Moin, moin,
gesetzliche Empfängniszeit
die Zeit vom 181. bis zum 300. Tag vor der Geburt eines Kindes; gesetzliche Festlegung zum Zweck der Vaterschaftsfeststellung. Geringfügig abweichend in Österreich (180. bis 302. Tag) und in der Schweiz (180.-300. Tag).
Man kann nicht alles wissen ...
lupuss
Hallo zusammen ! 🙂
Da bin ich auch mal wieder. :yltype:
Gestern war der Termin beim AG wegen der Feststellung der Vasterschaft. (Vaterschaftsklage)
Der Termin war sinnlos iwe nur sonst etwas (sorry, wenn ich das so sage). Er hat ca. 15 Min.
gedauert, Urteil: Gutachten angeordnet. Auf wiedersehen... :rofl2:
Fast die Einzigen, die geredet haben, waren der Richter und meine Wenigkeit...
Jetzt warte ich erst einmal auf eine "Einladung" zur Abgabe meiner persönlichen Zellen...
Es ist doch ein Wunder, wie groß man einen Ballon aufblasen kann !
Viele Grüße
Moerphi
Hallo zusammen !
Ich melde mich auch mal wieder !
Vor ein paar Tagen kam das Gutachten, welches das Gericht angeordnet hat.
Es ist positiv....
Allerdings gibt es folgendes anzumerken:
In dem Gutachten steht mein richtiger Name, Straße, PLZ und Wohnort sind allerdings
völlig falsch...
Als ich mit der Blutabgabe war und mich auf dem Weg nach Hause auf dem Gang des
Labors befand, hat der Professor den Einzigen weiteren "Patienten" "begrüßt", ein junger
Mann in meinem Alter, den ich jedoch vorher noch nie gesehen habe...
Was soll ich eurer Meinung nach nun machen, weil nur mein Name in dem Gutachten stimmt ?
Viele Grüße !
Hi Moerphi
Wenn es vom Gericht kam schicke denen ein Berichtigungsschreiben zum Gutachten mit Hinweis der korrekten Personalien, event. 'ne Kopie vom Ausweis oder sonstwas eindeutiges. Sollte nicht problematisch sein. Sowas kommt häufiger vor als man vermutet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.