Hallo,
weil es so zu dem Thema "Gerichtskosten passt.
Meine Ex hat den Antrag gestellt und Prozeßkostenhilfe bekommen. Ich habe keine beantragt. Kommt da noch was auf mich zu ???
Gruß
Schwarzi
Auch wenn es (augenscheinlich) passt - es ist nicht "dein" Topic. Daher abgetrennt.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Servus Schwarzi!
Meine Ex hat den Antrag gestellt und Prozeßkostenhilfe bekommen. Ich habe keine beantragt. Kommt da noch was auf mich zu
Das heisst, dass Du Deinen Anteil der anfallenden Prozeßkosten aus eigener Tasche bezahlen wirst.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Schwarzi,
man unterscheidet zwischen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten. Letzteres sind die Anwaltskosten.
Es kommt also darauf an, was für ein Verfahren du hattest. Manche sind gerichtskostenfrei, andere nicht. Ferner spielt die Kostenentscheidung des Gerichts die Hauptrolle, wenngleich in familienrechtlichen Verfahren (wie ich annehme) meistens die Kosten gegeneinander gehen. Will heißen, dass jede Partei die Gerichtskosten zur Hälfte und die außergerichtlichen Kosten allein trägt. Da deine Ex PKH hatte, wird die Anwaltsrechnung für sie durch die Landeskasse gezahlt.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte Angst, dass ich ihre Kosten auch noch zum Teil zahlen muss.
Hallo,
wenn du den Prozess verlierst, dann musst du Ihre Kosten auch tragen....
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Was heist verlieren?
wenn alles klappt, wird des bei der erziehung eine Vereinbarung geben und die Anträge werden zurückgezogen ( sehr zum Ärger meiner Ex, weil Sie dafür nochkeine PKH beantragt hatte ).
Was ist bei der scheidung. Gibt es da überhaupt einen verlierer?
Servus Schwarzi!
wenn alles klappt, wird des bei der erziehung eine Vereinbarung geben und die Anträge werden zurückgezogen
Um was geht es denn genau (ich frage wegen der Gefahr von gerichtlichen Vergleichen)??
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich hatte einen Antrag für das ABR des Kindes gestellt. Wir haben uns aber jetzt geeinigt und ich werde den Antrag zurückziehen.
Dann gehen die Kosten gegeneinander. Das ist die Regel bei Einigungen. Es sei denn, dass einer Partei die Kosten auferlegt werden, da sie das Gericht völlig schwachsinnig beschäftigt hat.
Gruß
Krishna