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Kindergarten / GSR / Abholung

 
(@PhoeniX)

Moin

Gestern hatten wir einen Informationsabend im Kindergarten. Dort wurde den Eltern deren Kinder ab dem 1.8. den Kindergarten besuchen der Kindergartenalltag erklärt.

Dabei wurde auch die hier üblichen Fragebögen ausgehändigt die ausgefüllt zurückgebracht werden sollen. Wohl gemerkt es handelt sich nicht um Betreuungsverträge.

Dabei meldete sich eine Mutter zu Wort: Sie sei vom GSR-Vater getrennt und ob er diese Bögen mit unterschreiben müsse. Laut KIGA-Leiterin nicht. Juristisch gesehen meiner Meinung nach koreckt.

Beim Durchgehen und Erklähren der Bögen kahm die Frage auf: Wer darf Ihr Kind vom Kindergarten abholen.

Besagte Mutter meldet sich wieder zu Wort: "Muß ich da meinen Ex auch eintragen?"
Leiterin: "Wenn er das Kind abholen darf tragen Sie ihn bitte ein, weil wir ja größten Teils nur mit Ihnen zu tun haben."
Mutter: "Darf er eben nicht."
Leiterin: "Dann tragen sie ihn nicht ein."

Jetzt meine Frage dazu:

Meines wissens nach macht sich der KIGA der Kindesentziehung strafbar, wenn sie das kind nicht an den KV herausgeben. Wie sieht die Rechtslage dazu genau aus.

Von der Erzieherin meiner Tochter habe ich heute erfaren, das ich als Universalbeispiel für Rosenkrieger angesehen werde, nur da ich das ABR habe sieht sie Sache anders aus. Jetzt hab ich am Dienstag ein Gespräch mit der Leiterin und würde ungern mit einer bloßen Äußerung da stehen. Wer kann mir dazu die Paragraphen geben und evt. Urteile nennen.

Mein letzter Rat an die KIGA-Leiterin wird eh sein, sich über die Zentralredantur abzusichern.

Gruß

Martin


Zitat
Geschrieben : 26.05.2007 01:15
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Phoenix,

hab' mal gestöbert und das:
http://www.erzieherin-online.de/arbeitsfelder/tfk/WerdarfdasKindabholen.pdf
gefunden.
Hoffe, da ist was gescheites drin.
Gruß
jo


AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2007 10:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

ich finde den Link sehr hilfreich. Ich habe diesen Bogen auch ausfüllen müssen, als Lausebacke in die neue Kita kam und habe - trotz SR eintragen lassen, dass LBP Lausebacke NICHT ohne mich abholen darf, wegen seiner Alkoholkrankheit und der damit verbundenen Dinge, die er schon im Beisein von Lausebacke veranstaltet hat. Den Kitavertrag mit dem Land Berlin haben wir beide abgeschlossen, da er sorgeberechtigt ist. Da wir aber getrennt sind, hat das Land Berlin sich zusichern lassen, (mußte man ankreuzen), dass eine Person (in dem Fall ich) die Ansprechperson ist und die, die den ganzen Ablauf "bestimmt". Sozusagen hat LBP im Vertrag darauf verzichtet, zu allem möglichen gehört zu werden. Um es mal vereinfacht auszudrücken.

Ich muss dazu sagen, dass hier weder das Bürgeramt noch der Kindergarten sich irgendwelche Gedanken über das GSR gemacht haben. Ich hatte zu beidem die Einverständniserklärung mit Ausweiskopie von LBP bei und alle machten dicke Backen und große Augen, wozu das gut sein soll.

Übrigens habe ich schon beobachten dürfen, dass die Kita ganz streng mit dem Bogen umgeht und wirklich genau guckt, ob XY drauf steht.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2007 10:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mir haben damals die Horterzieher gesagt, dass der KV die Kinder abholen darf. Allerdings darf er keine Abholvollmacht für andere ausstellen, da die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei mir haben.

Das finde ich auch gut. So konnte er - rein theoretisch - die Kinder vom Hort abholen. Wollte er die Kinder mal abholen vom Hort und kam nicht dazu habe ich eine Vollmacht für seine LG mitgegeben. Damit war das Thema durch.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2007 20:18
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Das verstehe ich nicht, wieso darf er denn keine Abholvollmacht ausstellen? Wenn GSR besteht darf er das sehrwohl und der Lebensmittelpunkt hat in der Angelegenheit auch absolut nichts zu bedeuten. Denoch ists lobenswert das Du für seine LG eine Vollmacht ausgestellt hast, allerdings hätte er sie selbst auch ausstellen können, oder besser, er kann sie ausstellen.

Gruss


AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2007 21:21
(@PhoeniX)

Moin

Habe mit der Leiterin gesprochen und ihr gesagt, das sie sich bei der Verweigerung der Herausgabe nach §1626 und §1632 BGB und § 235 StGB strafbar machen würde. Sie solle sich mit der Zentralredantur ind Verbindung setzen um sich abzusichern und mit der Mutter solle sie auch noch mal sprechen.

Nicht das meine KIGA-Leiterin vor meinem SGR-Antrag verklagt wird....  Das wäre gefundendes Fressen für mein EXchen.

Hoffe das das juristisch gesehen so richtig war.

Nichts desto trotz hatte ich schon ein sehr nettes Gespräch mit diesem "Nicht-Abholen-dürfenden-Vater". Kleine Nester wie dieses haben auch seine Vorteile.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 02:35