Ich hoffe ich schreibe hier im richtigen Bereich, sonst bitte verschieben.
Zum Ende des Jahres werde ich geschieden. Ich habe 2 Kinder die bei der Mutter Leben.
Nun habe ich eine neue Lebenspartnerin, und wir überlegen zusammen zu ziehen.
Sie ist ihr Leben lang arbeiten gewesen, bringt in die Beziehung einen 17 jährigen Sohn + 8 Monate alte Tochter mit.
Dadurch arbeitet sie momentan nicht, sondern lebt vom Erziehungsgeld,Kindergeld + das Arbeitsamt zahlit ihr "Geld zur Lebenserhaltung".
Nun hat ihr eine Freundin erklärt, wenn sie mit mir zusammen zieht, würde dieses Geld gestrichen werden. Ist das richtig?
Ich selber muß knapp über den Selbstbehalt leben, kann also eine große Wohnung nicht bezahlen bzw alleine 4 Personen ernähren.
Wie geht man evtl. vor, um nur "wirtschaftlich" zusammen zu leben ?
[Editiert am 26/10/2005 von Mabe]
[Editiert am 26/10/2005 von Mabe]
Hey!
Wenn ihr zusammenzieht bildet ihr für das Arbeitsamt eine Bedarfsgemeinschaft..somit würde euer gemeinsames Einkommen, also auch dein Einkommen mt berücksichtigt werden u es könnte passieren das die Leistung die sie derzeit erhält geringer wird, oder aber gar wenn dein Einkommen dementsprechend hoch ist gar gänzlich entfällt, was aber evtl bei euch jetzt nicht unbedingt zu vermuten ist, aber die Leistung wird sicherlich geringer ausfallen.
U.a. auch weil z.B. eben du ein Einkommen hast u auch die Mitkosten für sie u die Kids etwas geringer evtl werden..
ALG2 - Rechner gibt es auch im Internet wo ihr dann eure Einkommen eingeben könnt u die ALG2 Leistung entsprechen berechnet wird.
Wie geht man evtl. vor, um nur "wirtschaftlich" zusammen zu leben ?
Also im Innenverhältnis eine Beziehung führen und im Außenverhältnis natürlich nicht, damit die Allgemeinheit für eure Beziehung aufkommt??
Das wiederum kann wohl nicht ganz richtig sein und würde dann wohl auch eher einen Sozialbetrug darstellen.
Entweder lebt ihr zusammen u führt eine Beziehung oder eben nicht..
Mal davon abgesehen das das auf Dauer wohl kaum einer glauben wird, das ihr nur als z.B. WG zusammenlebt.
Wobei "wirtschaftlich" zusammen leben macht ja auch wiederum eine Bedarfsgemeinschaft doch auch aus.
Gruß
Jens
Hallo Jens,
vielen Dank für Deinen letzten Absatz! Es kann wirklich nicht sein, dass das "soziale Netz" immer wieder zur "sozialen Hängematte" wird. Soll heissen: Wenn jemand unterstützungsbedürftig ist, dann soll er/sie die zustehenden Leistungen auch erhalten. Tatsachen zu verschleiern, oder bewusst Lücken ausnutzen, um "mehr rauszuholen" ist aber genau das, wogegen wir alle ankämpfen müssen. Den Deckel teilen wir uns nämlich untereinander ...
Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)
Ihr habt mit eurer Meinung völlig Recht. Nur geht es hier nicht darum das eine Arbeitslose oder Sozialhilfeempfängerin Lücken ausnutzt, sondern die Frau hat hihr Leben lang gearbeitet, ist in ungekündigter Anstellung, und befindet sich im Mutterschaftsurlaub.
Sie wird also wieder arbeiten gehen und ihre Stelle ist ihr sicher.
Dennoch hat sie das Recht den Mutterschafturlaub zu geniessen und nicht vorzeitig abbrechen zu müssen.
Ich finde da schon gravierende Unterschiede, zumal meine Ex-Frau im Leben niemals nen Finger krumm gemacht hat, Sozialhilfe bezieht, seit über einem Jahr nicht eine Bewerbung nachweisen muß, und die Gelder des Steuerzahlers von vorne bis hinten unproblematisch reingepustet bekommt.
Das bei meiner Lebensgefährtin beim zusammenziehen abstriche gemacht werden wäre ok, keinerlei Zahlung eigentlich unmöglich.....
Geld zur Lebenserhaltung vom Arbeitsamt während Erziehungsurlaub? Ist das neu?
Ich bekam seinerzeit Erziehungsgeld (600,-- DM) und das wars dann aber auch. Und, sei mir nicht böse, da hat auch keiner gefragt, wie wir uns das leisten können, wenn mein Gehalt weg fällt.
Bevor ich mich weiter auslasse, würde mich interessieren, aus welchen Ansprüchen heraus dieser Zuschuß vom Arbeitsamt gezahlt wird.
Gruß AJA
Hey!
Geld zur Lebenserhaltung vom Arbeitsamt während Erziehungsurlaub? Ist das neu?
Sozusagen ja, da es das "Sozialamt" so ja nun nicht mehr gibt und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt)...
Jetzt ist eben auch dafür das Arbeitsamt zuständig, Hartz IV ... ALG2 eben...nur das es sich dann dort Sozialgeld nennt..
Und ich glaube das Erzeihungsgeld (heute nennt es sich ja inzwischen anders) wird dort nicht als Einkommen angerechtnet, das ist dann extra Geld..zum Sozialgeld, aber das war doch eigentlich bei der Sozialhilfe früher ebenfalls so..
würde mich interessieren, aus welchen Ansprüchen heraus dieser Zuschuß vom Arbeitsamt gezahlt wird.
Eben nach dem SGB II (Hartz IV)
Gruß
Jens
Danke, Jens, so etwas dachte ich mir schon fast.
Dann ist es aber auch logisch, dass dieser Zuschlag bei einer eheähnlichen Gemeinschaft weg fällt.
@Mabe
Erkundigt euch doch mal, ob die Zahlung tatsächlich in voller Höhe wegfallen würde.
Insgesamt bin ich der Meinung, dass es viele Ungerechtigkeiten gegenüber eheähnlichen Lebensgemeinschaften gibt. Andererseits sehe ich aber auch nicht ein, warum die Allgemeinheit immer einstehen soll, wenn sich ein Paar neu findet. Wenn du mit deiner Freundin zusammen ziehst, musst du dir auch der Verantwortung bewusst sein, die du damit übernimmst.
Ich weiss, wovon ich spreche, mein LG bezahlt für meine Kinder, die nicht seine sind unterm Strich auch mehr als der leibliche Vater und Unterstützung bekommen wir von keiner Seite mehr. Aber ich wüsste auch nicht, wer die Differenz übernehmen sollte.
Das soziale Netz ist schon lange kein soziales Netz mehr und ich kann deine Verbitterung gegenüber deiner Exfrau verstehen.
Hilft bloss nichts...
Gruß AJA