Hallo Zusammen,
folgende Situation: Juni 2006 Auszug aus dem Ehehaus, Oktober 2006 Einreichung des Scheidungsantrages. Noch-Ehefrau hatte im Juli 2006 das gemeinsame Girokonto bezüglich Schulden mithilfe einer Stiftung, (gegen meinen Willen) bei der Bank ausgeglichen. Danach wollte die Ehefrau dass ich die ca. 1300 Euro (hälftig) Schulden an die Noch-Ehefrau bezahle.
Zudem hatte ich damals das gemeinsame Girokonto von einem "ODER" Konto in ein "UND" Konto umwandeln lassen, da meine Ehefrau diverse Rückbuchungen ca. 1500 Euro auf dem Girokonto vorgenommen hatte. Meine Absicht war das Konto mit den Schulden bei der Bank stehen zu lassen, denn ich hätte die Schulden (1.300 EUro) sofort bezahlen müssen, und meine Forderung von ca. 1.500 Euro wären erst im laufe des Scheidungsverfahrens evtl. geregelt worden, und die Scheidung wird vermutlich erst im Oktober 2009 sein.
Meine Noch-Ehefrau hatte dann einen Prozess beim Amtsgericht gestartet. Ich argumentierte beim Amtsgericht, dass die Girokonto Sache im Rahmen des Verbundverfahrens bei der Scheidung mit den anderen offenen Punkten abgehandelt werden soll. Beim zweiten Amtsgerichtstermin erhöhte ich meine Forderung auf 10.000 Euro, da ich merkte dass das Amtsgericht die Girokontosache nicht an das Scheidungsgericht geben wollte. Das Amtsgericht hat dann den Fall, aufgrund der Höhe des Streitwertes an das Landesgericht verwiesen. Beim Amtsgericht hatte ich mir keinen Rechtsanwalt genommen. Beim Landgericht herrscht aber Anwaltszwang. Ich hatte 3 Rechtsanwälte gefragt den Fall zu übernehmen, aber alle 3 haben abgelehnt. Mein Scheidungsanwalt hatte den Fall dann übernommen, aber dann vor dem Termin beim Landgericht, sagte mein Scheidungsanwalt, dass es besser ist, dass er diesen Landgerichtsfall niederlegt da keine Aussicht auf Erfolg, und dass ich dann eben eine Gebühr von ca. 1000 Euro bei dem Landgericht bezahlen soll wegen "Nichterscheinen". Dies wäre nach der Ansicht von meinem Scheidungsanwalt die billigste Variante für mich.
Das heisst dann in der Summe habe ich dann wohl ca. 3.000 Euro zu bezahlen, mit Geld, das ich nicht habe.
Gemäß Schreiben von dem Landgericht habe ich noch die Möglichkeit persönlich schriftlich zu erklären, warum dieser Prozess nicht bei dem Landesgericht sondern bei einem anderen Gericht verhandelt werden soll. Macht das Sinn?
Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Rechtlich ist es scheinbar in Ordnung die Girokontosache aus dem Scheidungsprozess bei dem Familiengericht herauszulösen, was ich aber nicht verstehe, da die Girokontosache mit dem Scheidungsprozess sehr vernetzt ist.
Hat jemand eine Idee für mich, um aus diesem Sumpf wieder herauszukommen, und dass die Girokonto Sache an das Scheidungsgericht verwiesen wird?
Viele Grüße
papaaufpapier