Was sagt ihr dazu? (Beschluss vom AG in Baden-Württemberg 2008; Privatklage)
(Auszug aus dem Beschluss):
Äußerung der KM (vor Gericht).
...sie habe Angst, dass die gemeinsamen Kinder vom Privatkläger (Vater) als Ersatzobjekt benutzt
werden, wenn sie nicht mehr da ist.
... der Privatkläger (Vater) habe einen übersteigerten Sextrieb und denke den ganzen Tag nur an **tsts - ID 10**.
...
Dazu die Rechtsprechung (BVerfG, StV2000, 416...):
...ist bei Angriffen auf die Ehre eines anderen zunächst zu untersuchen, ob eine Äußerung eine
Tatsachenbehauptung oder die Kundgabe einer Meinung, d.h. eines Werturteils, darstellt.
Bei der Tatsachenbehauptung steht die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität
im Vordergrund, so dass sie auch einer Überprüfung auf ihren Wahrheitsgehalt zugänglich ist.
Hingegen sind Meinungen, auf die sich der grundsätzliche Schutz in erster Linie bezieht, durch die
subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage und durch Elemente der Stellungnahme
geprägt.
...
einzelne Elemente dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht herausgelöst und in einer vereinzelten
Betrachtung zugeführt werden, weil dies den Charakter der Äußerung verfälscht und ihr damit den ihr
zustehenden Grundrechtschutz von vorneherein versagen würde (OLG Hamm NStZ-RR 2006).
Die Behauptung der Beklagten sagt nicht aus, dass dies der Privatkläger bereits getan habe.
Einem Wahrheitsbeweis ist die Behauptung, ..."sie habe Angst..." auch nicht zugänglich. Eine Tatsache
im Sinne von § 186 StGB muss aber nachprüfbar sein.
Die Behauptung stellt daher keine Üble Nachrede dar, da die Beklagte gerade keine Tatsache geäußert,
sondern ihre Ängste mitgeteilt hat.
...
Die Meinungsfreiheit muss nur dann zurücktreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die
Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt. (OLG Hamm).
Entscheidend für diese Bewertung ist, dass die Beklagte sich in einer offensichtlich rational nicht
begründeten Angst um ihre Kinder befand. Diese Angst hat die Beklagte in einem Rechtsstreit geäußert,
in dem es grade um die Frage ging, wie der Umgang und das Sorgerecht der Kinder zu gestalten sind.
Es ist der Beklagten zu wünschen, dass sie erkennt, dass diese Angst rational völlig unbegründbar ist
und sie damit bei sich und nicht bei anderen Wege suchen muss, diese Angst zu überwinden.
Der Privatkläger trägt vor, die Beklagte wollte mit den Äußerungen erreichen, dass ihm die Kinder
entzogen bzw. der Umgang erschwert wird, was der Beklagten dann auch gelungen sei.
Nachdem die Beklagte gerade nicht behauptet, der Privatkläger missbrauche seine Kinder sexuell
(Tatsache), sondern ihre Ängste (Befürchtung) geäußert hat, dass er die Kinder als Ersatzobjekt
missbrauche, wird deutlich, dass hier diese Äußerungen gerade noch von der Meinungsfreiheit gedeckt
sind und auch keine Formalbeleidigung darstellt, weil sie ausschließlich im Rahmen der anhängigen
Familienverfahren gefallen sind.
Dass sich dies herumgesprochen hat (bei Verwandten und Freunden), wurde nicht konkret genug behauptet
(wann, gegenüber wem?).
...
Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen der Beschuldigten trägt der Kläger.
...
"Im Kampf um das Recht darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche und sinnfähige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn er seine Kritik anders hätte formulieren können."
(BVerfG 1991, 458)...
Kommentar von mir:
Für mich hat das folgendes Fazit:
Eine Mutter darf also im Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder vor Gericht die Befürchtung äußern, der Kindesvater könnte die Kinder als Ersatzobjekt benutzen, wenn sie nicht mehr zur Verfügung steht, diese irrationale Sorge als Grund für den Entzug der Kinder vom Vater nehmen und somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirken. Diese Äußerung fällt lt. Gericht unter "freie Meinungsäußerung", weil es keine Tatsachenbehauptung ist.
Wenn sich das bei den Müttern herumspricht, die sich trennen wollen, haben die Väter KEINE Chance mehr ihre Kinder zu bekommen! (Wenn sie je eine hatten...)
Es ist die ultimative Waffe im "Kampf" um die Kinder, und um den Vater rechtlos zu machen. Es ist ein Freibrief für die Narrenfreiheit einer Mutter, ausgestellt von Deutchen Gerichten und unterschrieben von vereidigten (meist) Richterinnen!
Ein Vergleich wäre, wenn der Vater die Befürchtung äußert, die Mutter könnte die Kinder töten, weil sie schon mal abgetrieben hat... und ihr darum die Kinder entzieht und vorenthält.
Aber ich bin überzeugt, dass dieser Vater im Handumdrehen im Gefängnis sitzt, weil die RichterInnen es verstehen, ALLE Gesetze zu Gunsten der Mütter auszulegen!
lg
Moin Minusmann
Bei allem berechtigten Ärger,
solltest du aber schon dazu schreiben, wo du das her hast und dass das Fazit unten, die persönliche Meinung eines Forummitglieds der dortigen Community und nicht Bestandteil des Urteils ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Minusmann
Bei allem berechtigten Ärger,solltest du aber schon dazu schreiben, wo du das her hast und dass das Fazit unten, die persönliche Meinung eines Forummitglieds der dortigen Community und nicht Bestandteil des Urteils ist.
Gruss Beppo
Besser so? 😉
Es ist kein Urteil, sondern ein Beschluss, der aufgrund meiner Privatklage gegen meine Frau verfasst wurde.
lg
Bist du denn der Author in dem anderen Forum?
Ansonsten tätest du die Meinung eines Anderen als deine eigene Kund.
Oder sehe ich da was falsch?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Bist du denn der Author in dem anderen Forum?
Ansonsten tätest du die Meinung eines Anderen als deine eigene Kund.Oder sehe ich da was falsch?
Ja, ich bin der Autor aus dem anderen Forum.
Dass unser Rechtssystem immer wieder für Schocks sorgt, ist nichts Neues. Ich weiss gar nicht, für was noch "Die Würde des Menschen ist unantastbar" im BGB gedruckt wird.
Meine hasserfüllte Ex hat z.B. private Bilder von mir und meiner Lebensgefährtin ausfindig gemacht. Es waren auch ein paar ästethische Teilaktbilder dabei. Ich hatte sie für eine kleine Gruppe in ein Webspace hochgeladen. Wie ein Teufel hat sie das in ihrer systematischen Recherche entdeckt, mit einem entgeltlichen Membership eingeloggt, alle Bilder kopiert und woanders wieder hochgeladen. So waren die Bilder auf einmal einem breiten Publikum zugänglich. Nicht nur das, jeder konnte die Bilder für sich runterladen, es gab keine Beschränkung. Darüberhinaus setzte sie den Link zu den geraubten Fotos in ein Portal, wo ich täglich surfe, und das eine stolze Zahl an Usern aufweist. Tja, als ich dahinterkam, hab ich die Ex kontaktiert. Sie hat alles abgestritten und wie eine **tsts - ID 29** gewütet. Erst durch das Einschalten eines Fachanwalts konnte wenigstens der Provider dazu gebracht werden, den Mediacenter mit den geraubten Fotos zu löschen. Allein diese Aktion kostete mich 1000 Euro. Mein Fachanwalt riet mir zu klagen, um dieses Geld zurückzubekommen, was ich auch tat. In der Zwischenzeit gab uns auch der Provider den Namen des Kontoinhabers des Mediacenters preis: es war die Ex. Das Verfahren hat anderthalb Jahre angedauert. Obwohl die Ex in der Zwischenzeit zugegeben hat, die Bilder im Mediacenter veröffentlicht zu haben um meinem Ansehen zu schaden, hat die RichterIN zugunsten der Ex entschieden. Im Beschluss steht fälschlicherweise, dass mein Webspace, wo ich anfangs die Bilder hatte, angeblich für alle Internet-Nutzer einsehbar war, dass das Mediacenter der Ex passwortgeschützt war, was absolut nicht stimmt, und dass wenn ich Bilder von mir irgendwo im Internet hochlade bzw "veröffentliche" auch andere dies mit meinen Bildern tun können. Als ich das las dachte ich, ich spinne. Mein Anwalt hat mir zur Beschwerde geraten. Aber ich habe einfach die Schnauze voll. Ich fühle mich vom Anwalt betrogen, dass er scheinbar nicht 100%ig gearbeitet hat, von der Richterin verarscht, vom Rechtssystem ausgenutzt. Die Ex hat jetzt mit diesem Beschluss einen Freibrief auch weiterhin ihr Unwesen mit meinen Fotos zu treiben und ich bin dagegen machtlos.
Zu deinem Fall - wenn deine Ex das mit dir machen kann, dann kannst du das Gleiche auch mit ihr machen. Du weisst jetzt, wie es geht. Solange es um eure Kinder geht und du überzeugt bist, der bessere Elternteil für sie zu sein, solltest du gegen das Ungeheuer kämpfen.
Also Jungens,
wie naiv seid ihr eigentlich? Die Wahrheit stirbt in jedem Krieg als Erste.
Lügen und Verleumdungen wischt man ggf. mit Fakten weg oder wartet, bis sich die Geschichte selbst ad absurdum führt.
Von meiner Ex gibt es sehr eindeutige Bilder bei eMule, die wahrscheinlich auf ähnliche Art dort hingekommen sind. Darauf startete sie ein Strafverfahren gegen mich. Das war genau so unerwartet wie sinnlos. Gut, ein bisschen Dreck ist bei mir hängen geblieben. Dafür sind meine Bilder aber auch nicht mit eindeutiger Zuordnung (Namen) im Internet.
Kümmert euch um Fakten statt Schlammschlachten zu veranstalten und unsinnigste Prozesse zu führen. Sorgerecht verlieren und dann so Nachkarten ist der dümmste Weg.
Gruß,
Michael
Moin auch...
wenn ich das hier so lese dann bekomme ich ja richtig Panik.
Ich habe auch eine Homepage ins Leben gerufen, allerdings aus einem anderen Grund. Meiner Ex paßt es nicht, dass auf dieser Seite unsere Kinder abgebildet sind (obwohl ich bewußt keine Namen benannt habe) Und auch in meinem Lebenslauf ist nat. zum Teil meine Geschichte beschrieben.
Zur Erläuterung: Mit dieser Homepage habe ich versucht den finanziellen Bankrott zu verhindern in den mich meine Ex treibt. Hat denn von Euch einer Ahnung, wann soetwas illegal ist und vor allem an welchem Punkt meine Ex das recht hat Einfluss auf meine Seite zu nehmen?
Meine Ex hat mir schon mehrfach mit einem Anwalt gedroht, hat bis jetzt aber noch nichts gemacht. O- Ton: warte ab, du wirst dazu noch von mir hören...
Jetzt bin ich etwas verunsichert. Bislang dachte ich eigentlich sie kann mir nichts. Aber ist das auch wirklich so?
Gruß MoehlU
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
Moin MoehlU,
erste Frage: Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht? Falls nein, kann sie tatsächlich und ohne Angabe von Gründen die Veröffentlichung verbieten; in diesem Fall solltest Du die Seite schleunigst vom Netz nehmen.
Falls Ihr dagegen GSR habt, liegt die Vertretung der Persönlichkeitsrechte Eurer Kinder zu gleichen Teilen in Deinen wie in ihren Händen, wozu auch gehört, über das "Recht am eigenen Bild" zu bestimmen. Sollten die Kinder also nicht nackt oder sonstwie gesetzwidrig abgebildet sein, kann Madame von sich hören lassen soviel sie möchte - es bleibt einfach ohne Effekt. Kommt Deine Ex selbst in einer Form auf dieser Homepage vor, die es Dritten ermöglicht, sie zu identifizieren? Dann ginge es nämlich um ihre eigenen Persönlichkeitsrechte - und über die bestimmt sie allein.
Und nur aus Neugier: Inwieweit brauchst Du die Kinder auf dieser Homepage, um Deinen Bankrott zu verhindern?
Greetz
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
... schnelle Antwort! Super und danke brille007
erste Frage: Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht?
Ja haben wir. das ABR liegt seit 4 wochen bei ihr.
Und nur aus Neugier: Inwieweit brauchst Du die Kinder auf dieser Homepage, um Deinen Bankrott zu verhindern?
dazu brauche ich die Kinder nicht! Es ist halt meine private Homepage und ich stelle mich vor. und auf einem Teil der Homepage geht es halt um Finanzen...
Sie wirft mir aber vor, dass ich die Zwerge mißbrauche... sehe ich aber nicht so und war vor allem nicht mein Gedanke.
MoehlU
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
Hi Möhlu
nimm die Phottos doch einfach runter. Warum eine weitere Baustelle aufmachen?
Ein altes Wikinger-Gesetz lautet: Kämpfe nie an vielen Fronten.
Gruß,
Michael
nimm die Phottos doch einfach runter. Warum eine weitere Baustelle aufmachen?
Mag schon sein, Weisnich
aber kennst du das Gefühl, das du ständig in irgendeiner Sache nachgibst und irgendwann nicht mehr willst. Klar, ich will kein Streß, aber ich will auch nicht ständig klein nachgeben, wenn ich es eigentlich nicht müsste. Vielleicht ist das dumm, aber deshalb will ich ja auch Eure Meinung hören, denn ins offene Messer will ich nicht laufen.
MoehlU
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
Mensch Möhlu,
ABR haben die meisten von uns nicht. Der Unterschied zwischen uns beiden: Du hast es schriftlich.
Und natürlich muss ein Umgangsvater sich ggf. massiven Demütigungen lächelnd hingeben.
Natürlich musst Du eine Grenze definieren, deren Überschreiten du nicht duldest. Internet-Pix gehören aber doch nicht dazu, weil sie so schrecklich wertlos sind.
Verweigerung von Umgang ist eine sinnvolle Grenze. Und dem kannst Du dich dann konzentriert widmen.
Gruß,
Michael
Und natürlich muss ein Umgangsvater sich ggf. massiven Demütigungen lächelnd hingeben.
darin bin ich inzwischen Meister 😉
naja, ich will erstmal sehen, was meine ex so tatsächlich an den start bringt.
leider kann ich auch nicht verheimlichen, dass es mich ein weing freut, wenn es sie ärgert. HAUPTSACHE es bleibt legal
MoehlU
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
leider kann ich auch nicht verheimlichen, dass es mich ein weing freut, wenn es sie ärgert. HAUPTSACHE es bleibt legal
MoehlU
Legal ja. Aber sie könnte es zum Anlass nehmen das ASR zu beantragen, weil die Kinder auf der Seite zu sehen sind und durch dein "Geschäft" du identifizierbar bist. Daraus lässt sich bei genug bösem WIllen eine Gefahr für die Kinder konstruieren.... es laufen ja soviele Menschen rum die Kindern böses wollen und derVater verkennt die Situation.
Ob die potentielle Gefahr das SR die Freud üebr die Verärgerung der Ex wert ist mußt du selbst entscheiden. Ich bin imemr dafür in unwichtigen Dingen nachzugeben, dem anderen den Triumph zu lassen und um die richtig wichtigen Dinge zu kämpfen. Da kann man ja auch so schön einbringen: Ich war ja in Sachen Bilder kompromissbereit...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Ich habe auch eine Homepage ins Leben gerufen, allerdings aus einem anderen Grund. Meiner Ex paßt es nicht, dass auf dieser Seite unsere Kinder abgebildet sind
nur mal so einwerf betreffend Homepage:
Ich weiss, dass es viele gibt, die da anderer Meinung sind, aber Bilder und private Details "öffentlich" zu stellen, ohne das Einverständnis der Personen zu haben finde ich schlichtweg eine S A U E R E I ! Sorry.
Hast Du Deine Kinder gefragt, ob sie einverstanden sind, und können sie das beurteilen :puzz:
Es mag zwar heutzutage üblich sein, dass man fast alles übers Internet veröffentlichen kann, aber irgendwo gibt es auch Grenzen. Wenn jemand Bilder vom meinen Kindern sehen möchte,....kein Problem, kann ich ihm/ihr zeigen,.. auf Polaroid 🙂
Musste ich jetzt mal loswerden.
Hi Möhlu
nimm die Phottos doch einfach runter.
:genauso:
Gruß
jo
Hallo papajo
vielleicht sollte man dazu noch wissen, das eine Homepage mit den Fotos auch vor der Trennung vorhanden war. Und die Kinder snd nun mal ein wichtger Bestandteil meines Lebens und gehören auf meine Homepage!
wenn etwas von meiner Seite verschwinden müss oder sollte, dann wohl eher die Abteilung mit den Finanzen.
... Bilder und private Details "öffentlich" zu stellen, ohne das Einverständnis der Personen zu haben finde ich schlichtweg eine S A U E R E I ! Sorry.
Hast Du Deine Kinder gefragt, ob sie einverstanden sind, und können sie das beurteilen
ja, da habe ich auch schon mal drüber nachgedacht, aber sieh dir die Fotos erstmal an... ich bin der festen Überzeugung, dass da keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ich glaube auch nicht das die Zwerge diese Frage beantworten können (7,5,4 Jahre alt)
MoehlU
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
Hallo Möhlu
also ich finde es auch nicht gut , daßDeine finanzielle Angelegenheit zusammen mit Fotos Eurer Kinder sowie Deinen RealNamen auf einer "Bitt"HP zu sehen ist.
M.E. gehören die Bilder absolut nicht dahin und dienen nur dazu eine Wirkung zu erzielen, sei es bei der Ex oder wie auch immer.Wenn Dir die Fotos wichtig sind kannst du sie ebenso in einen geschützten Bereich stellen.
Ob die Fotos vorher schon zu sehen waren oder nicht ist egal ,so bald einer der EZ Berechtigten nicht mehr damit einverstanden ist müssen sie weg.
Just my 2 cents
Delphin
By the way Jede Veröffentlichung von Fotos ohne Genehmigung beider EZ Berechtigten ist rechtwiedrig d.h.verstösst gegen die Persönlichkeitsrechte!
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
...
ja, da habe ich auch schon mal drüber nachgedacht, aber sieh dir die Fotos erstmal an... ich bin der festen Überzeugung, dass da keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ich glaube auch nicht das die Zwerge diese Frage beantworten können (7,5,4 Jahre alt)
MoehlU
Delphin hat recht. Ich würde die Bilder an deiner Stelle auch rausnehmen; das gibt bloss Ärger.
Gerade bei Kindern, die noch nicht selbst darüber entscheiden können, finde ich es nicht gut. Und ALLES was du je im Netz veröffentlichst, kann irgendwann gegen dich verwendet werden. Glaub es mir, ich habe da sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
lg
Moin Ihr alle,
ich hab die Fotos erstmal runtergenommen. Toll und richtig finde ich es nicht, aber:
Und natürlich muss ein Umgangsvater sich ggf. massiven Demütigungen lächelnd hingeben.
Gruß und Danke für die Anregungen
MoehlU
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!