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Öffentlicher Dienst - Ortszuschlag Kinder - kennt sich jemand aus?

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 AJA
(@aja)
Registriert

Ich habe mir das jetzt schon mehrfach erklären lassen, kann es aber immer noch irgendwie nicht glauben.

Mein Exmann arbeitet in einer, dem öffentlichen Dienst gleichgestellten Tätigkeit als Arbeiter. Hat eh und je den Ortszuschlag Kinder bekommen. Nun habe ich ebenfalls eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Angestellte bekommen. Ebenso gleichgestellt wie er.

Mir wurde gesagt, den Ortszuschlag Kinder bekomme nur er, weil er schon länger dort beschäftigt sei und der OZ nur einmal ausbezahlt würde. Die Anspruchsberechtigung entstände daraus, dass die Kinder hälftig auf seiner Lohnsteuerkarte stehen.

Wäre für mich in Ordnung, wenn er auch angemessen KU zahlen würde. Tut er aber nicht. Zweieinhalb Jahre lang hat er sich vor jeglichem Unterhalt gedrückt, hat es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, in dem letztlich entschieden wurde, dass er sehr wohl unterhaltspflichtig ist, aber nur in Höhe des UVG. (Er hat eine verdammt gute Anwältin 😡 )
Seit kurzem zahlt er nun wenigstens für das jüngste Kind den KU in Höhe von UVG, den Rest übernimmt immer noch das JA.

Ist es tatsächlich so, dass es bei dem OZ keine Ausnahme gibt? Und - warum bekomme ich einen OZ Ehegatte, obwohl ich gar nicht mehr verheiratet bin?

Ich hatte in der Prüfung Arbeitsrecht meiner Berufsausbildung eine glatte eins - aber hier versagt irgendwie mein Rechtsverständnis.

Weiss jemand Rat?

Gruß AJA

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2005 01:36
(@goldstern)
Schon was gesagt Registriert

Hallo AJA,

soweit ich weiß, jedenfalls bei mir war das so, bekommt den OZ derjeniege, der auch das Kindergeld erhält. Ich würde einfach bei der Personalabteilung nicht locker lassen, frage auch bei meiner Personalabteilung noch mal nach der genauen Bestimmung. Bei uns sind die ziemlich fit.
Gruß, Goldstern

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2005 08:58
(@andreadd)
Registriert

Hallo Aja,

wenn du das Kindergeld bekommst, steht dir auch der entsprechende Ortszuschlag zu. Geh mit der Kindergeldbescheinigung zur Personalabteilung und lass das ändern. Frag mal nach, teilweise ist eine Rückrechnung bis zu einem halben Jahr möglich.

Geschiedene mit Kind im Haus erhalten immer auch den "Ortszuschlag Ehegatten". Das ist so in Ordnung.

Alles Gute!
Andrea

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Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2005 09:48
 AJA
(@aja)
Registriert

Danke für eure Antworten. Das Kindergeld bekomme ich. Werde nochmal nachhaken!
Leider sind meine Abrechnerinnen nicht sonderlich fit ;(

Gruß AJA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2005 15:04
 AJA
(@aja)
Registriert

Das ein oder andere erledigt auch die Zeit für sich 😉 .

Zähe Verhandlungen mit der Abrechnerin hat nur die pauschale Aussage ergeben: den OZ Kinder bekommt immer nur einer und da ihr Exmann den bekommt, bekommen Sie ihn eben nicht. Mein zarter Hinweis, dass die Kinder bei mir leben, ich das Kindergeld bekomme und er ohnehin nicht vernünftig Unterhalt bezahlt löste zwar Bedauern aus, aber sie blieb bei ihrer Aussage.

Nun hat bei meinem Ex offenbar eine Überprüfung statt gefunden. Da er den Antrag nicht fristgerecht eingereicht hat, wurde ihm der OZ gestrichen. Bei mir wird ebenfalls wieder geprüft (ist ja jährlich) und nun bin ich gespannt, was raus kommt.

Gruß AJA

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Themenstarter Geschrieben : 17.09.2005 20:03
(@kruemel1)

Hallo AJA die gesamte Thematik Ortszuschlag usw. entfällt demnächst sowieso da das gesamte Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes umgestellt wird in den TÖVD(oder so ähnlich) dann werden diese Zuschläge generell in die neuen Lohnstufen miteinberechnet (1-15) wobei du natürlich dann auch dem Ex schlechter gestellt bist.
Ich erhalte ebenfalls die Ortszuschläge, allerdings war ich nie verheiratet und habe das Kind komplett auf der Steuerkarte.

Liebe grüsse

Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2005 20:19
 AJA
(@aja)
Registriert

da das gesamte Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes umgestellt wird in den TÖVD

auch bei dem öffentlichen Dienst Gleichgestellten?

Gruß AJA

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Themenstarter Geschrieben : 17.09.2005 20:36
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Aja,

für Bund und Kommunen passiert die Überleitung in den TvÖD jetzt im September. Die einzelnen Länder sind aber noch nicht angeschlossen. Ab 01.10.2005 gilt der neue TvÖD.

Ganz laienhaft passiert folgendes:
Es wird geschaut, was für ein Brutto Du jetzt hast inkl. aller evtl. Zuschläge und eben auch aller sonstigen Bestandteile wie z. B. kinderbezogener Teil im Ortszuschlag und dann in den neuen Tarifvertrag übergeleitet.

Evtl. bevorstehende Bewährungsaufstiege (wenn mind. die Hälfte der Bewährungszeit um ist) werden mit eingerechnet und übernommen.

Das ganze ist aufgebaut nach Gehaltsgruppen von 1 – 8 und dann zusätzlich nach Zugehörigkeit (1 – 15 Jahre). Irgendwo dazwischen wirst Du nun eingestuft. Wenn es nicht genau hinkommt, werden Zwischenstufen gebildet, so dass keiner weniger an Gehalt bekommt als vorher.

Es kann sich im Endeffekt nur eine Minusdifferenz ergeben wenn Du Teilzeit arbeitest. Das liegt aber an der Erhöhung auf 40 Stunden von bisher 38,5 Stunden (beim Bund, Kommunen weiß ich nicht).

Sämtliche bisherigen Bestandteile (Vergütung setzt sich meistens aus 4 Komponenten zusammen) fallen weg und werden somit im Brutto zusammengefasst.

Bei allem gilt aber der Besitzstand, d. h., Kinder, die bis zum 31.12.2005 geboren werden, fallen unter die alte Regelung und es wird der kinderbezogene Teil im Ortszuschlag mit eingerechnet.

Also, ich weiß, dass den Ortszuschlag immer nur einer bekommt, wenn beide Partner im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Meines Wissens nach aber nur bei verheirateten Personen. Wie das mit Geschiedenen ist, weiß ich jetzt nicht. Ich kann mich aber am Montag, spätestens am Dienstag im Büro darüber schlau machen und mal in die Kommentierung des BAT reinschauen.

Ebenso kann ich Dir die neue Tabelle zuschicken (Bund) oder Links diesbezüglich. Sag einfach kurz über PM bescheid.

Auf jeden Fall ist absolute Eile geboten und zwar noch im September. Sonst könnte im Zweifelsfall ab Oktober alles futsch sein. Sag bescheid, was Du brauchst.

LG Simone

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Geschrieben : 17.09.2005 21:55
 AJA
(@aja)
Registriert

Danke Simone, hab dir ne PN geschickt 😉

Gruß AJA

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Themenstarter Geschrieben : 17.09.2005 22:04
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Also - ich kann da meinen Vorredner nur zustimmen: Dr OZ ist an das Kindergeld geknüpft, wenn beide betroffenen Elternteile im öffentlichen Dienst stehen bzw. gleichgestellt sind und der Arbeitgeber das KiGeld auch auszahlt!
Ich habe das selber gerade durch; meine Lebensgefährtin ist auch im ÖD wie ich - war bisher in elternzeit und bekam über den AG nur das Kindergeld ausbezahlt. Der OZ war mir zugeordnet. Mit der Wiederaufnahme der Arbeit durch meine Lebensgefährtin wurde ihr automatisch der OZ zugeordnet, weil sie das KiGe erhält. Machte bei uns aber wenig Sinn, weil sie zum einen nur teilzeitbeschäftigt ist und daher nur 20/38,5tel des OZ erhält und zum anderen bei mir meine beiden Großen berücksichtigt sind und der OZ ab dem dritten Kind deutlich steigt. Mit unserer Personalabteilung war das dann gar kein Problem - ICH habe mit Zustimmung meiner Lebensgefährtin das KiGe beantragt und bekomme damit nun auch den OZ wieder.
Also nicht locker lassen!

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2005 10:12




(@robert-holz)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Ihr,

das würde mich auch brennend interessieren, da meine Nochfrau den Familienzuschlag
( Verheiratetenzuschlag) bekommt. Ich soll aber das Kindergeld erhalten.
An wen soll ich mich wenden? Ihre Personalabteilung oder meinen kleinen Verein der nach BAT bezahlt.

Viele Grüsse Robert

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Geschrieben : 19.09.2005 22:00
 AJA
(@aja)
Registriert

Der Verheiratetenzuschlag ist nicht das Gleiche wie der Kinderzuschlag. Ersteren bekommen wir auch beide - und wenn ich heute alles richtig verstanden habe, steht der Kinderzuschlag dem zu, bei dem die Kinder sind, bzw., dem Leistungsempfänger des Kindergeldes.

Aber da gibt es hier jemanden, der viel besser Auskunft geben kann 😉

Gruß AJA

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Themenstarter Geschrieben : 19.09.2005 22:12
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Aja,
irgendwie kommt mir das alles bekannt vor heute... 😀
Die weiteren Unterlagen kommen morgen.

Komisch, ich habe gerade heute im Zuge der Überleitung auch ein Schreiben bekommen..... ich darf mich auf eine fette Nachzahlung freuen 🙂 Dabei kam aber auch heraus, dass wegen der Ausschlussfrist 4 Jahre lang zuwenig gezahlt wurde, was nun weg ist 😡

@Robert
das was Du meinst, ist der Ortszuschlag der Stufe 2 (oder auch manchmal Verheiratetenzuschlag genannt). Den bekommt jeder zur Hälfte, wenn beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

Der Ortszuschlag Stufe 3 ist der kinderbezogene Bestandteil im Ortszuschlag. Und der steht dem zu, der a) Kindergeld erhält oder dazu berechtigt ist und b) die Kinder im Haushalt leben, oder c) der ein Kind nicht nur vorübergehend bei sich aufnimmt zu dem er sowieso oder zumindest moralisch zu Unterhalt verpflichtet wäre. (Bsp: Stiefkind, Adoption, Kind des LG/neuen Ehepartners etc.)

Stufe 1 des OZ ist für ledige Personen.

Aber wie schon erwähnt, ab 01.10.2005 mit Inkrafttreten des neuen TVöD ist das eh alles hinfällig. Da wird zusammengefasst, ganz grob gesagt.

LG Simone

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Geschrieben : 19.09.2005 23:46
 AJA
(@aja)
Registriert

Der Ortszuschlag Stufe 3 ist der kinderbezogene Bestandteil im Ortszuschlag. Und der steht dem zu, der a) Kindergeld erhält oder dazu berechtigt ist und b) die Kinder im Haushalt leben, oder c) der ein Kind nicht nur vorübergehend bei sich aufnimmt zu dem er sowieso oder zumindest moralisch zu Unterhalt verpflichtet wäre. (Bsp: Stiefkind, Adoption, Kind des LG/neuen Ehepartners etc.)

Der kinderbezogene Bestandteil steht aber NICHT demjenigen zu der a, b und c erfüllt, wenn er in einer dem öffentlichen Dienst gleichgestellten Beschäftigung ist, derjenige, der a, b und c NICHT erfüllt aber im öffentlichen Dienst.

Auf Deutsch: Mein Ex bekommt den Zuschlag weiterhin, so er denn mal den Antrag stellt, obwohl ich das Kindergeld bekomme, die Kinder bei mir leben und er nur den Mindestunterhalt bezahlt.

Es sei denn, man könnte möglicherweise eine Ausnahmeregelung treffen bzgl. Punkt a und b. Kein Problem wäre es, hätte ich das alleinige Sorgerecht. Dann würde ich den Zuschlag in jedem Fall bekommen.

Verkehrte Welt?

Gruß AJA

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Themenstarter Geschrieben : 20.09.2005 17:13
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Aja,

wo steht das ganz genau und rechtsverbindlich?

Was ist mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das ich Dir gegeben habe? Es verweist auf explizit Deine Konstellation....
Und dazu noch das aus Rheinland Pfalz.

Was ist mit dem BAT (der über jeder der Verordnungen steht) und und dem konkreten Hinweis auf die Konstellation?

Mich juckt das ja richtig in den Fingern, da dementsprechend was für Dich aufzusetzen....

LG Simone

Man man man.... ansonsten..... wenn Du in ver.di bist, dann mal ganz schnell hin dort. Und wie gesagt, mein Angebot steht.

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Geschrieben : 20.09.2005 18:25
 AJA
(@aja)
Registriert

Simone, im Moment steht das noch nirgends.

Das ist lediglich die Aussage des SA in Urlaubsvertretung, wobei ich vor etwa einem halben Jahr von der zuständigen SA bereits die gleiche Aussage bekam.

Wo das geschrieben steht? In der erwähnten DiVO, die ja schon möglicherweise unter BAT rangiert, aber die Aussage bisher: öffentlicher Dienst gilt mehr als öffentlich gleichgestellt. Der von dir erwähnte Grundsatz "Geld dahin wo Kinder sind", und der ja in den Urteilen auch eindeutig beschrieben wurde, hat der SA ja mal als vage Möglichkeit eingeräumt.

Ansonsten heisst es lapidar: wenn die anderen zahlen, müssen wir uns unterordnen.

Der Witz dabei: die anderen haben die Zulage wegen nicht vorgelegter Unterlagen per 31.8. eingestellt.

Gruß AJA

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Themenstarter Geschrieben : 20.09.2005 19:11
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Aja,

Ansonsten heisst es lapidar: wenn die anderen zahlen, müssen wir uns unterordnen.

:ironie: Auch eine Art, die knappen Haushaltsmittel zu sparen und Dinge schnell vom Tisch zu bekommen!

Der Witz dabei: die anderen haben die Zulage wegen nicht vorgelegter Unterlagen per 31.8. eingestellt.

:laughat:

Na dann am besten gleich den offiziellen Antrag stellen..... Wird ja nur einmal gezahlt und Dein Ex bekommt den Zuschlag nicht, weil er den Anspruch nicht nachweisen können wird. Was besseres kann Dir, denke ich, gar nicht passieren.

Oder möchtest Du das so stehen lassen? Du könntest z. B. auch einfach mal selbst dort anrufen und schildern, dass Du den Anspruch ohne weiteres nachweisen kannst. Oder ist das jetzt gemein? Hmmmm so wie es jetzt wohl aussieht, bekommt keiner Geld und ab 01.10. wird es bei beiden nicht mehr mit angerechnet.

LG Simone

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Geschrieben : 20.09.2005 23:00
 AJA
(@aja)
Registriert

Hmmmm so wie es jetzt wohl aussieht, bekommt keiner Geld und ab 01.10. wird es bei beiden nicht mehr mit angerechnet.

Sagen wir mal so - wenn er die Frist verpennt, die er ja im Grunde schon verpennt hat, sonst hätte sie es nicht eingestellt, bekommt er nichts.

In meiner Abrechnungsstelle wissen sie jedoch noch nichts von einer Umstellung der Tarife und meinten, es sei überhaupt keine Eile geboten.

Nichts desto trotz habe ich ohnehin die Frist die Anträge bis 30.9. abzuschicken, das war aber noch jedes Jahr so.

Auch eine Art, die knappen Haushaltsmittel zu sparen und Dinge schnell vom Tisch zu bekommen!

Genau DARUM geht es, das habe ich inzwischen auch schon spitz gekriegt 😉

Meine Anträge gehen morgen raus und wenn ich nicht bis spätestens Dienstag einen positiven Bescheid habe, lasse ich mich mit dem nächsten Vorgesetzten verbinden.

Berichte weiter, vielleicht interessiert das auch andere...

Gruß AJA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2005 23:23
 AJA
(@aja)
Registriert

Seit Dienstag schon wieder drei obernervige Telefonate :mad2:

Die "andere Behörde" wartet jetzt auf den Antrag des Ex und zahlt dann selbstverständlich weiter. Und die Meine sagt natürlich: danke schön, ich lege nämlich keinen Wert darauf zu bezahlen, weil das kostet ja Geld. :mad2: :mad2: :mad2:

Geld, das meinen KINDERN zusteht.

Ich habe ihr dann nochmal klipp und klar gesagt (danke an Simone 😉 ) wie sich die Ansprüche verhalten, dass auch in diesem Fall der BAT anzuwenden ist und nicht irgendeine Verordnung. Dass es ausserdem so ist, dass ich selbstverständlich meinem Ex den Zuschlag lassen würde, würde er auch angemessen KU bezahlen.

Aber mal ehrlich - ich seh doch nicht ein, dass auch dieses bisschen Geld in sein verrücktes Hausprojekt fliesst 😡

Sie spricht noch mal mit ihrer Vorgesetzten...

Gruß AJA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2005 17:14
 AJA
(@aja)
Registriert

So, nun die endgültige Aussage: wir zahlen nicht, denn die anderen zahlen.

Wegen der bevorstehenden Unterhaltsabänderungsklage muss ich jetzt erst mal mit meiner Anwältin sprechen, ob es Sinn macht, noch weiter auf die Barrikaden zu steigen.

Im Moment habe ich soooo einen Hals und könnte einfach nur noch heulen ;( .

Behörden :mad2:

Denen ist es sowas von egal, ob hier Kinder mit einem Minimum leben müssen und auf der anderen Seite ein Verrückter (sorry) das Geld mit beiden Händen zum Fenster raus wirft. Hauptsache, der eigene Geldbeutel bleibt verschont 😡

Was mir immer noch nicht klar ist, und was mir auch noch keiner schlüssig beantworten konnte: Warum bekommt der KV den Zuschlag, obwohl er keine der Anspruchsvoraussetzungen erfüllt?

Ausflüchte - dieser öffentliche Dienst ist mehr als der andere - wir sind ja eigentlich gar nicht öffentlich, ja, die anderen sind auch nur gleich gestellt, aber ein bisschen mehr :puzz:

:gunman: :gunman: :gunman:

Mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein, und SO wütend bin ich selten.

Gruß AJA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2005 12:42




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