Schule/sonderpädago...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Schule/sonderpädagogische Förderung/Behinderung

Seite 2 / 2
 
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Und noch das eben, zum Thema beteiligung der Erziehungsberechtigten:

. Information der Eltern

Die Erziehungsberechtigten werden vor der Einleitung des Verfahrens nach §1 Nr.1b) oder Nr.2 schriftlich zu einem Gespräch eingeladen. Dabei werden sie von der Leiterin oder dem Leiter der zuständigen Schule über die Einleitung des Verfahrens informiert. Der Ablauf des Verfahrens wird ihnen dargestellt; insbesondere werden sie auf ihr Recht hingewiesen, die Einrichtung einer Förderkommission zu beantragen. Den Erziehungsberechtigten ist ein entsprechendes Informationsblatt auszuhändigen. Ausländischen bzw. ausgesiedelten Erziehungsberechtigten sollte das Informationsblatt möglichst in ihrer Muttersprache zur Verfügung gestellt werden. Der Inhalt des Gesprächs und das Veranlasste sind aktenkundig zu machen.

Gruß
Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2006 20:51
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Wie das ja so mit den Behörden ist, so hab ich auch heute dort niemenden erreichen können beim Schulamt..entweder geht niemand ans Telefon, oder es ist stundenlang besetzt..und pünktlich um 12 zum Dienstschluss am Freitag, schaue da, die Leitung ist wieder frei *gg

Gruß
Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2006 14:35
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also zwischenzeitlich hab ich den Ansprechpartner beim Schulamt erreicht..

Die Schule hat Mitteilung gemacht..

Für das Schulamt ist die Sache damit erledigt.
Allerdings wollte das Schulamt aufgrund von Arbeitsüberlastung auf eine schriftliche Mitteilung an mich verzichten..naja, sorry, ich besteh da mal lieber drauf..man weiß ja nie (was da noch kommt) ..

Nun haben wir demnächst ja Elternsprechtag (und heute Elrernabend) werde diesmal zum Elternsprechtag "Zeugen" mitnehmen..
Und auch da gleichzeitig nochmal der Klassenlehrerin mein Misstrauen aussprechen..u sie nochmals über Epilepsie aufklären..u auch über das Verfahren, weil denen scheint absolut nicht klar zu sein wie solche ein Verfahren läuft, auch nicht im Vorfeld, und welche Formen da einzuhalten sind, u das insbesondere auch die Erziehungsberechtigten mit zu beteiligen sind usw.!

Hoffe jetzt mal das dieses Thema endgültig jetzt vom Tisch ist..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2006 12:34
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Hole das Thema mal wieder hoch...aus dem einfachen Grund:

Es ist so wie ich es mir dachte..es wird nie u nimmer abgeschlossen sein...

Kurz:

Fakt ist, das die Schule sich dermaßen lächerlich gemacht hat..das Verfahren eingestellt werden mußte, weil es einfahc keine wirkl. Gründe für das Verfahren gab....

Danach hab ich aufgrund der Epilepsie meine Tochter in den behandelnden Kliniken nochmals umfangreich Testen lassen..
Hierbei kam heraus..das es zwar gewisse defizite gab, die evtl auf die Problematik zurüpck zu führen sind, allerdings wäre ein sonderpädagogischer Förderbedarf nicht gegeben...u wäre eine Testung u gar eine integrative Beschulung am Thema vorbei...

Fakt ist, das man mich heute aus heiterem Himmel zu einem Gespräch in der Schule geladen hatte...

Fakt ist, das es zwar kleinere Probleme mt ihren Hausaufgaben gab,,.aber letztendlich sollte es nur darum gehen, die Form zu wahren u mir mit zu teilen, das man das Verfahren zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfes einleiten wird..
Warum..tja..wer weiß das schon..darüber gab es nichts zu hören..auch nicht ob es eigentlich Probleme gibt..

Nur das man das Verfahren einleiten will...u das wars..

Unsere eh etwas überforderte bistiege, kurze vor der Pension stehende Schulleitern, fühlte sich etwas angegriffen, das man über den eigentl üblichen Weg u Vorgehensweise des Verfahrens bescheid wußte..
Allerdings lag es ihr ssseehhrrr fern, überhaupt beratend und informierend tätig zu werden..

Auch diesemal hate ich schon vorsorglich "Zeugen" mitgenommen..diesmal "nur" unsere Klassenpflegschaftvorsitzende..
Die mich heute Abend nochmals anrief u mir empfahl, doch mal mit unsere 2. Pflegschaftvorsitzenden zu sprechen..da dieser von dieser Materie einen ziemlichen Plan hätte...berufsbedingt..und er schon warnte, das grade diese Schule dafür ssseeehhhr bekannt ist auch nur die kleinsten "Problemfälle" gern mal eben abzuschieben..!
Und auf Hilfe grad nicht aus ist..weil das eben mit etwas arbeit verbunden ist...

Klasse.....

Dennoch will ich mich mal vorab weiter informieren...

Weiß jemand im mom, nach welchen aktuellen Gesetzen, bz. Vorschriften, Verordnungen, dieses Verfahren betrieben wird...
Und wo man vielleicht im Net ein paar Anwendungsvorschriften/-leitlinien finden kann..spezifisch für das Land NRW??

Gruß
Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2006 23:09
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo JensB,
in einem Topic ,ich glaube es ging dort um die Diskriminierung von Vätern in einem Schwimmbad("Kabinensituation") ,hattest Du gesagt Deine Tochter würde auf Grund ihrer Epilepsie von Dir im Schwimmunterricht begleitet werden habe ich das richtig in Erinnerung?

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2006 09:51
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Das war kein Schwimmunterricht, es war während der Betreuungszeit der offenen Ganztagsschule, sozusagen die AG "Schwimmen" ..ja u da man da gerne noch Eltern mit zur Beaufsichtigung mit haben wollte, bin ich da damals mit..

Weiterhin sagt man allgemein das Menschen mit Eplepsie beim schwimmen unter "Beobachtung" sein sollten, da sie ja evtl. einen Krampf erleiden könnten u dadurch natürlich logischerweise untergehen könnten...
D.h. das man natürlich die Schule davon unterrichten muß das sie nicht uneingeschränkt schimmen darf..schon rein versicherungstechnisch...

Will das jetztz nicht ausweiten, aber einen "klassischen" Krampfanfall, wie man sich ihn  meist vorstellt wird man bei ihr nicht erleben..
Es gibt ja nun viele verschiedene Arten von Epilepsie u deren Ausgeprägtheit..

Bei ihr kann man einfach sagen, das sie zwar Medikamente bekommt, aber das wars auch schon, einen epileptischen Anfall wird man bei ihr nicht erleben...u zwischenzeitlich hat sie nichtmals mehr Unregelmäßgkeiten im EEG..

Aber ich frag mich jetzt grad was das mit einer sonderpädagogischen Testung zu tun hat, deine Frage????

Gruß
Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2006 14:11
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo JensB,
das sollte jetzt nicht böse oder als Angriff gemeint sein...vielmehr denke ich in die Richtung "Überreaktion der Schule".

Im Moment habe ich wenig Zeit das näher zu erklären,versuche heute Abend  es näher zu erläutern.

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2006 16:51
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das sollte jetzt nicht böse oder als Angriff gemeint sein...vielmehr denke ich in die Richtung "Überreaktion der Schule".

Hey!

Ne hatte das jetzt so auch nicht aufgefasst, mir war nur nicht ganz klar worauf du hinaus wolltest..

"Überrekation der Schule" ... ja das trifft es u.a. .. als auch, Unwissenheit, die flasche einstellung über die "Krankheit" an sich, usw. ... u natürlich auch ein falsches Bild davon .. u eben man sieht es gleich als "Behinderung" an, nach dem Motto, "die" gehört ja nicht auf eine normale Schule..

Leider gibt es genau diese Verhaltensweisen bei Kindern mit Epilepsie oft..
Nur auch hier übersieht man einfach auch wieder, das sie ansonsten völlig "normal" ist, vielleicht (u das haben auch einige Testungen ergeben die ich hab in Fachkliniken durch Fachpersonal machen lassen, ergeben) u das wie schon erwähnt ansich eine integrative Beschulung völlig fehl am Platz wäre.. allerdings das eine gewisse Förderung sicher nicht schaden kann u auch ansich angebracht sein kann...

Aber letztendlich kommt es mir seit anfang an eh schon so vor, als wenn das, bzw. die "Erkrankung" die Schule stört...

Und gestern bekam ich das genau bestätigt, das genau diese Schule, Kids mit solchen "Problemen" eben sofort versucht los zu werden...wobei hingegen andere Schulen im Stadtgebiet da eher eben sich einsetzen....

Naja..zwischenzeitlioch hab ich zwar die aktuelle Vorschrift gefunden, die AO-SF  (Ausbildungsordnung - sonderpädagogische Förderung)
Allerdings suche ich immer noch etwas in Textform, woraus hervorgeht, wie z.B. der Verfahrensablauf ist, was laufen muß, u wie, usw ... einges ist zu finden, aber mehr oberflächlich...

Letztendlich ist mir klar, das z.B. die Schule in der Pflicht ist, mich nicht nur zu informieren das man das Verfahren einleiten will, u dieses hätte auch schriftl dokumentiert werden müssen (was natürlich wieder nicht geschehen ist) , sondern eben auch zu beraten u über den Ablauf u alles weitere zu informieren..tja..nur da ist es auch jetzt wieder so, das ich mir diese Infos selber besorgen muß....

Gruß
Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2006 19:54
(@lavendel)
Rege dabei Registriert

Hallo,
schau doch mal unter "bildungsportal nrw."
Ich habe gerade wenig Zeit, aber das Verfahren zur Feststellung des Förderbedarfes heißt AO-SF, die Vorschriften sind dort sicher irgendwo versteckt.
Wenn ich mehr Zeit habe, kann ich ja noch mals selber schauen. Vielleicht reicht das aber auch schon als Hinweis.
Viel Glück!
Lavendel

Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2006 15:32
Seite 2 / 2