nur die Nachweise deiner Ex, wie kann sie das denn ,wenn sie die Unterhalgen ausfüllt und keine Kopien von dir hat?

Ich würde die KK darauf hinweisen, das die Unterhlagen an dich als Versicherungsnehmer zu schicken sind und nicht an deine Exfrau. Sonst kannst du ja gar nicht prüfen, ob sie vielleicht schon bei deine mGehalt falsche Angaben macht.

Im übrigen erledigt sich das Problem auch durch Scheidung. Dann muß sie sich selbst versichern, eure Kinder können bei dir versichert bleiben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 18:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin schlaflos,

als Selbständige muss Deine Noch- oder Ex-Frau sich selbst krankenversichern; ebenso, wenn sie mehr als geringfügige Beschäftigungen ausübt. Kann sie als Freiwillig Versicherte bei einer Gesetzlichen KK tun oder nach dem neuen Basistarif bei einer Privaten KK.

Grundsätzlich zerbrichst Du Dir aber den falschen Kopf: Sie ist erwachsen und selbständig und für ihre soziale Absicherung ganz allein verantwortlich. Warum sollte Dir ein Schaden entstehen, wenn sie sich zu niedrig oder gar nicht krankenversichert oder die Anspruchsgrundlagen durch falsche Angaben ganz entfallen? Das einzige, was Dich interessieren muss, ist der Versicherungsstatus Eurer Kinder.

Im übrigen raten wir hier regelmässig dazu, anlässlich von Dauer-Trennungssituationen Nägel mit Köpfen zu machen und die Scheidung zu betreiben. Denn ansonsten passiert ganz sicher eines: Deine Frau erwirbt über den Versorgungsausgleich Anteile an Deiner Altersversorgung, solange Ihr verheiratet seid. Mit jedem Jahr erhöht sich ihr Rentenanspruch, während Deiner sinkt. Und wenn sie mit ihrer Selbständigkeit auf die Nase fällt, bist Du mit Unterhaltszahlungen ebenfalls im Boot.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 19:00
(@schlaflos)
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Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen Antworten

@midnightwish

ich habe vor drei Jahren die Unterschrift unter einem solchen Dokument verweigert, weil meine zuküftige Ex falsche Angaben gemacht hatte. Daraufhin hat sich die KK direkt an sie gewendet und hat ihre  Angaben scheinbar bisher so hingenommen. Eine Prüfung hat nicht stattgefunden, da kein entsprechendes Personal zur Verfügung stand.

@brille007

Es ist also wenn ich es richtig verstehe ein Leistungsmißbrauch, wenn sie der KK gegenüber falsche Angaben macht und für Sie würde wenn es hart auf hart kommt der Versicherungsschutz entfallen.

Der zuständige Richter als auch ich sind an einem schnellen Verfahren interessiert, aber meine zukünftige ex nicht. Sie bekommt ja erstmal weiterhin TU.

Meine zukünftige ex ist zum ersten Scheidungstermin einfach nicht erschienen. Es gab dann einen Schriftwechsel zwischen Gericht und ihrem Anwalt, der mir im Einzelnen aber nicht bekannt ist. Von seiten des Gerichts wurde bisher der Versorgungsausgleich abgetrennt, da Sie nicht in der vorgegebenen Zeit ihre Unterlagen an die Rentenkasse weitergeleitet hat.
Wenn etwas kam, dann nur ein bisschen und das waren dann meist auch noch die falschen Unterlagen. Der Richter ist bisher vom Verlauf auch "not amused" da er eigentlich die Sache schon zu Beginn des Jahres beenden wollte.

Es wurden mittlerweile von der Gegenseite noch Anträge auf ABR und Hausratsteilung als auch Zugewinn gestellt. Laut Amtsgericht wird es nun erst wieder nach den Sommerferien zu einem neuen Termin kommen.

lg schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2009 20:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin schlaflos,

da scheint einiges ziemlich im Argen zu liegen bei Euch. Speziell Gimmicks wie "Hausratsteilung per Gericht" machen eine Scheidung langwierig und teuer.

Wenn Deine DEF von TU bekommen will, ist sie Dir zu wahrheitsgemässer und vollständiger Auskunft über ihre Einkommenssituation verpflichtet. Tut sie das nicht, gäbe es bei mir auch erstmal keine Kohle mehr. Das würde ich ihr genauso sagen - und dann die Zahlungen einstellen. Vielleicht kommt sie dann in die Hufe?

In dem Moment, wo sie selbst arbeitet, begründet sich eine eigene Versicherungspflicht - geht Dich nix an und betrifft Dich auch nicht. Die KK macht deswegen auch kein Riesen-Fass auf, falls sie falsche Angaben gemacht oder Einkommen nicht angegeben hat, aber verlangt ggf. eine Nachzahlung.

Mit welcher Begründung soll jetzt auch noch das ABR beantragt werden?

In Summe: Ziemlich viele Baustellen - und ziemlich wenig Bewegung...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 21:03
(@schlaflos)
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Hallo Martin,

einiges im Argen ist gut, eigentlich waren wir uns einig, hatten einen Anwalt - "ihren" Anwalt, aber dann ging es los mit horendem Unterhalt, Schulden etc. und alles sollte von mir geleistet werden. Ihr Anwalt hat mir damals erklärt ihr Einkommen könnte man nicht anrechnen, da sie sich ja gerade erst eine Existenz aufbauen müsse und das ich das gefälligst zu finanzieren habe.

Ich hab mich dann beraten lassen und dabei kam heraus, das die dort getätigten Äußerungen nicht viel mit der Realität zu tun hatten. Ich habe dann einen eigenen Anwalt genommen.

Seitdem ist ihr jedes Mittel recht die Scheidung zu verzögern, was sie ja bereits zwei Jahre lang geschafft hat. Tu wurde zwar schon gekürzt, da fiktives Einkommen anzurechnen sei. Der Richter hatte bei den von ihr vorgelegent Unterlagen die Geduld verloren. Ich glaube er  hat innerhalb einer Verhandlung 5 mal Rechnen müssen, dann wurd es ihm zu bunt. Ende vom Lied fiktives Einkommen bei meiner zukünftigen Ex, da Angaben zum Einkommen unvollständig und vage waren.

Zu den Anträgen denke ich, das diese kurz vor der Verhandlung zurückgezogen werden. Das Spiel hatten wir schon mal mit vorzeitigem Zugewinn, der Antrag wurde kurz vor der ersten Verhandlung eingereicht, die Verhandlung vertagt und dann vor dem nächsten Verhandlungstag zurückgezogen. Ihr Anwalt ist bekannt für extrem verzögerte Verfahren.

Liegt also am Richter ob er dann die anderen Verfahren auch abtrennt, aber das geht meines Wissens erst nach zwei Jahren Verfahrensdauer. Berichtigt mich wenn ich hier was falsches Schreibe.

lg schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2009 21:33