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EGMR: Deutschland erstmals wegen Recht der Großeltern auf Umgang verurteilt

 
DeepThought
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PRESSEMITTEILUNG

Anliegende deutsche Übersetzung des Urteils Adam ./. Deutschland vom 04.12.2008 - Az. 44036/02 - zur Information und Veröffentlichung.

Ich war seit Januar 2008 alleiniger Anwalt der 3 Kläger (Vater und Großeltern väterlicherseits des Kindes) vor dem EGMR in Straßburg - Strasbourg.

Trotz Mitwirkung der deutschen Richterin am EGMR Jaeger konnte ich - nach langer Zeit - eine Verurteilung der BRD in einem Punkt erreichen (wegen überlange Verfahrensdauer).

Zum Fall ist zu sagen:

1.
die Großeltern und der Vater hatten den Fall vor den Gerichten in Deutschland mit zwei anderen Anwälten nicht sehr gut betrieben. Sie nahmen Beschwerden zurück. Auch versuchten sie nie, Umgang durch Zwangsgeldandrohung zu sichern. Stattdessen begannen sie erneut erstinstanzliche Verfahren auf Umgang, wodurch sie Jahre verloren.

2.
Schließlich, am Ende des letzten Verfahrens riefen sie nicht das Bundesverfassungsgericht an, was für ihre meisten Klageforderungen beim EGMR nötig gewesen wäre.

3.
Seit 2004 hat niemand in einem Verfahren eine Verurteilung der BRD erreicht, an dem die deutsche Richterin am EGMR Jaeger beteiligt war. Nur eine Verurteilung wurde seit 2004 erreicht, während sie ausgeschlossen war wegen Vorbefassung mit dem Fall in der Zeit als sie noch in Deutschland am Bundesverfassungsgericht richtete.

4.
Großeltern haben niemals vorher eine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland auf Grund einer Sache wegen Umgangs mit einem Enkelkind erreicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Alberti
Rechtsanwalt


>Das Urteil<

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2009 18:36