Elterngeldbezug im ...
 
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Elterngeldbezug im EU-Ausland

 
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Freunde,

heute mal eine Frage für eine Bekannte, die in nächster Zeit ihr Kind erwartet, die Geburt und die erste Zeit aber bei Ihrem Freund in Schweden verbringen möchte.

Für sie stellt sich nun die Frage, ob sie für die Zeit im Ausland auch Elterngeld beziehen kann. Dies soll angeblich durch eine EU-Richtlinie möglich sein, sie bekommt aber keine wirklich brauchbaren Infos dazu (da das Elterngeld ja Sache der Bundesländer ist). Hat jemand von Euch mit der Thematik Erfahrung? Gruß Ingo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2013 18:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ingo,

ich bin zwar kein Experte in Elterngeldfragen, aber nach der Logik sollte der Bezug durchaus möglich sein, solange Deine Freundin ihren Lebensmittelpunkt nicht nach Schweden verlagert. Der Bezug von Elterngeld ist schliesslich nur an die Bedingung "hat ein kleines Kind" geknüpft, aber - anders als beispielsweise bei einem Arbeitslosen - nicht daran, dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung zu stehen.

Ggf. müsste sie alle 90 Tage (so lange darf man sich üblicherweise ohne Anmeldung als Tourist in S aufhalten) eben mal nach D oder sonstwohin ausreisen.

Falls sie aber sowieso vorhat, nach Schweden auszuwandern, sollte sie eher überlegen, das noch vor der Geburt zu tun; die Sozialleistungen für junge Familien sind dort wirklich nicht die schlechtesten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2013 19:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Martin,

vielen Dank, gerade dass mit den 90 Tagen ist sehr hilfreich und werde ich mal weiterleiten. Gruß Ingo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2013 19:35
(@Inselreif)

Mein Lieblingssatz: ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung.

§ 1 BEEG

(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2013 11:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, aber es gilt auch (siehe http://www.kindergeld.info/elterngeld/anspruch.html)

Wohnsitz im Ausland, aber in Deutschland beschäftigt

Bei Familien, die zwar in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen, aber ihren Wohnsitz im europäischen Ausland oder der Schweiz haben, greift in jedem Fall das Beschäftigungslandprinzip.

Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland berechtigt in diesem Fall zum Erhalt von Elterngeld. Dabei spielt es für das Elterngeld keine Rolle, ob der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wird, der Arbeitgeber aber in Deutschland sitzt, oder die Verlegung des Wohnsitzes nur von vorübergehender Dauer ist (befristete Versetzung in ausländische Unternehmensteile).

Quelle: http://www.kindergeld.info/elterngeld/anspruch.html

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2013 11:50