Meine Ex und ich haben uns vor 3 Jahren getrennt. Unser gemeinsames Kind lebt bei ihr. Bisher habe ich weiterhin das Kindergeld über meinen Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) erhalten und es ihr weitergeleitet. Ausserdem habe ich weiterhin übers Gehalt die Zuwendung "Besitzstand Kind" erhalten. Durch die jetzige Klärung des Kindergeldes - wird jetzt künftig direkt an meine Ex ausgezahlt - stellt sich jetzt die Frage: Was passiert mit der Zuwendung "Besitzstand Kind"? Muss ich die Summe für die vergangenen drei Jahre zurückzahlen? Meine Ex ist nicht berufstätig.
Danke für Antworten...
Hallo krokus
Willkommen bei VS.de
Ersteinmal würde ich sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich nehme mal an, das <<< dieser Überleitungstarifvertrag >>> für dich gilt. Hierbei dürfte § 11 für dich von Interesse sein. In jedem Fall solltest du so langsam mal deinem Dienstherren die "neue" Situation berichten.
LG Jemmy
ps.: Erfahrungsgemäß erhöht eine Gruß- und Abschiedsformel die Bereitschaft auf Fragen zu antworten ungemein. Unabhängig davon, ist es auch eine Frage der Höflichkeit 😉
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Jemmy,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde mich bessern im Bezug auf Grußformeln etc... Ich weiss auch nicht wo meine gute Erziehung war... :exclam: :thumbup:
Gemeldet habe ich es meinem AG. Daraufhin bin ich ja erst auf diesen "Besitzstand Kind" gekommen. Die Familienkasse meint, ich müsste dies zurückzahlen - mein AG meint, er hätte dies noch nicht so gehört. Und ich weiss nun gar nicht was passieren wird. Ich wollte halt vorbereitet sein - ist ja eine nicht ganz unerhebliche Summe - die es dann wäre...
Danke und Grüße
Krokus
Hallo Krokus
Kenne mich damit nicht so gut aus. Da gibt es andere hier im Forum, die da sicherlich noch was zu sagen können. Bist du denn schon geschieden? Soweit es mir bekannt ist, gibt es ja auch Zulagen, welche weiterhin gezahlt werden.
Na, mal sehen, was die Anderen dazu sagen.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hi krokus2009
Der Besitzstand Kind (oder auch Kinderzuschlag) wurde demjenigen gewährt, welcher die Kindergeldberechtigung hatte. Die hast Du prinzipiell nach §63 EStG (s.a. §62 Abs.1 und §32 Abs.1). Das Deine Ex vor Dir anspruchsberechtigt ist interessiert hier ersteinmal nicht, da sie ja davon keinen Gebrauch gemacht hat.
Solange Du mit ihrer Zustimmung KG bezogen hast ist auch die Kinderzulage rechtens.
Also ich bin hier jedenfalls anderer Auffassung wie die FamK.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
mir stellen sich da zwei Fragen:
1. Ist nicht ausschließlich derjenige Elternteil kindergeldbezugsberechtigt, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt? In diesem Falle hättest Du zu Unrecht Kindergeld bezogen, da das Kind ja bei der Mutter lebt.
2. Hat eventuell gar die Mutter ebenfalls Kindergeld bezogen? Berechtigt wäre sie ja, da das Kind bei ihr lebt. Und da es, so habe ich es zumindest mal gelesen, sehr oft zu Doppelzahlungen kommt, wenn ein Elternteil im öffentlichen Dienst arbeitet und der andere Elternteíl nicht; beide aber Kindergeld beantragen, würde es mich nicht wundern, wenn hier langsam ein großes Problem bezüglich des Kindergeldes auftritt ....
Fakt ist: Du hättest Deinen Dienstherren umgehend in Kenntnis setzen müssen, als die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug (Zusammenleben mit dem kind in einem Haushalt) nicht mehr gegeben waren! Meiner Meinung nach stand Dir ab diesem Zeitpunkt das Kindergeld nicht mehr zu.
Zum "Besitzstand Kinder" kann ich nichts sagen.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hi pueppi
Die Problematik hatte ich vor knapp 1 1/2 Jahren selbst. Anspruchberechtigt war ich, bezogen hatte es jedoch die KM. Die FamK fragte lediglich kurz nach, ob ich rüchwirkend Anspruch erhebe. Das habe ich nicht. Damit war zumindest für die FamK kein Anlass gegeben, von der KM das KG rückzufordern - und sie haben es auch nicht getan. Anders gesagt: wenn die FamK nicht rückfordert, so muss es doch rechtens sein - oder?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo
Zum "Besitzstand Kinder" kann ich nichts sagen.
Aber um genau diese Frage geht es. Kindergeld und " Besitzstand Kind" sind zwei voneinander unabhängige Sachen.
Für ein und dasselbe Kind können nicht zwei Elternteile Kindergeld beziehen, da der Bezug wohnortabhängig ist und das Kind nunmal nur bei einem ET mit Hauptwohnsitz gemeldet sein kann. Ein "Doppelbezug" ist auf grund dessen schon ausgeschlossen.
Solange niemand nöhlt, bekommt derjenige das KG, bei dem das Kind gemeldet ist und das muß nicht zwangsläufig auch der ständige Aufenthalt des Kindes sein (auch wenn es rechtlich so sein sollte).
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hallo,
vielen Dank für die vielen Antworten.
Meine Ex hat jetzt bei ihrer Familienkasse Kindergeld beantragt und dort gleich unterschrieben, dass ich ihr das KG bis jetzt immer weitergeleitet habe. Also das läuft korrekt.
Mit dem Besitzstand Kind weiss ich nun trotzdem nicht so recht. Die Familienkasse die bisher für mich zuständig war meinte, ich müsste dies zurückzahlen. Ich hab dies auch meinen AG berichtet - nur so zur Info dass da jetzt was kommt zwecks Verrechnung Lohn etc. - da diese Verrechnung auf alle nicht mit einem Monatslohn machbar ist. Mein AG war etwas verblüfft, dass es eine Rückverrechnung der vergangenen zahlungen gibt. Er will auch mal recherchieren..
Ich weiss jetzt nun trotzdem noch nicht so recht was korrekt ist. Es muss doch da eine definitive Aussage geben. Einen "Kläger" gibt es ja schon mit meiner FamK.
Verheiratet war ich nicht.
Tschüss und viele Grüsse an alle die sich bis jetzt beteiligt haben...
Hi Krokus,
an den Bezug des kinderbezogenen Bestandteils im Ortszuschlag ist geknüpft, dass du Kindergeld-Berechtigter bist.
Wenn das Kindergeld an die KM weitergeleitet wurde und sie dieses schriftlich bestätigt, sollte dort eigentlich keine Rückforderung kommen.
Wenn überhaupt, könnte eine Rückforderung des "Besitzstandes Kind" im Ortszuschlag kommen. Aber auch hier würde die Ausschlussfrist von 1/2 Jahr greifen. Habe zur Zeit keinen BAT zur Hand, aber lass mal bei Euch im Personalbüro reingucken. Die müssten das aber eigentlich auch so wissen.
LG Phili