Hallo zusammen...
İch Lebe mit meiner Ex in Trennung seit 1 Jahr, Sie ist mit unsere Tochter nach Türkei ausgewandert. Habe so zwar keine probleme miteinander ( können uns wie normale Menschen unterhalten), aber wenn es um die Tochter geht will keiner nachgeben.
Tochter hat Deutsche und Türkische Staatsang., ich bin der meinung das Sie es hier einfacher haben wird... im moment ist die Scheidung nicht durch erst in 2 Monaten...
Hab ich hier überhaupt eine möglichkeit das Sorgerecht zu bekommen... İn der Türkei Bekommen es in den meisten faellen die Mütter...
Meine Ex wohnt bei ihrer Mutter und Bruder, da ich sicher weiss das keiner Arbeitet... also keine möglichkeit eein Kind anstaendig zu erziehen...
İch hab es erreicht das meine Tochter für 1 Monat zu mir nach DE kommt, kann mann in der zeit etwas erreichen...
Moin vatan.
da Du von Scheidung schreibst (und mithin noch verheiratet sein musst), HAST Du das halbe Sorgerecht bereits; was Du meinst, ist vermutlich das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das kriegst Du aber nicht automatisch; Du musst es separat beantragen. Und natürlich ein schlüssiges Konzept zur Kinderbetreuung vorlegen; wenn da nur steht "Kind ist den ganzen Tag bei Oma, weil Papa arbeiten muss" wird das eher nichts mit dem ABR. Wenn Du als Mit-Sorgeberechtigter Eure Tochter in Deutschland behältst bzw. in dieser Zeit das ABR beantragst, gilt das übrigens NICHT als Kindesentziehung.
Enthalte Dich in Deinem Antrag aber jeglicher despektierlicher Äusserungen über die Mutter und ihre türkische Verwandtschaft; ob und wieviel die dort arbeiten, weisst Du nicht in gerichtsverwertbarer Form; es spielt für das Kindeswohl auch keine Rolle.
Die türkische Gesetzgebung und Rechtssprechung ist für deutsche Gerichte nicht bindend. Sonst müsste es in D auch Todesurteile geben (zumindest bis vor kurzem wäre das so gewesen).
Hast Du einen (guten) Anwalt?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hallo Brille..
danke für die antwort...
also die Scheidung ist so gut wie durch (dauert ca.bis mitte Oktober), aber bevor die Scheidung durch ist ist meine Tochter zu Besuch bei mir in DE.
Konzept zur Kinderbetreuung: Da meine Tochter in Kİndergarten alter ist und ich meine Schicht aendern kann seh ich keine Probleme...
Anwalt jain,bin noch auf der suche nach einem guten Anwalt...
nochmal zu Aufenthaltsbestimmungsrecht... ist es möglich das man das in kurzer Zeit erledigen kann... Wie gesagt noch sind wir verheiratet, also haben beide Eltern das Sorgerecht und was wenn es laenger dauert als geplant gilt es ab Antrags Datum oder erst bei abschluss des Antrags???
Man ich weiss echt nicht mehr weiter... Da ich meine Tochter über alles Liebe möchte ich Sie nicht verlieren...
Warum hat man als Vater eigentlich überhaupt keine Rechte???
Werden wir nur als Samenspender und Unterhaltzahler angesehen...
Hey
ist es möglich das man das in kurzer Zeit erledigen kann...
Kurz u knapp gesagt: NEIN !
Das wird nicht mal eben so geregelt..das schon eine Sache die dauern wird, u auch nicht eine Sache die mal eben so gerichtlich fix geklärt wird.
Was sagt die KM denn zu dem Thema das das Kind bei dir leben soll?
Konzept zur Kinderbetreuung: Da meine Tochter in Kİndergarten alter ist und ich meine Schicht aendern kann seh ich keine Probleme...
Naja das ja nun kein wirkliches Konzept..
Schicht? Hm..und da bist du dir mal sicher das das so eben geht, ohne finanzielle Einbußen, u wie lang geht da das Kind dann in den Kiga und was ist mit den Zeiten nach dem Kiga?
Das klingt eher nach 100% Fremdbetreuung..das wäre kein Betreuungskonzept, besonders nicht wenn die KM zu100% da wäre..
Frage wäre auch wer hat bisher überwiegend die Betreuung des Kindes übernommen.
Auch wird die Frage kommen, warum du die KM mit Kind hast erst auswandern lassen und nun doch das ABR begehrst..
Und was dagegen spricht das das Kind weiterhin bei der KM lebt...
Das sie nicht arbeitet, ist heibei absolut keine Begründung.
da ich sicher weiss das keiner Arbeitet... also keine möglichkeit eein Kind anstaendig zu erziehen...
Und mit diesem Satz wäre ich da bsonders vorsichtig..
Nicht zu arbeiten heißt nicht das man keine Kinder erziehen kann, sprich das man erziehungsunfähig ist ! (davon abgesehn ist Kindererziehung ja auch eine "arbeit")
Also hier fehlt auch eine wirkliche gute Begründung noch, warum es besser wäre das das Kind bei dir in D lebt und nicht bei der Mutter in der Türkei!
Warum hat man als Vater eigentlich überhaupt keine Rechte???
Die hast du! Nur du hast schon da kein gebrauch davon gemacht, als sie ausgewandert ist, wäre deutlich besser gewesen du hättest da schon gehandelt..
Gruß
Jens
Danke für die Antwort,
das problem ist ich hab Sie nicht Auswandern lassen sollte eigentlich ein Urlaub werden... İch war auch dort. Es gab kleine Streitigkeiten also keine grosse Sache...
Als ich bei einem Bekannten 2 Wochen zu Besuch war hat Sie die Scheidung eingereicht... Damit hab ich keine möglichkeit mehr gehabt... Denn alleine mit deinem Kind darft man als Vater leider nicht ausreisen...
Meine Ex gibt auch nicht nach obwohl Sie weiss das es für die Kleine besser ist...
(Sie kann und wird auch nicht mehr Einreisen Da Aufenthalt Erl. erloschen)
Das mit der Betreuung ist eine Sache für sich: denn ich denke mal irgendeine möglichkeit wird es ja geben müssen(was und wie machen das denn alleinerziehende Eltern)
Natürlich wird auch eine Fremdbetreuung durch Verwandte für paar Stunden anstehen... überwiegend werde ich aber die Betreuung übernehmen... Finanziell wird es sicherlich etwas ausmachen, denke aber das haelt sich in Grenzen...
Vatan
Hey
das problem ist ich hab Sie nicht Auswandern lassen sollte eigentlich ein Urlaub werden... İch war auch dort.
Letztendlich auch egal, das Kind ist seit 1 Jahr bei ihr u du hast nichts gemacht, jetzt aber mitmal willst du handeln u da soll das möglichst sofort laufen das auch für dich entschieden wird...
Da wird dich jedes Gericht fragen warum mitmal das Kind jetzt bei dir bleiben soll..was dagegen spricht, das das Kind weiter bei der KM lebt..
Und dann wird die Frage kommen wie du die Betreuung sicher stellen willst u kannst..
Das mit der Betreuung ist eine Sache für sich:
Somit ist das keine Sache für sich, sondern wichtig..
denn ich denke mal irgendeine möglichkeit wird es ja geben müssen
Und genau das ist die falscher Antwort..
Irgendeine Möglichkeit wird es geben müssen, heißt, du hast weder ein Konzept, noch weißt du im geringsten wie es laufen könnte..
Taj, da wird man sagen, da ist die KM, die hat sich bisher auch überwiegend um das Kind gekümmert u das auch als alleinerziehende seit einem Jahr...
Was spricht dagegen das es so weiter läuft??!!
(was und wie machen das denn alleinerziehende Eltern)
Diese Frage stellt sich hier nicht, wie sie das macht, denn sie ist derzeit alleinerziehend ist doch klar, u hingegen bist berufstätig u bist auch bisher überwiegend für das Familieneinkommen aufgekommen, u sie hat auch bisher überwiegend in der Familie, die Erziehungsaufgaben übernommen..
Merkst du was???
Und nochmal, was spricht mitmal dagenen das es so jetzt wieter läuft?
Das finanzielle, wäre dann aussserdem noch die nächste Frage die auf dich zukommt ...
Soll nicht heißen das du keine Chancen hast, aber die Fragen kommen auf dich zu u darauf bist du nicht vorbereitet u hast keine wirkliche Lösung..u auch keine Argumente, die gegen die KM u für dich sprechen..
Deine Aussichten auf Erfolg, sind so denke ich eher mager..
Gruß
Jens
hallo nochmal,
diese entscheidung ist nicht erst jetzt gekommen... diese entscheidung ist seit der trennung da, da beide sorgerecht haben wollen dauert das ja auch solange mit der scheidung...
denn solange beide sich nicht einig sind wird die scheidung nicht anerkannt...
(ich wollt ja nur wissen welche möglichkeiten ich hier habe)
und nochwas ich versuche immer wieder etwas zu erreichen... da bei der scheidung beide sorgerecht beantragen (türkei) zieht sich das so hin... deswegen wollte ich ja auch wissen welche möglichkeiten ich hier in DE habe...
Da ich dieses umfeld nicht in ordnung heissen kann, ist es ja selbstvertaendlich das ich die kleine da rausholen will...
(oder ist ein umfeld mit einer oma die jeden tag andere maenner trifft und ihr lebensunterhalt dadurch verdient indem sie diese maenner unterhaltet jeden tag betrunken nach hause kommt usw...was KM macht oder im moment tut weiss ich nicht)
İch soll ja beim antrag die KM nicht schlecht machen und nichts schlechtes über sie erzaehlen, hmmm dann frag ich mich was ich machen soll...
irgendwas stimmt hier nicht...
Hey
(ich wollt ja nur wissen welche möglichkeiten ich hier habe)
Das waren die Möglichkeiten die du hier in D hast..
Allerdings..
da bei der scheidung beide sorgerecht beantragen (türkei) zieht sich das so h
..scheint dann ja der Gerichtsstand die Türkei zu sein..
Und das Kind wird in der Türke gemeldet sein...wird da nicht auch dafür ein türkisches Gericht vernatwortlich sein, und somit türkisches Recht?
wie da dann die rechtslage ist ist ein anderes Thema u wird dir vermutlich auch niemand schlüssig sagen können..
Allerdings hättet ihr nach deutschem Recht vor wie nach der Scheidung eh schon gemeinsames Sorgerecht und auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Nur jetzt stellt sich gar mir erstmal die Frage nach welchem Recht läuft das ganze??
Da ich dieses umfeld nicht in ordnung heissen kann, ist es ja selbstvertaendlich das ich die kleine da rausholen will...
Dennoch, was andere machen oder nicht ist hierbei völlig irrelevant, die Km iat fürs kind da, kümmert sich um es u es geht keine dem Kindeswohl gefährdende Gefahr von ihr aus..
hmmm dann frag ich mich was ich machen soll...
Vernüntige Argumente sammlen und dann vorbringen, die Aussagen das es besser ist das das Kind bei dir lebt und die letztendlich dagegen sprechen das das Kind weiter bei der KM lebt..
Schmutzige Wäsche waschen bringt dich da nicht weiter..
Gruß
Jens
hallo nochmal,
danke für die antworten...hilfreich waren sie schon.
die scheidung findet in der türkei statt( auch das sorgerechtstreit), wenn das gericht für km entscheidet, stellt sich meine frage ob ich das hier anfechten kann...
(natürlich hab ich nicht vor die km schlecht darzustellen oder ihre familie( habs nur hier beschildert damit mein problem erkannt wird)
Hey
die scheidung findet in der türkei statt( auch das sorgerechtstreit),
Gerichtstand also in der Türkei und somit gelten auch dessen Gesetze ...
stellt sich meine frage ob ich das hier anfechten kann...
Nein...
Ein deutsches Gericht kann nicht eine Entscheidung (Urteil) eines Gerichtes eines anderen Landes ändern" --
Deutsche Gesetzte gelten nur für de BRD und türkische für die Türkei..
Anfechten kannst du das nur in der Türkei, sofern möglich...
Aber über sie Gesetzeslage in der Türkei wird hier kaum wer bescheid wissen denke ich mal..
Gruß
Jens
