Hey Leute,
Ich habe mal eine Frage. Ich weiß, es ist vielleicht zu grundsätzlich und bringt im konkreten Fall vielleicht nichts, aber vielleicht hat ja jemand eine schlaue Antwort für mich, oder eine Meinung die sich mit meinem Hirn anfreunden mag und ich muss nicht dumm schlafen gehen. Wie man ja merkt bin ich kein Jurist, also bitte seht mir nach, wenn es Blödsinn ist.
Hier der hypothetische Fall: Mutter und Vater trennen sich. Kind bleibt bei der Mutter. Mutter schränkt den Umgang soweit ein, oder unterbindet jenen ganz, so dass der Vater die Rechte des Kindes nach § 1684 gefährdet sieht. Er weißt die Mutter darauf hin, dass sie beide gesetzlich verpflichtet sind, den Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil zu ermöglichen, so dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Er schlägt eine Umgangslösung vor, die sich in Frequenz und Dauer an „gängigen“ Regelungen orientiert und bittet die Mutter mit Fristsetzung um Stellungnahme. Die Mutter ignoriert dies gänzlich, oder unterbreitet einen völlig inakzeptablen Gegenvorschlag, der in Dauer und Frequenz weder an die emotionalen, noch an den kognitiven Möglichkeiten des Kindes angepasst ist. Der Vater wendet sich an das zuständige JA und vereinbart einen Termin zur Vermittlung. Er verweist darauf, dass die Rechte seines Kindes nach § 1684 nicht gewahrt sind. Das Vermittlungsgespräch bleibt erfolglos. Die Mutter lenkt nicht ein. Das Jugendamt verweist den Vater an das Familiengericht.
Warum muss der Vater alleine Klagen?
Warum ist nicht ein Verfahrensbeistand zwingend vorgeschrieben, der in so einem Fall der Bekanntmachung, dem JA gegenüber, schon von sich aus einen Antrag im Interesse des Kindes stellt?
Die Mutter verweigert dem Kind das Recht nach § 1684, ohne rechtmäßige Gründe dafür zu haben, und wider besseren Wissen. Warum kann das zum Teil der Staatskasse zur Last gelegt werden?
Wie kann es sein, dass der beim Gegeneinander-Aufheben auch zahlen muss, obgleich er keine Möglichkeit hatte das Verfahren abzuwenden ohne die Rechte seines Kindes wissentlich zu gefährden, und er nur seiner gesetzlichen Pflicht auf Umgang nachkommen will?
Vielen Dank ihr lieben.
Hi KvD,
es dreht sich am Ende wie an vielen Ecken des Familienrechts alles darum, die Staatskasse zu entlasten. Das Kind würde meist VKH erhalten...
Wobei ich in Frage stelle, ob ein Verfahrensbeistand ausser zusätzlichen Kosten viel bringt.
Gruss von der Insel
es dreht sich am Ende wie an vielen Ecken des Familienrechts alles darum, die Staatskasse zu entlasten. Das Kind würde meist VKH erhalten...
Dann würde es aber mehr Sinn machen, sinnige Entscheidungen zu treffen und so manchen prozeßfreudigen VHKler die Kosten auch einfach selber tragen zu lassen ... bei so einem Risiko würde sich so mancher den gesamten Prozeß sparen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Familienrecht ist BGB-Recht. Wenn der KV etwas begehrt, was ihm (und dem Kind) seiner Ansicht nach zusteht, muss er eben klagen. Den Staatsanwalt interessiert es erst, wenn es strafrechtlich relevant ist (z. B. Misshandlung). Ansonsten trifft es das
es dreht sich am Ende wie an vielen Ecken des Familienrechts alles darum, die Staatskasse zu entlasten
Hallo,
es gibt hier verschiedenen Dinge, die zusammen kommen.
1) Das Kind selbst kann nicht juristisch vorgehen. Deshalb müsste es vertreten werden. Diese Vertretung nimmt ein Vormund wahr.
In früheren Zeiten wäre das tatsächlich so gelaufen, dass der Vormund alles entschieden hätte. Damals in der Regel der Vater, der der Mutter normalerweise jeden Umgang untersagt hätte.
Heute, nach der gängigen Vorstellung "Kind gehört zur Mutter" würde das so nicht laufen. In der BRD hat sich dazu der Amtsvormund entwickelt, der die Rechte unehelicher Kinder wahrnahm. Letzlich hat es zur sogenannten Beistandschaft geführt, die eher ein Beistandstand für die Mutter bzw. des betreuenden Elternteils ist. Die Aufgaben der Beistandschaft sind gesetzlich geregelt.
2) Einen Beistand zu bestellen wird heute in vielen Fällen gemacht, dass kostet aber Geld, welches der Staat wieder haben will.
Eine Beistandschaft, die die Umgangsrechte des Kindes vertritt, wäre ein zusätzlicher Posten.
Im Familienrecht versucht sich der Staat möglichst heraus zu halten. Kindschaftssachen sind vorallem eine Sache, die die Eltern zu regeln haben. Deshalb können auch nur die Eltern klagen und sich mehr oder weniger gegenseitig verklagen.
3) Bei der Begleichung der Kosten des Rechtsstreits geht es weniger um die Schuldfrage, "Schuld" gibt es nur im Strafprozess. Da es keine Schuldigen gibt, gilt die Regel, wer bestellt bezahlt. Dabei wird letzlich ein gewisses Verursacherprinzip berücksichtigt, aber eben nur ansatzweise. Letzlich zahlt der Kläger für den "Service" des Gerichtsurteils.
Aus dieser Sicht wäre eine Beistandschaft eben auch wieder von den Eltern und in der Regel vom leistungsfähigeren Elternteil zu tragen.
Das mag für Dich alles keine befriedigende Antwort sein, aber Recht und Gesetz sind wenig emotional sondern sehr bürokratisch. Dass es um Menschen spielt dabei keine Rolle. Letzlich wäre die Frage, wer denn das Ganze bezahlen soll. Eine in der Regel nicht zahlungsfähige KM?
VG Susi
Eine Beistandschaft, die die Umgangsrechte des Kindes vertritt, wäre ein zusätzlicher Posten.
den sich (sofern nicht vom JA haushalts- wenn auch nicht kostenneutral übernommen) der Staat von den Eltern bzw. dem leistungsfähigen Elternteil erstatten lässt...
Und für die Gerichts- und Anwaltskosten schwebt immer noch das Schwert des Prozesskostenvorschusses über Papa, der am Ende mit dem eigenen Antrag deutlich günstiger fährt.
Gruss von der Insel