Hallo zusammen 🙂
Ich habe eine frage die wohl etwas von der Seite hier abweicht, dennoch hoffe ich das sie gelesen wird da sie auch meinem Sohn etwas betrieft.
Es geht um Mieterschutz. Eins vorweg, denn das wird sicher kommen....ja ich habe keine Rechtschutzversicherung, da man denke im mom brache ich keine, aber jetzt werde ich im nachhinein eine abschlissen .
Es geht um meine wohne in der ich zur miete wohne seit 3 Jahren mit meinem Sohn alleine. Am Anfang war alles ok, bis ich im nachhinein immer mehr Mängel in der Wohnung fest stellen konnte, die man vorher nicht sah ( weil gut über malert usw). Anfangs bildeten sich in fast allen räumen an den Deckenkanten risse. Nach einiger zeit bemerkte ich das sich Bodenfliesen im Flur sich lösten, dann im bad die fliesen an der wand kommen an einigen stellen schon fast runter und der putz dazwischen löst sich nach und nach auf....Fenster sind undicht es zieht wie sau, und beim letzten Sturm lief wasser bei geschlossenem Fenster rein....soweit zu den Mängel...ein paar Mängel lies der Vermieter von seinem Sohn beseitigen, die Bodenfliesen und ein paar risse spachtelte er zu, danach nix mehr. Auf bitte zur Beseitigung der Mängel kommt keine Reaktionen mehr von ihm. Jetzt das eigentliche...da ich keine Rechtsschutzversicherung habe kann ich trotzdem einen Anwalt aufsuchen, :question:über pkh :question:????
Liebe grüße Rainer
aufgeben ist zur anstrengend
Moin,
du kannst in den Mieterschutzbund gehen. Wenn du dort Mitglied wirst, helfen die dir.
Je nach Schaden den du in der Wohnung hast kannst du die Miete um einen gewissen Prozentsatz reduzieren.
Auf alle Fälle mußt du die Mängel deinem Vermieter schriftlich mitteilen und ihm eine Frist setzten in der er die von dir beanstandeten Mängel zu beseitigen hat. Ebenso mußt du ihm mitteilen um welchen Betrag du die Miete kürzen willst.
Gruß Kitchenman
Hi,
ergänzend zu Kitchenman, siehe auch:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0307/030714.ht m"> http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0307/hauptmm.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0307/030714.htm
Viele Grüße,
Mux
danke für eure schnelle antwort.
Mieterschutz habe ich schon drüber nachgedacht. Auf der Homepage von denen die für mein Wohnort zuständig ist schreibt man das man mindestens 3 Monate Mitglied sein muss, also wenn ich mich morgen anmelde packt die erst in drei Monaten und nicht in der jetzigen Sache. Schriftlich habe ich dem Vermieter auch schon einiges zukommen lassen...aber wie gesagt null Reaktion. Wenn ich ihn dann im haus antreffe, läst er sich immer wider aufs neue die Mängel zeigen, und sagt mein Sohn macht das wider in Ordnung, aber nix passiert.
gruß rainer
ach PS: miete darf man doch nur mit absprach von einem anwalt kürzen oder? eigenmächtig ist das doch so ne sache. sooo muss einkaufen fahren...lese später hier noch mal rein :yltype:
aber danke im vorraus für eure antworten 🙂
aufgeben ist zur anstrengend
Servus papa und sohn!
Dann hilft erst mal nur ein Schreiben, in dem alle Mängel noch mal genau aufgelistet und beschrieben sind mit einer angemessenen Fristsetzung zur Behebung dieser.
Sollte diese Frist ergebnislos verstreichen, wirst Du eine Mietminderung geltend machen.
Das ganze per Einschreiben an den Vermieter.
Passiert nix, zahlst Du einfach weniger Miete, wie im Schreiben angekündigt.
Ich bin mir sicher, daß Vermieter dann die Sporen gibt 😉
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
*ärmelhochkrempel*
1) Alle Mängel müssen schriftlich, mit Fristsetzung, angezeigt werden. Das ist insofern wichtig, da der Vermieter ansonsten Folgeschäden vom Mieter verlangen kann.
2) Nach Ablauf der Fristsetzung, sollte nichts passiert sein, kann man die Miete kürzen. Sätze gibt es im Internet. Da alles eine Einzelfallentscheidung ist, muss man sich eine realistische Größe ausrechnen ... nicht übertreiben, aber auch nicht untertreiben. Zahlungen ab sofort nur unter Vorbehalt, damit sichert man sich Rückforderungsansprüche, sollte der Richter zu einem Ergebnis kommen, welches höher liegt, wie man gemindert hat.
Dann kann folgendes passieren ...
a) der Vermieter nimmt die Kürzung hin und Du behältst diesen Teil ein.
b) Er kommt nach einiger Zeit und fordert die Nachzahlung der Miete (war bei mir so) ... kann er auch, regelmäßige Verjährung drei Jahre! Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, dann werden meist die wildesten Behauptungen aufgestellt, daher kann ich nur sehr stark empfehlen, bereits jetzt Beweise zu sicher: z.B. Fotos .... viele Fotos, Zeugenaussagen, Grundschnitt mit dem Einzeichnen der Schäden, und noch einmal Fotos. Du must als Mieter beweisen, das die Mängel vorhanden sind/waren. Der Vermieter muss beweisen, dass die SChäden durch Dich verursacht wurden .... letzteres ist ziemlich schwer und kann er es nicht, bleibt er drauf sitzen.
Übrigens;
- wegen zuviel geminderter Miete kann der Vermieter einem nicht kündigen.
- Es gibt keine Anerkennung des Schadens mehr ... solltest Du also später anfangen zu mindern, hast Du zwar Geld zum Fenster rausgeworfen, aber Du hast deswegen den Schaden nicht automatisch anerkannt.
- Geminderte Miete muss nicht zurückgezahlt werden, da ein Urteil aber unterschiedlich ausgehen kann, empfehle ich den Betrag auf ein Sparbuch zu legen.
Über lägere Sicht kann ich nur sagen, dass ein Umzug das vernünftigste ist, da solche Vermieter nicht besser, sondern eher schlechter werden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
wichtig ist auch, dass die Mängel so genau wie möglich beschrieben werden müssen. Zum Beispiel, wo ist der Mangel, wie groß ist der Deckenriss usw.
Und mach Fotos 😉
Gruß
eskima
guten abend zusammen......
habe jetzt mal einen briefgetippt den ich an meinen vermieter los schicken möchte....hier mal der text, und ob der eurer meinung so ok ist, hab alle mängel aufgelistet, eine frist von fast 3 wochen gesätzt, und mitgeteilt das ich die miete erstmal nur unter vorbehalt zahle, noch nix von miete kürzen, denke das ich das machen sollte wenn er jetzt immer noch nicht reagiert.
Betr: Mängelanzeige in meiner Wohnung ******Hennef
Sehr geehrter Herr **,
in meiner Wohnung sind folgende Mängel aufgetreten:
Wohnzimmer:
Starke Rissbildung im Wohnzimmer über dem Fenster in der Ecke zwischen Wand und Decke, über die ganze Länge der Fensterseite. Des weitern ist das Wohnzimmerfenster undicht, so das Starke Zugluft nach innen dringt.
Kinderzimmer:
Deckenriss über dem Kinderzimmerfenster oben links, ca 20 cm.
Kinderzimmerfenster weist Undichtigkeit auf, Starke Zugluft ( was erhöhte Heizkosten zufolge hat) und Wasser dringt bei regen ein was Besonders gut am 22.05.2007 bei dem Starken Sturm zu sehen war.
Badezimmer:
Undichtes Badezimmerfenster. Rissbildung an der rechten Wandseite vom Fenster.
Die auf der Fensterbank befindliche Fliesen lösen sich auf der ganzen Längre, fugenmaterial löst sich raus.
Die Fliesen oberhalb der Klospülung sind so Locker das sie sich bald von der Wand lösen, und das Fugenmaterial ist bröcklig.
Flur:
Bodenfliese am Wohnzimmereingang ist locker, und fugenmaterial bröckelt.
Weitere Bodenfliese am Wohnungseingang ebenfalls locker.
Küche:
Undichtes Fenster ( Zugluft, und eindringendes Regenwasser, bei starken Regen, bei geschlossenen Fenster)
Starke Rissbildung in den Ecken der Decke/Wand, linke Seite vom Fenster querlaufender risse, über dem Küchenfenster risse, und ganze Linke Seite vom Fenster aus gesehen.
Bei den oben beschrieben Mängel wurde mir schon seit längeren zugesichert das sie beseitigt werden was bis heute aber nicht geschah.
Des weitern möchte ich ihnen die durch den Sturm vom 22.05.2007 entstandene Schäden mitteilen,
Badezimmer:
Wasser lief von der Decke (Kopfseite Badewanne) die Wand runter. ca. 1qm grosser Wasserfleck. Wasser drang bei dem Starkregen (Fenster war komplett geschlossen) am Badezimmerfenster ein.
Kinderzimmer:
Wasser drang bei dem Starkregen (Fenster war komplett geschlossen) am Kinderzimmerfenster ein.
Küche:
Wasser drang bei dem Starkregen (Fenster war komplett geschlossen) am Küchenfenster ein.
Vom Küchenfenster Links gesehen Wasserflecken von der Decke, und Wasserflecken Deckenfläche selbst wo sich dadurch sich die Verputzung leicht löst.
Gemäß § 535 BGB sind Sie zur Instandhaltung verpflichtet. Ich bitte Sie, den Mangel/die Mängel innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis zum 17.06.2007 beseitigen zu lassen.
Bis zur endgültigen Beseitigung des Mangels/der Mängel werde ich die Miete unter Vorbehalt zahlen. Dies betrifft auch schon die bereits für diesen Monat gezahlte Miete.
(Eine Kopie dieses Schreibens erhält das zuständige Bau- und Wohnungsaufsichtsamt.)
Diese Schreiben lasse ich ihnen auch noch per einschreiben zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Fink
ist es gut so :question:??? :question: für anregungen und tipps wär ich dankbar.....
ähhh...das mit dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, ist das überzogen so das ich es besser weglassen sollte oder ok so??? :question:
und....kann ich den brief erstmal per mail losschicken,und/oder per einschreiben???ich würde ja gerne beides
aufgeben ist zur anstrengend
hallo rainer,
es fehlt der satz schlechthin:
"sollten die angezeigten mängel nicht fristgerecht beseitigt worden sein,
werde ich die mietzahlung ab dem ------ um 30% (halte ich für durchaus angemessen) kürzen."
und du könntest ihn noch darauf aufmerksam machen, dass du ihn für folgeschäden durch das regenwasser an deinem mobiliar in anspruch nehmen wirst.
und ne kopie des schreibens schickst du an den papst 😉
nee, quatsch, lass das wohnungsamt weg, die interessiert das nicht
(und deinen vermieter juckt das nicht)
minder die miete, wenn er untätig bleibt und gut is
lg
wolf,
der, als auf der vermieterseite arbeitend, weiß,
dass leider oft erst solche schreiben wirkung zeigen
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
moin moin lonesomewolf.....hmmm30 %...das mal umrechnet :puzz:,das sind ja 120 € in meinem fall wenn ich von der warmiete ausgehe.ist das nicht was viel??? ich habe so für den anfang mit 10% gerechnet.und ich will ehrlich bleiben,am mobiliar habe ich,und werde ich woll absehbar keine schäden bekommen.das mit der kürzng bring ich dann mit rein,das ich dann nach der abgelaufenen frist kürze,aber ist es 100% sicher das ich auch ohne anwalt selbstständig kürzen kann?
fragen über fragen... :knockout:
gruß rainer
aufgeben ist zur anstrengend
Servus PuS!
Eine 30%-ige Mietminderung entspricht meines Wissens dem "Standard".
Je mehr finanzieller Schmerz der Vermieter zu tragen hat, desto schneller kommt er in die Puschen.
Deine Angaben zu den Mängeln würde ich an Deiner Stelle konkretisieren, vermesse die Risse (soweit möglich) und beziffere die Maße in Deinem Schreiben, noch besser wäre es, wenn Du ein paar Fotos beilegst.
Ich bin in der Baubranche tätig: dort ist es üblich, eine Nachfrist zur gesetzten Frist zur Mängelbeseitigung gewähren zu müssen; ich weiß nicht,ob das im Mietrecht auch so vorgesehen ist...
P.S. einen Anwalt brauchst Du zunächst nicht, der wird erst dann erforderlich, wenn es zur Klage kommen sollte...
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich bin in der Baubranche tätig: dort ist es üblich, eine Nachfrist zur gesetzten Frist zur Mängelbeseitigung gewähren zu müssen; ich weiß nicht,ob das im Mietrecht auch so vorgesehen ist...
ist es nicht
die frist muss angemessen sein (und 14 tage ist durchaus o.k.), danach mindern
da der vermieter in der beweislast ist, dass die mietsache mängelfrei ist
bzw. der schaden vom mieter verursacht ist,
wird er sich eine klage über die entgangene miete
(und 120,- eus/monat sind da nu wirklich nicht viel) dreimal überlegen
mal ganz abgesehen davon
- wir sprechen hier immer von mütterlastiger rechtssprechung-
ist die mietrechtssprechung sehr mieterlastig 😉
PuS, du musst wissen, was du willst!
könntest auch die mängel der hütte akzeptieren,
handtücher und klebeband wär´n vielleicht ne alternative 🙂
die erforderlichen tipps haste jetz gekricht, mach was draus
kleine povokante frage zu schluss:
deine miete zahl´ste aber ohne anwalt, ja? 😉
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
:)ja klar zahle ich meine miete ohne anwalt *g*.brav zu jedem ersten pünktlich.das ich da nachfragte mit anwalt ist aus dem einfachen grunde zustande gekommen weil ich verschidene meinungen hörte, einer sagt mit, einer ohne usw....ich will nur nicht mir selber einen strick drehen :wink:....lg rainer
aufgeben ist zur anstrengend
Hallo Papa u Sohn,
nur noch kurz für Deine Minderung: die muss von der Kaltmiete abgezogen werden - nicht Warmmiete!
Bei so vielen Mängeln sehe ich in der Zukunft noch ein anderes Problem... wenn überall die Fliesen entgegen kommen, kann es sein, dass Feuchtigkeit von aussen eindringt. Ist das ein sehr altes Haus?
Würde mich so langsam nach einer neuen Wohnung umschauen, da diese zur Baustelle werden kann...
Grüße und viel Glück
Frau von Papa
Moin,
Eine 30%-ige Mietminderung entspricht meines Wissens dem "Standard".
Abenteuerliche Behauptung ... wo steht das?
Aber mal im Ernst ...
Die Frist nicht zu lange setzten, sie sollte angemessen sein. Sprich 14 Tage sind alle mal ausreichend, zumal er von den Mängeln bereits Kenntnis bekommen hat.
Dann der Passus
Gemäß § 535 BGB ...
unbedingt streichen. Wer mit §§ um sich wirft, erzeugt den Eindruck, Rechtkundig zu sein und dann lässt es sich nicht mehr umdeuteln.
Und die Mietminderung kann bis zu 100% gehen. Da gibt es keine Üblichkeitsklauseln und so weiter, sondern geht nach der Art und Größe des Schadens. Grundsätzlich hat sich der Vermieter mit dem Mietvertrag verpflichtet einen vertragsgemäßen Zustand zu garantieren. Tut er das nicht, begeht er Vertragsbruch und die Miete kann gemindert werden.
Bei den Schäden würde ich allerdings auch mit 25 - 30 % rangehen ... immer lieber ein kleines bischen höher, wie zu niedrig. Dir entsteht neben dem nicht vertragsgemäßen Zustand auch ein vermögensschaden durch das Wasser. Und nicht vergessen, Wasser sucht sich den einfachsten Weg, es kann bereits an Stellen sein, an denen Du es gar nicht vermutest.
- Zahlung untervorbehalt
- unbedingt mit angeben, dass Du nach Ablauf der Frist von 14 Tagen die Miete um 30% minderst
- Forderung von Schadensersatz "ausdrücklich" ankündigen
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
hallo papa,
nimm alle mängel auf, genau bezeichnen, fotos machen. am besten mit datumseinblendung.
dann den vermieter auffordern die mägel in einer frist zubeseitigen. danach erneute fristsetzung mit der androhung die mieter zu kürzen. du kannst dich erkundigen wie hoch die jeweiligen abzüge sind.
carsten
Hallo frauvonpapa, Kasper, carsten lansink 🙂
Gut zu wissen das die Mietkürzung von der kalt gerechnet wird,wuste ich nicht,wär in meinem fall dann 84€ ...jetzt weist auch jeder was ich miete zahle g....
Und ja...es ist ein sehr altes haus,von außen sieht es aus wie sau,innen auch, einfach überall, bin da auch nur zur Not eingezogen, Trennung vor langer zeit usw...in dem haus ziehen auch die Leute ein und aus, fast jeder hatte schon ärger mit dem Vermieter. Seit den 2 Jahren die ich da wohne ( 8 wohnjungen) hat die Besatzung schon 2 mal Komplet gewechselt). Anfangs war der Vermieter nett aber sobald man was beanstandet wird er so was von komisch.....
Ok zurück...das mit dem § werde ich dann vom Brief lassen, und ne freist habe ich bis zum17.6.07 genannt. Denke das recht aus, werde aber dann noch einfügen das ich nach Ablauf der zeit wenn nix passiert miete um 30% von der KALTMIETE kürzen werde.
Was die suche angeht bin ich schon die Augen auf aufhalten.
Ich hoffe nur das der Vermieter nach Eingang der E-Mail nicht ausflippt und motzend vor meiner Tür steht(wo von ich aber ausgehe). Brief lasse ich morgen neben der mail noch per einschreiben ihm zukommen.....
:exclams:Und jetzt erst mal ein super lieben dank für eure vielen Tipps. :exclams:...ehrlich :thumbup:DANKE :thumbup:
aufgeben ist zur anstrengend
Moin,
kleiner Einwand.
Nach der Rechtssprechung des BGH (kann zu Hause gerne das Aktenzeichen raussuchen) wird die Minderung immer vom der Bruttomiete abgezogen. Schließlich hast Du höhere Heitzkosten durch die undichten Fenster und diese Heizkosten stecken in der Nebenkostenabrechnung.
Ich würde mich da aber nicht versteifen .... schreib einfach "Abzug von der Miete 30%" und gut ist.
Gruß
Kasper
PS: 17.06??? das ist zu lange ....außerdem ein Sonntag! Mach den 13.06. drauss, dann kann er sich gleich denken, das die Sache nicht gut für ihn ausgeht.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich bitte Sie, den Mangel/die Mängel innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis zum 17.06.2007 beseitigen zu lassen.
Bis zur endgültigen Beseitigung des Mangels/der Mängel werde ich die Miete unter Vorbehalt zahlen. Dies betrifft auch schon die bereits für diesen Monat gezahlte Miete.
Sollte nach ablaufen der Frist die Mängel nicht beseitigt sein, werde ich die Miete dementsprechend von der Kaltmiete um 30% Kürzen.
Diese Schreiben lasse ich ihnen auch noch per einschreiben zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
das ist der geänderte letzte absatz vom brief.schick es jetzt so los.
wie soll ich mich verhalten wenn der motzig und beleidigend und unterstellend bei mir in der wohnung steht. Rauswerfen,und neuen termin verlangen wenn er sich beruhigt habe? ignorieren? nicht drauf eingehen? hmmm
aufgeben ist zur anstrengend
Moin PuS,
man kann die Dinge auch unnötig verkomplizieren und das Schreiben zusätzlich durch den Weihnachtsmann einwerfen lassen...
Fakt ist: Dies ist ein Väterforum und kein Mietrechtsforum; die Informationen und Ratschläge können also nur sehr ungefähr und keineswegs verbindlich sein. Warum bemühst Du nicht einfach einmal Google und findest einschlägige und kompetente Seiten wie
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Martin
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