Hallo Leute,
ich habe gerade per Google herausbekommen, dass mein Richter im Frauenhaus eine Lampe angedübelt hat und seine Frau Mitbegründerin des Frauenhauses ist.
Das sind eigentlich ehrenwerte Tätigkeiten .... Aber reicht das aus für einen Befangenheitsantrag?
Meine DEF bekommt bei dem Richter alles, was sie will. Sie kann den autistisch schwerbehinderten Sohn als
Verhaltensmonster hinstellen, der allen weiblichen Wesen an den Busen und an den Schritt geht, zu Hause nicht mehr
tragbar ist und ins Heim muss. Trotzdem bekommt sie die gesunde Tochter. Ich darf als alleinerziehender Vater meines
behinderten Sohnes noch 800 Euro TU an meine DEF abdrücken.
Ich möchte einen anderen Richter haben, der nicht so mütterzentriert entscheidet.
Viele Grüße
HD
Moin
Einen Befangenheitsantrag im Familienrecht kannst Du Dir abschminken. Zumal in Deutschland selbst beim Strafrecht der Richter über dem Gesetz steht -> siehe Kachelmann. Vergiss Deine Theorie und ziehe eher in Erwägung, dem Richter wegen Verfahrensfehler (ungenügende Würdigung von Sachvorträgen z.B.) die nächst höhere Instanz anzurufen. Erst, wenn er Deine DEF duzt, kannst Du hellhörig werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.