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(@michlar)
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Guten Morgen Zusammen,

bei welchem FamG muß ich das beantragen, bei dem wo meine Tochter lebt oder geht das auch bei mir? Brauch ich dazu wieder einen Rechtsanwalt oder kann ich das auch alleine weil mir geht dann langsam die Kohle aus. Meine Ex hat es sich zum Hobby gemacht wegen jedem Sch.... zum Gericht zu rennen weil Sie ja Prozesskostenhilfe bekommt und Ihre Anwältin ist ihre Freundin und denen Fallen immer neue Geschichten ein wo sie mich mit beschäftigen und Ärgern können

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 10:16
 Uli
(@Uli)

Hallo Michlar,

Sorge- und Umgangsrechtsverfahren laufen immer dort, wo die Kinder gemeldet sind. Hier herrscht kein Anwaltszwang, es könnte aber trotzdem ratsam sein, sich vertreten zu lassen. Das hängt aber vom Einzelfall ab.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 12:14