Auswanderung in die...
 
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Auswanderung in die Schweiz

 
(@lelabeca)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Wir planen in die Schweiz auszuwandern, aufgrund einer beruflichen Veränderung.
Mein Mann ist hier in D für 2 Kinder unterhaltspflichtig, welchen wir selbstverständlich auch weiterzahlen werden.
Meine Frage ist jedoch, da wir in der Schweiz ja ein wesentlich höheres Einkommen haben werden, aber die Lebenerhaltungskosten auch höher sind als in D, ob mein Einkommen auf deutsche Verhältnisse umgerechnet wird, oder ob das volle schweizer Nettoeinkommen (z.B. 3500 €) als Einkommen gezählt wird. Denn dann würde sich der Unterhalt ja drastisch erhöhen.
Das muß man ja in die Vorbereitungen alles mit einplanen. Wäre schön, wenn jemand was darüber weiß!
Gruß
Bea

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2008 20:20
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

bei Auslandsaufenthalt des Pflichtigen wird üblicherweise der Kaufkraftindex des statistischen Bundesamtes angesetzt, d.h. der Selbstbehalt steigt (in einigen Fällen wird auch das bereinigte Netto verringert).

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2008 21:02
(@lelabeca)
Schon was gesagt Registriert

:question:
Hallo!
Ich habe ein Jobangebot aus der Schweiz. Bevor ich jedoch darauf eingehen kann, muß ich wissen, wie hoch der Selbstbehalt in der Schweiz ist, bzw. Das Gehalt umgerechent wird, da die Lebenskosten in der Schweiz ja auch höher sind. Bin hier in D für 2 Kinder unterhaltspflictig, was ja ordentlich weiterlaufen soll! Da das Jugendamt keine Väterberatung machen darf  :mad:, war der Tipp der Bearbeiterin für mich "Verbraucherparität". Aber ich finde im Netz nix. Hat jemand schon mal was davon gehört und kann es mir erklären und mir nen Link  :yltype: nennen.
Wäre super nett!
Danke
Carsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2008 20:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt* Wozu das Doppelposting?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 21:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi lelabeca,

sch mal auf den Seiten des Finanzministeriums, dort müßte es eigentlich die Tabelle stehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2008 10:41