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Ein paar Fragen zum ausfüllen des PKH Antrags

 
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

meine Anwältin hat mir den Antrag zur PKH mitgegeben, ist nun 2 Wochen im Urlaub und nun sitz ich davor.
Ich hätte trotz des Hinweisblattes ein paar Fragen vielleicht kann mir ja wer helfen.

Der Antrag wird ja im Feb. gestellt und ich muss ja das Bruttoeinkommen vom Vormonat angeben sowie auch die gesetzlichen Abzüge.
Nun steht dort : Falls sie monatlich weniger oder mehr verdienen, geben Sie bitte die niedrigere bzw. höheren Durchschnittseinnahmen an. Erläutern sie diese auf einem besonderem Blatt. Welche Durchschnittseinahmen soll ich denn nun angeben ?
Ich habe nun wirklich jeden Monat jeh nach Nachtschichten und Wochenendarbeit sehr unterschiedeliche Brutto einnahmen. Muss diese Zuschläge dann von Brutto abziehen und unter andere Einnahmen angeben ?

Lohn und Gehaltsabrechnung der Arbeitsstelle für die letzten 12 Monate. Das heißt mein Arbeitgeber stellt EINE Abrechnung der letzen 12 Monate aus ?

Nun steht dort ja auch sämtliches vom Ehegatten. Soll ich das was ich weiß über die Kindesmutter dort eingeben ? z.b. das Kindergeld was sie bekommt ?

Kann ich die teure Umgangsbegleitung auch irgendwo angeben ?

Gibts es sonst noch irgendwelche Tipps zum ausfüllen des PKH Antrags ?

Sorry für die vielen Fragen, aber die PKH ist sehr wichtig und ich hoffe sehr das ich damit durch komme.

Vielen Dank im vorraus !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2011 22:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde den Durchschnittswert aus 2010 eintragen, hierzu die Lohnsteuerjahresbescheinigung beilegen und zusätzlich die Lohn-/Gehaltsabrechnung aus Januar 2011. Zuschläge weshalb auch immer sind in der Bescheinigung enthalten.

Einkommen des Ehegatten bezieht sich auf einen evtl. aktuell vorhandenen und mit dir zusammen wirtschaftenden Ehegatten.

Die Umgangskosten würde ich auf jeden Fall angeben. Ich meine auf Seite 4 gibt's "Sonstige Belastungen".

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2011 23:19
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

ahhh okay vielen Dank für die Infos.

Dann könnte ich doch theoretisch den Durschnittswert nehmen von der Gehaltsabrechnung die mir mein Arbeitgeber für die letzen 12 Monate ausstellen muss oder ? Soll ich das trotzdem wie es im Hinweis steht unter einem besonderem Blatt erläutern mit den Schichten ?

Sollte ich den Ehegattenunterhalt den ich ja wegen der EA zahlen müsste (aber ja nicht zahle) auch angeben ?

Wie sieht es aus mit Altersvorsorge der Kinder ? ich habe 2 Veträge die mich monatlich über 100 € kosten.
Alles mit angeben unter sonstige Zahlungsverpflichtungen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2011 23:51
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Sollte ich den Ehegattenunterhalt den ich ja wegen der EA zahlen müsste (aber ja nicht zahle) auch angeben ?

Ja, aber auch angeben, das der i.M. nicht gezahlt wird und warum nicht.

Wie sieht es aus mit Altersvorsorge der Kinder ? ich habe 2 Veträge die mich monatlich über 100 € kosten.
Alles mit angeben unter sonstige Zahlungsverpflichtungen ?

Auch das musst du angeben, aber auch klar erläutern, das die Verträge für die Kinder abgeschlossen sind.
Bei der Überprüfung könnte der Rechtspfleger aber auch darauf kommen, das diese Zahlungen als ''Luxus'' gelten und die PKH ablehnen.
PKH/VKH ist eine besondere Art von Sozialleistungen, die nur dann gewährt wird, wenn der Antragsteller ohne eigenes Einkommen oder Mittel den Prozess nicht durchführen könnte.
Es könnte passieren, das dir PKH mit einer Ratenzahlung gewährt wird, da diese Position der Altersfürsorge der Kinder eigentlich Luxus sind.
Verschweigst du diese Position, und das Gericht kommt irgendwie dahinter, ist die PKH auch futsch.
mmmh... Risiko??!!

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2011 11:20
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

vielen Dank für eure Hilfe.

Ich denke habe den PKH Antrag nun soweit komplett.
Ich warte nun noch ab welcher Ehegattenunterhalt in der Verhandlung nächste Woche raus kommt, diesen trage ich dann noch ein und dann wird er hoffentlich genehmigt.

Kann so eine PKH eigentlich auch rückwirgend gelten ?
Oder nur für alles von dem Zeitpunkt aus wo er vom Gericht genehmigt wird ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 22:21