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Änderung von Verfahrenswegen in der Behörde erzwingen

 
(@bronze)
Registriert

Guten Morgen,
mich beschäftigt der Gedanke an einen möglichen Umzug meiner Noch-Gattin mit den Kindern.
Als Kurzinformation: Wir leben getrennt, aber noch in der Ehewohnung. Weil über die Feinabstimmung der Trennungsmodalitäten ganz "überraschend" ein paar unterschiedliche Auffassungen aufgetaucht sind, verschiebt sich mein Auszug allmählich auf den Sankt Nimmerleinstag. Ich habe da Sitzfleisch, sie weniger, fürchte ich.

Um ihren heimlichen Auszug mit den Kindern zu verhindern, habe ich mich über die Rechtslage informiert. Nach dem Landesgesetz können nur beide Sorgeberechtigten eine Ummeldung der Kinder vornehmen. Die angewandte Verfahrensweise in der Meldestelle unserer Stadt ist natürlich eine ganz andere. Die machen es sich einfach und akzeptieren jedenfalls eine Ummeldung der Kinder durch die KM. Das ist gängige Praxis - Punkt.
Die Widergabe der Diskussion, die sich darum zwischen mir und der Amtsleitung entspann, will ich euch ersparen.

Meine Frage:
Hat schon mal jemand in ähnlicher Lage versucht, vorsorglich eine entsprechende Dienstanweisung durchzudrücken, dass bei Verheirateten (das haben die in der Meldestelle auf dem Schirm) die gemeinsamen Kinder nur mit Vollmacht des nicht anwesenden sorgeberechtigten Ehegatten umgemeldet werden dürfen?

Gruß Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2007 10:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine Dienstanweisung kannst du nur erlassen, wenn du fachlicher Vorgesetzter bist. Das trifft vermutlich nicht zu.

Du kannst nach meiner Meinung zwei Wege gehen:
1. Das Gespräch mit dem Amtsleiter gegenüber dem/der Stadtobersten wiedergeben und um Stellungnahme bitten.
2. Einen Sperrvermerk beim EMA einstellen lassen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2007 10:48
(@bronze)
Registriert

Genau der Sperrvermerk ist das Problem, Deep Thought. Den wollen die nämlich nicht eintragen  :gunman:

Ich fürchte, das wird mal wieder eine ganz fundamentale Sache. Also zum OB *seufz*

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2007 11:12
(@lavendel)
Rege dabei Registriert

Hallo, bronze,
ich war im letzten Jahr bei der "Bürgerberatung" unserer Stadt. Es ging eigentlich um den Erhalt der Steuerklasse 2 auf der Lohnsteuerkarte für dieses Jahr.
Irgendwie sind der SB und ich dann ins Gespräch gekommen, denn um diese Seuerklasse zu erhalten, muss eben das Kind  in meinem Haushalt gemeldet sein, neben noch anderen zu erfüllenden Voraussetzungen.
Der SB erklärte mir, dass es keine Seltenheit sei, dass einzelne Elternteile (beide sorgeberechtigt) das Kind ohne Zustimmung des anderen ummelden wüden.
Es wäre vollkommen ausreichend, zu behaupten, dass das Kind sich überwiegend im Haushalt des ummeldenden Elternteiles aufhält.
Die SB müssen das ja glauben und können schwr das Gegenteil bewiesen.
Den meisten Elternteilen ginge es dabei wohl um den Bezug von Kindergeld.
Sicherlich erleichtert so ene Praxis aber auch Umzüge von Elternteilen mit ihren Kindern durch die halbe Republik.
Dann fing er an zu tippen und hat ohne meine Aufforderung einen Sperrvermerk eingefügt, der sinngemäß beinhaltete, dass unser Sohn bei mir gemeldet ist und eine Ummeldung durch den Vater nur mit Zustimmung meinerseits möglich sei.
Eigentlich habe ich das zu diesem Zeitpunkt gar nicht gebraucht; ein Umzug ist ja von beiden Elternteilen nicht akut angedacht, aber es ist eigentlich nicht schwer, einer einseitigen Ummeldung vorzubeugen.
Das  muss doch andersherum (sprich für Väter) genauso unkompliziert von statten gehen können?

Mit welcher Begründung wurde der Eintrag des Sperrvermerkes denn abgelehnt?

Viele Grüße: Lavendel

Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2007 12:04
 Uli
(@Uli)

Ich fürchte, das wird mal wieder eine ganz fundamentale Sache. Also zum OB *seufz*

Und was machst Du, wenn sie in eine andere Stadt zieht?  :exclam:

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2007 12:14
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Vielleicht hinterlegst Du beim EMA so etwas wie eine "Schutzschrift". Die Gerichte dürfen nach Einreichung von so etwas jedenfalls nicht über den Kopf eines Elternteils entscheiden, ohne den anderen anzuhören. Obs beim EMA auch so ist, weiß ich nicht. Aber vielleicht beeindruckt es den SB.

Vielleicht mittels einer umformulierten Version von so etwas hier: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1159.html

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2007 13:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Sperrvermerk, wenn wir mal ehrlich sind, regelt doch auch nix. Wenn das Kind mit einem Elternteil wegzieht, dann ist es weg. Punkt.

Gut, es ist melderechtlich nicht in Ordnung. Für eine familienrechtliche Würdigung, welcher Elternteil denn nun das Kind "haben soll", ist die melderechtliche Geschichte doch völlig unwichtig. Hier zählt vorrangig das Kontinuitätsprinzip. Wer also das Kind bisher betreute soll dies (kontinuierlich) weiterhin tun. Wer bisher das Geld für die Familie verdiente, soll dies (kontinuierlich) weiterhin tun.

Sicherlich ist es für das KG spannend. Wenn dann jedoch die Ummeldung nachgeholt wird, fordert die GamK das Geld von unrechtmäßigen Zahlungsempfänger zurück.

Was ist also gewonnen? Nüscht! Eben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 19.01.2007 14:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Deep.

mit Deiner Ansich magst Du recht haben, aber wenn es zu einfach gemacht wird, wird es auch einfach ausgenutzt. Nach meinem Dafürhalten sollte die Messlatte doch ein wenig höher liegen.

Desweiteren wird das Kontinutiätsprinzip automatisch durch eine Trennung gesprengt. Die Kontinuität beruht auf der Absprache der Eltern, das gewisse Aufgaben geteilt werden. Durch die Trennung erfolt eine Aufspaltung der Aufgaben, so das meines erachtens nicht mehr kontinuierlich davon ausgegangen werden kann, das eine Partei die Betreuung und eine Partei das finanzielle Einkommen sicherstellt. Dies würde auch konträr zum Umgangsrecht und Umgangspflicht laufen. Nach meiner Meinung werden die KArten neu gemischt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 19.01.2007 14:57
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo Bronze,

vielleicht wäre ein Ansatzpunkt, dass Dienstvereinbarungen nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen dürfen. Wenn ja, ist dieser Passus nicht anwendbar bzw. es gilt automatisch das bestehende Recht/Gesetz. Angelpunkt ist auch, dass eine DV kein Gesetz außer Kraft setzen kann (auch nicht in Teilen).

Das zieht sich durch viele Bereiche. Zuständig dafür wäre dann der Personalrat des Amtes, der mit der Amtsleitung solch eine DV aufsetzt.

Einen Versuch wäre es mir an Deiner Stelle wert.... und sollte der Personalrat ebenfalls mauern, gibt es immer noch den Hauptpersonalrat...

Gruß
Phili

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2007 17:19
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach,

Frage:
ist dieses "Meldegesetz" denn Bundesrecht ?  :question:

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2007 17:26




(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gibt zwar ein bundesdeutsches Meldegesetz, dieses Bildet aber nur den Rahmen für die Ländergesetze. Nach dem Motto: Das nähere regeln die Länder.

Gruß
Haddock

PS: Google : "Meldegesetz"

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2007 17:34
(@bronze)
Registriert

Das  muss doch andersherum (sprich für Väter) genauso unkompliziert von statten gehen können?

Mit welcher Begründung wurde der Eintrag des Sperrvermerkes denn abgelehnt?

Hallo Lavendel,
Deine Auffassung ehrt Dich, Du scheinst die Gleichrangigkeit beider Elternteile hochzuhalten. Leider wird diese Auffassung nach meinem Empfinden oftmals gerade von den Menschen, die eine neutrale Haltung einnehmen sollten, nicht geteilt. Es geht nicht unkompliziert.
Begründungen gab es viele. Nur eben fadenscheinige bis dämliche.
Hier eine Auswahl:
- der Platz für einen Sperrvermerk ist nicht vorgesehen (da konnte ich noch lachen)
- die Kinder sind dort zu melden, wo ihr Lebensmittelpunkt ist. Da könne ich nix machen (ich habe ungefähr 10 Minuten gebraucht das Fundament dieser Denkstruktur zu erfassen. Der Lebensmittelpunkt ist die Mutter, klaro)
- das machen wir immer so (eine verblüffende Volte im Verlaufe des Gesprächs. Merke: Der übliche Behördengrundsatz ist eigentlich "das haben wir noch nie so gemacht")
Nach etwa 30 Minuten merkte der gute Mann, dass er mich so nicht los wurde. Ihm dämmerte auch langsam, dass seine administrale Gebetsmühle schon das vierte Mal rotierte. Einfach auflegen durfte er ja nicht. Ich hatte ihn in der ECKE!!!!  Er wußte, dass er jetzt wirklich etwas tun mußte. Eigeninitiativ. Ohne Dienstanweisung. Gegen das übliche Verfahren. Man nennt das dann Kompetenzüberschreitung. Was macht der gute SB dann also? Folgerichtige Reaktion, er sagt: "Das muss die Amtsleitung entscheiden." Immerhin, die rief dann 1 h später bei mir an. Die Runde ging also nach Punkten an mich  :thumbup:

Dann folgte das:
- Wiederholung der oben genannten Gründe, erweitert um
- in ihr Familienstreitigkeiten können wir uns nicht einmischen, gesteigter um
- ihre Familienstreitigkeiten müssen sie schon selber regeln

Das Gespräch wurde dann mit meinem Hinweis beendet, dass hier ganz offensichtlich im Moment nichts zu machen sei. Ich ihm natürlich seine Haltung auch nicht nehmen wolle, trotzdem der Auffassung sei, dass geltendes Recht missachtet würde. Sollte der Dezernent seine Haltung stützen, müsse gegebenfalls eben ein Richter entscheiden.

So sieht das aus, Lavendel.

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2007 15:47
(@bronze)
Registriert

Und was machst Du, wenn sie in eine andere Stadt zieht?  :exclam:

Hi Uli, die Gefahr besteht natürlich. Allerdings würde sie damit schon erheblich am gemeinsamen Sorgerecht kratzen und andere Möglichkeiten für Gegenmaßnahmen eröffnen. Das alleinige ABR hat sie ja noch nicht. Sehe ich das falsch?

Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2007 15:57
(@bronze)
Registriert

Das zieht sich durch viele Bereiche. Zuständig dafür wäre dann der Personalrat des Amtes, der mit der Amtsleitung solch eine DV aufsetzt.

Hallo Phili,
danke für Deinen Einwurf. Es geht mir allerdings um eine Dienstanweisung, die den SB auf die Anwendung geltenden Landesrechts hinweisen soll. Ein schwieriges Unterfangen, weil damit ja indirekt eingestanden wird, dass die Behörde bisher nicht rechtskonform verfährt. Dienstvereinbarungen, die Du ansprichst, regeln innerbehördliche Abläufe zwischen Dienstherrn und Angestelltem; in diesem Fall nicht anwendbar. Aber vielleicht ergibt sich hier später noch ein kleiner Nebenschauplatz, den man ohne Zersplitterung eigener Kräfte eröffnen kann. Mal sehen. Jetzt wollen wir erstmal hören, was der OB dazu zu sagen hat.

Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2007 16:28