Dann wird das auch verhandelt werden. Auch Richter können nicht sang und klanglos Anträge übergehen. Ich denke, es wird einfach nur der Reihe nach hintereinander verhandelt. Genau genommen ist das nicht mal ne Verhandlung, sondern nur ne Anhörung. Es wird nur noch mal alles breit getreten, was bisher in den Schriftsätzen stand. Neues darf nicht eingebracht werden. Die Entscheidung des Richters steht bereits fest.
Also nicht nur Anhörung sondern auch Entscheidung in Sache ABR - habe ich dich richtig verstanden?
Näher zum Kind ziehen? Kommt mir irgendwie nicht in der Sinn. Sorry. Wir leben jetzt 10 Minuten voneinander entfernt und ich sehe meine Tochter nicht. Meinst du ernsthaft, das wenn ich hinter der Ex ziehe - sie läßt mich wirklich zum Kind? :redhead: Ich denke eher an etwas anderes, ins Ausland gehen z.B. Bitte nicht mit Füßen treten, das kommt hier, im Kämpferforum, vermutlich nicht gut an 😉
@Lef:
Wir leben jetzt 10 Minuten voneinander entfernt und ich sehe meine Tochter nicht. Meinst du ernsthaft, das wenn ich hinter der Ex ziehe - sie läßt mich wirklich zum Kind?
Das hat nix mit "lassen" zu tun. Das Gericht wird sie zum Umgang verpflichten. Hält sie sich dann nicht dran, gibt´s ne Reihe von Zwangsmitteln.
@Oldie:
Lieber Milan, reisse Dich doch bitte soweit zusammen, um auch machbare Wege aufzuzeigen und versuche nicht nur Dein eigens Schicksal zu reflektieren, welcher auch Deines eigenen Wirkens geschuldigt ist.
Na, jetzt werd mal nicht persönlich. Soweit ich mich erinnere hast Du keinen Schimmer von meinen persönlichen Fällen und welche davon ich gewonnen habe (ja, die gab es auch) und welche nicht. Ich HABE jedenfalls mein SR retten können und ne sehr umfangreiche UR durchgeboxt. Ich ziehe meine Erfahrungswerte zudem nicht aus meinem eigenen Fall, sondern aus mittlerweile etlichen Fällen, die ich hier im Forum mitbegleitet habe, aus etlichen Gesprächen mit JAs, RAs und auch Richtern.
Ein paar Posts weiter oben habt Ihr schon mal auf meinem -angeblichen- Pessimismus rumgehackt. 2 Tage später bewahrheitete sich, was ich schrieb. Und ich versuche eben das zu tun, was Du forderst - machbare Wege aufzeigen. Bedeutet für mich aber auch, dass ich auf nicht-machbare Wege hinweise.
Was nützt es, wenn Ihr Lef ratet "Lehne die Zusammenlegung ab!" .... und 2 Tage später scheitert er. Ihr ratet "Kämpfe ums ABR" ... was fast unmöglich ist. Da ist es doch sinnvoller, ihm die wirklich realistischen Dinge aufzuzeigen.
ABR ist nun mal Besatandteil des SR. Das verliert man nicht so einfach. Es kommt dabei u.a. auch darauf an, in wieweit der jeweilige ET eine gefestigte und tolerante Persönlichkeit ist, welche auch unter schwierigen Bedingungen Lösungen sucht/findet.
Bei allem Respekt - das halte ich für totalen Quatsch!
Naja, wir werden sehen. Erneut drücke ich Euch die Daumen, dass Ihr recht behaltet!!! Das is mein ernst!!
Und wenn Lef meine Posts zu pessimistisch findet, dann bitte ich um Hinweis DURCH IHN, dann schreib ich hier nicht mehr.
Milan
@lef
ABR ist nun mal Besatandteil des SR. Das verliert man nicht so einfach. Es kommt dabei u.a. auch darauf an, in wieweit der jeweilige ET eine gefestigte und tolerante Persönlichkeit ist, welche auch unter schwierigen Bedingungen Lösungen sucht/findet. Hier ist Dein Ansatz: Zeige Dich und agrumentiere lösungsorientiert, konfliktfähig und kooperativ. Das Wohl des Kindes steht absolut im Vordergrund. Hier hast Du Möglichkeiten zu agrumentieren, aufzuzeigen und Vorschläge dazu zu machen. Ja - es wird schwierig. Doch DU möchtest das ABR behalten - also tu was dafür in dieser ungerechten Gesellschaft. Die Rechtssprechung ist gegen Dich - na und? Hier stehst dann Du mit Deiner Position, und die KM als auch das Gericht müssen dagegen agrumentieren.Gruss oldie
oldie, danke für diese unterstützende Worte. So richtig viel Hoffnung macht es mir nicht - ich bin vielleicht zu sehr Pessimist :exclam: . Du schreibst ja selbst das das System gegen mich ist. Die bisherigen Entscheidungen der Richterin deuten für mich eindeutig darauf hin, das sie auf der Seite der Mutter ist. Ich merke, das ich mich schon mental auf die Niederlage eingestellt habe.
Meinst Du auch das man gegen diese Zusammenlegung nichts unternehmen kann?
Jungs, kann ich noch was machen? Werde morgen wohl den Anwalt einschalten.
Hallo,
1) Anwalt einschalten ist dringend anzuraten
2) es bleibt bei meinem Rat: vehement gegen eine Vermischung der beiden getrennt zu behandelnden Themen verwahren. Auch und gerade beim Termin.
3) zum ABR wird keine richterliche Entscheidung nötig, wenn du dem Umzug der Ex zustimmst. Das sollte aber die allerletzte Karte sein die du beim Termin spielst - um GSR/ABR zu behalten! Dein Anwalt muss merken, in welche Richtung die Sache läuft und ggf. dieses Angebot herausziehen. Und zwar mit der Bedingung, dass sich dann aber die KM hälftig an den Hol- und Bringdiensten beteiligen muss, da ja sie die Entfernung herstellt. Im Beschluss (ja keinem Vergleich zustimmen! Nie beim Umgang! Das macht man in günstigen Einzelfällen beim Unterhalt, aber nie nicht beim Umgang!) steht dann etwas in der Art
'Das Sorgerecht wird von den Parteien weiterhin gemeinsam ausgeübt. Sie sind sich zudem einig, dass bis auf weiteres der ständige Aufenthaltsort des Kindes bei seiner Mutter sein soll. Die Hol- und Bringdienste für den Umgang, der nachfolgend unter xx geregelt wird, leisten die Parteien je zur Hälfte.'
Das mit der Einigkeit ist zwar gelogen und das weiß jeder, aber es ist eminent wichtig, dass das SR uneingeschränkt bleibt.
/elwu
zum ABR wird keine richterliche Entscheidung nötig, wenn du dem Umzug der Ex zustimmst.
und
Das mit der Einigkeit ist zwar gelogen und das weiß jeder, aber es ist eminent wichtig, dass das SR uneingeschränkt bleibt.
... ist vollkommen KORREKT!!!
Es kommt dabei u.a. auch darauf an, in wieweit der jeweilige ET eine gefestigte und tolerante Persönlichkeit ist,
... ist vollkommen DANEBEN!!! Da geht mir echt die Hutschnur hoch. Dann sind also alle alleinigen ABR-innehabenden KMs eine gefestigte und tolerante Persönlichkeit? Ich lach mich weg.
Danke Elwu, Du hasts endlich auf den Punkt gebracht! Deine beiden Punkte sind ausschlaggebend fürs ABR.
Milan
PS: Oldie, hast ne PN!
Hi
... ist vollkommen DANEBEN!!! Da geht mir echt die Hutschnur hoch. Dann sind also alle alleinigen ABR-innehabenden KMs eine gefestigte und tolerante Persönlichkeit? Ich lach mich weg.
Ich weiss nicht was Du getrunken hast - aber auf dem UT2009 kannste mir mal 'nen Schluck abgeben. 😉 Sorry - ich bin nunmal für Selbstbewusstsein.
Und ich sehe es ebenso wie elwu.
zu 1.) Hole Dir Hilfe, Du brauchst sie.
zu 2.) Bleibe bei Deinen Positionen - und das auch mit Hilfe durch einen RA.
zu 3.) Und genau hier muss eben abgewogen werden. Prinzipiell behältst Du das ABR im Auge, jedoch ohne Dich dabei selbst gleich aufzugeben. Hier muss taktiert werden - und nochmals mein Rat zu einem RA.
Und lef, kannst Du das nochmal mit den Aktenzeichen erklären? Existieren jetzt zwei oder sind sie in einem AZ aufgegangen ?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@Oldie:
Ich weiss nicht was Du getrunken hast - aber auf dem UT2009 kannste mir mal 'nen Schluck abgeben. Sorry - ich bin nunmal für Selbstbewusstsein.
Ähem ... ich bin Antialkoholiker und Drogenablehner. Ich lass Dich am UT aber trotzdem nicht an meiner Apfelschorle nippen .... :knockout:
... und ich erzähl Dir am UT vielleicht mal etwas von meiner Geschichte. Laut Deinen Ansagen hier habe ich durch mein eigenes Wirken mein GSR verspielt, saufe abends und leide unter mangelndem Selbstbewustsein. Irgendwas anderes war da auch noch. Ich stehe kurz davor das als einen Versuch zu deuten, mich ganz persönlich zu beleidigen ODER Du verwechselst mich mit irgendeinem anderen User.
Offensichtlich hast Du aber selber nicht genug Ei in der Hose, um auch andere Meinungen neben der deinigen zu respektieren. Naja, egal. Falscher Ort und zu niederes Niveau, Herr Global-Mod.
Greetz,
Milan ... kopfschüttelnd
Und lef, kannst Du das nochmal mit den Aktenzeichen erklären? Existieren jetzt zwei oder sind sie in einem AZ aufgegangen ?
Vor einem Monat wurde der Termin unter einem UG AZ festgelegt. Seit einer Woche gibt es ein anderes SO-AZ und unter diesem ist der UG-Termin mit SO belegt. Ob beide AZs jetzt eins sind oder immer noch getrennt behandelt werden - keine Ahnung.
Ich habe mal die Stellungsnahme des JA durchgelesen. Es ist voll mit Lügen der Ex, sie stellt alles extrem dramatisch dar (Erniedrigungen, fremdgehen, Schlagereien - wirklich alles gelogen). Das ist wahrscheinlich der Grund ist, warum die Richterin jetzt so abkürzt. Mit diesen Lügen hat sie das JA voll auf ihre Seite gezogen. Das JA hat die Position der Mutter angenommen und erwägt sogar den Abbruch des Umganges.
Gibt es eine strategie wie man gegen diese Lügen vorgeht? Gegen jede einzelne ruhig argumentieren, aber es bringt doch auf Dauer nichts oder? Soll ich mit dem Lügen schneller sein? Bringt es etwas, wenn man sie psychisch untersuchen läßt? Ja, ich weiß, Lieblingsvorfurf der Männer 😉
Moin lef,
ich habe dafür zwar auch keine vollständige Strategie aber wichtig ist tatsächlich ruhig zu bleiben und klar zu machen, dass das JA lediglich die Behauptungen der KM wieder gibt.
Damit ist das nur Hörensagen und als Aussage wertlos.
Darauf musst du hinweisen, bzw. fragen, ob das eigenes Erleben ist oder Wiedergabe der Mutter ist.
Sonst könntest du ja auch deine Aussage aufschreiben und 3-mal fotokopieren. Damit wird die Aussagekraft auch nicht grösser.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich war heute beim Anwalt... Er war mit Milan ziemlich unisono 😡
Den Umzug kann ich nicht verhindern. Die Begründung der Ex ist ok, ich habe keine wirklichen Argumente dagegen.
Die Zusammenlegung ist zwar "etwas ungewöhnlich", aber die Richterin darf es. Kann man nichts machen
Nach dem Umzug könnte er sich so 1x 3 Stunden pro Monat vorstellen, die Begleitung wäre in diesem Fall für mich gut, da ich mich mit der Tochter irgendwo im Kerker des dortigen JAs treffen könnte. Anstatt im Haus der Ex.
So sieht's aus, vatersein in DE.
Ich werde doch zum JA vor dem Gerichtstermin gehen. Das bringt nicht viel, eine klitzekleine Minichance gibt es noch. Allenfalls besser als Schnellverurteilung vor Gericht, nach zwei Sätzen die mit die Richterin zulassen wird.
Ich werde wohl ohne den Anwalt zum gericht hingehen.
Ansonsten "losslassen ist besser als leiden". Vielleicht hilft der Abstand.
P.S. Achja, die Umgangskosten werde ich alleine tragen. die Ex hat kein eigenes Einkommen, davon abgesehen sind die Kosten bei 1-2 Fahrten pro Monat keinen Streit wert
Eine Frage habe ich noch: lohnt es sich für das GSR zu kämpfen? Was passiert damit wenn ich monatelang (jahrelang) meine Tochter nicht sehen werde? Wird es mir entzogen?
Hi lef
Da ihr verheiratet ward so besteht doch automatisch GSR. Warum Deine Frage, für das GSR kämpfen zu müssen? Dieses hast Du erstmal und verlierst es i.d.R. nur dann, wenn Du kindeswohlgefährdend handelst oder mit der KM grundsätzlich unterschiedlicher Auffassung zu wichtigen Themen bist.
Ausserdem habe ich das Gefühl, Du benennst hier wichtige Umstände nicht. Sonst kann ich mir weder erklären, warum auf einmal BU (begleiteder Umgang) als auch noch eine Umgangsregelung von 1x3 Stunden im Monat anstehen.
Auch hast Du nicht auf diverse Anfrargen reagiert, entsprechende Schreiben im konkreten Inhalt mal einzustellen. Dadurch wird es schwierig zu beurteilen, was eigentlich im Hintergrund abläuft.
So einfach mal rumstochern geht in solch sensitiven Situationen nicht, zumal 'Mann' nur seltenst eine zweite Chance bekommt.
Gruss oldie
*Edit: Rechtschreibkorrektur *
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ausserdem habe ich das Gefühl, Du benennst hier wichtige Umstände nicht. Sonst kann ich mir weder erklären, warum auf einmal BU (begleiteder Umgang) als auch noch eine Umgangsregelung von 1x3 Stunden im Monat anstehen.
Auch hast Du nicht auf diverse Anfrargen reagiert, entsprechende Schreiben im konkreten Inhalt mal einzustellen. Dadurch wird es schwierig zu beurteilen, was egentlich im Hintergrund abläuft.
Hi Oldie,
ich werde hier keine Unterlagen reinstellen, zu viel Aufwand und ich will es einfach nicht. Soll ich etwa alle Lügen der Ex hier abtippen? Das wichtigste steht in meinen Postings. Ich habe nichts kriegsentscheidendes verschwiegen. Glaube ich zumindest.
BU steht spätestens dann auf dem Plan, wenn sie umzieht. Ich möchte nicht in diesem Wespennest meine Tochter sehen. JA wäre besser (genau gesagt genau so schlimm) wie bei denen zu Hause. Bisher war BU der Zankapfel, das war der Grund für die Umgangsboykotte. Ich habe das B ständig abgelehnt und die Ex will es so (weil sie weiß das es erniedrigend ist und ich dagegen bin). In der UV steht das eine gemeinsame Bekannte "aufpasst", sie war nur beim ersten Termin dabei, danach hat es auch ohne sie wunderbar funktioniert.
1x3Stunden/Monat war nur ein Vorschlag des Anwaltes heute. Aus seiner Erfahrung. Natürlich für die Zeit nach dem Umzug. Momentan sind es 2x1Stunde pro Woche (in der UR, faktisch 0 Stunden seit Jahresanfang), aber bei 300km Entfernung ist nicht mehr machbar.
Moin!
Ich war heute beim Anwalt... Er war mit Milan ziemlich unisono
Schlage vor, Herr Global-Mod-Oldie hält sich mir gegenüber ab sofort mit seinen dumpfen Anmachen zurück und lernt erstmal den Unterschied zwischen Pessimismus und Realismus!!!
Eine Frage habe ich noch: lohnt es sich für das GSR zu kämpfen?
Nein, lohnt sich nicht. Weil Du es ziemlich sicher behalten wirst.
Was passiert damit wenn ich monatelang (jahrelang) meine Tochter nicht sehen werde?
Ich denke, dass Du sie bald wieder sehen wirst und dann auch regelmässig. Also brauchst Du Dir diese Frage nicht stellen. Du brauchst im Grunde nur endlich ne gerichtliche UR. Die ist bindend für alle. Und wenn Mama dann immer noch boykottiert, dann gibt es sogar für Väter in BRD eine Reihe von Zwangsmassnahmen, mit der Du Exe die Birne einschlagen kannst.
da ich mich mit der Tochter irgendwo im Kerker des dortigen JAs treffen könnte.
Das ist kein Kerker. Das ist ein helles Spielzimmer, vollgestopft mit Spielsachen und Kuschelecke. Anfangs wird ein JA-MA dabei sein. Aber nicht, um Dich zu kontrollieren, sondern um Dir zu helfen, falls Du irgendwelche Probs haben solltest. Hast Du keine Probs, so wird er Dich sicher recht schnell allein lassen.
Allerdings frage auch ich mich, wo plötzlich der BU herkommt....!?
Ich werde wohl ohne den Anwalt zum gericht hingehen.
Das würde ich nicht tun. Dann könntest Du nämlich nicht mal Rechtsmittel einlegen, falls nötig. Und die prozesstaktischen Winkelzüge der Gegenseite wirst Du nicht entschlüsseln können. Ausserdem brauchst Du jemanden, der Dich am Stuhl festnagelt, wenn Dir der Kragen platzt.
Achja, die Umgangskosten werde ich alleine tragen.
Natürlich. Umgangskosten trägt der Umgangselternteil immer allein. Also der, der vor lauter Unterhaltszahlungen gar nicht mehr weiss, wie er seinen Sprit bezahlen soll.
Greetz,
Milan
Hi Milan,
paar Fragen:
Wieso kann ich keine Rechtmittel einlegen, nur weil ich ohne Anwalt da war? Klar, für die 2. Instan brauche ich einen Anwalt. Einspruch nach der 1. geht auch ohne, soweit ich weiß.
Noch einmal die Frage: wie wird es mit dem GSR aussehen, wenn ich längere Zeit kein Umgang und keine Kontakt zu der KM habe? Ich gehe davon aus, das sie auch kein Kontakt zu mir haben wird.
Milan, zum Thema Durchsetzbarkeit der URen in BRD gibt es genug Beispiele, auch hier im Forum. Ich glaube Du bist in diesem Punkt zu optimistisch. Der Umgang ist nicht vollstrekbar, wenn die KM dagegen ist.
Hi lef!
Wieso kann ich keine Rechtmittel einlegen, nur weil ich ohne Anwalt da war?
Das ist leider nicht so richtig mein Gebiet. Ich weiss jedoch, dass es gewisse Arten von Einsprüchen, Vertagungen oder Ablehnungen von irgendwelchen Sachen gibt, die nur ein Rechtsanwalt einlegen kann.
Vielleicht kann da jemand anderes hier Konkretes zu schreiben?
Noch einmal die Frage: wie wird es mit dem GSR aussehen, wenn ich längere Zeit kein Umgang und keine Kontakt zu der KM habe? Ich gehe davon aus, das sie auch kein Kontakt zu mir haben wird.
Auch wenn ich nicht glaube, dass Du Deine Tochter längere Zeit nicht sehen wirst .... das GSR ist mittlerweile in BRD ziemlich sicher eingetütet. Da muss normalerweise schon einiges Übles geschehen, bis das einer entzogen kommt. Gefährlich wirds, wenn ein langer und ganz massiver Streit zwischen den Eltern tobt, weswegen u.a. ich auch dazu riet, nicht ums ABR zu streiten. Ansonsten muss in der Regel aber echt schlimmes passiert sein....
Milan, zum Thema Durchsetzbarkeit der URen in BRD gibt es genug Beispiele, auch hier im Forum. Ich glaube Du bist in diesem Punkt zu optimistisch. Der Umgang ist nicht vollstrekbar, wenn die KM dagegen ist.
Oh doch - das ist er! Umgang ist ein verbrieftes Menschenrecht. Ob Gerichtsvollzieher, Polizei oder Umgangspfleger - es gibt einige Möglichkeiten. Es gibt sogar Mütter, die ihr eigenes GSR entzogen bekamen, nur weil sie fortdauernd den Umgang boykottierten. Genau genommen ist dies sogar Grund Nr. 1, aus dem Mamas ihr SR verlieren.
Du darfst eines nicht unterschätzen - die UR wird vom Gericht festgelegt und steht somit über allen anderen Empfindlichkeiten. Boykottiert Mama dann immer noch weiter, dann verletzt sie nicht nur Menschenrechte, sondern ignoriert auch einen Gerichtsbeschluss. Und da ist -je nach Richter- dann oft Schluss mit lustig. Denn die s.g. Bindungstoleranz (die sie dann offensichtlich nicht besitzt) ist ein wesentlicher Teil der Eignung zur Erziehung von Kindern.
Normalerweise kann Brille das folgende besser formulieren als ich:
Du musst Dir realistische Ziele setzen und diese dann stringent verfolgen. Hast Du das eine erreicht, dann setzt Du Dir das nächste. Der Reihe nach. Am Gras ziehen bringt nix, weil es dadurch nicht schneller wächst. Und wenn, wie Du befürchtest, Mama trotz gerichtlicher UR weiterhin boykottiert, und das vielleicht sogar ganz vehement, dann rückst Du "ganz plötzlich" wieder näher an DEIN ALLEINIGES ABR.
😉
Greetz,
Milan
Moin lef,
ich habe dafür zwar auch keine vollständige Strategie aber wichtig ist tatsächlich ruhig zu bleiben und klar zu machen, dass das JA lediglich die Behauptungen der KM wieder gibt.
Damit ist das nur Hörensagen und als Aussage wertlos.
Darauf musst du hinweisen, bzw. fragen, ob das eigenes Erleben ist oder Wiedergabe der Mutter ist.
Ich habe doch noch paar Fragen zum Thema Behörden/Gerichte
- in meinem Fall hat das JA eine mehrseitige Stellungsnahme abgegeben, ohne mit mir gesprochen zu haben. Es steht zwar drin, das es keine Gelegenheit gab, mit dem KM zu sprechen, danach kommen drei Seiten Lügen von Ex. Am Ende Stellungsnahme, "Hilfeschrei der KM, macht bitte das was will und bla-bla-bla". Damit wird das Gericht stark beeinflüßt, mM. Ich werde, wenn überhaupt, paar Minuten Zeit haben um auf die Vorwürfe einzugehen, wegen der knappen Sitzung.
Die Frage: darf das JA das tun und wenn nicht, was kann man dagegen machen?
- in dem beschluss meiner UR-Sitzung steht, das sie aufgezeichnet wurde, es gibt jedoch kein gedrucktes Protokol. Kann ich den Mitschnitt beim Gericht anfordern?
- gehört zu einem beschluß in sachen Umgang eine Begründung? auch dann, wenn diese UR "einvernehmlich" war?
Hallo lef,
ich würde dir raten, schriftlich eine Erwiderung zur Stellungnahme des Gutachtens des JA zu schreiben und diese auch in Kopie an das AG zu schicken. So kommen deine Einwände schriftlich frühzeitig in die Akte und die Wahrscheinlichkeit, dass diese vom Richter zur Kenntnis genommen werden, ist größer.
Verfasse einfach ein freundlich gehaltenes Schreiben an den Sachbearbeiter.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Moein,
Ich habe doch noch paar Fragen zum Thema Behörden/Gerichte
- in meinem Fall hat das JA eine mehrseitige Stellungsnahme abgegeben, ohne mit mir gesprochen zu haben. Es steht zwar drin, das es keine Gelegenheit gab, mit dem KM zu sprechen, danach kommen drei Seiten Lügen von Ex. Am Ende Stellungsnahme, "Hilfeschrei der KM, macht bitte das was will und bla-bla-bla". Damit wird das Gericht stark beeinflüßt, mM. Ich werde, wenn überhaupt, paar Minuten Zeit haben um auf die Vorwürfe einzugehen, wegen der knappen Sitzung.
Die Frage: darf das JA das tun und wenn nicht, was kann man dagegen machen?
Die dürfen schreiben was sie wollen, du musst dann eben klar machen, dass sie nur einseitige Gerüchte und Hörensagen weiter geben.
Müsstest du vor Gericht eben sehr genau nachfragen, wo sie denn ihre Erkenntnisse herhaben und warum du nicht gehört wurdest.
Das auseinander zu nehmen ist eigentlich der Job deines RA.
- in dem beschluss meiner UR-Sitzung steht, das sie aufgezeichnet wurde, es gibt jedoch kein gedrucktes Protokol. Kann ich den Mitschnitt beim Gericht anfordern?
Eigentlich schon. Allerdings ist ein Richter wie der liebe Gott. Der macht auch nicht immer was man von ihm erwartet. Trotzdem solltest du es anfordern.
Kann aber, glaube ich nur ein RA.
- gehört zu einem beschluß in sachen Umgang eine Begründung? auch dann, wenn diese UR "einvernehmlich" war?
Ein Urteil muss begründet werden, ein "einvernehmlicher" Vergleich nicht.
Ein Urteil hat ja der Richter entschieden und muss begründen warum. Ein Vergleich haben ja die Parteien getroffen. Warum auch immer und dafür muss und kann der Richter keine Begründung liefern, er kann nur die Vergleichsgrundlagen benennen.
Deswegen neigen Richter ja auch dazu die Beteiligten zu einem Vergleich zu drängen (anderes Wort für erpressen), so als wenn sie das freiwillig entschieden hätten. Dann hat er am wenigsten Stress und die RA machen da gerne mit, weil sie daran auch mehr verdienen.
Auch daran kann man erkennen, dass die Justiz nicht fürs Volk da ist, sondern das Volk für die Justiz.
Deswegen gilt der grundsätzliche Rat vor Gericht, Vergleiche nur anzunehmen, wenn sie eindeutig positiv sind.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
ich melde mich kurz zurück. Heute macht es noch keinen Sinn mehr darüber zu schreiben wie die Sache ausgegangen ist. Nur ganz kurz: es ist aus meiner Sicht am Hauptthema vorbeigesprochen worden. Umzug, Geld, Unterhalt, Miete, Schulden, gemeinsame Konten - und ganz-ganz wenig über den Umgang 😡
Ich schreibe mehr dazu, wenn ich das Urteil habe. Auf den "Vergleichsangebot" das ABR freiwillig abzugeben bin ich nicht eingegangen. Jetzt meine Frage zum Thema dieses forums: wieviel Zeit darf sich die Richterin für das Urteil lassen? In paar Tagen werden's 3 Wochen seit der Sitzung vergehen und ich habe immer noch kein Urteil. Letzte Woche habe ich bei der Geschäftsstelle angerufen und es hieß - die Richterin muss alles "zusammenschreiben". Hört sich sehr seltsam an, ich denk' sie wird nichts zusammenschreiben. In der sitzung hat sie diktiert und sehr lange und interessante Diskussionen mit einem knappen "die Parteien wurden angehört" zusammengefasst :exclam:. Und vermutlich so wird es im "Protokol" kommen.
Ich befürchte, das durch diese Zeitverzögerung wird mir die einspruchmöglichkeit weggenommen.
Soll ich jetzt irgendetwas unternehmen? Kann ich ohne anwalt fordern das bestimmte Passagen ins Protokol aufgenommen werden?