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Abgetrennt: Gerichtskosten, PKH

 
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

weil es so zu dem Thema "Gerichtskosten passt.

Meine Ex hat den Antrag gestellt und Prozeßkostenhilfe bekommen. Ich habe keine beantragt. Kommt da noch was auf mich zu ???

Gruß

Schwarzi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2009 10:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch wenn es (augenscheinlich) passt - es ist nicht "dein" Topic. Daher abgetrennt.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2009 10:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Schwarzi!

Meine Ex hat den Antrag gestellt und Prozeßkostenhilfe bekommen. Ich habe keine beantragt. Kommt da noch was auf mich zu

Das heisst, dass Du Deinen Anteil der anfallenden Prozeßkosten aus eigener Tasche bezahlen wirst.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2009 10:53
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Schwarzi,

man unterscheidet zwischen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten. Letzteres sind die Anwaltskosten.

Es kommt also darauf an, was für ein Verfahren du hattest. Manche sind gerichtskostenfrei, andere nicht. Ferner spielt die Kostenentscheidung des Gerichts die Hauptrolle, wenngleich in familienrechtlichen Verfahren (wie ich annehme) meistens die Kosten gegeneinander gehen. Will heißen, dass jede Partei die Gerichtskosten zur Hälfte und die außergerichtlichen Kosten allein trägt. Da deine Ex PKH hatte, wird die Anwaltsrechnung für sie durch die Landeskasse gezahlt.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2009 12:48
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antworten.

Ich hatte Angst, dass ich ihre Kosten auch noch zum Teil zahlen muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2009 13:35
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn du den Prozess verlierst, dann musst du Ihre Kosten auch tragen....

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2009 13:39
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Was heist verlieren?

wenn alles klappt, wird des bei der erziehung eine Vereinbarung geben und die Anträge werden zurückgezogen ( sehr zum Ärger meiner Ex, weil Sie dafür nochkeine PKH beantragt hatte ).

Was ist bei der scheidung. Gibt es da überhaupt einen verlierer?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2009 13:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Schwarzi!

wenn alles klappt, wird des bei der erziehung eine Vereinbarung geben und die Anträge werden zurückgezogen

Um was geht es denn genau (ich frage wegen der Gefahr von gerichtlichen Vergleichen)??

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2009 13:45
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Ich hatte einen Antrag für das ABR des Kindes gestellt. Wir haben uns aber jetzt geeinigt und ich werde den Antrag zurückziehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2009 14:00
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann gehen die Kosten gegeneinander. Das ist die Regel bei Einigungen. Es sei denn, dass einer Partei die Kosten auferlegt werden, da sie das Gericht völlig schwachsinnig beschäftigt hat.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2009 15:51