Hallo!
habe den Tipp mit der Auslandsliste von DeepThought bekommen. Bin zur Zeit an Info´s sammeln über Umgangsrecht usw. bzgl. Italien. Mein Freund, den ich nächsten Monat heiraten werde hat einen Sohn (7 Jahre) der in Italien bei seiner Mutter lebt. Sie ist auch deutsch, ist nur nach der Scheidung dorthin gezogen, um das Kind möglichst weit weg zu schaffen. Damals war der Kleine 3 Jahre alt. Es wurde dann gerichtlich festgelegt, dass mein Freund seinen Sohn alle 2 Monate über ein Wochenende morgens abholt und ihn abends wieder nach Hause bringt. Das hat sie aber so "abgewandelt", dass mein Freund nur unter der Bedingung, dass er in ihrem Haus übernachtet und auch die ganze Zeit über mit ihr und dem Kind zusammen ist, sein Kind sehen darf. Jetzt hat er ihr erklärt, dass er zukünftig nicht mehr dort übernachten wird und sein Kind alleine betreuen will. Das hat sie strikt abgelehnt (nebenbei gesagt tierisch aufgeregt) und jetzt darf er ihn weder sehen noch mit ihm am Telefon sprechen. Im Sommer dürfe er laut Gerichtsurteil seinen Sohn 3 Wochen alleine haben. Das lässt sie nicht zu weil das Kind dann mit mir in Kontakt kommt und das ist das Letzte was sie ertragen kann.
Wie kann man sich das wehren? Kann dieses Umgangsrecht neu ausgehandelt werden?
Und vorallem wo - in Deutschland oder in Italien? Ihr Anwalt sitzt in Deutschland-ihr erster Wohnsitz ist in Deutschland. Alle Beteiligten sind Deutsche und sie wurden in Deutschland geschieden.
Wo müssen wir uns hinwenden?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!!
liebe Grüße von Britt
Haben die beiden das gemeinsame Sorgerecht ? Ohne Ausnahmen ? Bin der Meinung, das Deutsches Recht anzuwenden ist.
Was ich nicht verstehe, warum hat er sich bislang darauf eingelassen bei ihr im Haus zu nächtigen und warum geht das jetzt nicht mehr ?
Inwieweit kommt das Kind in Italien zurecht ? Sprache ? Schule ? Freunde ?
Hat die Ex einen neuen Partner in Italien ? Vermutlich nicht, stimmts ?
In Rechtsfragen könnte man, da es ja ein Deutsches Urteil zum Umgang gibt, die dortige Deutsche Botschaft befragen, wie es sich mit diesem in Italien verhält.
Ich habe bspw. über Frankreich gehört, das Elternteile, die den Umgang mit ihren Umgangseltern verhindern, sich der Gefahr aussetzen u.U. eingesperrt zu werden.
Weiss nicht wie ich grad darauf komme, aber die Italiener sind ja auch sehr Familliensinnig, nicht so wie die Deutschen ( rein Gefühlsmässig von der rechtlichen Mentalität ).... es gilt daher alles zu hinterfragen, wobei für Euch wohl die Deutsche Botschaft ein wichtiger Anlaufpunkt wäre.
ich würde deinem Freund als erstes einen guten Anwalt empfehlen, den er unbedingt in den Fall einschalten muss. Ohne geht hier nichts mehr. Offensichtlich gehört die Frau zu der Spezie die es dem Ex mal wieder so richtig zeigen will. Wenn er in diesem Machtkampf nicht untergehen will, bzw. langfristig seine Interessen bzw. die Interessen des Kindes verlieren will , müssen hier klare Regelungen her , und zwar gerichtliche. Er müßte dann aber auch dafür Sorge tragen, soweit es geht, dass im Fall von Verweigerung Sie so richtig einen auf den Deckel bekommt. Wir haben solche Fälle schon mehrfach gehabt. Es wird oft zu einem Dauerkampf in dem jeglicher Eingungwille torpediert wird. Ist es so, dass man mir ihr nicht mehr reden kann, dann hilft nur noch die konfrontation und die muss man dann allerdings auch durchziehen und das auch noch fundiert.
Ich würde deinem Freund ausserdem emfphelen sich bei uns in der auslandsliste einzuschreiben und seinen Fall dort zu diskutieren.
Ansonsten würde ich auch davon ausgehen , dass hier deutsches Recht gilt, und gegebenfalls italienische Gerichte als Erfülllungsgehilfen benutz werden. Aber all dies ist nur mit einem guten Anwalt zu klären. wie gesagt ohne geht hier nichts mehr.l
uli
auslandsliste