Hallo, ein sehr guter Freund von mir ist Amerikaner und in Deutschland stationiert. Seine noch Ehefrau ist Hollaenderin und hat auch waehrend der kurzen Ehezeit dort gelebt. Die beiden haben eine 3-jaehrige Tochter.
Die aelteren Kinder der Frau (13 und 16) sind vollkommen ausser Kontrolle, agressiv, und ueberhaupt sind die Zustaende unhaltbar. Die Mutter hat keinerlei Kontrolle ueber die Kinder. 😡 Nun will der Vater das Sorgerecht fuer das gemeinsame Kind, denn er macht sich ernsthaft Sorgen um das Wohlergehen und die Zukunft der Kleinen. Aber er bekommt ueberall unterschiedliche Informationen WER nun verantwortlich ist. :againstwall:
Die Scheidung kann er ueber die USA durchfuehren, aber wie sieht das mit dem Sorgerecht aus??
Das Kind hat doppelte Staatsbuergerschaft Holland/USA, lebt in Holland. Vater ist Amerikaner, lebt aber seit '98 in Deutschland
Wer kennt sich mit der Rechtslage aus? Oder weiss wo man sich hinwenden kann um endlich eine vernuenftige Aussage zu bekommen? Fuer jeden Rat/Hinweis sind wir sehr dankbar! 🙂
Moin,
kniffliges Thema...
Ich habe google bemüht mit den Suchbegriffen "Rechtsanwalt HKÜ". Zwar trifft das HKÜ nicht, da es sich wohl nicht um eine Kindesentführung handelt, doch zeigt die Suche, welcher RA sich überhaupt mit Auslandsthemen beschäftigt. Dabei kam eine RAin aus Berlin zum Vorschein (>hier<), die mir recht versiert erscheint. Vielleicht auch mal selbst mit den Begriffen suchen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
WOW!!! Das nenn' ich schnelle Antwort! Vielen Dank. :dankeschoen: Werde mich gleich mal dahinter klemmen. Frage: was ist HKÜ??
Er guckt schon seit Wochen in Englisch, ich habe bisher geguckt unter "internationales Sorgerecht", Gesetze Holland, Sorgerecht Holland, etc., etc., Dann fiel mir ein mich halt mal an ein Forum zu wenden. Noch Vorschlaege fuer Schlagworte??
aaaalso, hab' mich inzwischen etwas schlau gemacht, weiss jetzt zumindest wofuer HKU steht (kann kein UE, OE, AE tippen, ist keine deutsche Tastatur) 🙂 Aber Kindesentfuehrung trifft in diesem Falle wirklich ueberhaupt nicht zu! 😉 Trotzdem vielen Dank, und ich bin weiterhin sehr dankbar fuer jegliche Hilfestellung! :dankeschoen:
war er beim legal Service in der Kaserne wo er stationiert ist?
:question:
Hallo Papausa - ja, da war er. Gehoert da langsam schon zum lebenden Inventar. :knockout: Hat sich auch in Holland schonmal mit einem Anwalt getroffen. Aber richtige Antworten hat ihm eigentlich bis jetzt keiner gegeben. Ich habe inzwischen hier beim Sozialdienst des Jugendamtes angerufen und die Situation geschildert (nur die highlights) und die meinten dann sofort dass hier mit ziemlicher Sicherheit eine Gefaehrdung des Kindeswohls vorliegt und er solle keine Zeit verschwenden sich an die Sozialbehoerden in Holland zu wenden. :frustrierend: