Hi Leute,
ich bin grad etwas irritiert.
Meine LG ist in Elternzeit, hat ca. 500€
Jetzt wollte Sie einen 400 € Nebenjob machen (im Monat 40 Stunden)
In dem Elternheft steht, das 30 Stunden die Woche! frei sind.
Jetzt nach dem ersten Monat, hat sie aber statt 400€ nur 132 € bekommen.
Ein Anruf bei der Elterngeldstelle ergab folgendes:
Wenn man in der Elternzeit nebenher arbeitet, werden von je verdienten 100€ 67% abgezogen!!!!
Das ist halt so....
Ist das wirklich wahr? Welchen Sinn hat das? Ich mein, ok, wenn jemand 1.500€ Elterngeld bekommt von mir aus, aber wenn man nur 500€ bekommt ist das doch echt frech?!?
Wenn ich zu meiner normalen Arbeit zusätzlich einen 400€ Nebenjob mache, ist der doch auch komplett befreit von abzügen....
Weiss da jemand mehr Bescheid?
grüße
einfachich
Veni
Vidi
Vici
Moin,
Wenn man in der Elternzeit nebenher arbeitet, werden von je verdienten 100€ 67% abgezogen!!!!
Das halte ich für falsch.
Wird von der berechtigten Person während des Erziehungsgeldbezugs eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, werden die voraussichtlichen Einkünfte (Sonderzuwendungen bleiben unberücksichtigt) aus dieser Teilzeittätigkeit – nur für die Dauer der Tätigkeit – mit berücksichtigt. Pauschal versteuertes Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) wird nicht berücksichtigt.
Wenn ich zu meiner normalen Arbeit zusätzlich einen 400 Nebenjob mache, ist der doch auch komplett befreit von abzügen....
Weil du kein steuerfinanziertes Einkommen hast.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also Deep, hab grad nochmal angerufen und mich auf die Quelle bezogen.
Aussage am Telefon:
Diese Textpassage gilt für die Zeit VOR der Elternzeit, d.h. hätte ich als Berechnung 1.000 € netto,
bekomme ich davon 67% Elterngeld. Habe ich VOR der Elternzeit noch einen Minijob auf 400€ Basis gemacht,
wird dieser nicht auf das Brutto einkommen gerechnet, sondern direkt auf die 1.000 € netto, d.h.
Berechnungsgrundlage ist dann 1.400 € und davon 67%, d.h. ich hätte 938 € Elterngeld.
Darf aber den Nebenjob nichtmehr ausüben.
Wenn ich wärend der Elternzeit auf 400€ Basis arbeitet bekomme ich 132 € das ist ein Fakt, es rufen am Tag jedemenge an, die danach fragen, es ist so. Bei 670 € Eltergeld würde ich dann 132 dazu bekommen und im Endeffekt 802 € erhalten, statt 938 € wenn ich vorher schon auf 400€ Basis gearbeitet hätte....
Ist doch wirklich bescheuert 🙁
Veni
Vidi
Vici
ich denke, es kommt >§ 3 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit< zur Anwendung.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
tjo dann haben die leider recht 😡
so ein schwachfug echt. Sie kann nichts dazu verdienen, vom Staat gibts keine Unterstützung wegen mir, und meine Umgangskosten sind nicht anrechenbar.... Danke Deutscher Staat für soviel Ungerechtigkeit!
Danke Deep für den Link
Veni
Vidi
Vici