Erledigung vs. Klag...
 
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Erledigung vs. Klagerücknahme

 
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

Servus,
hab mal ne kurze Frage:

In einer anderen Sache hat jmd. Klage gegen mich eingereicht, beim danach folgenden Telefonat wurde mir gesagt wenn "xy" eintritt wird die Klage zurückgezogen.

"xy" ist eingetreten und der Anwalt der Gegenseite erklärt dem Gericht "Erledigung der Haupsache" und beantragt natürlich mir die Kosten aufzuerlegen obwohl was anderes besprochen wurde.
Kann man dem Gericht glaubhaft versichern dass Rücknahme der Klage versichert wurde und ev. Zeugen des Telefonats benennen?

Danke!

Gruß Ingo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 17:09
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

wenn "xy" Klageanlass war, hast Du die Kosten zu tragen.

"obwohl was anderes besprochen wurde" musst Du beweisen können. Dann kommt es darauf an, wie das Gericht das sieht.

Grüße
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 19:05