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Einkommensauskunft ans Jugendamt

 
(@Kawapit8)

Hallo Zusammen ,

wie bereits geschrieben , habe ich für meine Tochter beim JA Erziehungshilfe beantragt (Kurzform: Sorgerecht bei mir , ich alleinerziehend).

Nun hat mir das Jugendamt den entsprechenden Bescheid mit einem Prüfbogen zur Feststellung meines Einkommen zugesandt .
Ich soll nun meine Einkommen sowie mein Vermögen angeben . Besondere Belastungen kommen in diesem Fragebogen nicht zur Sprache.

Unter dem Fragebogen steht als letzter Satz :
Ich bin damit einverstanden, dass mir 25% meines Nettoverdienstes als Belastungen anerkannt werden. Sollte ich höhere Belastungen geltend machen, so füge ich entsprechende Nachweise über meine persönlichen Belastungen bei .

Auf meine telefonische Nachfrage , meinte die Mitarbeiterin des JA , ich möge das mal fein ausfüllen und unterschreiben, es würde dann alles seinen Gang gehen .

Als ich daraufhin erwiederte, ich hätte , um meine Tochter zu mir zu nehmen eine grosse Wohnung genommen und ich käme wohl kaum mit 25 % meines Einkommens damit hin , wurde der Ton gleich unfreundlicher.
In diesem Falle müsse man wohl eine Einzelfallberechnung machen , die wiederum von einer AG genehmigt werden müsse. Dazu müsse ich dann aber all meine Ausgaben anführen .
Ob diese Einzelfallrechnung dann auch genehmigt würde , konnte mir die Gute natürlich nicht sagen.

Nun meine Frage : Direkt den Anwalt einschalten , oder erst einmal versuchen, mit dem JA eine Einzelfallberechnung zu erreichen ?

So long , Pit

Zitat
Geschrieben : 03.04.2006 11:42
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Wieso da jetzt einen Anwalt einschalten????

Fragebogen ausfüllen...Angaben machen, Belege bei fügen und gut ist..

Wie dort ja schon steht

Ich bin damit einverstanden, dass mir 25% meines Nettoverdienstes als Belastungen anerkannt werden. Sollte ich höhere Belastungen geltend machen, so füge ich entsprechende Nachweise über meine persönlichen Belastungen bei .

Damit wird die Berechnung mit deinen angaben gemacht und gut...

Sollte dann mit der Berechnung was nicht stimmen..dann Widerspruch u notfalls ab zum RA...

Aber jetzt? Warum?

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2006 12:01
(@Kawapit8)

Weil ich nicht genau weiss , was ich alles als Belastung geltend machen und ob ich die Rechtsform wahre , wenn ich das Schreiben selbst verfasse.
Möchte ungern etwas vergessen oder falswche Angaben machen , bzw. Einsprüche , die ich hätte geltend machen können verstreichen lassen .

So long , Pit

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2006 13:07