Probleme mit Stromv...
 
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Probleme mit Stromversorger/Vermieter

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hier muss doch geklärt werden, wer wofür zuständig ist.

Die Stromgesellschaft liefert Strom und will diesen selbstverständlich bezahlt haben. Nur weil der Zähler der Tochter zugeordnet wurde heißt das eben nicht, dass sie auch den Strom bekommen hat.
Sprich die Zuordnung ist irrtümlich. Die Frage wer jetzt zu zahlen hat ergibt sich daraus, wer den Strom bezogen hat, denn der muss zahlen und nicht jemand, der die Rechnung bekommt.

Zu prüfen wäre, was genau im Vertrag mit dem Stromversorger steht. Ich denke aber nicht, dass eine zukünftige Zahlung für Strom, der nicht bezogen wird erhoben werden kann.

Ob die Vermieterin für die falsche Zuordnung in irgendeiner Weise belangt werden kann ist unklar.

Meiner Meinung nach sollte der Vertrag mit der Stromgesellschaft gekündigt bzw. geändert werden.
Zu fordern wäre eine Unterzähler für die WG. Meiner Meinung nach müsste die Vermieterin zustimmen und der Stromversorger den Zähler setzen. Auf diesen müsste sich dann der neue Vertrag beziehen.

Zu klären wäre also:
1. Was steht konkret im Vertrag? Muss überhaupt eine Zahlung geleistet werden?
2. Wo kommt der Strom her und wie kann ein Unterzähler angebracht werden, damit der Strom ordnungsgemäß gezählt werden kann.
3. Wie muss die Vermieterin dabei mitwirken?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 00:55
(@inselreif)
Moderator

Nur noch mal zur Sicherheit: wie ist der Vertrag zustande gekommen? Konkludent durch Entnahme von Strom oder explizit durch Anmeldung beim EVU unter Angabe einer falschen Zählernummer?

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 29.06.2017 09:25
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
Die Aktiengesellschaft hat ihr ein Schreiben geschickt. Sie als neue kundin begrüsst und ihr die zählernummer und den Abschlag mitgeteilt. Noch nicht mal den Stand.
Sie hat nichts unterschrieben oder angemeldet.

Die Mieter der anderen wg Zimmer haben sie als nachmieterin bei der Aktiengesellschaft angegeben als sie den Schießstand des falschen zählers abgelesen haben. Aber auch da hat sie nichts unterschrieben.

Sophie

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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2017 10:01
(@inselreif)
Moderator

Dann wäre die Überlegung, auch die Abschlagszahlungen einzustellen. Was macht ihr Euch um fremde Zähler und Verträge verrückt?

Die andere Frage ist, wer zahlt denn jetzt den Strom für den "richtigen" Zähler? Nicht dass der auch plötzlich gesperrt wird! Wäre es eine Option, den Strombezug auf dieser Zählernummer zu melden, damit dort nicht etwas in die Hose geht?
Dann wäre zu klären, wie die Stromkosten an den Nachbaren verrechnet werden. Je nach Verbrauch könnte man doch mit dem Nachbarn über ein Pauschalmodell reden?! Einen Zwischenzöähler einbauen zu lassen sollte auch nicht die Welt kosten, Material einen Hunderter und grosszügig gerechnet eine Stunde Arbeit.

Ansonsten entspricht diese gemeinsame Zählung zweier Wohneinheiten nicht den TAB, es ist für jede Kundenanlage ein Zählerplatz vorzuhalten. Der Versorger könnte daher nach den AVBElt die Belieferung verweigern. Insoweit liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigt. Etwas anderes wäre vielleicht, wenn der Vermieter die Anlage als eine Kundenanlage selbst betreibt, dann müsste er aber auch für eine ordnungsgemässe Zwischenzählung sorgen (oder den Strom selbst bezahlen).

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 29.06.2017 10:34
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Ich hab den Überblick verloren, wie die Zähler/ Unterzähler zusammenhängen, wer die Stromschnorrer sind (Nachbarn? und/ oder die Gastronomie).
Dennoch wie folgt mein Eindruck und wie ich - mit meinem begrenzten Verständnis der Situation -  handeln würde:

Deine Tochter/ die WG hat einen Vertrag mit der Stromges. über die Lieferung von Strom geschlossen. (Ob dieser Vertrag entsprechend der Nachfrage vom Inselreifen zustande gekommen ist, mag vielleicht nocheinal separat von einem Expertenzu prüfen sein). In dem Vertrag sollte jedenfalls die Übergabestelle (Zähler) definiert sein. Dh, Deine Tochter muss den Strom, der an diese Übergabestelle geliefert wurde, bezahlen. ggf. sollte sie ggü. der Stromges. Stundung erbeten, um nicht sofort alles zu bezahlen oder den Strom abgestellt zu bekommen. Das nun jmd. Strom schnorrt, das muss Deine Tochter abstellen bzw. das Geld für den "geklauten Strom" eintreiben (im letzten Schritt: Anzeige wg. (Strom-)Diebstahl). Vermutlich braucht sie zur Aufklärung  die Unterstützung des Vermieters. Dieser hat aber mit Sicherheit auch Pflichten; evtl. ist die Bereitstellung eines getrennten Stromkreises mit Übergabe-/ Messstation Teil des Mietvertrages. Mal dort reinschauen bzw. Juristen fragen. Das ist auch meine ultimative Schlussfolgerung: Ich würde den Fall einem Mietrechtsexperten (Anwalt! Mieterverein?) übergeben. Der weiß am Besten, was Teil eines Mietvertrages ist, wer sich um was zu kümmern hat. Da irgendwie aber sicher die Mitwirkung des Vermieters sowie der Nachbarn (Schnorrer) notwendig ist, würde ich auf meine oben geschilderte Guerillia-Taktik zurückgreifen: Hauptsicherung rausdrehen; dann kommt mit Sicherheit Bewegung rein  🙂

toto

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Geschrieben : 29.06.2017 10:35
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

den Strom für den richtigen Zähler zahlt der Nachbar auf der gleichen Etage, vermutlich. Denn der ist bei einem anderen Stromversorger angemeldet und dadurch kann der örtliche nicht sehen wer da was zahlt, aber der ist aus dem System bei dem draußen. Und bis jetzt gibt es ja Strom. Die wissen noch nichts davon, dass sie seit Jahren für andere den Strom mitzahlen.

Der Einbau eines Zwischenzählers wäre mit Sicherheit möglich, aber Sache des Vermieters. Wobei dann die Leitungen geprüft werden müssten, wenn die WG-Wohnung durch Sicherung ziehen dafür sorgen kann, dass die anderen ebenfalls keinen Strom haben.
Und die Klärung und Einbau eines Zählers für jede Wohnung stand in dem Schreiben mit Fristsetzung an die Vermieterin.

Ja, der Versorger sagt erst mal: zahlt die Rechnung von dem Zähler, der nicht euren Strom zählt. Das andere müsst ihr mit dem Vermieter klären. Und der Vermieter reagiert nicht.
Vermutlich sollte man mit den Nachbarn sprechen, die seit Jahren den Strom für die WG mitzahlen, einfach, damit die auch Druck auf den Vermieter machen.

Jetzt schickt meine Tochter gerade die Beratungshilfeanträge hier nach Berlin und wartet auf die Bewilligung. Denn lt. dem dortigen Amtsgericht hat sie 4 Wochen Zeit dem Anwalt die bewilligten Anträge nachzureichen. Nachdem hier in Berlin aber alle Verwaltungen maßlos überfordert sind wollten wir die Bewilligungen abwarten, nicht dass sie über die 4 Wochen kommt und dann alles selbst zahlen muss.

Ja, und die Einstellung der Abschlagszahlung wollte sie auch mit der Anwältin besprechen.
Nun ja, hoffen wir, das da schnell die Bewilligung kommt.
Termin will sie mit der Anwältin schon in zwei Wochen machen. In der Hoffnung, dass bis dahin die Beratungshilfe bewilligt wurde.

Rein theoretisch muss sich der Nachbar nämlich an die Vermieterin wenden, wenn er das Geld für den zuviel gezahlten Strom wieder haben will. Er hat wohl nicht das Recht das mit der WG zu klären, da nicht genau definiert werden kann, wie hoch der Stromverbrauch jeder Wohnung ist. Und da die jetzige WG erst ab September/Dezember dort wohnt, kann er ja hier auch nicht rückwirkend für die letzten Jahre fordern.

@TotoHH
Es schnorrt sozusagen keiner Strom. Sie soll Strom für einen Zähler zahlen, der nicht ihren Strom mißt. Das hat sie gegenüber der Stromgesellschaft schriftlich verweigert. Gleichzeitig hat sie erklärt, welcher Stromzähler ihren Strom misst. Und mitgeteilt, dass dieser Stromzähler auch den Strom für die Nachbarwohnung zählt bzw. die Nachbarwohnung über ihre Sicherungen läuft. Dieser messende Stromzähler wird anscheinend von den Nachbarn finanziert. Die Stromgesellschaft will/wird den Stromzähler sperren, der nicht ihren Strom misst. Sie haben also weiterhin Strom, wenn die Stromgesellschaft abschaltet.

Sophie

P.S. Sie werden jetzt einfach die Stromsperre abwarten und dann weitersehen.

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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2017 10:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich meine, aus der Erinnerung, dass man als Mieter das Recht hat die Stromkreise prüfen zu lassen. Das macht ein Eletkriker vor Ort, oder die Stadtwerke. Da dies keiner Kostenlos macht, würde ich mit 200 Euro rechnen, aber die könnt ihr vom Vermieter zurück verlangen, und der große Vorteil, ihr habt etwas schriftliches in der Hand, wie sich das mit den Zählern /Verbräuchen verhält.

Das Geld wäre meines erachtens in dieser Situation gut investiert.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 11:13
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie soll Strom für einen Zähler zahlen, der nicht ihren Strom mißt. Das hat sie gegenüber der Stromgesellschaft schriftlich verweigert. Gleichzeitig hat sie erklärt, welcher Stromzähler ihren Strom misst. Und mitgeteilt, dass dieser Stromzähler auch den Strom für die Nachbarwohnung zählt bzw. die Nachbarwohnung über ihre Sicherungen läuft. Dieser messende Stromzähler wird anscheinend von den Nachbarn finanziert. Die Stromgesellschaft will/wird den Stromzähler sperren, der nicht ihren Strom misst. Sie haben also weiterhin Strom, wenn die Stromgesellschaft abschaltet.

Sophie

P.S. Sie werden jetzt einfach die Stromsperre abwarten und dann weitersehen.

Aber dann ist es doch vordergründig kein Problem, wenn der Strom gesperrt wird -> Tochter/ WG hat ja weiter Strom

Und dass Tochter muss sehen, wie sie aus dem Vertrag für einen Stromzähler rauskommt, der nicht ihren Strom misst. Erster Schritt wäre ein (vorsorgliche) Kündigung. M.E. auf keinen Fall zahlen, denn dann gibt sie den Hebel aus der Hand. Aber kooperativ zeigen, Stundung erbitten. Sanktion der Stromsperre greift ja nicht ggü. Tochter.  :phantom:

Aber wie gesagt -> Anwalt, Mieterverein.

toto

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 11:14
(@inselreif)
Moderator

Dann hat sie keinen Vertrag sondern bezieht Strom über den Vertrag des Nachbarn mit. Mit einer Kündigung wäre ich daher extrem vorsichtig - eben weil damit suggeriert wird, dass ein Vertrag besteht.
Zum Stromversorger hin würde ich im Moment gar nichts tun. Nicht zahlen, nicht schreiben. Höchstens die rechtsgrundlosen Zahlungen (Abschläge) zurückverlangen. Wenn der Nachbar bei einem anderen Anbieter ist, wären diese Zahlungen eh auf dem Irrweg.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 12:29
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, nochmal, vielleicht hat man ja meinen Beitrag "überlesen":

Strom bezahlen (sonst wird er abgedreht) und mit der Miete verrechnen. Dann wird der Vermieter schätzungsweise 30 Sekunden, nachdem er seinen Kontoauszug gesehen hat, beim Mieter anrufen. Ich kenn das aus der Vergangenheit mehr als gut, da ist jeder Vermieter gleich. Sobald es um die Kohle geht, wird JEDER aktiv, sei er noch so zickig vorher.

Rein formaljuristisch gibt es in jedem Haus einen Hauptsicherungskasten, in dem die Stromzähler sind. Und bei jedem Stromzähler steht exakt drauf, wofür die Sicherung ist. Bei jedem Einzug bekommt der Mieter auch ein Ableseprotokoll und darauf ist die Zählernummer vermerkt. Diese Zählernummer gibt man an den Stromversorger weiter. Das wird bei der Gastronomie und den anderen Mietern nicht anders sein als bei Euch. Also: Mit den anderen Mietern klären.

Auch hier gilt die Devise: Ohne Leidensdruck keine Reaktion. Also ganz klar sagen "Wenn ihr nicht mitzieht, bezahle ich die Rechnung nicht und dann wird da die Sicherung rausgedreht. Derjenige, der da mit dran hängt, sitzt dann halt auch im Dunkeln." Wirkt garantiert.

Unterm Strich hat entweder die andere Partei gar keinen Vertrag, dann ist das STromdiebstahl, oder es existieren zwei Verträge. Dann sind die Anbieter in der Pflicht, das auseinanderzudröseln. Aber nichtsdestotrotz muß der Vermieter einen eigen Zähler zur Verfügung stellen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 12:43




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Paus

Hallo,

ja mit dem Übergabeprotokoll etc. kenne ich auch so. Gab es hier nicht.

Ja, eigentlich gibt es einen Sicherungskasten. Hier sind es zwei, wovon einer in einer dunklen Ecke ohne Licht versteckt ist. Den haben wir nur gefunden, weil uns die Stromgesellschaft gesagt hat, was die Hinweise für den Ableser sind.
Und die Stromzähler nicht nicht so bezeichnet, dass sie eindeutig zuordbar sind.

Und sie beziehen von diesem Stromzähler keinen Strom, sondern von einem anderen. Von daher sitzt nicht die WG im dunkeln sondern jemand anders.

Deswegen bezahlen sie nicht die Rechnung, weil der Stromzähler auf den die Rechnung läuft, nämlich nicht ihren Stromverbrauch misst.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2017 13:22
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Wichtig ist aber nicht, woher der Strom kommt, sondern was auf dem Vertrag steht.

Wenn der Versorger tatsächlich die Lieferung einstellt, sitzt der andere im Dunkeln und nicht die WG, klar. Die Kosten aber werden auf die WG abgewälzt und das muss man erstmal lösen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 14:37
(@inselreif)
Moderator

@Paus: es gibt aber gar keinen Vertrag.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 16:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe gerade mit einer Kollegin gesprochen, die Juristin ist (zwar nicht für Mietrecht).

Sie hat mir bestätigt, dass es sinnvoll wäre, die gezahlten Abschläge zurückzufordern mit der Begründung, dass es kein Vertragsverhältnis gibt, da dieser Zähler nicht der Wohnung zuzuordnen ist.
Für die Feststellung, wer diesen Zähler nutzt, solle sich dann die Stromgesellschaft bitte an die Vermieterin wenden, deren Adressdaten bereits mitgeteilt worden seien.
Auch hält sie es für gut, die Rückzahlung in Form eines Schecks zu fordern, damit die Stromgesellschaft nicht an die Kontodaten kommt (meine Tochter hat den Abschlag immer überwiesen).

Sie meinte auch, es wäre sehr sinnvoll, die Nachbarn (die den Strom der WG mit zahlen) darüber zu informieren, da diese ja einen Entschädigungsanspruch durch die Vermieterin hätten und auch Anspruch darauf einen Zähler zu haben, der nur ihren eigenen Strom zählt.

Meiner Tochter hatte ich vorher schon gesagt, dass alle Mahnungen und Inkassobriefe eine schriftliche Antwort bekommen sollten, dass dieser Zähler nicht der Zähler ist, der den Strom der WG zählt und die Stromgesellschaft bereits seit xx.xx.2017 darüber informiert ist und deswegen die Mahnung bzw. Inkassoandrohung hinfällig sei.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2017 16:46
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch hält sie es für gut, die Rückzahlung in Form eines Schecks zu fordern, damit die Stromgesellschaft nicht an die Kontodaten kommt

... und was soll daran gefährlich sein???

Mit Kontonummer kann nicht viel Schaden angerichtet werden. Jede Lastschrift die unberechtigt zu Lasten eines Kontos getätigt wird, geht umgehend zurück... Meine Online-Bank hat dafür sogar einen eigenen Button  🙂 Mal ganz ehrlich: einer Juristin die befürchtet, jmd. könne bei Kenntnis der Kontodaten unberechtigt an mein Geld kommen, der würde ich nicht viel sonstiges glauben....

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 20:11
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das war meine Idee, damit der Stromversorger nicht an die Kontodaten kommt um eine Kontopfändung in Auftrag geben zu können.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2017 20:49
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Für eine Pfändung bräuchten Sie auch erst mal etwas vollstreckbares. Einfach ich möchte von dem Konto pfänden funktioniert nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 21:06
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sophie,

Auch hält sie es für gut, die Rückzahlung in Form eines Schecks zu fordern, damit die Stromgesellschaft nicht an die Kontodaten kommt (meine Tochter hat den Abschlag immer überwiesen).

Wenn sie die Abschlagszahlungen überwiesen hat, dann kennt die Stromgesellschaft ihre Kontonummer anhand der Buchungsdaten der Bankgutschrift doch sowieso schon?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 22:27
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

Hallo,

meine Große wohnt ja jetzt auswärts zum studieren.
Die Wohnung ist unterteilt in WG-Zimmer. Jeder mietet ein Zimmer für sich und kann Flur, Bad und Küche gemeinschaftlich nutzen.
Als sie da einzog wohnten dort noch zwei A. und M. A und M sind Ende November ausgezogen.
Die haben ordnungsgemäß den Stromzähler abgelesen und meine Große als Nachmieterin angegeben.

Der örtliche Stromversorger hat ihr ein Schreiben geschickt, wie ihr Abschlag ist und was ihr Stromzähler ist.
Sie hat gemeinsam mit den neuen Mitmietern A und M den vorgeschlagenen Abschlag ab Dezember bis April gezahlt.
Im April kam dann die Jahresrechnung. Danach sollten sie gute 600 € nachzahlen, da sie angeblich einen Stromverbrauch hätten, der ca. 8000 kwh pro Jahr betragen würde.

Sophie

mir ist beim lesen das Markierte aufgefallen....
Diese Problematik mit dem hohen Stromverbrauch (sprich Nachzahlung) muß (!!) doch schon den beiden WG-Vor-mit-mietern A und B aufgefallen sein? (Ich gehe mal davon aus, dass die Hauselektrik seit Wegzug von A. und M. nicht geändert wurde).
Gibt es denn noch Kontakt zu den beiden ehemaligen Mitbewohnern um eventuell abzuklären wie das bei denen mit dem Stromverbrauch war? Oder gibt es die Möglichkeit zu eruieren, ob es eventuell beim Umschreiben der/des Stomabnehmers (also ehemals  A. und M. und jetzt Deine Tochter alleine) zu Fehlern  kam?

PS1: Unabhängig von der geschilderten "Sachlage" (seltsame Anordnung der Stromkreise und analog merkwürdige Zuordnung der Stromzähler): manchmal kommt es auch beim ablesen bzw. beim übertragen der Stromzählerstandes zu Fehlern (Kommastelle)...
Was sagt denn der Stromanbieter (Rechnungssteller) zu dem exorbitant gestiegenem Stromverbrauch nach Kundenwechsel?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2017 10:28
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen...
auch wenn es nicht wirklich ins Forum bzw. in den Faden passt, interressant ist es allemal....
für alle, die es also interressiert oder (vielleicht) sogar davon betroffen sind... (vom höheren Stronverbrauch trotz Einsatz energieefizienter LED -Beleuchtung):

https://www.heise.de/tp/features/Taeuschen-Smart-Meter-immer-einen-hoeheren-Stromverbrauch-vor-3650277.html

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2017 13:04




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