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Alternativen zu Klagen gegen Elterngeldbescheide?

 
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Foris und Streitsüchtigen!  😉

Mir ist da folgendes Problem aufgefallen: Im Elterngeldgesetz ist geregelt, welches Einkommen (hier aus nichtselbständiger Arbeit) bei der Berechnung des Elterngeldes zugrunde zu legen ist. Vereinfacht ausgedrückt könnte man das so sagen: Das (Brutto-) Arbeitsentgelt gem. § 2 EStG der vergangenen 12 Monate (ich vereinfache hier mal und lasse weg, was nicht mit meinem Anliegen zu tun hat) ist bei der Berechnung des Elterngeldes zugrunde zu legen. Davon jedoch ausgenommen sind Gehaltsbestandteile, die nicht regelmäßig gezahlt werden (hier wird auf § 38 a EStG verwiesen). Also fließen einmalige Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht in die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld ein.

So weit, so gut (oder schlecht)!

Nach dieser gesetzlichen Regelung müßten nach meiner Lesart sämtliche laufend gezahlten Entgeltbestandteile beim Elterngeld berücksichtigt werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um steuer- oder/und sozialversicherungsfreie Entgeltbestandteile handelt. (Denn diese Steuerfreiheit von gewissen Entgeltbestandteilen wird in § 4 EStG abschließend geregelt; im Elterngeldgesetz findet man jedoch keinerlei Hinweis auf den Ausschluß dieser steuerfreien Einkünfte).

Die Elterngeldstellen jedoch berücksichtigen bei der Berechnung des Elterngeldes u. a. folgende Entgeltbestandteile nicht, so daß das Elterngeld (und davon abhängend auch der zehnprozentige Geschwisterbonus) entsprechend gering(er) ausfällt: steuerfreie Nachtzuschläge, aus laufendem Gehalt umgewandelte Beiträge zu einer Pensionskasse, vom Arbeitgeber pauschalbesteuerte Zuschüsse zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).

Offenbar sind die Verwaltungsrichtlinien des entsprechenden Ministeriums in diesem Sinne abgefaßt, so daß die Elterngeldstellen Elterngeld nur in einem geringeren Maße bewilligen, als das der Gestzestext eigentlich vorsieht.

Nun mein Anliegen: Mal ganz abgesehen davon, daß viele Elterngeldbezieher wahrscheinlich diese Problematik gar nicht zur Kenntnis nehmen und sich demnach nicht dagegen wehren, steht derzeit für betroffene Eltern lediglich der Weg über Widerspruch und ggf. Klage gegen die entsprechenden Elterngeldbescheide offen. Denn einem Widerspruch werden die Elterngeldstellen nicht abhelfen können, da sie ihrerseits ja an die Verwaltungsvorschriften gebunden sind.

Das kann doch so nicht richtig sein!!!  😡

Ich meine, man müßte in diesem Falle "von oben" gegen die gegen den Gesetzeswortlaut bestehenden Verwaltungsvorschriften vorgehen. Seht Ihr da einen gangbaren Weg; eventuell über eine Anfrage im Bundestag? An wen tritt man da heran? Oder sollte man lieber Fernsehsendungen wie Monitor etc. auf dieses Problem ansprechen?!

Aber zu allererst: Sieht jemand einen Denk- bzw. Lesefehler in meiner Argumentationskette? Habe ich was übersehen, überlesen, falsch verstanden?

Danke vorab für Eure Hinweise und Denkanregungen!

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2008 13:31
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch wenn es hier keinen zu interessieren scheint  ;( ...

Es geht weiter:

http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=1207664945.77&portal=Steuern&topic=Gesetzgebung&topicView=Gesetzgebung

Das bedeutet nichts anderes, als daß die Länderminister durch die Hintertür (Bundesrat) die derzeitigen gesetzeswidrigen Verwaltungsanweisungen (Ausschluß von steuerfreien Gehaltsbestandteilen bei der Berechnung des Elterngeldes) nunmehr in Stein meißeln (bzw. in Gesetzstatus heben) wollen. Begründet wird diese beabsichtigte Legitimierung der Kürzung des Elterngeldes durch das Lieblings- und Totschlagargument der "Verwaltungsvereinfachung"! Ein Hohn, wie hier die Wegelagerei und nachträgliche Kürzung des Elterngeldes beschönigt bzw. verschleiert werden soll!

Nun brauche ich wirklich mal Eure Hilfe!

Wie kann ich in der verbleibenden kurzen Zeit irgendwas anleiern, um das Ganze wirksam zu verhindern bzw. publik zu machen?

Wie lange dauert es zum Beispiel, bis man eine Petition einreichen kann und diese dann abschließend bearbeitet ist?

Oder, brille007, hast Du als Journalist eine Idee, an welche Medien man wie (abschließend verfaßter Artikel) herantreten kann?

Oder, Deep, hast Du als allseits geschätzter und erfahrener Querulant  😉 eine zündende Idee?

Oder, sky bzw. LBM, verkenne ich hier die juristische Sachlage?

Gebt mir bitte ein paar Ideen; ich bekomme über dieser Wegelagerei und vor allem der Art und Weise noch ein Magengeschwür ... !

Danke und gute Nacht!

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2008 23:10
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe Elterngeldbezieher oder daran Interessierten,

auch wenn mein Thema schon einige Zeit zurückliegt, möchte ich dem interessierten Leser diese Neuigkeit nicht vorenthalten:

Meinem Widerspruch gegen den Elterngeldbescheid (bzgl. der Nichtberücksichtigung laufend gezahlter steuerfreier und pauschalbesteuerter Gehaltsbestandteile beim Elterngeld) wurde stattgegeben. Ich selbst also hatte das Glück, schon durch den einfachen Widerspruch Erfolg (und jetzt deutlich mehr Elterngeld) zu haben und nicht erst noch eine Klage anstrengen zu müssen.  🙂 :thumbup:

Wer dazu Fragen hat oder in einer ähnlichen Situation Hilfe braucht, kann mir gern eine PN schicken.

Trotzdem gibt es in gleichgelagerten Fällen derzeit unterschiedliche Gerichtsurteile: mal pro Elterngeldbezieher, mal pro Elterngeldstelle. Das Dilemma hierbei ist, daß Richter an Sozialgerichten entscheiden müssen; und die haben (naturgemäß?) keine Ahnung vom Einkommensteuerrecht ...  :puzz:

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2008 12:13