Beschwerde wegen PK...
 
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Beschwerde wegen PKH Ablehnung mmh???

 
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich habe mal wieder ein paar Fragen und ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich habe zum Jahreswechsel eine Abänderungsklage zum abändern des KU eingereicht, da ich von der LstKl. 3 auf die LstKl. 1 maschiert bin. (Mangelfall)

Im Vorfeld wurde PKH beantragt. Das Gericht hat dann die PKH nur dann bewilligen wollen, wenn ich die Klage auf mind. 100€ mehr Unterhalt erhöhe als unser Vortrag in der Abänderungsklage.

Das Gericht hat meinen Mehraufwand für eine berufliche Weiterbildung vorab erstmal so nicht anerkannt (bestand schon zu Ehezeiten).

Jetzt im Nachgang habe ich die Weiterbildung abgeschlossen und spare den damaligen monatlichen Betrag weiterhin an um in 2007 das restfällige Bafög zu bedienen.

Jetzt kam gestern Post vom Gericht, wo dieses schreibt ...mmh... eine Untermauerung des Aufwandes für die Weiterbildung sei immer noch nicht gegeben und ausserdem spare ich ja das Geld erst an um das Bafög zu bedienen...daher wird die Beschwerde gegen die PKH Ablehnung den OLG vorgelegt.

Frage:

was heisst der Spass?

Werden Bafögkosten (Meisterbafög) nicht mehr anerkannt obwohl er schon zu Ehezeit bestand?

Zur Info:

Das Bafög wurde 2004 als einmal Summe gezahlt und wir haben damals aus wirtschaftlich schwierigen Zeiten das Geld zum Leben benötigt.

Die Lehrgangskosten habe ich dann monatlich beim Bildungsträger beglichen. (wurde bis 12/2005 von Gerichten anerkannt)

Die Rückzahlung des Bafögs wird 05/2007 fällig in vierteljährlichen Monatsraten a' 340€

Bin über jeden Rat dankbar

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2006 10:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mit der PKH-Ablehnung hast du quasi das Urteil schon in der Hand und kannst die Erfolgsaussichten erahnen. Soweit zur "denke" des Richters.

Natürlich kannst du in die Beschwerde zum OLG. Denn: die PKH-Prüfung umfasst die Bedürftigkeit (lässt sich durch Einnahmen und Ausgaben belegen) als auch die Mutwilligkeit einer Prozessführung und, der Punkt hat dich am Haken, die Erfolgsaussicht.

Ich würde wohl begründet in die Beschwerde zum OLG gehen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 11:03
(@papi74)
Registriert

Hallo Deep,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe...Ab in den sauren Apfel beissen und die Beschwerde zurücknehmen.

Wenn es dann zur "normalen Verhandlung kommt, dass ich wenigsten mit der Summe rechnen kann, die das Gericht schon in der PKH Entscheidung genannt hat.

Naja schauen wir mal.

Kleine Frage am Rande...

Die Ex bezieht Hartz IV für sich und die Kinder (Mangelfall meinerseits)...bedeutet es nicht, dass Sie letztendlich nicht einen Cent mehr auf Tasche hätte als jetzt?

Wenn ich mich recht errinnere wird der KU doch bestimmt angerechnet oder?

Hintergrund:

Vielleicht kann ich mich ja einigen im Vorfeld mit der EX weil, wenn ich den höheren Betrag zahle...fallen alle Unternehmungen (die Geld kosten) meinerseits mit den Kiddi's ins Wasser mangels finanzieller Mittel.

Naja schauen wir mal

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2006 12:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ab in den sauren Apfel beissen und die Beschwerde zurücknehmen.

Nö!

Oder doch?

Hängt davon ab, wie dein RA drauf ist. Seit Anfang 2005 können RAs bei abschlägig entschiedener PKH eine Prozessgebühr für die PKH-Prüfung fordern. Sprich mit deinem RA und kläre das.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 12:34
(@papi74)
Registriert

Hallo,

meine PKH Beschwerde wurde nun vom OLG abgelehnt...naja. Man hatte Sie mir bewilligt wenn ich meinen KU auf minimal 258€ runterschraube.

Kann ich davon ausgehen, dass dieses bestehen bleibt (PKH Bewilligigung)? Oder ist die jetzt ganz weg?

Und dann nochmals zu meiner bereits gestellten Frage:

Kleine Frage am Rande...

Die Ex bezieht Hartz IV für sich und die Kinder (Mangelfall meinerseits)...bedeutet es nicht, dass Sie letztendlich nicht einen Cent mehr auf Tasche hätte als jetzt?

Wenn ich mich recht errinnere wird der KU doch bestimmt angerechnet oder?

Mfg

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2006 17:11
(@Platt)

Hi,

Die Ex bezieht Hartz IV für sich und die Kinder (Mangelfall meinerseits)...bedeutet es nicht, dass Sie letztendlich nicht einen Cent mehr auf Tasche hätte als jetzt?

Wenn ich mich recht errinnere wird der KU doch bestimmt angerechnet oder?

Jawoll, der Unterhalt wird voll angerechnet.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2006 21:51
 elwu
(@elwu)

Seit Anfang 2005 können RAs bei abschlägig entschiedener PKH eine Prozessgebühr für die PKH-Prüfung fordern.

Hi,

wie ist das zu verstehen? Die Papiere werden durch den Mandanten ausgefüllt, die Prüfung erfolgt durch das Gericht, der Anwalt leistet also nichts (was allerdings auch sonst meist zutrifft). Für was konkret kann der also eine Gebühr fordern, und in welcher Höhe?

Ich beauftrage eh nie wieder einen RA in Familiensachen (sofern keine RA-Pflicht besteht). Kein Anwalt vertritt mich besser als ich selbst.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2006 22:04
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wie ist das zu verstehen? Die Papiere werden durch den Mandanten ausgefüllt, die Prüfung erfolgt durch das Gericht, der Anwalt leistet also nichts (was allerdings auch sonst meist zutrifft). Für was konkret kann der also eine Gebühr fordern, und in welcher Höhe?

Der PKH Antrag wurde vom Anwalt bei Gericht eingereicht und als dann nur die Bewilligung kam, mit dem erhöhten KU hat der RA eine "Beschwerde" eingereicht die dann zum OLG ging.

Zwischenzeitlich wurde dann auch diese abgelehnt, und ich kann jetzt meine Abänderungsklage nur auf den Betrag, den das Gericht in dem PKH Antrag zugebilligt hat bestreiten.

Im Vorfeld hat das Gericht alles bereits abgeschmettert.

So ein Mist 😡

Naja schauen wir mal

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2006 10:30
 sky
(@sky)
Registriert

naja elwu,

wie ist das zu verstehen? Die Papiere werden durch den Mandanten ausgefüllt, die Prüfung erfolgt durch das Gericht, der Anwalt leistet also nichts (was allerdings auch sonst meist zutrifft). Für was konkret kann der also eine Gebühr fordern, und in welcher Höhe?

viele Mandanten können ja noch nicht mal den Antrag richtig ausfüllen, geschweige denn den Sachverhalt vernünftig, und vor allen Dingen so formulieren, dass das Gericht draus schlau wird und die Erfolgsaussichten abschätzen kann. Ein RA macht also manchmal schon Sinn.

Müsste 'ne 5/10 Gebühr nach 3335 VV RVG sein, wenn RA allein PKH-Antrag (also nicht mit Klage zusammen) eingereicht hat.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2006 11:49