Hallo Forum,
schon seit einiger Zeit beschäftigt mich die Frage ob man notariell festlegen lassen kann ,was im eigenen Todesfall mit den Kind passieren soll?!
Ist es möglich einer Freundin die eine sehr enge Bindung zum Kleinen hat ( quasi seine Patentante) das Sorgerecht übertragen zu lassen?
Lieben Gruss
Kruemel1
Hallo Krümel1,
So aus dem Bauch heraus, würde ich sagen, das der nächste Verwandte die Sorge übernehmen muß.
Das wäre bei Dir der KV?
Ob es rechtlich möglich ist das Sorgerecht jemanden anderen zu übertragen per Testament, bin ich leider überfragt.
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Hallo Kruemel,
die Frage beschäftigt uns auch schon länger.
Alles was ich bisher in Erfahrung bringen konnte ist, daß man zwar ein Testament hinterlegen kann, handschriftlich, mit Datum und eben was dein Wunsch ist, wo dein Kind im Falle eines Falles leben kann. Die Begründung sollte eben dann die enge Bindung sein, regelmäßiger Kontakt usw.
Was wir aber auch wissen ist, daß dieses Testament berücksichtigt werden KANN aber nicht MUSS.
Bei dir bzw. Junior ist kein Kv angegeben. Ich könnte mir vorstellen, daß hier ein solches Testament mehr an Gewicht hat. Ich weiss es aber nicht.
Mehr kann ich leider auch nicht sagen/schreiben.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hi Kruemel!
Da der KV hier nicht "aktenkundig" ist, kann er auch als Verwandter nicht herhalten.
Ein Testament kannst du auf jeden Fall machen. Dort kannst du erklären, wer der KV ist...zumindest ist das dein Wille, was passiert, kannst du eh nicht mehr beinflussen.
Die beste Möglichkeit wäre und ist...der KV erkennt die Vaterschaft an...! Somit ist es auch vom Gesetz her klar.
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
hallo Kruemel!
Das habe ich dazu gefunden:
Stößt nur einem Elternteil etwas zu, dann erhält immer das verbleibende Elternteil die Sorge für die Kinder. Wenn also eine Mutter stirbt, bekommt auch dann der Vater der Kinder das Sorgerecht, wenn er vorher nur wenig oder keinen Kontakt zu den Kindern hatte (§ 1680 BGB Abs. 2) Einzige Einschränkung: das Wohl des Kindes. Wenn Alleinerziehende im Falle ihres Todes lieber hätten, dass das Kind zu den Großeltern oder der Patentante kommt, dann muss in einer letztwilligen Verfügung genau aufgeführt sein, warum das Kind nicht zum überlebenden Elternteil soll, sondern zu den Großeltern. Die Ungeeignetheit des überlebenden Elternteils muss detailliert aufgelistet werden. Nur bei schwerwiegende Gründen wird das Vormundschaftsgericht gegen das überlebende Elternteil entscheiden.
Was ist mit Tanten und Onkels oder Freunden?
Tanten und Onkels können die verwaisten Kinder zu sich nehmen. Voraussetzung ist immer das Wohl des Kindes. Besonders viel spricht für die Unterbringung der Kinder bei der Tante,
* wenn starke bzw. enge emotionale Bindungen bestehen
* wenn damit im besten Fall kein Orts- bzw. Schulwechsel verbunden ist
* wenn die Kinder selbst auch zur Tante wollen, die Eltern das in ihrer letztwilligen Verfügung gut begründet haben und die Tante selbst damit auch tatsächlich einverstanden ist.
Auch bei Freunden müssen enge Beziehungen nachgewiesen werden. Außerdem sollte man erklären, warum diese Freunde besser geeignet sind als z.B. die Großeltern oder Tante.
Kinder ab 14 Jahren haben ein Mitspracherecht, wo sie im Todesfall ihrer Eltern leben wollen. Wollen die Teenager absolut nicht zur Oma, wird das Jugendamt sich nach einer anderen Lösung umschauen.
Wenn beide Eltern zeitgleich versterben
Tritt der Todeszeitpunkt der Eltern gleichzeitig ein, zum Beispiel durch einen Flugzeugabsturz, wird automatisch das Jugendamt zum Vormund der Kinder. Liegt dann eine letztwillige Verfügung vor, ist das Jugendamt zwar nicht daran gebunden, wird aber im Normalfall prüfen, ob sich der Wunsch der Eltern realisierbar lässt.
Versterben die Eltern nacheinander, so gilt der Wille des Letztverstorbenen.
Besonders bei Eltern, die unter einer tödlichen Krankheit leiden, ist es wichtig, dass sie sich über die Zukunft ihrer Kinder rechtzeitig Gedanken machen und sich von einer Familienanwältin beraten lassen. Nur wenn ein Testament/letztwillige Verfügung vorliegt, haben Eltern Einfluss darauf, was aus ihren Kindern wird, wenn sie selbst nicht mehr da sind.
LG
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Rehi,
bin nochmal durchs Netz gedüst und dabei diese Paragrahen des BGB gefunden:
§ 1682
Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen
Hat das Kind seit längerer Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Ehegatten gelebt und will der andere Elternteil, der nach den §§ 1678, 1680, 1681 den Aufenthalt des Kindes nunmehr allein bestimmen kann, das Kind von dem Ehegatten wegnehmen, so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag des Ehegatten anordnen, dass das Kind bei dem Ehegatten verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde. Satz 1 gilt entsprechend, wenn das Kind seit längerer Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Lebenspartner oder einer nach § 1685 Abs. 1 umgangsberechtigten volljährigen Person gelebt hat.
Das müßte bei Dir notariell hinterlegt werden.
Da der KV hier nicht "aktenkundig" ist, kann er auch als Verwandter nicht herhalten.
Entschuldige Krümel. ich vergaß. :redhead:
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Hallo Domino,
das trifft zu wenn der überlebende Elternteil, auch als dieser anerkannt ist (Vaterschaft).
In Kruemels Fall gibt es keinen Kv auf dem Papier.
Ist die Patentante berufstätig, ganztags vielleicht oder hat auch in der gerade entstandenen Situation gar kein Geld oder auch die räumlichen Möglichkeiten nicht dafür...wird das Kind in eine Pflegefamilie gegeben.
Ich glaube hier entscheidet das Vormundschaftsgericht ( berichtigt mich wenn ich falsch liege). Ich könnte mir vorstellen, daß die ein Kind in solch einem Fall eher in eine Pflegefamilie geben. Sicher bin ich aber nciht.
Mich stört schon, daß der zu Lebzeiten entstandene Wille zum Verbleib des Kindes eigentlich nichts wert ist. Ich weiss jetzt wo mein Kind gut aufgehoben ist oder nicht und spreche das irgendeinem Sesselpupser einfach mal ab. *Ironie on..zumindest das kann ich ja noch zu Lebzeiten *Ironie off
Bei einem überlebenden sorgebrechtigten oder auch anerkanntem Elternteil versteht sich das von selbst.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
@Mystiks
Ich weiß daß der vater nicht Aktenkundig ist.
Ich habe die Passagen als Hilfestellung für ein Testament reingestellt.
Sie muß Wasserdicht begründen können warum der kleine bei der Freundin am besten aufgehoben ist!
Eine einfache Erklärung daß er im Fall der Fälle zu ihr kommt reicht nicht aus.
Ansonsten könnte es dann passieren daß er in eine Pflegefamilie kommt.
LG
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Danke für die Antworten,
@ Mystiks,
Ist die Patentante berufstätig, ganztags vielleicht oder hat auch in der gerade entstandenen Situation gar kein Geld oder auch die räumlichen Möglichkeiten nicht dafür...wird das Kind in eine Pflegefamilie gegeben.
die Patentante lebt ja mit mir und dem Kind in ner Wg zusammen deshalb würde ich eine solche Lösung preferieren.
Ich nehme hier ja auch ganz bewust den Fall des plötzlichen Ablebens des Sorgeberechtigten Elternteils.
Hätte ich eine Krankheit in deren Verlauf ich das Ende erkennen könnte, würde ich eine Adoption noch zu Lebzeiten durchführen.
Selbst der anerkannte nicht eheliche Vater hat doch teilweise erhebliche Probleme das Kind zu bekommen.
Lieben Gruss
Kruemel1
Hallo Kruemel,
stimmt schon mit dem anerkannten nicht ehelichen Vater und da läuft echt was verkehrt.
Ich denke, so aus dem Bauch heraus, daß bei euch die Chancen, daß dein Testament berücksichtigt wird, höher sind als bei manch anderem.
Kontinuierlicher kann der Umgang im Vorfeld ja nicht mehr sein, als er das bei euch schon ist.
Muss jetzt doch mal fragen:
Hast du das Thema beim Kv auch schonmal angesprochen?
Ansonsten wüsste ich jetzt nicht wo du dich noch schlau machen kannst. Denke eine stichhaltige, verlässliche Antwort darauf werden wir zu Lebzeiten nicht wirklich bekommen.
Schon ein komisches Gefühl....
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
@ Mystiks,
nein beim Kv hab ich dieses Thema noch nie angesprochen...warum?
Tja, vielleicht hab ich Angst vor der Antwort? Ich wüste allerdings bei der Patentante das sie den Umgang zum KV weiter pflegen würde, genauso wie den Umgang zu meinem Vater.
Gruss
Kruemel1
Hi Kruemel,
die Gründe kann ich dir auch nicht nennen *gg.
Wer weiss was die Zeit bringt und ob das Thema nicht doch irgendwann mal besprochen werden kann/sollte...oder so.
Wie auch immer..
Dein Vertrauen in deine Freundin und auch die Gewissheit, daß sie in deinem Sinne das Kind weiter durchs Leben führen würde, ist schon viel wert.
Deine Gedanken hierzu kann ich voll und ganz nachvollziehen.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Mystiks,
Wer weiss was die Zeit bringt und ob das Thema nicht doch irgendwann mal besprochen werden kann/sollte...oder so
mir lag dieses Thema schon ein paar mal auf der Zunge, doch dann habe ich es wieder gelassen. Ob er im Fall der Fälle den Kleinen zu sich nehmen würde...?????
Ich denke eher nicht, wahrscheinlich werde ich mich demnächst anwaltlich darüber beraten lassen.
Lieben Gruss
Kruemel1
