Hey!
Nun mal ein neues Problem mit dem ich im Moment selber "etwas" überfordert bin, weil ich eigentlich nicht weiß was Sache ist u eigentlich etwas völlig anderes beabsichtigt war...
Ich muß dazu ein klein wenig ausholen..
Meine Tochter leidet (endgültig diagnostiziert im Jahr 2000) an Epilepsie. (die genauer Form will ich mal weg lassen, weil ich vermute das viele damit eh nichts anfangen könne, aber sicher ist, das sie Epilepsie hat aber wahrlich nicht dadurch sonderlich beeinträchtig ist, oder gar das ganze sich irgenwie massiv zeigt)..im Laufe der Jahre kann ich mit den Doc`s im fachchinesisch auch serh gut mithalten..
Sie muß seither Medikamente nehmen. Anfangs war das etwas problematisch, was aber nicht ungewöhnlich ist bei der Erkrankung...
Zwischenzeitlich scheint das Medikament der ersten Wahl gefunden zu sein u sie ist medikamentös damit auch gut eingestellt u seit einem knappen 3/4 Jahr auch ohne jegliche Probleme..auch ohne jegliche Nebenwirkungen mehr...
Die Schulleiterin sprach mich aber eines Tages an und meinte man könne ihr doch aufgrund ihrer Erkrankung eine zusätzliche Förderung zukommen lassen die innerhalb der Schule stattfinden könnte u man eine zusätzliche Kraft organisieren könne die das leisten könnte..
Somit bat man mich doch einfach beim JA oder Schulamt einen Antrag auf sonderpädagogische Förderung zu stellen..(heute ist mir selber klar das das der völlig falsche Wortlaut war) ..
Nach einem formlosen Antrag hörte ich von meinem SA des JA`s kein Problem..er bräuthe nur ne kurze Stellungnahme des behandelnden Doc u einen kurzen Bericht der Schule u schon könne man so eine Kraft über die wirtschaftliche Jugendhilfe finanzieren..
Nur bis heute..über 4 bzw 5 Moante später, hab ich immer noch nicht den Bericht von der Schule..
Zwischenzeitlich hat sich das Schulamt eingeschaltet u meinte aufgrund meines Antrages wäre eben eine sonderpädagogische Förderung nötig u hat die Schule aufgefordert einen Bericht zu erstellen..
Nun gut..oder auch nicht..
Heut bekomm ich Post vom Kreisschulamt...
Dort wird mir mitgeteilt das über meine Tochter mal so eben ein Gutachten erstellt werden soll und dann entschieden werden soll in welche Schule sie zwecks sonderpädagogische Förderung muß...
Äh Hallo???!!!
Mit mir hat noch neimand mal ein Wort darüber geredet...um zu klären was überhaupt Sache ist..u auch die Schule weiß ansich nicht wirklich was Epilesie ist..deschweigedenn das das wirklich jemanden dort groß interessiert..
Die Schulleiterin meinte vor Monaten das ich wohl etwas falsches beantragt hätte..was ja gar nicht nötig wäre..äh, ja..was für ein Hinweis..
Seither nichts mehr..jetzt das..
Hätt ich den Bericht mal endlich bekommen hätte das JA eine zusätzliche Förderung schon längst finanziert..
Jetzt macht das Schulamt meine Tochter zu einem völligst schwerbehinderten Kind.
Klar ist, die Schulleiterin hatte mal eine nette Idee um eine weitere Kraft zu finanzieren u das wars auch schon wieder..
Zwischenzeitlich hab ich mir mal die Verordnungen zur sonderpädagogischen Förderung durchgelesen..äh ja..schön und gut..meine Tochter leidet an Epilepsie..aber das wars auch schon..
Wenn ich da nicht aufpass macht man aus ihr ein völligst krankes schwerbehindertes Kind ...
Das war jetzt das was ich noch gebraucht hab..so einen zusätzlichen nicht nötigen Stress...
Hat mit soetwas jemand Erfahrungen??
Gruß
Jens
Hallo JensB,
Du hast ganz einfach einen falschen Begriff benutzt. Das ist korrekt. Schreibe bitte mal das Bundesland, dann kann ich dir evtl. mehr sagen/schreiben.
LG
Biga
Hey!
Ja, stimmt schon..falscher Begriff einfach..aber ich hatte auch die Schulleiterin gefragt wie ich das nennen soll..u ihr fiel dazu nur der Begriff ein..ging aber einfach nur darum eventuell eine zusätzliche Kraft in duie Schule zu holen, für ein paar Stunden um im Bereich der OGS einfach ihr eins zwei Stunden die Woche zusätzliche Förderung zukommen zu lassen..
Schreibe bitte mal das Bundesland
NRW (under der fast nördlichste Kreis in NRW)
Weiß hier absolut nicht was Fakt ist u wie gesagt mit mir hat sich auch groß keiner in Verbindung gesetzt seither..*grr
Man kann auch aus einer Mücke ne Elefanten machen..u den macht man hier..sie muß ja nun wahrlich nicht auf eine Schule für schwerbehinderte..sie kan ohen weiteres am normalen Leben teil haben..
Nur ein Gutachten kanns wohl nicht sein..
Davon abgesehen wurde schon mal von seitens einer Spezialklinik (Bethel) ein umfangreicher Bericht über ihre Leistungsfähigkeit erstellt .. und niemandem kam wirklich der Gedanke das sie solch eine "Förderung" braucht.
Gruß
Jens
Hey!
Wollte mal eben vom Fortgang/Klärung dieser Angelgeneheit berichten.
Nachdem ich nun besagte Mitteilung über die "Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung über einen sonderpädagogischen Förderbedarf" bekommen hatte, hatte ich mich sofort mit dem Schulamt in Verbindung gesetzt und auch nochmal ein längeres Gespräch mit der Klassenlehrerin meiner Tochter geführt.
Bei diesem Gespräch mit der Klassenlehrerin stellte sich eindeutig heraus, das es KEINERLEI schulische Probleme bei meiner Tochter gibt (bis auf vielleicht ihre Feinmotorik, bezüglich auf ihre Handschrift, was ich schon selbst von mir aus angeschnitten hab u mir bekannt war) und es auch keine wirklichen Anhaltspunkte gibt für einen sonderpädagogischen Förderbedarf.
Außer, eben, u so sagte es mir die Klassenlehrerin, sie sich als Lehrerin doch etwas unsicher sei, aufgrund der Epilepsie bei meiner Tochter, ob diesen denn auch wirklich dem Unterricht folgen könnte usw. ....
Äh, Hallo???!!
Hab auch daraufhin nochmal s der Lehrerin erklärt das sie zwar Epilepsie hätte, aber das es das auch schon war u das sie daher auch Medikamente regelmäßig nehmen muß, aber wahrlich seit langer Zeit gut medikamentös eingestellt ist und völlig anfallsfrei ist.
Wobei selbst sie einen Anfall nichtmals bemerken würde, weil diese nicht im sinne von schwer Epileptikern auftreten, sondern fast nur durch zittern ..allerdings eben durch die Medikamente eh ausgeschlossen das überhaupt etwas passieren kann..und ferner die Epilepsie nicht organisch bedingt ist und im Pubertätsalter sich verlieren wird..
Und sie ansonsten ein völlig normales Kind ist, was normal belastbar ist, und keinerlei Einschränkungen hat.
Es zeigte sich also das das ganze einfach bei der Lehrerin nur auf Unsicherheit beruht, bezüglich der Epilepsie.
Somit kam der Vorschlag auch von der Klassenlehrerin, das das Verfahren eingestellt werden soll, da es nicht nötig sei.
Nun gut..
Damit war das Thema eigentlich geklärt...hatte für mich allerdings einen etwas bitteren Beigeschmack..
3 Tage später rief mich die Klassenlehrerin an u teilte mir mit, das sie versucht hätte das Verfahren einstellen zu lassen, aber es nicht mehr möglich sei, da die Unterlagen schon an die begutachtende Schule weitergegeben wurde..
Naja u auch hier wieder das schon gefasel, von Unsicherheit ihrerseits, und wäre ja eh egal u nicht schlimm u sie als Kind würde von der Begutachtung nichts mitbekommen u würd ja nicht schaden usw.
Mir leif etwas die Galle über 😉
Weil, ich stand ja nun auch im Kontakt mit dem Schulamt u wußte das die Einstellung kein Problem darstellt.
Also kurzer Anruf beim Schulamt, u siehe da, eine Klassenlehrerin hatte sich dort gar nicht gemeldet..
*Galle kocht..
Letztendlich kam ich mir etwas sehr veralbert vor..
Schlußendlich hab ich @biga`s Rat befolgt u schriftlich Widerspruch eingelegt beim Schulamt, u.a. auch da es laut Schule keine schulischen Probleme gibt u es auch keine Anhaltspunkte für einen sonderpädagogischen Bedarf.
Schulamt faxte dieses Schreiben der Schule zu mit bitte um Stellungnahme...
Zwischenzeitlich hatte auch die Klassenpflegschaft aufgrund der Sache Kontakt mit der Klassenleherin aufgenommen..herausstellte sich auch hier das es zwar keine Problem gibt, aber eben die Klassenlehrerin sich unsicher sei, aufgrund der Epilepsie..
Tja, das ganze dauerte nur über ein WE u Montags erhielt ich einen Anruf der Klassenlehrerin..sie erklärte das sie nochmals über alles nachgedacht hätte u ich ja auch schon Widerspruch gegen das Verfahren eingelegt hätte u sie doch der Meinung wäre, das das alles ja gar nicht nötig wäre..und sie wolle dem Schulamt mitteilen das das Verfahren einzustellen wäre...
Das ist nun eine Woche her..Den Einstellungsbescheid hab ich bisher nicht...
Werde wohl nochmal beim Schulamt nachhaken müssen, ob denn da sich die Schule schon gemeldet hat (mein Gefühl sagt mir allerdings: Nein)
Alles im allen ein absoluter Schwachsinn, u eine Situation die wahrlich das Vertrauen ankratzt u die Kompetenz der Schule in frage stellt...
Und das auch sehr offensichtlich aufgrund von Unkenntnis über Epilepsie und ebensolches Desinteresse sich erstmal schlau darüber zu machen, bevor so etwas überspitzt wird und dinge veranlasst werden die offensichtlich gar nicht nötig sind...
Gruß
Jens
moin, jens,
tja, auf den arm genommen würde ich mich auch fühlen bei deiner geschichte!
ich würde jetzt nur 2 dinge tun:
1. (nochmal?) ganz konkret den ursprünglichen antrag (den mit dem 'falschen begriff') zurückziehen - wegen fehlinformation und damit wegfall der antragsvoraussetzungen.
2. ein dreier-gespräch mit der schulleiterin und der klassenlehrerin führen, ohne vorwürfe und kritik, aber mit dem ziel, deine tochter möge in die parallelklasse 'gesteckt' werden - sofern du dir von der dortigen lehrerin mehr versprichst. bei der jetzigen klassenlehrerin würde ich mein kind nicht mehr lassen, ich hätte ewig zweifel, ob alles ok ist.
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hallo Jens,
die ganze Sache kommt mir irgendwie bekannt vor. Bin selber "behindert", zwar nicht Epilepsie, aber ist egal was, anscheinend gibt es da immer Berührungsängste von Seiten der Lehrer!! Da kommt wieder klar zum Ausdruck, warum deine Tochter und ich "behindert" genannt werden, weil wir doch auch behindert werden, oder...?
Kämpfen, kämpfen, kämpfen.
Den ersten Antrag zurücknehmen - wenn es sein muß jede Woche beim Schulamt anrufen und du hast doch schon mal von seitens einer Spezialklinik (Bethel) ein umfangreicher Bericht über ihre Leistungsfähigkeit erstellt .. und niemandem kam wirklich der Gedanke das sie solch eine "Förderung" braucht. Wenn du diesen Bericht hast - den guten Leuten vom grünen Tisch unter die Nase reiben...
Und wenn die gute Frau Lehrerin unsicher ist und ein Problem mit der "Krankheit" deiner Tochter hat, dann hat S I E ein Problem und nicht deine Tochter, die mit deiner Hilfe das ganze in den Griff bekommt und es gut lebt.
Vielleicht sollten die Leute vom Schulamt mal die Klassenkameraden von deiner Kleinen fragen, ob sie ein Problem mit ihr haben? Ich wette, daß die Krankheit keinen der Kids stört! Das ist ein typisches Erwachsenenprobem :knockout:
Ich weiß allerdings nicht, ob es eine gute Idee ist, deine Tochter aus dem vertrauten Klassenverband herauszunehmen.
Ich an deiner Stelle würde nochmal ein Gespräch mit der LEhrerin führen (unter Zeugen) um ihr zu sagen, daß die ganze Sache ein Problem von ihr ist und daß man bei einem Pädagogen erwarten kann, daß dieser durch genügend Information usw. die Sache in den Griff bekommt! Wenn es anders ist, hat die gute Frau ihren Beruf verfehlt - tut mir leid!!
LG und alles Gute
Angelika :thumbup:
Hey!
1. (nochmal?) ganz konkret den ursprünglichen antrag (den mit dem 'falschen begriff') zurückziehen - wegen fehlinformation und damit wegfall der antragsvoraussetzungen.
das ist im Prinzip auch schon geschehen..mit meinem Widerspruch gegen die Eröffnung des Verfaherens hab ich natürlich gleichzeitig auch meinen Antrag zurück gezogen, mit dem Hinweis darauf das hier einfach von mir aus Unwissenheit eine falsche Begrifflichkeit gewählt wurde..
Dumm nur das aufgrund meines Antrages das Verfahren schon in gang gebracht wurde u die Schule aufgefordert wurde einen Bericht zu erstellen..der aber über 4 Monate gebraucht hat überhaupt gefertigt zu werden..
Und wiederum dieser Bericht (den ich nicht in die Finger bekomme, Weitergabe an die Erziehungsberechtigten durch das Schulamt ist nicht zulässig lt. Schulamt) ist insofern auch für das Schulamt zu werten als ein Antrag auf sonderpädagogische Förderung von Seiten der Schule..und angeblich soll der ja auch letztendlich Anhaltspunkte erhalten, die eine eventuelle sonderpädagogische Förderung notwendig machen..(wie komisch, wenn doch aber lt. der Schule es mir gegenüber keine schulischen Probs bei meiner Tochter gibt, die auf einen Bedarf deuten?!)
2. ein dreier-gespräch mit der schulleiterin und der klassenlehrerin führen, ohne vorwürfe und kritik, aber mit dem ziel, deine tochter möge in die parallelklasse 'gesteckt' werden - sofern du dir von der dortigen lehrerin mehr versprichst. bei der jetzigen klassenlehrerin würde ich mein kind nicht mehr lassen, ich hätte ewig zweifel, ob alles ok ist.
Sinnlos..so nach dem Motto: Zitat Schulleiterin : "Ich hab ihnen ja gleich gesagt, nehmen sie den Antrag zurück sonst kommt da noch wer weiß was in Gang" .. tja die Info hatte ich, nur ne Aufklärung darüber was SF ist nicht..also ich nochmal damals mit dem Schulamt gesprochen, u die SA wiederum verstand um was es ging u meinte, "Na sicherheitshalber können wir das ja erstmal dennoch in der Schwebe halten" (diese SA ist aber nicht merh zuständig)
Und die Schule hat ja demnach inzwischen dementsprechenden Bericht gefertigt, obwohl ja keine Probs da sind :knockout:
Hätt ich damals mehr Wissen über das ganze gehabt u gleich das Ding zurück gezogen wäre das noch was anderes gewesen..aber die Schulleiterin kam selbst ja nicht mal der Gedanke mir mal zu sagen was das ist..
Hatte es dann letztendlich nur gut gemeint für meine Tochter..
Außerdem ist die Gute Schulleiterin schon mehr als mit der offenenn Ganztagsschule überfordert und eine der planlosen..insofern wundert mich an dieser Schule nichts mehr..
U umsetzen in ne andere Klasse..ne, denk ist keine gute Idee..schon auch weil sie natürlich in die Klasse gut integriert ist u sich wohl fühlt..u ansich ist das noch ne Lehrerin die nicht "schlecht" ist..an dieser nur von Frauen geführten Schule..
Gruß
Jens
Hey
Ja das Thema "behindert"..ist wahrlich so ne Sache..bei einem der Zuckerkrank ist käme man sicherlich wohl nicht auf die Idee zu sagen der ist anders..bei manch anderen Erkrankungen sieht das schon anders aus..
Naja u "Epilepsie" hatte schon vor vielen Jahren, oder sagen wir mal einigen Jahrhunderten ja einen gewissen Ruf...
Der aber wohl völligst falsch ist..
Aber so was trägt sich manchmal weiter..
So wie auch die Sache mit dem : "Kinder gehören zur Mutter" bei einer Trennung...
Dennoch wenn man dieses Mädchen nun sieht, wir keinem auffallen, oder irgendwer bemerken, dass da Epilepsie diagnostiziert wurde..
Und die Unwissenheit der Mitmenschen über solche u andere Behinderungen/Erkrankungen kann schon mal seltsame Früchte tragen..die oftmals völlig fehl am Platz sind...
und du hast doch schon mal von seitens einer Spezialklinik (Bethel) ein umfangreicher Bericht über ihre Leistungsfähigkeit erstellt ..
Jepp!!!
In Bethel, "Kidron", die Kinderklinik für Epilepsie dort..
Ja und dort wurde schon solche eine Testung gemacht auf meinem Wunsch..um auch eben für mich selber Sicherheit zu haben..allerdings ist das auch schon ein paar Tage her..aber Ergebnis war, das einer Einschulung in eine Grundschule nichts im Wege stünde, allerdings zu dem Zeitpunkt der Erstellung, man es zu empfehlen fand sie noch ein Jahr zurück zu stellen und sie in einen Vorschulkindergarten erst einzuschulen..(was ich auch veranlasst hab)
und niemandem kam wirklich der Gedanke das sie solch eine "Förderung" braucht.
Nein und ansonsten kam bisher niemandem die Idee das sie eine (solche) Förderung braucht....
Wenn du diesen Bericht hast - den guten Leuten vom grünen Tisch unter die Nase reiben...
Naja, wie gesagt er ist allerdings auch schon ein paar Tage alt..aber alles was ich hab werde ich sicherlich keinem offiziell mehr in die Hand drücken..weil das mir pers einfach zu unsicher ist..denn mit Daten wird oftmals nicht grad vertraulich umgegangen (meine Erfahrung)
Und selbst das hatte ich noch im Gespräch mit der Lehrerin vorgeschlagen, eben zur Sicherheit, solch eine Testung in Bethel nochmals vorsorglich zu machen...was ja kein wirkliches Prob darstellt ...
Wobei, wir bedenken, von Seiten der Schule heißt es, KEINE SCHULISCHEN PROBLEME ...
Und wenn die gute Frau Lehrerin unsicher ist und ein Problem mit der "Krankheit" deiner Tochter hat, dann hat S I E ein Problem und nicht deine Tochter
Tja und genau daran hängt es wohl offensichtlich, an der Unsicherheit..
die mit deiner Hilfe das ganze in den Griff bekommt und es gut lebt.
Naja, vielleicht wird das ja angezweifelt, weil st ja ein Mann der das in den Griff bekommen muß .. und naja..was denkt da oftmals Frau?!
Ich weiß bös jetzt von mir, ne böse Unterstellung, aber dennoch nicht ganz ausser acht zu lassen..
Vielleicht sollten die Leute vom Schulamt mal die Klassenkameraden von deiner Kleinen fragen, ob sie ein Problem mit ihr haben?
Keine Sorge..Madam quatsch genug u gern *g.. Frau eben .. 😉
Von daher beliebt...da hab ich wahrlich keine Sorge *für später schon mal en Burggraben gezogen u die Eimer mit dem Schwefel und Pech bereit stehen für die Jungs, die hier auflaufen 😉
Ich wette, dass die Krankheit keinen der Kids stört!
Sicherlich nicht, weil keiner sie bemerken wird..wenn ich das der Schule nicht mitgeteilt hätte, würden selbst die das nicht merken..
Es würde niemand merken..
U zu "schlechten" Zeiten hat kaum einer gemerkt, das sie einen "Anfall" hat..
Das hab höchstens ich ( u ich bin mir sicher das selbst ich das nicht immer mitbekommen hab, wenn sie mal eine Auffälligkeit zeigt, denn von wirklichen Anfällen kann man wahrlich nicht reden) und noch eine, der kleinen sehr, nahe stehende, besondere Person gemerkt..u selbst da auch nur weil diese jenige, wirklich haarklein bescheid wußte..
Aber inzwischen ist sie eh ohne jegliche Auffälligkeiten..
Und die Auffälligkeiten durch Medikamenten Nebenwirkung waren offensichtlicher als die Auffälligkeiten durch Epilepsie..
Das ganze der Nebenwirkungen wurde erst besser als man die Dosis (auch durch mein widerspenstiges Verhalten, was bei Eltern von epileptischen Kindern oft zu beobachten ist 😉 ) senkte...
Und selbst das EEG ist fast unauffällig..
Ich weiß allerdings nicht, ob es eine gute Idee ist, deine Tochter aus dem vertrauten Klassenverband herauszunehmen.
Nein, genau das denk ich auch!!
(unter Zeugen)
Naja..eins meiner Problem..immer ohne Zeugen dazustehen..(die von mir schon genannte besondere Person hat leider keine Zeit) aber dafür hatte ich dann mal vorsorglich an die Klassenpflegschaft, die mir gut bekannt ist, gebeten sich da auch "einzumischen" ..u der wurde telefonisch noch letzte Woche auch mitgeteilt, das von Seiten der Schule aufgrund von fehlender schulischer Problematik und keinem SF Bedarf beantragt wird das Verfahren einzustellen...
Also da wäre schon notfalls ein Zeuge da..
und dass man bei einem Pädagogen erwarten kann, dass dieser durch genügend Information usw. die Sache in den Griff bekommt!
Zumindest dann über Epilepsie etwas bescheid weiß..aber weit gefehlt..man sollte das erwarten, kann man aber wohl definitiv nicht..
Außer der Pädagoge hat sich die Infos aus Büchern des vorletzten Jahrhunderts besorgt....
Das einzigste was mich pers etwas sehr stutzig machte..war der Satz der Lehrerin, ich kann es inzwischen mehr schlecht wiedergeben u es war auch nur ein Nebensatz, u da ging es um das was eigentlich damals bei dem ganzen Anträgen rauskommen sollte: "..oder ging es um eine Haushaltshilfe.."
Hm..Was hat denn bitte das eine mit dem anderen zu tun..
U eine die Putz u wäscht..naja..warum nicht, wenn sie hübsch ist *gg 😉
Aber nötig ist die wahrlich nicht, weil auch Männer schaffen ne Haushalt..nur was das beim Thema "Schule" und "SF" zu tun hat ..keine Ahnung
Dank auch dir für deinen Rat!!
Gruß
Jens
P.S. .. und irgendwann schaff ich es doch mal mich kurz zu halten 😉
P.S. ..gibt es eigentlich was gegen Zickigkeit bei Mädchen..?? (gleiches für Frauen würd mich allerdings auch interessieren *g 😉
Hi - habe leider (Gott sei´s gepriesen) einen Sohn (16) der allerdings auch manchmal zickt... Die Tochter von meinem LG ist eine Oberz... aber einen guten Rat habe ich da leider nicht. Mein Vater sagte immer - - einfach machen lassen, die beruhigt sich schon wieder... Wir waren 3 Mädchen :redhead:
LG Angelika
Hallo Jens !
KEINERLEI schulische Probleme bei meiner Tochter gibt (bis auf vielleicht ihre Feinmotorik, bezüglich auf ihre Handschrift, was ich schon selbst von mir aus angeschnitten hab u mir bekannt war)
Was ist denn das für ein Unsinn ? 😮 😮 😮
Es gibt genug Menschen, die sozusagen eine Sauklaue haben, aber ihnen
deshalb Probleme mit ihrer Feinmotorik zu unterstellen, so einen Schwach-
sinn hab ich noch nie im Leben gehört.
Wenn das also diesbezüglich das einzige Problem ist...................... !
Und hier gleich die nächste Idiotie
Außer, eben, u so sagte es mir die Klassenlehrerin, sie sich als Lehrerin doch etwas unsicher sei, aufgrund der Epilepsie bei meiner Tochter, ob diesen denn auch wirklich dem Unterricht folgen könnte usw. ....
Was ist das für eine Lehrkraft, die nicht anhand der Leistungen, die
Deine Tochter erbringt, ab- und einschätzen kann, ob sie dem Unter-
richt folgen kann ?
Mich würde es gruseln, mein Kind von einer solchen Lehrerin unterrichtet
zu wissen und ich würde Dir wie von Ulliberne angeregt empfehlen, die
Kleine in einer anderen Schule oder doch zumindest anderen Klassen
unterzubringen.
Dazu kommt... bei der Einstellung würde es mich nicht wundern, sollte
Deine Tochter irgendwann selbst unsicher werden.
Ich würde schon ziemlich deutlich mein Unbehagen über diese pädagog.
Fehlleistung zum Ausdruck bringen.
Meiner Ansicht nach wollte diese Lehrerin Unterstützung für sich aber
nicht für Dein Kind. Und dann noch nicht einmal die Courage haben
und bei der Behörde zugeben können und Dir mehr oder weniger ins
Gesicht lügen.
Es ist nicht zu fassen !
Gruß
Marina
moin, zusammen,
Dazu kommt... bei der Einstellung würde es mich nicht wundern, sollte Deine Tochter irgendwann selbst unsicher werden.
Ich würde schon ziemlich deutlich mein Unbehagen über diese pädagog.
Fehlleistung zum Ausdruck bringen.Meiner Ansicht nach wollte diese Lehrerin Unterstützung für sich aber
nicht für Dein Kind. Und dann noch nicht einmal die Courage haben
und bei der Behörde zugeben können und Dir mehr oder weniger ins
Gesicht lügen.
und genau deswegen hätte ich keinerlei vertrauen mehr in schulleiterin und klassenlehrerin und würde 'frühestmöglich' zumindest die klasse, besser die schule wechseln. das wäre aus meiner sicht für deine tochter langfristig das beste, auch wenn sie sich neu in eine gemeinschaft integrieren müsste - aber das kann sie ja, hat sie in der derzeitigen klasse ja auch geschafft!
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hey!
Na dann willl ich mal lieber andere Dinge/Geschichten von der Schule/Schulleitung/Betreuung usw. nicht weiter erzählen..weil würde einen vermutlich noch schlechteres Bild auf die Schule werfen..
(..z.B mit Geld sollte man dort immer Recht vorsichtig sein, selbst die Schulleiterin weiß nicht was für Einnahmen u Ausgaben die Schule für die Verpflegung in der OGS hat, Buchführung?Was ist das 😉 .. u noch andere Geschichten auch von schulischen Dingen her)
Aber einen Klassenwechsel oder gar Schulwechsel sehe ich ehrlich gesagt nicht wirklich als sinnvoll an, aus mehreren Gründen..
Was nutzt ein Klassenwechsel? Schon tauschen sich die Ex-Klassenlehrerin u die neue Klassenlehrerin aus, u schon ist die nächste am Zuge mit ihrer Unsicherheit..
U bei einem Schulwechsel, muß man sich nicht ubedingt besser stehen (wobei bei der Schule evtl doch), weiterhin bringt es das Problem, das wieder neue Kontakte geschlossen werden müssen in einem bereits bestehenden Klassenverband, die wiederum alle nicht an unserem Wohnort wohnen würden. Bis hin zur Entfernung zu nächsten Schule, das sie sicher dort hinbefördert werden muß, da ist nichts mehr dann mit Fussweg und und..
Denke sicherlich ist da nicht grad der Schul- oder Klassenwechsel die beste Möglichkeit dem Problem zu begegnen...
Gruß
Jens
P.S. die Schule hat außerdem etwas den Ruf, recht hohe Anforderungen an die Schüler zu stellen..da möchte man natürlich nur die besten Schüler..
[Editiert am 7/2/2006 von JensB2001]
Hey!
Also jetzt schlägt es dem Fass doch echt den Boden aus.....
Habe grad zufälligerweise die Klassenlehrerin meiner Tochter getroffen u sie gleich nochmal auf das Thema angesprochen, weil ich bis jetzt immer noch keinen Einstellungsbescheid vom Schulamt habe. (u mit der zuständigen Sachbearbeiterin beim Schulamt konnte ich noch nicht sprechen)
Aber dafür schon die Einladung zum Gesundheitsamt zwecks Untersuchung wegen dem sonderpädagogischen Förderbedarf (was ich denn da so hab gegfälligst alles mitzubringen ist schon interessant)
Naja meinte die Klassenlehrerin, sie hätte dem Schulamt schon vor zwei Wochen das nun schriftlich mitgeteil das das eingestellt werden kann.. (jaja, wers glaubt..so langsam ist das Schulamt nun wahrlich nicht)
Und außerdem das ganze hätte doch absolut nichts mit dem Gesundheitsamt zu tun, da würde in dem Verfahren doch keine ärztliche Untersuchung stattfinden..ne das absolut nicht, das hätten sie ja an der Schule noch nie so gehabt und das wäre auch nicht..so nach dem Motto wer weiß was das da jetzt ist..aber das hat ja nichts mit der Sache zu tun..
Äh..ja..
Außerdem hätte sie ja nur die "Feststellung des Förderortes" beantragt !!!
Och, wie das denn? Erst hatte sie mir doch groß u breit erzählt die Schule hätte gar nichts beantragt, die Schule wäre ja nur aufgefordet worden einen Bericht zu schreiben (und da sie ja unsicher ist..war klar wie der hat auszufallen??!!)..ja jetzt aber hat sie es ja doch beantragt..allerdings ja nur die Feststellung des Förderortes..aha..demnach hat sie ja schon festgestellt das sonderpädagogischer Förderbedarf besteht..nur wo?!
Also langsam reicht mir das Thema echt..
Und sie besteht felsenfest darauf das da nie eine ärztliche Untersuchtung beim Gesundheitsamt mit dazu gehört..
Also eins wird mir immer klarer:
Weder die Schule, noch die Klassenlehrerin noch sonst wer weiß scheinbar wirklich was sonderpädagogischer Förderbedarf ist u wie das Verfahren abläuft.. (naja mal abgesehen von mir, hab mir ja nun einige Infos vom Schulamt u auch so besorgt..würde der Klassenlehrerin wahrlich auch nicht schaden)
Hat vielleicht noch jemand Tipps wo man was einfach verfasstes im Internet über sonderpädagogischen Förderbedarf finden kann, so das es auch ein Pädagoge versteht!!
Gruß
Jens
Hallo Jens,
google mal...da gibts viele Seiten zum sonderpädagogischen Förderbedarf, auch zum Verfahrensweg.
Lg
Tina
[Editiert am 9/2/2006 von DieMystiks]
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
moin, jens,
wie war das mit den mühlen, die langsam aber trefflich klein mahlen??
das nimmt ja jetzt eine eigendynamik an, die wohl nur noch schwer zu bremsen ist....
oder, halt, jetzt wo das gesundheitsamt im spiel ist: frag' doch mal bei denen nach mögl. hintergründen! bei meinem kiga-kind lief's nämlich so, dass der antrag auf sonderpäd. frühförderung beim jugendamt gestellt wurde und die dann eine empfehlung des amtsarztes brauchten. da kam das gesundheitsamt mit rein. und bei dir ist's das schulamt statt des jugendamtes, da eine evtl. massnahme an der schule stattfinden soll. dass die lehrerin das nicht weiss, wundert mich nicht, aber dass sie das gegenteil behauptet, schon.
ich wünsche euch, dass da doch was 'sinnvolles' bei raus kommt!
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hi jens,
hab noch was gefunden.
http://schulpsychologie.lsr-noe.gv.at/downloads/der_sonderpaedagogische_foerderbedarf.pdf
Da du schon geschrieben hast, daß die Schule recht hohe Anforderungen stellt, bzw. den Ruf dazu hat, beschleicht mich das Gefühl, daß es bei euch gar nicht um die Epilepsie der Tochter geht, sondern dies das Deckmäntelchen nun ist. Wie sind denn ihre Leistungen in der Schule?
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Tina,
der Link ist leider aus österreich. Hilft Jens insofern nciht viel.
Wichtig ist die Regelungen des Bundeslandes zu beachten - denn wie immer sind die in D unterschiedlich.
Für NRW siehe hier:
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Schulformen/Sonderschulen/SonderpaedagogischeFoerderung.html
In NRW wird im übrigen immer das Gesundhaeitsamt, der entsprechende Amtsarzt der psychosozialen Beratungsstelle (heißt meist so oder ähnlich) eingeschaltet. Er ist für die medizinische Seite zuständig - die Lehrer für die pädagogische.
Ganz ehrlich Jens, wenn ich das so lese, steckt da mehr dahinter. Bist Du dir sicher (ohne dich verletzen zu wollen) dass deine Tochter den Stoff der Grundschule schafft? Vielleicht liegt ja doch was mehr im Argen und es wird auf die Epilepsie verwiesen, weil der sonderpädagogische Förderbedarf hierüber am einfachsten zu denken wäre.
LG
Biga
Oh sorry,
das habe ich wohl überlesen.
Lg
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hey!
So zwischenzeitlich hab ich mal weiter gegoogelt..um mich mal jetzt auch über das "Verfahren" ansich schlau zu machen..
Tja, hm..was soll ich sagen..da sind wohl aber dennoch erstmal einige sehr gravierende Punkte völlig ausser acht gelassen worden.
Regelrechte Formfehler wurden da ja schon gemacht..
Und Gesetze kann ich wohl lesen 😉 ..
Insbesondere scheint auch die Info an die Erziehungsberechtigten sehr wichtig zu sein..(u ohne die geht es nicht, inklusive der Beteiligung dieser an dem Verfahren)
Mal davon abgesehen das nach allem lesen die Anzeichen für sP bei meiner Tochter sicherlich eindeutig fehlen...
Und wie schon erwähnt, die Klassenlehrerin sagt weiterhin keine schulischen Probleme!!
Und was sagt z.B. die "Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs"
1.1 Sonderpädagogischer Förderbedarf
Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen zu vermuten, deren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten derart beeinträchtigt sind, dass sie über einen längeren Zeitraum spezifische, kontinuierliche und umfassende individuelle Hilfen benötigen. Bei einer Teilleistungsschwäche, z.B. Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung, besteht im Regelfall kein sonderpädagogischer Förderbedarf.
Hm.das ist hier aber auch eindeutig nicht gegeben..
Ferner §2 sagt aus, "Behinderung hat nicht in jedem Falle sP zur Folge."
Wobei hier nun wahrlich nicht von "Behinderung" gesprochen werden kann...sie hat zwar Epilepsie, und das wars auch schon...
Ganz ehrlich Jens, wenn ich das so lese, steckt da mehr dahinter. Bist Du dir sicher (ohne dich verletzen zu wollen) dass deine Tochter den Stoff der Grundschule schafft?
Ja da steckt wohl mehr dahinter.. Ich würd es Unwissenheit der Pädagogen nennen..mehr steckt da nicht wohl dahinter..
Sag ja, wiederholt die Antwort, schulisch KEINE Probleme ..
Also wohl kein Anzeichen dafür bisher das sie den Stoff der GS nicht schafft....
Sie hat Epilepsie...aber mehr auch nicht..
Sie ist weder entwicklungsverzögert noch, wie wir ja hörten, das sie den Stoff nicht schafft, noch das sie schulische sonstiges Problem hat...
Sie ist im normalen "Zustand", wie jedes andere Kind auch, ausser das sie Epilepsie hat..mehr nun nicht..allerdings reden wir hier nicht von einer schweren Epilepsie...man nennt es auch eine gutartige, die sich völlig verlieren wird..und die in Form der vielen bekannten Epilesie nicht in Ersscheinnung tritt u trat..ihre Form beschränkt sich auff EEG-Auffälligkeiten und einer kleinen Auffälligkeit jährlich, bis vor 2 Jahren, seither nichts mehr..
Vielleicht liegt ja doch was mehr im Argen und es wird auf die Epilepsie verwiesen, weil der sonderpädagogische Förderbedarf hierüber am einfachsten zu denken wäre.
Schon klar...das ist es ja eben.es wird auf der Epilepsie rumgehämmert..aber ich kann ja nicht aus einer Sache was machen, wo nichts ist...
Das einzigste was auch hier zu sein scheint:
"Das Kind hat ja Epilepsie.oh da müssen wir aber was machen.."
Ich kann das ganze aber nicht doch daran festmachen.sondern müßte mal die Umstände betrachten.. (was wohl auch zu diesem Verfahren gehört, nur das das keiner für nötig hilt)
Und wenn ich schon als Lehrerin sage das es keine Probleme gibt, aber nur Unsicherheit..na dann frag ich mich, sollte ich mich dann als Lehrer mal informieren, oder liegt es daran das ich da nur einen Mann vor mir hab, wo ich als weibliche Lehrerin denken möchte: "Das schafft niemals ein Mann sich auch richtig um die Epilespie zu kümmern, da muß ich mir unsicher sein" .. ?!
Und ehrlich gesagt, vermittelt das mir fast schon so den Anschein......
Naja aber letztendlich soll ja auch das von der Schule zurück gezogen werden, weil es eben keine Anhaltspunkte für sP gibt........
Was allerdings deutlich gravierender ist, das da Pädagogen handeln, aber wahrlich keinen geringen Schimmer davon haben was sie da tun u wie sie es tun müssen, deschweigedenn wissen um was es dabei geht...
Gruß
Jens
Hey
Außerdem wird da ja selbst von der Klassenlehrin Dinge angeblich beantragt, die sie ja nichtmals so beantragen kann..eben die Festsatellkung des Förderortes..das ist ja nur ein Teil des Verfahrens..somit müßte das andere ja schon längst gelaufen sein..
Und wennn doch die Untersuchung beim Gesundheitsamt mit dazugehört, u so wurde es mir ja auch vom Schulamt gesagt, frag ich mich wieso das nicht die Schule weiß..wissen die dort überhaupt was?
Offensichtlich nicht..
Mir macht es nur einen ziemliche dicken Hals wenn ich sehe das da was angeleiert wird, aber keienr weiß was das eigentlich ist..
Und das sollte man von der Schule schon erwarten ....
Außerdem gehört in jedem Punkt des Verfahrens ja auch die Beteiligung der Erziehungsberechtigten mit dazu..
Auch schonm im Vorfeld des Verfahrens...
Tja und da war schon nichts..
Und jetzt heißt es eben eindeutig da ist auch nichts bei dem Kind!
Nur sorry..wie kann ich als Schule nicht wissen was u wie es läuft u um was es geht..
:knockout:
So mal eben kurz Luft mir verschafft hab 😉 ..
Gruß
Jens