Hallo!
Wir planen in die Schweiz auszuwandern, aufgrund einer beruflichen Veränderung.
Mein Mann ist hier in D für 2 Kinder unterhaltspflichtig, welchen wir selbstverständlich auch weiterzahlen werden.
Meine Frage ist jedoch, da wir in der Schweiz ja ein wesentlich höheres Einkommen haben werden, aber die Lebenerhaltungskosten auch höher sind als in D, ob mein Einkommen auf deutsche Verhältnisse umgerechnet wird, oder ob das volle schweizer Nettoeinkommen (z.B. 3500 €) als Einkommen gezählt wird. Denn dann würde sich der Unterhalt ja drastisch erhöhen.
Das muß man ja in die Vorbereitungen alles mit einplanen. Wäre schön, wenn jemand was darüber weiß!
Gruß
Bea
Moin,
bei Auslandsaufenthalt des Pflichtigen wird üblicherweise der Kaufkraftindex des statistischen Bundesamtes angesetzt, d.h. der Selbstbehalt steigt (in einigen Fällen wird auch das bereinigte Netto verringert).
Gruß, Xe
:question:
Hallo!
Ich habe ein Jobangebot aus der Schweiz. Bevor ich jedoch darauf eingehen kann, muß ich wissen, wie hoch der Selbstbehalt in der Schweiz ist, bzw. Das Gehalt umgerechent wird, da die Lebenskosten in der Schweiz ja auch höher sind. Bin hier in D für 2 Kinder unterhaltspflictig, was ja ordentlich weiterlaufen soll! Da das Jugendamt keine Väterberatung machen darf :mad:, war der Tipp der Bearbeiterin für mich "Verbraucherparität". Aber ich finde im Netz nix. Hat jemand schon mal was davon gehört und kann es mir erklären und mir nen Link :yltype: nennen.
Wäre super nett!
Danke
Carsten
*zusammengeführt* Wozu das Doppelposting?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi lelabeca,
sch mal auf den Seiten des Finanzministeriums, dort müßte es eigentlich die Tabelle stehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen