Hallo,
ich lebe im Ausland (USA) seit einiger zeit. Habe hier ein 2 Jaehrigen sohn wo ich das alleinige Sorgerecht habe. Da ich nun meine Arbeit verloren habe und die Unterstuetzung hier in USA sich nur auf Foodstamp beschraenkt habe ich das Auswaertigeamt nach hilfe gefragt. Nun die haben mir gesagt das es nur noch hilfe gibt wenn man das Land nicht verlassen darf. Nun da ich meine Scheidung vor einem Jahr eingreicht habe heist es im Schreiben des Gericht: No Relocation of Children. Kein Umzug von Kinder.
Okay das Problem:
Ich habe das alleinige Sorgrecht in einem Jugendgericht (dependcy Court) bekommen October 2008
es heist das ich das alleinige Sorgerecht habe und die Mutter hat recht auf besuchsrecht unter Aufsicht.
Ich habe June 2008 die Scheidung eingereicht (ist immer noch aktiv) , dann bekommt jeder so ein Standard schreiben wo sagt aus wie man
sich in einer scheidung verhalten muss
Was man tun muss wenn Kinder hervorgehen in dieser Scheidung. Was man nicht darf. Es sagt aus kein Umzug vom dem Landkreis wo ich gerade lebe.
Nun habe ich alles dem Auswaertige Amt geschickt. Nun habe ich eine Nachricht bekomme dass das Schreiben vom Jugendgericht neuer ist als das von meiner Scheidung. Das heist das ich nun das Land verlassen kann, weil ich das alleinige Sorgerecht habe. Nun ich hatte mich gefreut und habe es meinem Anwalt gesagt. Nun der hat gesagt das ich nicht das Land verlassen kann. Weil die Scheidung nun immer noch im gange ist. Wenn ich nun USA verlasse ohne Gerichtsurteil, dann kann mein Noch Ehefrau ein Abhol order vom Amerikanische Gericht erzwingen. Ich selber koennte dann nicht mehr in die USA gehen weil ich dan angeklagt werde fuer Kindesentzug. Natuerlich habe ich das der Botschaft mitgeteilt, aber die beharren auf das Urteil des Jugengericht. Obwohl in dem Urteil steht dass das Sorgerecht im Scheidungsgericht ausgehandelt werde muss. Falls man etwas aendern moechte. Mein Rechtsanwalt hat gemeint man muesse im Gericht mitteilen warum ich nach Deutschland will mit meinem Sohn und warum dass das beste sei fuer ihm. Meine Ehefrau hat ein veto eingreicht und nun muesse es dem gericht verhandeln muessen.
Besteht in Deutschland auch ein Gesetz fuer das Aufenthaltrechts?
Hat jemand erfahrung mit meiner Situtation?
Was soll ich tun mit der Botschaft? Die haben alle unterlagen und beharren darauf das ich das Land verlassen kann. (Ich habe gesagt das ich ein Schreiben haben will das die mir die Garantie geben das ich keinen Aerger bekomme. Ohne Erfolg!
Keine
Hallo servicefun,
ich kenne mich mit dem Thema leider überhaupt nicht aus, muss aber sagen, dass du als Vater von deutschen Behörden wohl niemals Unterstützung bekommen wirst.
Du hast als Vater aus deutscher Behördensicht keine andere Aufgabe, als Geld zu erwirtschaften und Unterhalt zu bezahlen.
Dir etwas zu geben ist nicht vorgesehen. Es lohnt also vermutlich die Mühe nicht.
In der Zeit kannst du vermutlich besser eigenes Geld verdienen um euer Leben zu finanzieren.
Und ehrlich gesagt, müssen und können Andere das in den USA auch. Ich weiß, das ist aus der Entfernung leicht gesagt, besonders in der Finanzkrise.
Um dir dennoch einen Hinweis zu geben:
In Deutschland gibt es eine so genannte Unterhaltsvorschusskasse, bei denen man einen geringen Kindesunterhalt bekommen kann, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt.
Betrieben wird das von den Jugendämtern.
Es ist vielleicht leichter Unterhaltsvorschuss für dein Kind zu bekommen als andere Unterstützung für dich. Aber auch da kenne ich nicht die Voraussetzungen, z.B. ob deutsche Staatsbürgerschaft vorliegen muss (hat euer Kind die?) und ob das überhaupt im Ausland geht. Ich habe auch keine Idee welches JA da für dich zuständig wäre.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
nach § 24 SGB XII erhalten Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, keine Sozialhilfe.
Von diesem Grundsatz kann nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn eine außergewöhnliche Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr nach Deutschland nicht möglich ist.
Entsprechend Ihrer Schilderung kommt eine Hilfe nach § 24 SGB XII nicht in Betracht, da Ihnen die vom Gesetzgeber verlangte Rückkehr ins Inland möglich ist.
Also im Antrag steht das man wegen eines Kindes wo im Ausland ist berechtigt ist. Da habe ich das kreuzchen gemacht. Falls jemand will ich habe die Dokument online.
Mein Sohn habe ich der Botschaft gemeldet, die arbeiten an der Namesvergebung. Ich weiss auch nicht was das soll. Und steht der Deutsche staatsbuergerschaft nichts im wege laut der Botschaft. Mein NochEhefrau ist amerikanerin.
Wenn es im Gesetz steht das ich anrecht habe wo kann ich sowas melden beseitz der Botschaft hier?
Keine
Der Unterhaltsvorschuss ist erstens keine Sozialhilfe und zweitens eine Leistung an das Kind.
Allerdings richten sich Kindessachen meistens nach dem Aufenthaltsort des Kindes aus.
Das heißt, sie könnten dich wieder an die US-Behörden verweisen.
Vielleicht fragst du mal danach.
Heißt das, du hast die deutsche Staatsbürgerschaft für deinen Sohn beantragt aber noch nicht bekommen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja habe ich, die wuerden mir sogar einen vorlaeufigen Reisepass fuer meinen Sohn austellen. Ist ja nicht so das ich ein Faulenzer bin. Aber hier ist es gerade sehr schwer eine Arbeit zu finden. Arbeitlosenzahl hier ist bei 11.4%. Dann wiederum brauche ich Geld fuer die Tagesstaette (120$ die woche) fuer meinem Sohn, dass ich ueberhaupt arbeiten gehen kann. Mutter zahlt keinen Cent unterhalt. Habe in Deutschland noch nie Sozialhilfe gebraucht. Hatte immer gearbeitet. Ich habe auch noch eine Tochter in Deutschland wo ich im Rueckstand bin, nun hat das Institut in Heidelberg eine vollstreckung beantragt, wo ich hier von den Behoerden gezwungen werde zu zahlen. Da ich kein einkommen habe, habe ich einspruch erhoben. Nun die sagen die koennen mein Einspruch nicht annemen weil die forderung von deutschland kommt. Wenn ich nicht Zahle sperren die mich ein hier. Das ist halt so in Amerika.
Gibt es keine stelle wo ich vielleicht in Deutschland die Hilfe beantragen kann?
Weil die von der Botschaft ist echt ne Zicke. Als ich mein Deutscher Reisepass beantragt hatte, wollte die mir nicht geben. Weil ich ja seit 4 Jahre hier lebe. Nur auf druck hatte sie mir einen gegeben.
Dann verstehe ich nicht wenn Deutschland 400 Milionen nach China ueberweisen fuer Entwicklungshilfe obwohl die uns in der Wirtschaft ueberholt haben.
Keine
Wie gesagt, vielleicht das Jugendamt, ich wüsste aber nicht welches und wie du da ran kommst.
Vielleicht das von deinem früheren Wohnsitz.
Du musst dich auch mit den Antworten noch etwas gedulden, weil es in Deutschland noch Nacht ist.
Ich sitze auch nur hier, weil ich gerade in Shanghai bin.
Dass es leicht ist in den USA habe ich auch nicht behauptet und wenn du jetzt noch so zwischen die Mühlsteine von deutschen und US-Behörden gerätst, prost Mahlzeit.
Wie gesagt, im kassieren von Vätern sind sie weit schneller und effektiver.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke... Ich habe einige sachen gelesen von anderen themen da bin ich auf das HKÜ abkommen gestossen. Es sagt aus das ich das Aufenthaltsrecht brauche um das Land zuverlassen sonst verstoesst man gegen das Haager abkommen. Da ich das nicht besitze kann man mir die hilfe nicht verweigern. Habe eine Email gefunden wo ich direkt in Deutschland hilfe fuers Ausland beantragen kann. Ja ich weiss das wir Maenner immer am Bluten wenns um Geld geht. Aber auch oftmals sind die sachbearbeiter schuld wo uns im glauben lassen das es keinen anderen weg gibt. Damals als meine Tochter auf die Welt kam (In Deutschland) war ich nur der Erzeuger und nicht der Vater, aber das haben die nun geaendert glaube ich. Nur allein der Gedanke das man der Erzeuger ist. Hier in Amerika gibt es kein Sorgerecht mehr sondern vielmehr ein Familien Plan wo aussagt das was jeder Elternteil um das Kind zu erziehen. Ich hatte meine Tochter meistens 3 Tage die woche und musste immer noch den vollen betrag bezahlen. Das war nicht gerecht. Aber soll man gegen diese Behoerden tun?
Keine
aber das haben die nun geaendert glaube ich.
Nein, jedenfalls nicht zum Besseren.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo servicefun
Zur Zeit habe ich für dich leider auch mehr Fragen als Antworten. Wenn es aber mit der Auslandsvertretung Probleme gibt, wäre der nächste logische Schritt sich an jemanden zu wenden, der die gleichen oder mehr Befugnisse hat.
Als Aufhänger dafür könntest du einfach mal eine deutsche Geburtsurkunde beantragen. Soweit ich es nachvollziehen kann, müsstest du das in Berlin machen.
<<<< Hier ein link, der dir eventuell weiterhilft >>>> ]
Zu dieser Aussage:
Von diesem Grundsatz kann nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn eine außergewöhnliche Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr nach Deutschland nicht möglich ist.
Sollte sich die Dame mal <<<<Diese Seite >>>> ansehen. Danach würdest du dich definitiv der Kindesentziehung strafbar machen. Da du aber für dein Kind zur Zeit verantwortlich bist du es aber nicht mitnehmen darfst, ist eine Rückkehr absolut nicht möglich.
Mal sehen, ob andere noch Ideen haben.
LG Jemmy
*edit: link korrigiert
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Sehr geehrter Herr xxxxx,
Sie haben am 3. Juli 2008 die Scheidung beim Lee County Clerk of Courts eingereicht. Von diesem erhielten Sie allgemeine Informationen zum Scheidungsverfahren und unter Nr. 4 steht sinngemäß, dass keine der Parteien im Scheidungsverfahren betroffene Kinder "entfernen" darf ohne eine entsprechende Entscheidung dieses Gerichts.
Am 16.10.2008, also 2 Monate später, hat das gleiche Gericht, wenn auch eine andere Abteilung, entschieden, dass Sie das alleinige Sorgerecht für Ihren Sohn ohne jede Einschränkung erhalten. Für den Fall, dass eine Änderung dieses Beschlusses gewünscht wird, soll diese im laufenden Scheidungsverfahren, das unter Nr. 4 zitiert wird, anhängig gemacht werden.
Sie müssten also nachweisen, dass von Ihrer Ehefrau ein entsprechender Antrag auf Änderung des Sorgerechts im Scheidungsverfahren beantragt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste es möglich sein, dass Ihr Anwalt dem Gericht mitteilt, dass Sie Ihren und s Wohnsitz nach Deutschland verlegen und von dort das Verfahren weiter verfolgen werden. Dies ist umso naheliegender als die Mutter von Ihrem Besuchsrecht keinen Gebrauch macht, nicht zum Sorgerechtstermin erschienen ist, Ihre Aufenthaltsberechtigung für die USA erloschen ist und Sie hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen, also Ihren und s Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit sichern können.
Sollte das Gericht entscheiden, dass Sie und *** das Land nicht verlassen dürfen, so ist es zunächst die Pflicht der USA, Ihnen hier eine Möglichkeit auf Sicherstellung Ihres Lebensunterhaltes, ggfls. Sozialhilfe in ausreichender Höhe zu gewähren. Nur, wenn dies nachweislich nicht der Fall wäre, käme eine Zahlung von Sozialhilfe aus Deutschland in Betracht.
In Ihrem Antrag geben Sie an, dass Sie Essensmarken, die in den USA gängige Form der Sozialhilfe, erhalten. Bitte erläutern Sie noch, wer die anderen Mitglieder der im Bescheid genannten "assistance group" sind (Bescheid vom 7.7.08 für Juli 08: *mehrere Namen* - und Bescheid für August 2008: *mehrere Namen*).
Bitte teilen Sie auch noch mit, wann das Gericht einen Termin für das Scheidungsverfahren festgesetzt hat und ob von Ihnen überhaupt ein Antrag auf ausdrückliche Genehmigung des Umzugs mit Ihrem Sohn nach Deutschland gestellt wurde, wenn Sie befürchten, dass die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf Sie, dies nicht beinhaltet.
Ich kann verstehen, dass Sie keinen Fehler machen wollen, sehe jedoch derzeit keine Möglichkeit Ihren Antrag auf Sozialhilfe aus Deutschland zu befürworten, da Sie die in den USA ortsübliche Sozialhilfe erhalten.
Sollte Ihnen dies weiterhelfen, so stelle ich Ihnen gerne eine englischsprachige Bescheinigung aus, dass Sie keine Sozialhilfe aus Deutschland beziehen können, solange Sie im Ausland leben, Ihnen und Ihrem Sohn diese aber unmittelbar nach Rückzug nach Deutschland zusteht.
Mit freundlichem Gruß
xxxxxxxxxx
Kann Ich dagegen eine Beschwerde einreichen, weil ich wirklich nicht das Land verlassen kann. Ausserdem brauche ich das Sorgerecht mit Aufenthaltsrecht laut des Haagers abkommen.
Anm.: Realnamen entfernt. Bitte dahingehend die Forenregeln beachten
Keine