Kein Unterhalt = Ge...
 
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Kein Unterhalt = Gefaengnis?

 
(@papausa)
Schon was gesagt Registriert

Kann ein auslaendischer Vater am deutschen Flughafen verhaftet werden, weil er nie Kindesunterhalt bezahlt hat?
Dachte das geht nur, wenn er "steuer" Schulden hat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2007 21:31
 sky
(@sky)
Registriert

Nein, zur Fahndung wird er nicht ausgeschrieben.

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2007 23:07
(@bronze)
Registriert

Warum hat er denn nie Unterhalt bezahlt? Trieb mich gerade nur um, die Frage.

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2007 02:21
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Äääh..mom...auch wegen Steuerschulden wird man ja nicht gleich verhaftet...

Aber, sofern , jemand verurteitl wurde da er z.B. seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, u das dazu eine Freiheritsstrafe und ein Haftbefehl deshalb existiert, so kann man ihn natürlich auch bei Einreise an einem Flughafen verhaften...gleiches kann natürlich auch bei einer einfachen allgemeinen Verkehrskontrolle passieren...
Frage ist doch einfach, ist ein rechtskräftiges Urteil ergangen, mit einer Freiheitsstrafe, und/oder bersteht gar ein Haftbefehl .. verurteilt zu einer Freiheitsstrafe heißt ja nicht auch gleich das ein Haftbefehl besteht...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2007 03:56
(@papausa)
Schon was gesagt Registriert

Es wurde mir erzaehlt, die genaueren Details kenne ich nicht, fand die Situation zweifelhaft.  In USA ist das Moeglich, wenn KV zahlen kann, sich aber weigert, deswegen ins Gefaengnis zu gehen, aber fuer Deutschland, glaube ich, gilt das leider noch nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2007 05:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

oh doch, das gibt es hier auch; siehe >§ 170 StGB<.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2007 12:40