Guten Tag,
wie im Betreff schon erwähnt, ist meine Ex-Frau mit unseren gemeinsamen Sohn( 8 ) zu ihren Lebensgefährten ausgewandert.
Sie vereiste in der zweiten Weihnachtswoche mit unseren Sohn nach Schottland. Dies teilte sie mir als Silvester Urlaub mit.
Ihr neuer Lebensgefährte ist Schotte und es gab schon öfters solche Reisen.
Am 4.01 teilte sie mir mit, dass sie nicht wieder nach Deutschland zurück kommen wolle und ich doch zustimmen soll, dass mein Sohn zukünftig ebenfalls in Schottland lebt.
Ich bin gleich am Montag morgen zum Jugendamt gefahren, hab mich beraten lassen und hab in Anschluss meine RA aufgesucht.
Mir wurde geraten beim Amtsgericht für Fam. Recht mehre einstweilige Anordnungen einzureichen.
Ich habe also noch an diesen Montag eine einstweilige Anordnung zum alleinigen Aufenthaltbestimmungsrecht, Herausgabe des Kindes und ein Untersagen das Kind außerhalb von Deutschland zu beherbergen auf dem Weg gebracht.
Am Montag Abend habe ich meiner Ex-Frau in einer Email genant, dass ich es ablehne das mein Sohn in Schottland wohnet und ich möchte das er pünktlich am Mittwoch wieder zur Schule geht.
Nun hat sich leider die letzten Tagen nicht viel getan.
Der erste Schultag war gestern und mein Sohn war nicht da, er wurde noch Nichtmal von meiner Ex-Frau abgemeldet.
Mein Sohn geht in die zweite Klasse und ich mache mir Sorgen, dass er nun langfristig schulische Probleme bekommt.
Das Amtsgericht hat heute entschieden, dass es Ende Januar eine Anhörung geben soll, wo unter anderen mein Sohn befragt wird.
Da meine Ex-Frau schon seit langen besonders negativ auffällt, vor meinen Sohn über mich her zuziehen, habe ich schon sehr angst davor wie dieses Gespräch beim Amt mit meinen Sohn ausgehen soll. Er wird sicherlich sagen er möchte in Schottland wohnen. Auch wenn sein Vater, meine Familie, seine Schule und seine ganzen Freund in meiner nähe sind
Auf raten meiner RA werde ich gleich noch zur Polizei fahren und die Kindesentführung melden. Man sagte mir aber schon, dass auch dieser Weg lange dauert.
Ich habe nun die Frage ob ihr vielleicht noch Hilfestellungen für mich habt ? Ich sitze hier irgendwie auf heißen Kohlen, meine Ex-Frau hat den Kontakt abgebrochen und ich weiß nichts. Der Jugendamtberater hat schon erwähnt, dass es durchaus eine ganze weile dauern wird, bis es zu einer Entscheidung kommt.
Die Vorstellung das Sie am Ende mit der ganzen Sache auch noch durchkommt wäre echt grausam.
Ps. Ich wäre darauf vorbereitet meinen Sohn auch alleine zu betreuen.Meine Ex-Frau und ich teilen uns das Sorgerecht.Mein Sohn und ich verstehen uns sehr gut. Da meine Ex-Frau damals das Wechselmodell ablehnte führen wir das reguläre Regelmodell. Getrennt sind wir seit zwei Jahren.
grüße
Matthias
Hallo,
ich vermute, Deine Frau wird richtig Probleme bekommen. Schottland hat auch das sog. Haager Übereinkommen unterzeichnet und somit werden sie eine Rücküberführung des Kindes herbeiführen. Das ABR wird dann hier verhandelt.
Man kann nur hoffen, das das Gericht dabei keinen Humor hat. In welchem OLG-Bezirk lebt ihr?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wir wohnen in Schlweswig-Holstein, Kreis Pinneberg. Beim Amtsgericht in Pinneberg habe ich den Antrag auch eingereicht
Sie hat mir übrigens auch die Adresse ihres Lebensgefährten genannt.
Es ist ein wenig winzig kleines Dorf in der Pampe, zwar gibt es dort eine Grundschule aber mein Sohn spricht kaum ein Wort Englisch
Hallo Matthias,
Ich bin immer wieder erschüttert, wozu Mütter teilweise fähig sind. Und diese Nachricht dann auch noch über die Feiertage. Unglaublich.
Das Kind mitten im Schuljahr aus der Schule zu nehmen ist ein Unding.
Ich kenne Schottland ein bisschen und kann nur sagen, ausserhalb von Glasgow oder Edinburgh zu wohnen ist eigentlich nur was für Hartgesottene. Die Winter können dort echt lang sein. Ich kann mir daher kaum vorstellen, dass sich Deine Exe und schon gar nicht Dein Sohn dort dauerhaft wohl fühlen. Kam das aus einer spontanen Laune heraus?
Du kannst eigentlich nur das ABR beantragen und brauchst dafür ein schlüssiges Betreuungskonzept. Das wird aber schwierig.
Neben einem guten Fachanwalt für FamRecht sollltest Du vielleicht auch mal bei einem RA für Auslandsrecht um Rat fragen. Ich würde auch mal beim britischen Konsulat um Rat fragen. Das dürfte es in mehreren größeren Städten geben. Ggf schreibst Du mal deren Rechtsabteilung an und bittest um Rat.
Kopf hoch.
BP
Moin Matthias,
gibt es zu dieser (zugegebenen heftigen) Geschichte auch eine längere Vorgeschichte? Auswandern tut man ja meistens nicht so plötzlich. Das ganze wirkt schon irgendwie nach Kurzschlusshandlung. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass der 8 Jährige aufeinmal auch einen neuen LG akzeptieren wird, den er kaum bis nie gesehen hat. Und dann sich noch nicht einmal von seinen Freunden verabschieden konnte.
Ich denke, dass eine Anzeige bei der Polizei auf jeden Fall wichtig ist. Ein guter Anwalt für FamRecht mit Kontakten auf die Insel könnte sicherlich auch weiterhelfen.
Du solltest auch Kontakt mit Eurer Schule aufnehmen, damit man dort Bescheid weiß und - falls sich die Sache wieder -einrenkt, Euer Junge wieder ohne Probleme den Anschluss finden kann. Gruß Ingo
Offiziell hat sie sich das nach Heiratsantrag zu Silvester spontan überlegt.
Den Weg den sie zuletzt in Deutschland gegangen ist zeigt aber was anderes. Nach Verkauf und ihren Auszug aus unseren gemeinsamen Haus zum Ende des letzten Jahres und Aufgabe ihrer Selbstständigkeit als Rechtsanwältin hat sie nun nichts mehr, was sie hier hält.
Mit ihren Freund ist sie seit zwei Jahren zusammen, sie hat mir aber immer ausdrücklich gesagt, dass sie nicht nach Schottland gehen wird. Da ich auch ausreichend Kontakt zu meinen Sohn haben soll. Meine Ex-Partnerin war schon immer ein totaler Schottland Fan samt Pipeband Kultur
Ihr Lebensgefährte ist ein sehr bekannter Trommel Lehrer für Pipebands und ist so alt wie ihr Vater. Es ist wie aus Liebesfilm.....
Ich bin bereits bei einer RA mit Fa. für Familienrecht. Sie hat zwar in dem bisherigen Scheidungsverlauf nicht die beste Figur gemacht.
Bin aber nun seit fast zwei Jahren wegen der Trennungs Auseinadersetzung bei ihr und jetzt noch den RA zu wechseln fällt mir schwer.
Komme nun gerade von der Polizei wieder. Die Anzeige wird jetzt geprüft ob die überhaupt dafür zuständig sind und wieder die Ansage dauert mehrere Wochen.
Da ABR hab ich beantragt, man sagte mir aber schon, da mein Sohn das letzte Jahr bereits bei meiner Ex gelebt hat wird es schwierig, dass man sich nun für mich entscheidet.
Wie der Zufall es will habe ich morgen meinen letzten Arbeitstag in meiner Firma.
Ich habe mich freiwillig bei einer Kündigungswelle entschieden meinen Arbeitsplatz zu wechseln. Dazu gibt es eine gute Abfindung und ich gehe in eine Tranfergesllschaft. Da ich eine sehr gute Ausbildung habe,werde ich auch recht schnell was neues finden. Daher bin ich der Meinung Momentan gut aufgestellt zu sein meinen Sohn bei mir aufzunehmen. Das Thema, Hilfe von der Familie ,war bisher vor Gericht immer eine schwierige Sache. Dennoch habe ich die Möglichkeit viel Unterstützung von meiner Familie zu bekommenwas die Betretung angeht. Eine alleinige Vollzeitbetreung während ich ebenfalls Vollzeit arbeite ist quasi unmöglich.
Klar es gibt es eine lange Vorgeschichte.
Ich habe mich damals erstmal hier zu Wort gemeldet, als meine ex sich von mir getrennt hat.
Das Wechselmodell ging ein Jahr gut, dann hat meine Ex es beendet. Es gab eine Gerichtverhandlung dazu und meine Ex-Frau hat behauptet ich sei nur bedingt Erziehungsfähigkeit ohne dies weiter auszuführen. Es kamen ungeprüfte Anschuldigungen und ein um Finger gewickelter Jugendamt Berater kam zu Wort, welcher nie vorher ein Wort mit mir gewechselt hat. Der Richter hat dann entschieden es geht mit dem Regelmodell weiter und mein Sohn voll bei der Mutti wohnt.
In den Jahr nun hat meine Ex-Frau ihre Selbstständigkeit an die Wand gefahren und ist nun Arbeits/Obdachlos in Deutschland.
Mein Sohn weißt deutliche Anzeigen einer Psychischen Störung an (Einnässen,Verhaltensstörungen usw.) kann ich nicht gut genug beurteilen werde aber oft von Familie und Freunden drauf angesprochen.
Mein Sohn nennt ihren neuen LG schon lange Papa. Er war schon einige mal hier zu Besuch
Wenn Du eh Zeit hast, kannst Du dich ja auch in ein Flugzeug schwingen, Dir einen Mietwagen schnappen und mal freundlich die "Rosamunde Pilicher Stimmung" stören ;). Ein Gespräch wäre sicherlich möglich. Vielleicht ist dem LG der ganze Hintergrund auch nicht wirklich klar und er wirkt auf Deine Ex ein.
Komme nun gerade von der Polizei wieder. Die Anzeige wird jetzt geprüft ob die überhaupt dafür zuständig sind und wieder die Ansage dauert mehrere Wochen
.
Schau dazu auch noch mal in Trennungs-FAQ. Dort sind auch ein paar hilfreiche Punkte aufgeführt. Interessant auch:
In besonders harten Fällen verschwindet die Mutter mit den Kindern spurlos oder gibt den Aufenthaltsort der Kinder nicht an. Der andere Elternteil kann einen Detektiv beauftragen, dessen Kosten die Frau zu bezahlen hat, wenn sie gefunden wird (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.04.1990 - VI ZR 110/89). Gibt die Mutter den Aufenthaltsort der Kinder nicht preis, können theoretisch bis zu 6 Monate Beugehaft ausgesprochen werden. In der Praxis kommt es nie dazu
aus: www.trennungsfaq.com Gruß Ingo
Moin Matthias,
Der Richter hat dann entschieden es geht mit dem Regelmodell weiter und mein Sohn voll bei der Mutti wohnt.
Hat er in diesem Zusammenhang auch über das ABR entschieden (hat Deine Ex aktuell das alleinige ABR) ?
Ich würde auch mal beim britischen Konsulat um Rat fragen. Das dürfte es in mehreren größeren Städten geben. Ggf schreibst Du mal deren Rechtsabteilung an und bittest um Rat.
Aufgrund des bereits genannten HKÜ solltest Du Dir mal diese Webseite angucken.
Dort sind auch Email-Adresse und telefonische Kontakte hinterlegt ...
Gruß
United
Es tut sich langsam was.
Am nächsten Mittwoch bekomme ich einen Hausbesuch, des Verfahrens Vertreters meines Sohnes,der von Amt gestellt wurde. Ich habe schon am Telefon erklärt, was ich mir vorstelle und nun soll in einen persönlichen Gespräch ein Ersteindruck gebildet werden.
Wunsch Lösung von mir wurde das wechselmodell genannt. Wenn aber keine Einigung möglich ist, werde ich alles versuchen meinen Sohn bei mir komplett aufzunehmen.
Jetzt rief eben auch der Kripo Beamter an der meine Anzeige bearbeitet. Er fragte ob ich strafrechtlich gegen meinen ex vorgehen möchte. Ich solle also nochmal schriftlich erklären, dass dies mein Wunsch ist. Dazu soll ich im 35. Strafgesetzbuch mir den Absatz 7 durchlesen. Thema Kindesentziehung. Eine Google Suche zu dem Thema bracht mir leider gar nichts.
Weiß da einer was gemeint war, hab jetzt nicht so Interesse meine eh schon wenig Zeit habene Ra zu kontaktieren.
Gruß Matthias
Hallo,
gemeint sein sollte der <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html>§235</a>" des Strafgesetzbuches. Der Tatbestand entspricht Absatz 2 und wird deshalb gemäß Absatz 7 nur auf Antrag verfolgt.
VG Susi
Moin,
Dein Kind ist mit Mama in Schottland ...
... schön, dass Du nächsten Mittwoch Besuch bekommst.
Dann ist aber wieder ne Woche rum.
Hast Du Dich zwischenzeitlich mit dem HKÜ befasst ?
Nochmal ein <Link>.
Ein Antrag auf Rückführung eines in einen anderen Vertragsstaat entführten Kindes nach Deutschland hat in der Regel bei Vorliegen folgender Voraussetzungen hinreichende Aussicht auf Erfolg:
Das Kind hat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet (Artikel 4 Satz 2 HKÜ).
Das Kind hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt unmittelbar vor der Entführung in Deutschland (Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe a HKÜ).
Der antragstellende Elternteil hatte im Zeitpunkt der Entführung oder des Zurückhaltens zumindest ein Mitsorgerecht und hat es bis zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich ausgeübt (Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe b HKÜ), beispielsweise durch regelmäßige, aber nicht notwendigerweise persönliche Kontakte.
Das Übereinkommen war zur Zeit der Entführung zwischen Deutschland und dem jeweiligen Zufluchtstaat in Kraft, Artikel 35 Abs. 1 HKÜ.
Nochmal die Frage: Wurde über das Aufenthaltsbestimmungsrecht (als Teil des GSR irgendwann entschieden) ?
Ruf da an oder schreib ne Mail ... ob man Dir beim "Bundesamt für Justiz" helfen kann, weiß ich nicht, aber nen Versuch ist es allemal wert.
Gruß
United
Hallo Matthias,
schreib eine Mail. Dauert bis die wahr genommen wird.
Mach das tolle Date am Mittwoch. Sofern es nicht zweimal verschoben wird kann es ganz nett sein gemeinsam einen Tee zu trinken.
Und vielleicht macht es auch mal Sinn darüber nach zu denken welche Alternativen es gibt.
GSR ? ABR ? Personalausweis des Kindes ?
Ich bin kein Fachmann.
Aber vielleicht besteht die Möglichkeit gemeinsam mit Kind am kommenden Wochenende eine nette Tour zu unternehmen.
Schottland soll da sehr interessante Landschaften haben.
Lass dich aber unbedingt vorab rechtlich sehr extrem solide beraten.
Google füttern mit kindesentführung rückführung und die Werbung anschauen...
Wunsch Lösung von mir wurde das wechselmodell genannt.
Wie soll das denn funktionieren? Das ginge ja nur, wenn die KM wieder zurück kommt. Und geht dein Sohn jetzt in Schottland zur Schule? Ferien sind hier seit zwei Wochen vorbei, hat sich die Schule hier in D nicht längst gemeldet?
Ja beim Bundesamt für Justiz habe ich angerufen.
Der Aufwand diesen Antrag zu stellen ist schon beachtlich.
Ein Beispiel, englische Fassung der Geburtsurkunde.
Auch in Schottland wird es dann eine Gerichtsverhandlung geben, diese wird sicherlich hinter dem Termin in Deutschland liegen.
Die Frau am Telefon sagte mir, wenn das Gericht am 28.1 sich für mich entscheidet, kann ich mir den Antrag auch sparen und mit dem Gerichtsentscheid in Schottland Rumwedeln.
Es wurde nie über das Aufenthaltbestimmungsrecht entschieden.
Die Verfahrens bevollmächtigte sagte mir gestern auch das sie versuchen werden meinen Sohn in Deutschland zu halten. Sofern es wirklich keine anderen Möglichkeiten gibt kommt Schottland in Frage. Da ich ihr sehr deutlich gemacht habe, dass ich ein voll inklusive Programm bieten kann, bin ich schon ein wenig optimistisch.
Gruß
Matthias
Nach meinen Informationen von Jugendamt kann Sie in Schottland nicht ohne mein Einverständnis unseren Sohn in der Schule anmelden.
Ich weiß auch welche schule in Frage kommt und war schon am überlegen denen mitzuteilen, dass ich nicht möchte das sie meinen Sohn unterrichten. Dies würde aber letztendlich nur meinen Sohn Schaden....
Nein Natürlich für eine WM müsste die Km schon zurück kommen. Wenn das absolut nicht in Frage kommt, nehme ich meinen Sohn alleine auf.
die KM hat sich am letzten Freitag bei der Schule gemeldet und meinen krank gemeldet. Sollte bis zum kommenden Montag weder mein Sohn noch ein Attest vorliegen meldet die Schule es dem Jugendamt.
Das Jugendamt ist aber bereits schon über alle Einzelheiten informiert.
Letztendlich wird die KM sich vor Gericht verantworten müssen, unseren Sohn von Unterricht so lange fern gehalten zu haben. Was ihr bestimmt nicht positiv ausgelegt wird.
war schon am überlegen denen mitzuteilen, dass ich nicht möchte das sie meinen Sohn unterrichten. Dies würde aber letztendlich nur meinen Sohn Schaden....
Glaube ich nicht, mal eben in eine englischsprachige Schule bringt ihm kurzfristig gar nichts. Oder spricht er schon so gut Englisch?
Hallo,
also einen netten Brief an die Schule zu schreiben, dass Du als Vater des Kindes mit der Einschulung an dieser Schule nicht einverstanden bist, macht schon Sinn.
Hier ist die Frage eher ob Dein Englisch so gut ist, dass es ein sinnvoller Bief (E-Mail) wird.
Ansonsten würde ich die Dinge mit dem JA und dem HKÜ weiter betreiben, schon damit klar ist, wie ernst Dir die Sache ist.
Ich erwarte allerdings, dass die KM mit Sohn bald wieder in D ist. Das Schreiben war ein Versuch um zu sehen was passiert, wenn sie mit Kind in Schottland bleibt. Sie wird versuchen eine Übersiedlung mit Kind legal hinzukriegen.
VG Susi
also einen netten Brief an die Schule zu schreiben, dass Du als Vater des Kindes mit der Einschulung an dieser Schule nicht einverstanden bist, macht schon Sinn.
Hier ist die Frage eher ob Dein Englisch so gut ist, dass es ein sinnvoller Bief (E-Mail) wird.
Na das sollten wir hier gemeinsam doch einigermaßen hin bekommen. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.