Nein, die Zeit des Ventils war einfach abgelaufen, es hatte keine Lust mehr und ist geplatzt. 😉
Ja aber ein umsichtiger und fachlich versierter Monteur und Betreiber hätte auf die Lebensdauergrenzen geachtet und spätestens einen Tag vor dem kalkulierten Lebenszeitende die Armatur ausgetauscht.
Oder eben gleich eine mit einer MTBF von mindestens 2.000 Jahren eingebaut.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und was soll ich tun wenn er sagt er habe keine Geld dafür?
Ich hatte gedacht dass ich evtl. Schuld hätte weil ich dieses nicht Kontrolliert habe...
So ein Sche.. so hatten wir uns meinen Urlaub nicht vorgestellt!
Dann werden wohl doch wir auf den Kosten sitzen bleiben....
Hi
Ja aber ein umsichtiger und fachlich versierter Monteur und Betreiber hätte auf die Lebensdauergrenzen geachtet und spätestens einen Tag vor dem kalkulierten Lebenszeitende die Armatur ausgetauscht.
Es gibt für solche Ersatzteile kein MHD, das ist das Doofe.
Verpflichtungen irgenwelche Sachen auf ''Verdacht''auszutauschen gibt es auch nicht.
Ich hatte gedacht dass ich evtl. Schuld hätte weil ich dieses nicht Kontrolliert habe...
Siehe oben.
Und was soll ich tun wenn er sagt er habe keine Geld dafür?
Dann werden wohl doch wir auf den Kosten sitzen bleiben....
Der Vermieter muss dafür sorgen das die Bude ''vermietbar'' ist, ist sie das nicht, kannst du dafür sorgen, im Gegenzug das aber von der Miete abziehen, wie dein Schwiegervater schon sagte.
Gruss Wedi
Was du natürlich versuchen kannst ist, das du gaaanz ausversehen beim Einschlagen eines Nagels in die Wand in unmittelbarer Nähe des Eckventis mit dem Hammer auf das Eckventil eingeschlagen hast und dadurch ein Riss entstanden ist, der später zum Schaden geführt hat und deine Privathaftpflicht in die Pflicht nimmst, aaaaber das wäre Versicherungsbetrug.
Gruss Wedi
Das Problem ist dassdie Hausrat ja schon da war, und sich den Schaden angesehen hat und die private Haftpflicht ist bei der selben Versicherung....
ZUdem halte ich nicht viel davon denn das wäre Strafbar...
Der Vermieter muss dafür sorgen das die Bude ''vermietbar'' ist, ist sie das nicht, kannst du dafür sorgen, im Gegenzug das aber von der Miete abziehen, wie dein Schwiegervater schon sagte.
Gruss Wedi
Abziehen kann er das nicht einfach so da muss erst mal der Miet-Mangel (der zu einer Mietminderung führt) schriflich angemahnt werden und dem Vermieter
eine Frist eingeräumt werden wo er den Miet- Mangel beheben kann.
Was du natürlich versuchen kannst ist, das du gaaanz ausversehen beim Einschlagen eines Nagels in die Wand in unmittelbarer Nähe des Eckventis mit dem Hammer auf das Eckventil eingeschlagen hast und dadurch ein Riss entstanden ist, der später zum Schaden geführt hat und deine Privathaftpflicht in die Pflicht nimmst, aaaaber das wäre Versicherungsbetrug.
Gruss Wedi
Auf welche Ideen so manche Leute kommen und das schriflich in einem Forum dokumentieren
Was aber legal ist, ist wenn du einer Privarhaftpflicht einen Brief schreibst:
Sehr geehrte Damen und Herren.
In meiner Wohnung habe ich ein Eckventil erneuert.(ohne Zeitangabe)
Dieses Ventil ist geplatzt und hat meinem Vermieter einen Schaden verursacht.
Ich bitte zu prüfen ob das Ventil durch falsches ''Gegenhalten'' oder zu fest gezogene Verschraubungen oder irgendeinen Montagefehler meinerseits zu dem Schaden geführt hat.
Das Ventil kann besichtigt werden.
Wenn sie nach Prüfung zu dem Entschluss kommen, das durch mein Verschulden der Schaden entstanden ist, bitte ich um Regulierung.
Hochachtungsvoll JP
Ein Versuch wäre es mir wert.
Gruss Wedi
Auf welche Ideen so manche Leute kommen und das schriflich in einem Forum dokumentieren
War ein wenig ironie mit eingebaut und ich schrieb, das das Betrug ist.
@ wedi hab ich schon verstanden 😉
@ Autor: JP
Fakt ist :
--Deine Hausratsversicherung dürfte nicht einstandspflichtig sein, wenn nicht dein eigener Hausrat beschädigt wurde.
--Für den Schaden am Gebäude selbst wird wohl die Gebäudeversicherung des Vermieters aufkommen müssen (wenn eine solche besteht).
--Du selbst müsstest für den Schaden nicht aufkommen, wenn es sich um einen unverschuldeten Wasserschaden handelt (wovon ich ausgehe so wie du das beschrieben hast -->höhere Gewalt)
--Der Vermieter ist verpflichtet, die Kosten der Beseitigung des Wasserschadens zu tragen. Hierzu gehören natürlich auch die Stromkosten für den Betrieb der Trocknungsmaschinen.
--Wenn du dadurch eine Lärmbelästigung zu befürchten hast ,dann stellt dies natürlich einen Grund zur Mietminderung dar. Ebenso verhält es sich mit dem nassen Estrich/ Boden/ Wände etc , die auch einen Mangel darstellen (schließlich kannst du die Wohnung nicht wie gewohnt nutzen, wenn jetzt erst alles ausgetrocknet werden muss).
-- Wie schon in meinem letzten post geschrieben rein vorsorglich solltest du den Vermieter nachweisbar zur Beseitigung des Wasserschadens auffordern und eine frist setzen , auch stellt der Trocknungsapparat eine Lärmquelle dar die zu einer Mietminderung führen könnte.
Dies sind Orientierungswerte, wie du dich mit deinem vermieter verständigst und was du machen willst oder musst ist deine Sache.
Rechtlich bindende Auskünfte erhälst du von einem RA für Mietrecht
--Für den Schaden am Gebäude selbst wird wohl die Gebäudeversicherung des Vermieters aufkommen müssen (wenn eine solche besteht).
Eine Solche besteht eben nicht und der Ärger ist vorprogrammiert.
M.E. hat ein Brief mit der Bitte um Prüfung an die PHV 3 Vorteile:
1. Es kostet nichts
2. Sollte die Versicherung ablehnen, hat JP direkt einen ''Beweis'', das es nicht sein Verschulden war und dem Vermieter gehts ans Portemonnaie.
3. Stellt die Versicherung fest, das es sein Verschulden war, wird der Schaden von der PHV reguliert.
Gruss Wedi
Moin,
auch von mir ein paar Anmerkungen:
Es geht nicht primär um "Schuldfragen" (die nach 11 Jahren sowieso nicht mehr eindeutig zu klären und damit Pillepalle sind), sondern ggf. um versicherungsrechtliche Spitzfindigkeiten. Mir hat das vor Jahren mal ein Jurist mit einem Beispiel erklärt: Wenn es durch den Kurzschluss in einer Steckdose zu einem Wohnungsbrand kommt, ersetzt die Hausratversicherung den gesamten beschädigten Hausrat - aber nicht die Steckdose: Diese ist fest mit dem Gebäude verbunden und damit Bestandteil desselben; somit ist der Ersatz der Dose Sache der Gebäudeversicherung.
Ähnlich dürfte es sich mit diesem Eckventil verhalten: Wenn es nicht gerade frei in der Luft hängt, sondern fest mit der Wand verschraubt oder in diese eingegipst ist, ist es Teil des Gebäudes; ganz egal, wer es damals bezahlt und eingebaut hat. Die versicherungsrechtliche Beurteilung des Schadens wird daher vermutlich diesen Kriterien folgen. Ob der Hausbesitzer eine Leitungswasser-Police in seiner Gebäudeversicherung hat, muss den Mieter nicht interessieren.
Ich selbst hatte vor 2 Monaten einen Wasserrohrbruch in der Zuleitung zum Haus (ausserhalb desselben). Üblicherweise beginnt die Zuständigkeit und Verantwortung des Hauseigentümers erst bei der Wasseruhr; alles davor ist Sache des Wasserversorgers (in diesem Fall der Gemeinde). In unserer Gemeinde gilt davon abweichend jedoch, dass die Gemeinde nur bis zum Wasserschieber vor dem Haus zuständig ist. Das hat meiner Gebäudeversicherung eingeleuchtet; der Schaden (immerhin knapp 1.800 EUR) wurde anstandslos bezahlt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
den Wasserschaden vor dem Haus hatten wir im letzten Jahr, damals bezahlte die Gemeinde.
So und nun zu den Spitzfindigkeiten, genaugenommen hängt das Ventil frei in der Luft. Es ist nicht fest mit der Wand verbunden! Drückt mir die Daumen dass eventuell doch meine Versicherung in die prischem springt und uns somit ettliche unannehmlichkeiten erspart bleiben und wir vielleicht doch noch einen schönen Sommer haben können...
Das Geheimnis liegt im § 94 BGB:
Demnach gehören alle zur Herstellung eines Gebäudes eingefügten Sachen (Rohre und Ventile) zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes.
Daher denke ich auch, ist es die Aufgabe einer Gebäudeversicherung und nicht der Privathaftpflicht, einen daran/dadurch entstandenen bzw. verursachten Schaden zu begleichen. Ich hoffe, dass uns JP auf dem Laufenden hält, denn langsam würde ich echt gern "die Wahrheit" wissen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
natürlich werde ich euch auf dem Laufenden halten wie die ganze sache ausgegangen ist.
Jetzt habe ich ein Schreiben an de vermieter aufgesetzt mit fristsetzung zum dienstag eine fachfirma zu beauftragen die den ganzen spass trocknet, sollte mein vermieter dies nicht tun werde ich eine beauftragen und die kosten von der miete abziehen. Mal sehn wie er reagiert.
Morgen früh werde ich meine PRivathaftpflicht anrufen und mal sehn was da noch zu machen ist.
Liebe Grüße
Moin JP,
Morgen früh werde ich meine PRivathaftpflicht anrufen und mal sehn was da noch zu machen ist.
das kann man rein informell natürlich tun, aber - wie auch oben schon geschrieben - dieser Schaden ist nicht durch Dein Verschulden oder Deine Fahrlässigkeit entstanden; insofern ist die PHV auch nicht zuständig.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Dein Verschulden oder Deine Fahrlässigkeit entstanden; insofern ist die PHV auch nicht zuständig.
Mir stellt sich die Frage, ob Schuld oder Fahrlässigkeit in so einem Fall nicht bereits dadurch entsteht, dass man so ein Ventil in einem Mietobjekt selbst einbaut, anstatt es von einem Fachmann machen zu lassen?
Grundsätzlich tendiere ich aber auch zu der Ansicht, dass hier die Gebäudeversicherung greift.
Die Ttasache, dass der Vermieter hier aber keinen Versicherungsschutz hat ist sein Problem.
Seine Aussage, dass er ansonsten kein Geld hat, um den Schaden zu beseitigen muss ebenfalls nicht interessieren.
Er kassiert Miete von Dir u.a. auch deshlb, weil er das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand halten muss.
Und ich tu mich unheimlich schwer damit, einen Immobilienvermieter als armen Schlucker zu sehen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Mir stellt sich die Frage, ob Schuld oder Fahrlässigkeit in so einem Fall nicht bereits dadurch entsteht, dass man so ein Ventil in einem Mietobjekt selbst einbaut, anstatt es von einem Fachmann machen zu lassen?
So sehe ich das ja auch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter für die Beseitigung von Schäden verantwortlich gemacht werden kann, die der Mieter durch eigenmächtiges Einbauen eines Ventils verursacht hat.
Und dann noch die Stromkosten und ne Mietkürzung verlangen! :knockout:
Das erscheint mir fast so absurd, wie das Familienrecht.
Ob er dagegen eine Versicherung abschließen könnte erscheint mir dabei ohne Belang.
Such doch mal einen Versicherungsmakler und mache ihn zu deinem "Hausmakler".
Vielleicht hat er dann was dazu zu sagen.
Du könntest auch den Mieterverein fragen.
Und das Ergebnis wüsste ich auch gerne.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So sehe ich das ja auch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter für die Beseitigung von Schäden verantwortlich gemacht werden kann, die der Mieter durch eigenmächtiges Einbauen eines Ventils verursacht hat.
Und dann noch die Stromkosten und ne Mietkürzung verlangen! :knockout:
Das erscheint mir fast so absurd, wie das Familienrecht.
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( ich weiss was Du meinst Beppo- Verursacherprinzip)
Deswegen habe ich ja geschrieben aufgrund dieser Absurden rechtlichen Anwendungen
Dies sind Orientierungswerte, wie du dich mit deinem vermieter verständigst und was du machen willst oder musst ist deine Sache.
Rechtlich bindende Auskünfte erhälst du von einem RA für Mietrecht
So mal angenommen ich habe dass Eckventil eingebaut als ich damals meine Küche aufgebaut habe, war vor etwa 10-11 Jahren, so kontrolliert und überprüft habe ich seither nicht mehr. Das Ventil platz oder reist wie auch immer nun als wir nicht zu hause waren. So damit hätte ich ja den Schaden dem Vermieter gegenüber verursacht oder nicht? Seine Wände und der Boden sind ja nass weil mein Ventil geplatzt ist ( Wir wohnen in einem Einfamilienhaus, Vermieter wohnt nicht mit im Haus, sind alleine).
Der Mieter muß grundsätzlich alle ihm überlassenen Sachen pfleglich behandeln. Die normale Abnutzung ist durch die Miete abgegolten, das gilt für alle Einrichtung oder Installationen einer Wohnung, also auch für die Toilette, das Toilettenbecken, die Brille usw. Dichtungen werden durch Wassereinwirkung und Nutzung im Laufe der Zeit undicht und spröde, ebenso ist Kalkansatz und Urinstein eine normale altersbedingte Folge, für den der Vermieter einzustehen hat ( § 535 BGB Instandsetzung, Instandhaltung)
Der Mieter ist grundsätzlich dazu berechtigt, auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter Mischbatterie, Brauseköpfe oder WC-Becken auszutauschen oder Installationen in einer Wohnung durchzuführen obwohl diese Maßnahmen gemäß BGB § 535 dem Vermieter obliegen. Voraussetzung ist allerdings fachmännische und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten. .........
Also mal ehrlich ,auch wenn er das Ventil durch einen Fachmann einbauen hätte lassen, könnte es genauso defekt gehen nach 10-11 Jahren
sollte es dennoch probleme mit dem Vermieter geben könnte auch die Haftpflicht (sofern eine besteht) für den Schaden eventuell einspringen
So ihr lieben,
um jetzt mal etwas Licht ins dunkle zu bringen.
Meine Privat haftpflicht zahlt nicht, hätte aber gezahlt wenn das Eckventil vorher schon einmal getropft hätte! (Absurt aber ist so)!!!!
Dies ist ein Schaden für die Gebäudeversicherung, da keine besteht muss eben der Vermieter selbst zahlen!!!!
So um mal ein wenig auszuholen, unser Vermieter ist vor 2 Jahren verstorben, vor einem Jahr seine Frau beide recht jung zwischen 40 und 50! Hinterlassen wurden 3 Kinder, ein riesiger Bauernhof mit Schulden beim Finanzamt, und unswer kleiner direkt daran angerenzender Hof, geerbt hat der minderjärige Sohn alleine. Da dieser jedoch noch nichjt mündig ist da er erst 17 ist hat sein Onkel (wohnt 2 Häuser weiter) die Vormundschaft. So wegen der Schulden und da das riesige anwesen nicht unterhaltbar ist wenn es nicht Landwirtschaftlich genutzt wird, soll verkauft werden!
Also hier stimmt es schon dass der Vermieter kein Geld hat! Ich werde auch keine Miete kürzen ich möchte lediglich eine Trockene Wohnung, den Rest bezahle und mache ich selbst!
SO ich war gestern Abend bei dem Onkel und prompt hat es gefruchtet( Polizisten muss man wohl das Messer auf die Brust setzen :wink:). Heute Morgen um halb 8 war ein mit dem Vermieter befreundeter Mlermeister da und hat uns ein richtiges Trocknungsgerät gebracht! FREU!!!! Ich musste zwar etwas bohren dass er zum Schluss auch kommt, die feuchtigkeit misst und uns bescheinigt dass es trocken ist aber jetzt wird es zumindest halbwegs fachmänisch erledigt!
Ich werde auf alle Fälle weiterhin bericht erstatten!!!
Und Danke nochmal für eure vielen Lieben antworten
Liebe Grüße JP
Meine Privat haftpflicht zahlt nicht, hätte aber gezahlt wenn das Eckventil vorher schon einmal getropft hätte! (Absurt aber ist so)!!!!
Dies ist ein Schaden für die Gebäudeversicherung, da keine besteht muss eben der Vermieter selbst zahlen!!!!
So eine Antwort war natürlich zu erwarten, wenn man eine Versicherung nach Kostenübernahme fragt.
Vermutlich würde die Gebäudeversicherung mit einer ähnlichen Begründung auch mit dem Finger auf die Haftpflicht, bzw. dich zeigen.
Aber gut, wenn du dich mit dem Vermieter auf eine schadensbegrenzende Lösung verständigen kannst, umso besser.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
😉 Na, vielleicht ist dein Vermieter ja so kulant und übernimmt die Stromkosten für den Trockner - da kommt nämlich meist nach einem Jahr die böse Überraschung mit der nächsten Stromabschlagszahlung 😉 Gruß Ingo