Hallo,
ich habe in paar Wochen ein Vermittlungsgespräch nach §52a FGG wegen der Umgangblokade. Vor kurzem habe ich einen Antrag der ex auf alleiniges ABR erhalten (sie will umziehen, weit weg). In diesem Antrag und in der Begründung argumentiert der Anwalt so, als möchte er das ABR schon bei der bevorstehenden Umgangsvermittlung "durchboxen". Das gericht bittet mich dazu zu äußern.
Der JA-Mensch hat mich heute angerufen und dies bestätigt. Gleichzeitig schnell-schnell einen Termin vorgeschlagen, um ja das ABR-Gutachten noch vor der UG-Verhandlung hinzukriegen. Ich habe dummerweise zugestimmt, werde aber wahrscheinlich morgen absagen und einen Termin nach der UG-Verhandlung vorschlagen.
Nun meine Frage: darf die Richterin auf meinen Antrag einberufene Umgangsverhandlung mit einer SR-Entscheidung zusammenlegen? Kann ich das (erfolgreich) ablehnen und worauf soll ich mich beziehen? Gibt es einen § der so etwas verbietet oder reicht es das Antragssteler dagegen ist?
Ich habe bisher alles (UG, ein wenig Unterhalt) ohne Anwalt gemacht. Wir sind im Trennungsjahr.
Moin!
Verstehe Dich nicht!?
darf die Richterin auf meinen Antrag einberufene Umgangsverhandlung mit einer SR-Entscheidung zusammenlegen? Kann ich das (erfolgreich) ablehnen und worauf soll ich mich beziehen?
Das macht die nicht zusammen, sondern hintereinander.
Du kannst Deinen Antrag wieder zurück ziehen. Aber wie sinnlos ist das denn? Erst beantragst Du etwas, dann reagiert die Richterin erfreulich schnell und nun gehts Dir zu zügig?
Ich kenne Deinen Fall nicht, aber mir scheint Du wärest verrückt, wenn Du den Termin versuchst zu verschieben...
Greetz,
Milan
Hi lef
und Herzlich Willkommen
Ich rate Dir dringend einen fähigen RA zu beauftragend - denn hier wird hart geschossen. Eine Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf ABR-Entscheidung ist derzeit von Dir strikt abzulehnen. Wie Du bemerkt hast geht es in dem von Dir angestrengten Prozess um Umgang zw. Dir und dem/n Kind/ern. Eind ABR-Entzug kommt nur in Frage bei Kindeswohlgefährdung oder gravierenden Streitigkeiten zw. den Eltern. Eine Mitarbeit hier von Dir verbietet sich wohl von selbst. In Deinem kurzen Abriss kommt bei mir eher das Gefühl auf, hier mangelnde Bindungstoleranz der KM und damit eingeschränkte Sorgerechtsfähigkeit zu vermuten. In einem solchen Zusammenhang ist das Alter der Kinder sehr wichtig
darf die Richterin auf meinen Antrag einberufene Umgangsverhandlung mit einer SR-Entscheidung zusammenlegen? Kann ich das (erfolgreich) ablehnen und worauf soll ich mich beziehen?
Hier fühle ich mich überfragt. Allgemein ist jedoch festzustellen: Umgang hat nichts mit dem SR zu tun, daher wäre meine Auffassung, dies so dem Gericht mitzuteilen und dieser Zusammenlegung zu widersprechen. Dies betrifft nämlich zwei verschiedene Kategorien im Gesetz. Nur weil ihr noch verheiratet seit und es ein Abwasch wäre - nein Danke.
Dies könnte auch Deine Position allgemein schwächen, wenn der Umgangsboykott der KM dann quasie nicht mal zur Sprache kommt.
Sei auf der Hut, dies hört sich für mich sehr ernst an.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Du hast mich nicht verstanden 😉 Ich versuche nichts zu verschieben oder zurückzunehmen. Ich habe ein Vermittlungsgespräch nach §52a beantragt, die Richterin hat es terminiert. In der Zwischenzeit kam die Ex auf die Idee umzuziehen, dafür braucht sie alleiniges ABR oder meine Zustimmung. Fair von ihr, die ersten zwei Umzüge innerhalb der letzten Monate hat sie ohne meine Kenntnis durchgeführt. Wahrscheinlich hat sie der Anwalt so beraten.
Nun versucht der Anwalt der Ex die wartezeit "zu verkürzen" und das Thema ABR in der Umgangsvermittlung zu verhandeln. Dadurch gewinnt die Ex Zeit und kann möglicherweise schon in paar Wochen abhauen. Statt schötzungsweise in 5 Monaten, falls ich dann das ABR verliere. Das macht für mich viel aus, es geht schliesslich darum ob ich überhaupt meine Tochter sehen werde.
Danke für die Antwort. Die Ablehnung der Zusammenarbeit mit JA - wird es nicht negativ bewertet?
Ja, wir haben vermutich "gravierende Streitigkeiten". Kannst Du paar Beispiele für gravierend nennen? Kinderwohlgefährdung sehe ich nicht und die Ex argumentiert nicht damit. Bisher.
Ansonsten wäre nett wenn ich irgendein Paragräfchen hätte, der meine Position stärkt.
Meine Tochter ist 1,5 Jahre alt. In den 8 Monaten seit der Trennung hab' ich sie nur 2 Monate gesehen. Nach der gerichtlichen UV. Seit Jahresanfang sehe ich sie wieder nicht.
Moin!
Eind ABR-Entzug kommt nur in Frage bei Kindeswohlgefährdung oder gravierenden Streitigkeiten zw. den Eltern.
Das ABR wird einem ET zügigst entzogen, sobald die Eltern sich nicht einig darüber sind, wo bzw bei wem das Kind leben soll. Hierfür reicht bereits der kleinste gerichtliche Streit.
Du hast mich nicht verstanden
Ja, habs geahnt.... :redhead:
In der Zwischenzeit kam die Ex auf die Idee umzuziehen, dafür braucht sie alleiniges ABR oder meine Zustimmung.
Wenn sie Deine Zustimmung hat, dann gibt es keinen Grund das ABR zu verhandeln.
Fair von ihr, die ersten zwei Umzüge innerhalb der letzten Monate hat sie ohne meine Kenntnis durchgeführt. Wahrscheinlich hat sie der Anwalt so beraten.
Jo. Das gehört standardmäßig dazu. Da machste nix gegen.
Statt schötzungsweise in 5 Monaten, falls ich dann das ABR verliere.
Du wirst Dein ABR so oder so verlieren.
Die Ablehnung der Zusammenarbeit mit JA - wird es nicht negativ bewertet?
Doch, wird es.
Ansonsten wäre nett wenn ich irgendein Paragräfchen hätte, der meine Position stärkt.
Den gibt es nicht. Du hängst am Fliegenfänger .. will sagen: Willkommen als KV um deutschen Rechtsstaat.
Vergiss Dein ABR, das ist futsch. Deine Exe wird umziehen - egal wie sehr Du tobst. Konzentriere Deine Energien und kümmere Dich um den Umgang. Das ist tatsächlich realistisch. Denn Umgang bekommt so gut wie jeder KV.
Also schnellstens zum RA und umgehend eine gerichtliche Umgangsregelung beantragen.
Greetz,
Milan
Hi
Ich sehe es nicht so krass wie Milan.
Das ABR so schnell verlieren wegen Streitigkeiten zw. den Elternteilen bedarf immer noch eines willfähigen Richters. Und hier kommt es widerum an auf Dein Agieren.. Die ganze Umzugsstreitigkeiten mögen sein. Deine Agrumentation sollte in die Richtung gehen, den Kindern ein Optimum an Beständigkeit zu geben, ebenso sollte der Kontakt zu beiden ET "jederzeit" möglich und auch machbar sprich finanzierbar sein. Darum mein Rat an einen fähigen RA zu Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten.
Die gegn. Agrumentation erscheint mir vordergründig egoistisch. Und genau das sollte Dein RA klar herausstellen und darauf begründend mangelnde Bindungstoleranz als auch Erziehungsfähigkeit der KM daraus schlüssig aufzeigen. Denn letztendlich geht es darum: Sie handelt ausschliesslich nach eigener Interessenlage, die Kinder? - Fehlanzeige.
Und nochmal meine Frage (vielleicht war sie nicht erkennbar): Wie alt sind die Kinder? Hierraus ergeben sich vielleicht andere Optionen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
meine Tochter ist 1,5 Jahre alt. Seit der Trennung in Juli letztes Jahres, hat sie mich nur zwei Monate gesehen.Im November und Dezember. Erstaunlich ist, das sie trotzdem weiss das ich ihr vater bin. Jedenfalls war das ihr bewusst am Ende letztes Jahres. Es kann sein, dass sie mich inzwischen wieder vergessen hat. Wir haben uns in diesem Jahr noch nicht gesehen.
Wie ist der Streitwert bei ABR oder Sorgerecht? Bei Umgang sind's immer 3 k€ oder? Frage wegen den Anwaltkosten...
ich habe in paar Wochen ein Vermittlungsgespräch nach §52a FGG wegen der Umgangblokade. Vor kurzem habe ich einen Antrag der ex auf alleiniges ABR erhalten (sie will umziehen, weit weg). In diesem Antrag und in der Begründung argumentiert der Anwalt so, als möchte er das ABR schon bei der bevorstehenden Umgangsvermittlung "durchboxen". Das gericht bittet mich dazu zu äußern.
Hallo,
1) Nimm sofort einen bissigen Anwalt
2) Der soll dem Gericht schreiben, dass erst mal der Umgang zu regeln ist. Einer Zusammenlegung der beiden Themen nicht wird nicht zugestimmt.
3) Streitwert ist jeweils 3k€
Zur Argumentation bzgl. des ABR-Antrages der Gegenseite wäre es hilfreich, wenn du den (anonymisiert) hier einstellen würdest.
/elwu
Ich habe mir das Schreiben vom FamG genauer angeschaut, vielleicht mache ich zu viel Panik :question:
Meine Annahme, das die Ex möglichst schnell das alleinige ABR regeln möchte basiert auf folgenden Tatsachen:
- in dem Antrag auf ABR schreibt der Anwalt am Anfang "betreffend des Umganges mit <meiner Tochter>". Danach wird das wort Umgang gar nicht verwendet. Es kommt ganz normale Begründung für das alleinige ABR - die Eltern seien zerstritten deswegen ist es besser wenn nur die Mutter das ABR hat. Aus dem Antrag kommt nicht hervor das sie wegziehen möchte. Doch, einmal schreibt es etwas vom Umgang, wenn die Ex das ABR bekommt, ist sie bereit einer "großzügige Umgangsregelung zuzustimmen". Klar, bei 300km Entfernung fällt es ihr wesentlich leichter als bei 3 😡
- vom JA-MA habe ich erfahren, das die Ex schon mal dort wegen ABR war und das sie es beim kommenden Termin klären möchte. Vielleicht hat er das nicht nur von der Ex sondern auch von der Richterin gehört, ich weiss es nicht. Jedenfalls hat er mich vorgewarnt.
Anderseits hat das FamG ein neues AZ im Schreiben an mich verwendet. So etwas wie "xxxxx SO" (SO - Sorgerecht?), während meine bisherigen AZs mit UG (Umgang?) endeten. Auch das bevorstehende Gespräch läuft unter einem UG-Suffix. Das FamG hat den Antrag der Ex angefügt und gibt mir 2 Wochen Zeit für die Stellungsnahme. Der antrag wurde offensichtlich vom FamG nicht abgelehnt, weil er formal falsch gestellt wurde (ABR da wo es um angeblich um Umgang geht).
Was meint ihr, will die Richterin beide Sachen zusammenlegen?
Zum Thema Anwalt: wir streiten bei allen fragen, Umgang, Unterhalt, jedes SR paar andere Themen gibt es auch noch. Ich bekomme keine PKH, irgendwann geht mir das Geld aus, wenn ich zu jeder Sache einen Anwalt nehme. Gleichzeitig verbreitet ihr, Jungs, so eine düstere Stimmung :puzz:, das ich mich frage ob es sich lohnt den Anwälten noch Geld nachzuschmeissen. Es sei ja sowieso alles verloren in jeder Hinsicht...
Hi Lef!
Es kann sein, dass sie mich inzwischen wieder vergessen hat. Wir haben uns in diesem Jahr noch nicht gesehen.
Keine Sorge, sie hat Dich mit großer Wahrscheinlichkeit NICHT vergessen und wird es auch nicht. Diese Ängste hatten wir alle, die wir Monate unsere Kids nicht gesehen haben. Mein Kurzer ist mir nach über 6 Monaten (er war 2) Kontaktsperre jubelnd in den Arm gesprungen und hat sich nen Wolf gefreut. Oder waren es 8 Monate? Keine Ahnung, hab´s verdrängt.
Danach wird das wort Umgang gar nicht verwendet.
Den RA interessiert Dein Umgang (derzeit) nicht.
Aus dem Antrag kommt nicht hervor das sie wegziehen möchte.
Er wäre ja verrückt, wenn er das vorher erwähnen würde.
ist sie bereit einer "großzügige Umgangsregelung zuzustimmen"
Das ist nur ein Satzbaustein. Das schreiben die alle. Damit will er den Richter etwas milder stimmen für KM. Der RA und auch die KM haben da nichts "zuzustimmen" Der Richter wird entscheiden und die müssen das ebenso wie Du schlucken. Oder in die 2te Instanz gehen. Aber die Zustimmung braucht der Richter nicht. Er steht weit über dem RA.
Gleichzeitig verbreitet ihr, Jungs, so eine düstere Stimmung , das ich mich frage ob es sich lohnt den Anwälten noch Geld nachzuschmeissen. Es sei ja sowieso alles verloren in jeder Hinsicht...
Mooooooment!!!!!! Es ist bei Weitem nicht alles verloren. Es gibt lediglich einige Punkte, die nach unseren Erfahrungen nur selten noch zu verhandeln sind. Und da lohnt es sich nicht Energien reinzubuttern. Wie Oldie richtig schreibt, ist alles vom Richter abhängig. Die gleichen sich zwar meistens wie ein Ei dem anderen, aber es gibt auch Ausnahmen. In den Topf der Zutaten kommt auch noch der Gerichtsbezirk (Köln gilt z.B. als sachlich, Düsseldorf gilt als brutal Mütterlastig) und die Auslastung des Richters. Wer keine Zeit hat, der nimmt sich auch keine Zeit für ein sachlich korrektes Urteil. Der will schnell die Akte schliessen, weil noch 100 andere zu öffnen sind.
Meiner Ansicht nach lohnt es sich nicht, sich um das ABR zu streiten. Das ist weg.
In´s GSR würd ich zwar etwas, aber auch nicht viel investieren. Das bleibt nämlich meistens bestehen. Es sei denn, der Krieg tobt zu heftig. Deswegen würd ich hier lediglich deeskalieren. Damit der Richter sieht, dass nur eine tobt - die KM. Aber um Himmels Willen nicht auf die Schlammschlacht einlassen. Kurze, würzige und sachliche Antworten. Ansonsten immer nur ein "wir weisen die Vorwürfe der Gegenseite vollständig zurück. Sofern das Gericht um Belege oder Richtigstellungen bittet, werden wir diese selbstverständlich nachreichen". Punkt und Aus.
Den Umzug würd ich hinnehmen, weil meiner Ansicht nach eh kein Kraut dagegen gewachsen ist. Meine GSR-Exe is in 2 Jahren 3x umgezogen und ich hab mich mit Händen und Füssen vergeblich dagegen gewehrt.
Der Umgang wäre mein Hauptfokus. Hier würde ich all meine Energien reinstecken und bis auf´s Blut um jede Minute Umgang kämpfen. Übrigens auch ein Hinweis für den Richter, dass es dem KV tatsächlich ums Kind geht, was das GSR unterschwellig festigen wird.
Und da würd ich meinem RA auch erlauben die Keule auszupacken. Da hat er es auch leicht, weil Umgang ein Menschenrecht ist. Das nimmt Dir keiner. Es geht nur noch darum, ab wann und wie viel Umgang.
Also bitte versteh das nicht als Schwarzmalerei. Man kann viel falsch machen. Besonders als KV. Du kannst Haus und Hof verlieren, Dich wirtschaftlich und emotional völlig ruinieren. Das ist ne heisse Kiste. Nach meiner Erfahrung fallen ausgerechnet die KV am tiefsten, die am meisten in die Schlacht investiert haben. Emotional wie wirtschaftlich. Und am Ende stehen die meisten da und fragen laut "Wozu war das alles nötig?
Keiner hat hier ne Glaskugel, aber irgendwann ist es vorbei und mit hoher Wahrscheinlichkeit wirst Du irgendwann wieder ganz normal mit der KM reden, vielleicht sogar gemeinsam Kaffee trinken oder in den Zoo fahren. Du wirst Dein Kind regelmässig sehen, es wird halbe Ferien bei Dir sein und dann wirst Du Dich fragen "Warum hab ich damals diesen ganzen **tsts - ID 2** eigentlich mitgemacht?"
Und außerdem - Du kannst doch gar nichts verlieren. Du hast ja nichts mehr. Du kannst nur gewinnen. Gewinnen ist das falsche Wort, denn Du hattest es ja mal. Denk doch mal nach. Die Frau ist weg, das Kind siehst Du nicht und ne Perspektive hast Du auch nicht. Kann es schlimmer kommen? Nein! Egal was da jetzt draus werden wird - es wird in jedem Fall besser, als es jetzt ist.
Im Grunde geht es nur darum, dass Du die Zeit durchhälst, bis es vorbei ist. Das ist alles.
Greetz,
Milan
Meiner Ansicht nach lohnt es sich nicht, sich um das ABR zu streiten. Das ist weg.
Hallo,
mit Verlaub, das sehe ich noch lange nicht und widerspreche deiner Strategie entschieden, ich halte die für völlig falsch. Jetzt geht es erst mal um den Umgang, und ausschließlich darauf soll dem anstehenden Vermittlungsgespräch fokussiert werden. Ausschließlich. Sofern die Gegenseite und/oder JA und/oder Richterin auch nur etwas von Sorgerecht oder Teilen davon murmelt, sofort protestieren, klarmachen dass es hier und jetzt um Umgang und sonst gar nichts geht. Darauf bestehen, dass die ABR-Story separat abgehandelt werden muss. Keinen Millimeter entgegenkommen, keinen Kuhhandel.
/elwu
Moin Elwu!
Sinn unseres Forums ist ja, dass wir aus unterschiedlichen Meinungen irgendwo die "wahre" heraus filtern. Von daher finde ich das gut, dass wir unterschiedlicher Meinung sind. Ich bestehe nicht darauf Recht zu haben. Ich versuche nur meine persönliche Meinung auszudrücken. Möchte daher noch einmal nachbohren:
Darauf bestehen, dass die ABR-Story separat abgehandelt werden muss.
Was wird das Deiner Meinung nach bringen? Ich fürchte, dass es lediglich aufgeschoben wäre. Abgehandelt wird aber so oder so. Glaubst Du, Lef hat ne Chance das ABR zu behalten?
In diesem Fall wäre es ja schön, wenn ich mich täuschen würde.
Greetz,
Milan
Was wird das Deiner Meinung nach bringen?
Hallo,
zum einen psychologisch eminent wichtig: es zeigt der Gegenseite, dass Mann nicht springt, nur weil die ein Stöckchen hinhalten. Zum anderen fachlich: das Umgangsrecht ist unabhängig von Sorgerechtssachen. Jedwede Verknüpfung schadet nach allen Erfahrungen nur - den Kindern und den Vätern. Zum ABR: deine Argumentation ist 'er wird es eh verlieren' - ich diskutiere aber nicht über Glaubenssätze, sondern zu Sachargumenten 😉
/elwu
Also ich sehe es auch wie elwu,
in beiderlei Hinsicht.
Ich halte es auch für richtig, rechtzeitig die Füsse in den Boden zu stemmen und dem Richter zu zeigen, dass man sich wehrt und nicht mit irgendwelchen Larifari Geschichten abspeisen lässt und damit auch gleich signalisieren, dass man sich auch das ABR nicht einfach so abnehmen lässt oder gar in vorauseilender Resignation gleich selbst abliefert.
Und sei es nur um den Kindern ins Gesicht sehen zu können, für das eigene Ego oder die Sache der Väter.
Zumal eben auch wirklich nicht alle Richter so ticken.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi!
Ich drück alle Daumen, damit Ihr recht behaltet!!!
Greetz,
Milan
😡
Die Ar*löcher wollen tatsächlich alles an einem Tag verhandeln! Ich platze vor Wut. Habe gerade ein Brief vom FamG bekommen, das SR/ABR wird am gleichenTag verhandelt, wie der Umgang. Sogar gleiche Uhrzeit. Im Prinzip läuft alles darauf hinaus, das der Umgang garnicht verhandelt wird, sondern nur das ABR -> Umzug -> vollständige Entfremdung. DasThema Umgang wird auf diese Weise von allene elegant gelöst.
Der JA-Mann (!) schreibt, da sie sich nicht äußern wollen, machen wir alles halt "live", in 10 Tagen.
Jungs, kann ich noch was machen? Werde morgen wohl den Anwalt einschalten.
Moin Lef!
Ich weiss, man soll nicht unken ... aber ich hab´s doch geahnt.
Allerdings ist mir nicht klar, wie Du darauf kommst, dass an diesem Tag kein Umgang verhandelt wird!? Vielleicht bist Du grad zu aufgeregt, aber Du schreibst
Habe gerade ein Brief vom FamG bekommen, das SR/ABR wird am gleichenTag verhandelt, wie der Umgang.
und
Im Prinzip läuft alles darauf hinaus, das der Umgang garnicht verhandelt wird,
Für mich macht das alles Sinn. Der Richter weiss -wie üblich- bereits wie seine Entscheidung ausfallen wird. GSR wird bestehen bleiben, ABR geht alleinig an Mama und Du bekommst ne UR.
Jungs, kann ich noch was machen?
Meiner Ansicht nach kannst Du an der Zusammenlegung und dem ABR nix mehr machen. Für den Umgang würd ich mir allerdings einen RA mitnehmen. Der wird Dir keine bessere UR aushandeln können, aber es gibt so´n paar gemeine Winkelzüge von Gegenseiten, mit denen Du Dich nicht auskennst. Dafür brauchst Du nen Schwarzkittel neben Dir.
Greetz,
Milan
Was für ein perverses System... Man(n) beantragt einen Termin, um irgendwie das Kind zu sehen, man wartet darauf fast 3 Monate und kurz davor wird es mit dem umgekehrten Inhalt belegt. Statt Umgang wird die Entfremdung verhandelt 😡
Milan: zu deiner 1. Frage: klar sollte es ursprünglich um Umgang gehen. Ich habe diesen Termin beantragt, weil die existierende UR von der Ex boxkottiert wird.
Generell mit dem Umzug ist das Thema Umgang für mich wahrscheinlich gestorben. Wegen der Entfernung/Zeit, weil ich in dieses Wespennest muß und viele andere Gründe. Das weiß die Ex deswegen tut sie das.
ABR ist für mich eigentlich viel wichtiger. Davon hängt für mich der Umgang ab.
Moin Lef!
Was für ein perverses System
Jo, so isses.
Statt Umgang wird die Entfremdung verhandelt
Nein, das denke ich nicht.
klar sollte es ursprünglich um Umgang gehen. Ich habe diesen Termin beantragt, weil die existierende UR von der Ex boxkottiert wird.
Dann wird das auch verhandelt werden. Auch Richter können nicht sang und klanglos Anträge übergehen. Ich denke, es wird einfach nur der Reihe nach hintereinander verhandelt. Genau genommen ist das nicht mal ne Verhandlung, sondern nur ne Anhörung. Es wird nur noch mal alles breit getreten, was bisher in den Schriftsätzen stand. Neues darf nicht eingebracht werden. Die Entscheidung des Richters steht bereits fest.
ABR ist für mich eigentlich viel wichtiger. Davon hängt für mich der Umgang ab.
Nicht wirklich. ABR sagt nur, wer entscheiden darf, wo die Kids leben. Mehr nicht. Umgang is ne ganz abgetrennte Kiste. Aber ich weiss was Du meinst. Schon mal drüber nachgedacht, einfach der Exe hinterher zu ziehen? In der Nähe der Kids zu bleiben?
Greetz,
Milan
Hi lef
Langsam werde ich auf Milan und seinen Pessimismus, der Mutlosigkeit und Resignation favorisiert, richtig sauer. Lieber Milan, reisse Dich doch bitte soweit zusammen, um auch machbare Wege aufzuzeigen und versuche nicht nur Dein eigens Schicksal zu reflektieren, welcher auch Deines eigenen Wirkens geschuldigt ist. - Sorry, aber so gewinnt man keinen Prozess.
@lef
ABR ist nun mal Besatandteil des SR. Das verliert man nicht so einfach. Es kommt dabei u.a. auch darauf an, in wieweit der jeweilige ET eine gefestigte und tolerante Persönlichkeit ist, welche auch unter schwierigen Bedingungen Lösungen sucht/findet. Hier ist Dein Ansatz: Zeige Dich und agrumentiere lösungsorientiert, konfliktfähig und kooperativ. Das Wohl des Kindes steht absolut im Vordergrund. Hier hast Du Möglichkeiten zu agrumentieren, aufzuzeigen und Vorschläge dazu zu machen. Ja - es wird schwierig. Doch DU möchtest das ABR behalten - also tu was dafür in dieser ungerechten Gesellschaft. Die Rechtssprechung ist gegen Dich - na und? Hier stehst dann Du mit Deiner Position, und die KM als auch das Gericht müssen dagegen agrumentieren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.