Folgende E-Mail erhielt ich heute:
--------------------------------------------------------------
ich bin deutscher Staatsangehöriger und noch mit einer Türkin verheiratet. Wir wollen uns scheiden lassen. Ohne mein Wissen und meiner Erlaubnis ist sie zurück in die Türkei gegangen und lebt schon seit anderthalb Jahren wieder in der Türkei und hat auch dort unsere gemeinsame Tochter zur Welt gebracht.
Noch sind Sorgerecht und der gleichen noch nicht entschieden und gesehen habe ich mein Kind bedingt durch die Entfernung bisher auch nur ein einziges mal. Ich möchte die Scheidung alsbald vollziehen, habe aber Bedenken keinen Anspruch auf meine Tochter zu bekommen, da meine "Ex-Frau" nicht unbedingt kooperativ in dieser Hinsicht ist. Sie will mir das Kind vorenthalten und ich befürchte sogar, daß sie dem Kind bewusst jegliche Kontakte untersagen wird und mich dem Kind schlecht darstellen wird. Meine Tochter ist jetzt anderthalb Jahre alt.
Meine Frage ist nun, ob es für mich eine Möglichkeit gibt, nach der vollzogenen Scheidung das Sorgerecht für meine Tochter zu bekommen, unter Umständen auch gegen den Willen der Mutter.
Meines Erachtens nach sind die Lebensumstände in Deutschland weitaus besser als in der Türkei, es wäre für das Wohl des Kindes das Beste bei mir zu sein.
Ich selber führe ein geordnetes Leben, mache gerade eine Umschulung, habe einen festen Wohnsitz und führe wieder eine neue Beziehung.
Selbst meine neue Partnerin will ihre Lebensumstände meiner Tochter anpassen und kämpft mit mir gemeinsam um das Sorgerecht.
Wie sollte ich vorgehen, an welche Institutionen sollte ich mich wenden bzw. wo kann ich für meine Belange ien Gehör, Hilfe und Unterstützung bekommen. Für nützliche für mich sehr wichtige Informationen wäre ich Ihnen sehr dankbar!!
Mit freundlichen Grüssen
M. Yilmaz
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Das ist ja eine verfahrene Situation, zu der ich ehrlich gesagt, keinen rechten Rat weiß. Ich kann Dir nur anbieten, mit diesem Verein in Kontakt zu treten.
Alles Gute
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!